BERICHT
Das neue Hartz-IV-Rechtsvereinfachungsgesetz
* Segen oder Fluch für Langzeitarbeitslose?
So war es angekündigt:
Hans Sander war dann leider doch verhindert, dafür aber erschien Herr Reis von der BA mit "Verstärkung".
Aber. Das war nicht schlimm.
Aber. Das war nicht schlimm.
:-)
Manfred Klasen (Vorsitzender der KSA) führte souverän durch die Veranstaltung, die mit 23 Personen im Publikum und vier Akteuren auf dem Podium für ein (scheinbares) Rand- und Spezialthema gut besucht war.
Von Seiten der BA wurde zunächst die Entstehungsgeschichte des Änderungsgesetzes referiert und dann auf die m.E. wenigen Vorzüge für die "Kunden" hingewiesen.
Eine interessante Information war hier allerdings, dass die beabsichtigte finanzielle Verschlechterung hinsichtlich des Umganges mit getrennt lebenden Kindern in letzter Minute wohl doch wieder heraus genommen worden sei.
Nun solle eine gerechtere Regelung eingefügt werden. Das klingt löblich- wird aber sehr aufmerksam zu beobachten sein!
Eine weitere Information, die mich inhaltlich sehr verärgerte, war, dass die Regelungen hinsichtlich der Ausweitung des Ersatzanspruches bei "sozialwidrigem Verhalten" im erarbeitendem Gremium "konzertiert" beschlossen worden sei. Dies wurde mir auf Nachfrage auch nochmals ausdrücklich bestätigt.
D.h.: hier hat unter anderem der beteiligte Deutsche Verein mit zugestimmt.
Traurig! Wirklich.
Die entsprechende Dokumentation füge ich am Ende dieses Artikels an.
Die Tonspur schon einmal hier:
+ Es wurde nochmals betont, dass 404,- Euro monatlich in einem reichem Land wie Deutschland ein Existenzminimum nicht wirklich abdecken. Bedenkt man, dass mit diesem Betrag Stromkosten, sämtlicher Lebensunterhalt, Rücklagen für Notlagen, Versicherungen, gesunde Ernährung und sämtliche sonstigen Kosten abgedeckt werden sollen: ist dies auch unmittelbar einsichtig.
Dieser Regelsatz ist falsch berechnet, zu niedrig berechnet und dies zudem anhand veralteter Zahlen. Zudem drohen stets Sanktionen, bei angeblichen oder tatsächlichen Fehlern, die man macht.
+ Die mangelnde Realitätsnähe der Gesetzgeber und aber auch vieler Sachbearbeiter*innen vor Ort wurde beklagt.
Zu Recht.
In diesem Zusammenhang wies ich u.a. auf meine Aktion "Jobcenter: Aufruf vorm Spiegel zu verweilen!" und auch auf die neue Initiative von Inge Hannemann und anderen hin, welche den Gesetzgeber unter Druck zu setzen versucht:
"#sanktionsfrei".
In meinem Abschluss-Statement wies ich nochmals darauf hin, dass es sehr wichtig ist, sich nicht spalten zu lassen. Ein Aufhetzen und eine Konfrontation zwischen Gruppen wie
Niedriglöhner*innen <---> ALG II - Leistungsberechtigten,
ALG II - Leistungsberechtigten <---> Flüchtlingen, etc.
"#sanktionsfrei".
In meinem Abschluss-Statement wies ich nochmals darauf hin, dass es sehr wichtig ist, sich nicht spalten zu lassen. Ein Aufhetzen und eine Konfrontation zwischen Gruppen wie
Niedriglöhner*innen <---> ALG II - Leistungsberechtigten,
ALG II - Leistungsberechtigten <---> Flüchtlingen, etc.
ist absolut sinnfrei, unlogisch und kontraproduktiv!
Es ist genug für Alle da!
Der gemeinsame Gegner: sitzt anderswo!
Zur Ergänzung bliebe noch anzufügen, dass auch nach Ende des offiziellen Teiles noch interessante Gespräche statt fanden und auch die mitgebrachten Bücher fanden Interesse.
Einige von meinen wurden auch mitgenommen, einige von diesen wiederum auch bespendet, so dass die gesamte Unternehmung für mich auch kein zu großer finanzieller Verlust wurde.
Btw. gibt es zur Verbreitung des Widerstandsbuches auch eine Verschenk - Aktion für Beratungsstellen, die vorerst bis zum Ablauf des 15.02.2016 läuft. Dies ist der Link:
https://www.startnext.com/h4widerstandsbuch
ANHANG
Hier nun die Tafeln der Powerpoint-Präsentation, anschließend mein Beitrag im Fließtext plus einiger Zusätze, die auch beim Vortrag angefügt wurden.
(Vergrößerung durch Anklicken.)
DER TEXT:
::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::
SAARBRÜCKEN,
11.02.2016
Sehr
geehrte Damen und Herren,
liebe
Kolleginnen und Kollegen.
Es freut
mich, dass ich heute hier sein darf und auch einige Worte zum Thema
beitragen kann.
Angekündigt
bin ich als Sozialarbeiter, als Magister und als Autor von
Hartz-Ratgebern.
Dies
möchte ich aber kurz noch ein wenig ergänzen.
Ich habe
seinerzeit unter dem alten BSHG (Bundes Sozial Hilfe Gesetz)
gearbeitet, in einem Sozialamt, als Sozialfachkraft.
Und
danach habe ich dann ebenso mehrere Jahre in einem jobcenter als
Fallmanager gearbeitet, bis man mich dort, nun, entfernte...
Wer hier
Ähnlichkeiten zu Inge Hannemann sieht: der- braucht vermutlich keine
Brille! :-)
Der
Unterschied ist lediglich der, dass Inge Hannemann anfangs mutiger
und entschlossener als ich selbst vorging. Wofür ihr hohe
Anerkennung gebührt, wie ich finde.
Doch nun
zurück zum Thema.
Die
Ausgangsfrage heute lautet:
"Das
Hartz IV - Rechtsvereinfachungsgesetz: Segen oder Fluch für
Langzeitarbeitslose?"
Ich will
es vorweg nehmen.
Dieses
neue Gesetz IST ein Fluch - und dies keineswegs nur für die
Langzeitarbeitslosen!
(Sondern,
unter anderem, auch als "Drohkulisse" für Menschen im
Niedriglohnbereich.)
Das hat
zwei Gründe.
Der
deutsche Philosoph Theodor W. Adorno hat einmal den Satz geprägt:
„Es gibt kein richtiges Leben im falschen!“
Und so
richtig wie dies ist, ist es auch richtig, dass ein SGB II, also das
Sozialgesetzbuch Nummer zwei, NICHT in seinem falschen Wesen
verbesserbar ist, durch ein paar kleine Änderungen und Variationen
an der einen oder anderen Stelle. Dies selbst dann nicht, wenn diese
tatsächlich vereinfachend und menschenfreundlich WÄREN. Was sie
aber nicht sind.
Doch
zuerst noch etwas zu den grundlegend falschen Ansätzen, die hier
nicht aufgehoben, sondern verstärkt werden.
Mit dem
Wechsel vom BSHG zum SGB II, also zum ALG II, zu Hartz IV fand Anfang
2005 in unserem Land etwas statt, was nicht etwa eine graduelle
Verschlechterung für viele Bevölkerungsteile war.
Nein, es
war ein kompletter Paradigmenwechsel, zum Schlechteren hin.
Worin
bestand dieser?
Ganz
einfach. Deutschland war bis Ende 2004 ein Sozialstaat.
Wer arm
und bedürftig war: hatte DADURCH einen Anspruch auf Hilfe.
Das ist
vorbei.
Auch im
alten BSHG gab es Kürzungen und Sanktionen, bei mangelndem
Wohlverhalten.
25
Prozent. In besonderen Fällen mal 30 %.
Dann war
aber Schluss. Das "zum Lebensunterhalt unerlässliche"
blieb einem, es war garantiert.
Das war
wahrlich nicht viel, dies nur einmal nebenbei bemerkt.
Das
alles ist aber nun vorbei.
Es gibt
Kürzungen von 10%. Von 30%. Von 60%. Und von einhundert Prozent. Und
danach: kommt nichts mehr, gar nichts.
Zu Not,
Hunger, Krankheit, Bedürftigkeit - MUSS nun das aufgesagte "Mantra"
kommen, man sei arbeitswillig und "mitwirkungsbereit".
Zumeist in Form sinnloser Rituale und letztlich lächerlicher
"Rollenspiele" und es wird auch vom jobcenter regelmäßig
geprüft und getestet, ob es einem denn da auch ernst ist, damit.
Das aber
ist UNWÜRDIG.
Nur
einmal zur Erinnerung: Deutschland liegt auf Platz 6 der
wohlhabendsten Länder dieser Welt. Von etwa 200.
Es wäre
genug für ALLE da. Absolut. Für Flüchtlinge, für Arme, für Alte
UND für eine sanktionsfreie Mindestsicherung.
Das
Arbeitslosengeld Zwei stellt das Existenz-Minimum dar. Das Minimum.
Ein solches wird also bereits bei der ersten Sanktion des Regelsatzes
um "nur" zehn Prozent unterschritten...
+ Dies
also ist der erste und zudem unnötige Denkfehler im SGB II.
Es
existiert ein weiterer, der aus der Praxis heraus ablesbar ist.
Dazu
aber zunächst die aktuellen und bestätigten Zahlen (Arbeitsagentur
/ STATISTA).
Definitiv
arbeitslose Menschen gibt es aktuell:
2.920.000
(Zwei Millionen neunhundertundzwanzigtausend Personen).
Gemeldete
Offene Stellen gibt es:
580.844
(Fünfhundertachzigtausend achthundertvierundvierzig).
Und ja,
es gibt auch ungemeldete offene Stellen- aber: es gibt auch
gemeldete, die nicht echt oder bereits besetzt sind.
Das ist
jedenfalls ein Verhältnis von 5:1. Ja.
Der
schwärzeste, misanthropischte Politiker von dem ich je hörte,
schätze mal die Zahl der "Faulen und Unwilligen" auf 15%.
Sind wir
"großzügig": 20%.
Es
verbleibt: ein Verhältnis von 4:1!
Die
Aufgabe von Arbeitsagentur und jobcentern sollte es sein, offene
Stellen möglichst passend und nachhaltig (!) zu besetzen.
Doch was
geschieht? Menschen werden überwacht und sanktioniert, die eventuell
oder tatsächlich nicht "mitwirkungsbereit" sind.
Und
diese werden dann um bis zu 100% sanktioniert.
SO ein
gutes Geschäft ist das übrigens keineswegs! Im Gegenteil. Der
Kontroll- und Überwachungsapparat KOSTET! Das Ganze muss auch
verwaltet werden. Und: es gibt viele Widersprüche und Klagen bei
Gericht. Und oft erfolgreich!
Zugleich
fehlen diese Ressourcen bei der eigentlichen Arbeit, der Beratung und
Förderung.
Auch
psychologisch ist das Ganze ein alter Hut. Menschen, die selbst
motiviert sind, oder sich motivieren lassen: werden auch
"funktionieren".
Wer
nicht - nicht! Das lässt sich nicht erzwingen.
Die
derzeitigen Zahlenverhältnisse werden sich nicht verbessern. Das ist
vollkommen absehbar.
Dies ist
mithin ein zweiter, kapitaler Denkfehler und falscher Ansatz.
Doch ich
berichte hier sehr viel allgemeine Dinge und muss konkreter werden.
Ganz
allgemein ist (beziehungsweise: WÄRE) es zu begrüßen, wenn Abläufe
vereinfacht und beschleunigt werden. Davon kann ich Ihnen, als
ehemaliger Fallmanager nicht nur ein Liedchen, sondern mehrere
Opernarien singen. Im Jahre 2004 wurde dem Fallmanagement zugesagt,
es würde sich um "etwa 75 zu beratende Menschen" handeln,
mit denen künftig zu arbeiten sei. -Aufgehört habe ich persönlich
jedoch dann später mit: 436 "Kunden"...!
Ich gehe
jedoch mit den großen Sozialverbänden, allen Selbsthilfegruppen von
Betroffenen, mit Harald Thomè, Inge Hannemann und anderen Fachleuten
konform, indem ich sage, dass wir keine wirklichen Vereinfachungen
oder Beschleunigungen erwarten.
Dafür
aber einige weitere Verschlechterungen und Verschärfungen.
Hierzu
einige Stichpunkte:
+
Es wird nun doch keine Rücknahme der Ungleichbehandlung von
unter 25jährigen hinsichtlich der Sanktionen geben. Eine
Ungleichbehandlung, die gesetzlich nicht zu rechtfertigen ist,
Stichwort: Gleichbehandlungsgrundsatz.
Weitere
kommende Nachteile sind:
+ Eine
faktische Kürzung der Leistungen für Miete und Wohnen (Faktor
Heizkosten)
Die
gegenwärtig noch verpflichtend vorgegebene, einzelfallbezogene
Prüfung der Heizkosten soll zukünftig wegfallen können. Zur Zeit
müssen die Jobcenter auch hohe Heizkosten übernehmen, wenn diese
begründet sind (z.B. wegen schlechter Wärmedämmung).
Statt
dessen sollen nun aber künftig die Kommunen Obergrenzen festlegen
dürfen, also für die angemessenen Wohnkosten bezogen auf die
Gesamtsumme aus Miete und Heizung (Warmmiete). Es ist jedoch
unmöglich, einen „richtigen“ Geldbetrag für die Heizkosten für
alle Fallgruppen festzusetzen, der die realen Kosten dann auch
wirklich deckt. Denn die notwendigen Ausgaben für die Heizung
differenzieren schließlich stark, je nachdem, wie sich ein Haushalt
zusammensetzt (Kleinkinder, Pflegebedürftige, chronisch Kranke), wo
die Wohnung innerhalb eines Gebäude liegt und wie Heizungsanlage und
Isolierung beschaffen sind.
+ Der
Umgang mit getrennt lebenden Kindern wird erschwert.
Die
Leistungen für das Kind soll künftig nur noch der Elternteil
erhalten, in dessen Haushalt sich das Kind überwiegend aufhält. Der
umgangsberechtigte Elternteil stünde in diesem Fall ganz ohne
Leistungen für das Kind da. Derartige Fälle sind heute so selten
nicht und können je nach konkreter Umgangsregelung einen deutlichen
finanziellen Einschnitt bedeuten. Hierzu muss man allerdings eben
realisieren, dass wir dabei von Haushalten reden, die ohnehin
finanziell am untersten Rand angesiedelt sind...!
Weitere
Kritikpunkte lassen sich finden.
+ Am
wichtigsten ist aber vor allem folgende geplante, gravierende
Verschärfung:
Die
Ausweitung des Ersatzanspruchs bei „sozialwidrigem“ Verhalten.
Dies
bedeutet insbesondere eine "Erhöhung, Aufrechterhaltung und
nicht erfolgte Verringerung der Hilfebedürftigkeit" durch die
"Kundin" oder den "Kunden".
Derlei
liegt beispielsweise dann vor, wenn jemandem aus personenbezogenen
Gründen sein Arbeitsverhältnis gekündigt wird. Hier gibt es dann
nicht nur die drei Monate Sanktion nach §31a SGB II, sondern auch
eine Kostenersatzforderung wegen sozialwidrigem Verhalten für eine
unbestimmte Zeit in die Zukunft für alle gezahlten SGB
II-Leistungen. Dasselbe trifft zu, wenn jemand sich weigert, sein
Kind in einer Kita gegen seinen Willen betreuen zu lassen, oder es
favorisiert, eine wirtschaftlich tragfähige Ausbildung aufzunehmen,
anstatt unmittelbar „arbeiten“ zu gehen. Diese Regelungen werden
massive Folgen haben, und voraussichtlich regelmäßig gegen SGB
II-Bezieher eingesetzt werden. Fachleute sehen hier voraus, dass in
wenigen Jahren jeder zweite ALG II - Bezieher von einer solchen
"Verschuldung" betroffen sein wird. (Thomè, H., et al.,
2015).
Etliches
bliebe noch zu sagen, zum Beispiel zum wahrlich kritischen Thema
Leiharbeit / Zeitarbeit, gleichwohl kann heute leider
nicht zu jedem wichtigen Punkt etwas gesagt werden.
So
schließe ich jetzt mit einem weiteren Wort von Theodor W. Adorno:
"Man
sollte stets so zu leben bemüht sein, wie man in einer befreiten
Welt glaubt leben zu sollen, gleichsam durch die Form der eigenen
Existenz, mit all den unvermeidbaren Widersprüchen und Konflikten,
die das nach sich zieht, versuchen, die Existenzform vorwegzunehmen,
die die eigentlich richtige wäre. […] Die wichtigste Form, die das
heute hat, ist der Widerstand.“!
Vielen
Dank!
Burkhard
Tomm-Bub, M.A.
SAARBRÜCKEN,
den 11.02.2016
::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::
Als zusätzliche kritische Punkte wurden folgende Bereiche genannt (Stichworte):
+ Streichung der Werbungskostenpauschale.
+ Ausschluss der Studierende an Hochschulen, die außerhalb des Elternhauses wohnen von existenzsichernden SGB-II-Leistungen.
+ Ausschluss der Studierende an Hochschulen, die außerhalb des Elternhauses wohnen von existenzsichernden SGB-II-Leistungen.
+ Die Handhabung von Nothilfedarlehen der Wohlfahrtsverbände wird durch die geplanten Neuregelungen deutlich beeinträchtigt.
+ Verschlechterungen hinsichtlich des Erwerbstätigenfreibetrages bei vorläufigen Bescheiden des jobcenters.
+ Verschlechterungen hinsichtlich der Mutterschaftsleistungen, da in der Schutzfrist fiktiv angenommen wird, dass den Müttern ihr vormaliges Erwerbseinkommen weiter zufließt. Dies kann zu Bedarfsunterdeckungen führen, da nicht für alle Mütter gesichert ist, dass sie in der Schutzfrist über ein gleich hohes Einkommen wie zuvor verfügen.
Der Zeitraum, für den Jobcenter Leistungen für die Vergangenheit nachzahlen müssen, soll abermals begrenzt werden.
+ Einmaleinkommen (nur noch Dahrlehensanspruch bei vorzeitigem Verbrauch).
* * * * * * *
"Foto-Nachschlag":
* * *
Eine gute und strukturierte Zusammenfassung (das habe ich auch nicht anders erwartet ;) )
AntwortenLöschenNur eines wundert mich ein wenig, nämlich Deine Verwunderung darüber, dass der sog. "Deutsche Verein" auch diese neu angedachte Verschärfung mit trägt.
Leider finde ich die Seite, auf der explizit aufgezählt wird, wer im Vorstand und im Gremium ist, nicht mehr.
Aber:Der Verein finanziert sich fast ausschließlich aus Mitteln des Bundesfamilienministeriums.
Da war doch noch etwas mit "Brot essen und Lied singen"...
Zudem ist der DV verantwortlich für weiter zurück liegende Verschlechterungen für Leistungsberechtigte, siehe Krankenkostzulagen, Zitat ->
Die Kosten für eine gesunde Ernährung seien mit dem normalen Regelsatz zu decken, „wenn äußerst sparsam gewirtschaftet wird.
oder
Regelleistung, Zitat ->
In seinem Urteil vom 9. Februar 2010, mit dem das Bundesverfassungsgericht die Höhe der Regelsätze des Arbeitslosengeld II („Hartz IV“) teilweise für verfassungswidrig erklärt hat, wird der Verein wiederholt zitiert. Die Ermittlung dieser Regelsätze beruhte maßgeblich auf Erhebungen und Berechnungen des Vereins.Dennoch hatte der Verein ausweislich des Urteils nichts daran auszusetzen, dass maßgebliche Teile der Regelsätze und insbesondere jener für Kinder gerade ohne Berücksichtigung oder gar unter Missachtung der Ergebnisse der Erhebungen und Berechnungen des Vereins festgesetzt worden waren.
Guten Tag Ellen,
AntwortenLöschenDank für die freundlichen Worte.
Zum DV. Dieser hatte sich in der Vergangenheit schon relativ kritisch zu den Sanktionen allgemein geäußert.
Weiters wird seine Zusammensetzung so beschrieben:
"... Der Deutsche Verein hat über 2.500 Mitglieder. Hierzu gehören Landkreise, Städte und Gemeinden sowie deren Spitzenverbände und die Spitzenverbände der Freien Wohlfahrtspflege ebenso wie Bundesministerien und -behörden, Länderverwaltungen, überörtliche Träger der Sozialhilfe, Universitäten und Fachhochschulen, Vereine, soziale Einrichtungen, Ausbildungsstätten, Einzelpersonen und Unternehmen der Sozialwirtschaft. ..." (wiki)
Da sind nun doch so einige Protagonisten dabei, denen ich eigentlich etwas mehr zutrauen würde. Also z.b. die Spitzenverbände der Freien Wohlfahrtspflege, Universitäten und Fachhochschulen, Vereine und soziale Einrichtungen.
Daher also meine Verärgerung darüber, dass hier selbst dieser IMHO besonders gravierende Punkt einfach so durchgewunken wurde.
MfG
BTB
Ich mache mir Sorgen wegen dem Punkt des Ersatzanspruchs wegen "sozialwiedrigem" Verhaltens. Dies könnte unter anderem hauptsächlich Familien mit Kindern treffen. Wen irgendwas mit den Kindern ist oder man nur zu bestimmten Zeiten kann wegen Kindergarten Beginn bzw Ende, Schulferien etc. Wenn man keinen hat, wo mal einspringen kann bei der Kinderbetreuung.
AntwortenLöschenGuten Tag Anonym 3. März 2016 um 10:06,
AntwortenLöschenja, genau, das ist dann eine der Risiken!
Und eine solche Sanktionierung würde Menschen mit Kindern dann auch doppelt hart treffen...!
Wir werde sehen, was kommt.
Es gilt in jedem Falle, besonders sorgsam zu handeln, Begleiter zum jobcenter mitzunehmen und stets alles schriftlich zu belegen.
Zeit für Widerstand!
http://handbuchwiderstandgegenhartzvier.blogspot.de/
MfG
BTB
Großes Risiko
AntwortenLöschenAn:
AntwortenLöschen"tarife29. April 2016 um 16:46"
Wie bitte?
Was ist gemeint?
MfG
BTB
Dieser Kommentar wurde vom Autor entfernt.
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