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WER darf unterzeichnen?
Kürzlich begegnete mir diese Fragestellung.
Ich habe sie anhand zweier verschiedener KI überprüft.
Und die Antworten waren erstaunlich, finde ich!
WER darf unterschreiben / zeichnen?
Um sicher zu sein:
- muss ich volljährig sein?
- muss ich Deutsche sein?
- muss ich einen Wohnsitz in Deutschland haben?
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Die Antwort:
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"... Diese Fragen habe ich andernorts gestellt.
Die erstaunliche Antwort war, das alles sei nicht notwendig.
Das würde bedeuten, ein Grundschüler aus Kenia könnte eine Bundestags-Petition in Deutschland unterzeichnen, wenn nur Name und Anschrift stimmen? ..."
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Um eine Petition beim Deutschen Bundestag zu unterzeichnen, gibt es tatsächlich keine strengen Anforderungen an die Person des Unterzeichners. Laut Artikel 17 des Grundgesetzes hat "Jedermann das Recht, sich einzeln oder in Gemeinschaft mit anderen schriftlich mit Bitten oder Beschwerden an die zuständigen Stellen und an die Volksvertretung zu wenden". Das bedeutet, dass grundsätzlich jede Person, unabhängig von Alter, Nationalität oder Wohnsitz, eine Petition unterzeichnen kann ¹ ².
Die Bedingungen für die Unterzeichnung einer Petition sind ²:
Schriftliche Einreichung: Die Petition muss schriftlich eingereicht werden, entweder per Post oder online über das Petitionsportal des Bundestages.
Name und Adresse: Der Unterzeichner muss seinen Namen und seine Adresse angeben.
Keine weiteren Anforderungen: Es gibt keine weiteren Anforderungen an die Person des Unterzeichners, wie Alter, Nationalität oder Wohnsitz.
Das bedeutet tatsächlich, dass auch ein Grundschüler aus Kenia theoretisch eine Petition unterzeichnen könnte, solange er die erforderlichen Angaben macht. Es ist jedoch zu beachten, dass die Petition inhaltlich geprüft wird und die Entscheidung über die Petition beim Petitionsausschuss liegt ¹ ².
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"Danke. Was bedeutet der letzte Satz? Wird der Grundschüler aus Kenia dennoch aussortiert und zählt beim Quorum nicht mit?"
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Der letzte Satz bezieht sich darauf, dass der Petitionsausschuss des Bundestages die Petition inhaltlich prüft und entscheidet, ob sie behandelt wird oder nicht. Wenn eine Petition nicht die erforderlichen Voraussetzungen erfüllt, kann sie abgelehnt werden.
In Bezug auf den Grundschüler aus Kenia bedeutet dies, dass seine Unterschrift zwar theoretisch gültig wäre, aber wenn er nicht die deutsche Sprache beherrscht oder keine gültige Adresse in Deutschland hat, könnte seine Unterschrift möglicherweise nicht anerkannt werden.
Beim Quorum selbst gibt es keine spezifischen Regeln, die bestimmte Gruppen von Unterzeichnern ausschließen. Das Quorum bezieht sich auf die Anzahl der Unterzeichner, die erforderlich ist, damit eine Petition vom Petitionsausschuss behandelt wird. Wenn eine Petition das Quorum erreicht, wird sie vom Ausschuss geprüft und diskutiert.
Es ist jedoch unwahrscheinlich, dass eine Petition, die ausschließlich von Personen außerhalb Deutschlands unterzeichnet wurde, das Quorum erreicht oder vom Petitionsausschuss priorisiert wird. Der Petitionsausschuss priorisiert Petitionen, die eine gewisse Relevanz für die deutsche Bevölkerung haben oder eine breite Unterstützung innerhalb Deutschlands finden. ..."
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