Mittwoch, 25. Juni 2025

VORLAGEN für ausdruckbare Unterschriften-Listen

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VORLAGEN für ausdruckbare Unterschriften-Listen

Stand 26.05.2025:

e-Petitionen können durch Unterschriften ergänzt werden, solange der Text identisch ist und die Listen rechtzeitig beim Petitionsausschuss eintreffen. 

Details dazu siehe weiter unten.

Die folgenden Dokumente sind rechtssicher und können benutzt werden. 

Zu beachten ist:
Die Listen können im Prinzip ab sofort genutzt werden. 
Vor (rechtzeitiger!) Absendung an den Haupt-Petenten Burkhard Tomm-Bub, oder direkt an den Petitionsausschuss ist die Nummer der Petition und der erste Tag der Zeichnungsfrist einzutragen! (Siehe Formular.) 
Beides wird sobald vorliegend mitgeteilt! 

Dies sind Bilder. 
Bei Bedarf sende ich auch gern als pdf zu!

eMail: 

 ogma1@t-online.de






























ERLÄUTERUNGEN: 

Bei einer ePetition an den Deutschen Bundestag können zusätzlich zu den Online-Mitzeichnungen auch handschriftlich gesammelte Unterschriftenlisten eingereicht werden. Hier die wichtigsten Punkte zum Ablauf:


1. Adresse für die Einsendung

Die Unterschriftenlisten müssen an folgende Adresse geschickt werden:

Petitionsausschuss des Deutschen Bundestages

Platz der Republik 1

11011 Berlin


Alternativ können die Listen auch per E-Mail (als Scan) oder Fax eingereicht werden:

E-Mail:  post.pet@bundestag.de

Fax:  030 227-360531.


2. Fristen

Die Frist für die Einreichung der Unterschriftenlisten entspricht der Online-Mitzeichnungsfrist der Petition (in der Regel 6 Wochen nach Freischaltung der Petition).

Alle Unterschriften müssen spätestens am letzten Tag der Mitzeichnungsfrist beim Petitionsausschuss eingegangen sein,  damit sie gezählt werden.

Es wird empfohlen, die Listen einige Tage vor Fristende abzusenden, um Verzögerungen bei der Post zu vermeiden.


3. Praktisches Vorgehen

Du kannst bereits Unterschriften auf Papier sammeln, sobald die Petition eingereicht und geprüft ist.

Es empfiehlt sich, bei größeren Mengen die Listen gestaffelt einzusenden (z. B. ab 300 Unterschriften), um sicherzustellen, dass sie rechtzeitig ankommen.

Die Listen müssen lesbar und möglichst vollständig ausgefüllt sein (Name, Anschrift, Unterschrift).

Ein Versand per Einschreiben ist nicht erforderlich und wird nicht empfohlen.


4. Hinweise

Bei gemeinschaftlichen Petitionen ist ein Ansprechpartner zu benennen.

Online-Mitzeichnungen und Unterschriftenlisten werden zusammengezählt.

Nach Ablauf der Frist werden keine weiteren Unterschriften mehr berücksichtigt.


Zusammengefasst:

Unterschriftenlisten können parallel zur Online-Petition gesammelt und per Post, Fax oder E-Mail an den Petitionsausschuss des Bundestages geschickt werden. Wichtig ist, dass sie rechtzeitig und vollständig eingehen, damit sie gezählt werden.


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