Freitag, 12. Februar 2016

Bericht HartzIV Saarbruecken


BERICHT
Das neue Hartz-IV-Rechtsvereinfachungsgesetz
* Segen oder Fluch für Langzeitarbeitslose?


So war es angekündigt:


Hans Sander war dann leider doch verhindert, dafür aber erschien Herr Reis von der BA mit "Verstärkung".
Aber. Das war nicht schlimm.
:-)



Manfred Klasen (Vorsitzender der KSA) führte souverän durch die Veranstaltung, die mit 23 Personen im Publikum und vier Akteuren auf dem Podium für ein (scheinbares) Rand- und Spezialthema gut besucht war.

Von Seiten der BA wurde zunächst die Entstehungsgeschichte des Änderungsgesetzes referiert und dann auf die m.E. wenigen Vorzüge für die "Kunden" hingewiesen.

Eine interessante Information war hier allerdings, dass die beabsichtigte finanzielle Verschlechterung hinsichtlich des Umganges mit getrennt lebenden Kindern in letzter Minute wohl doch wieder heraus genommen worden sei.
Nun solle eine gerechtere Regelung eingefügt werden. Das klingt löblich- wird aber sehr aufmerksam zu beobachten sein! 


Eine weitere Information, die mich inhaltlich sehr verärgerte, war, dass die Regelungen hinsichtlich der Ausweitung des Ersatzanspruches bei "sozialwidrigem Verhalten" im erarbeitendem Gremium "konzertiert" beschlossen worden sei. Dies wurde mir auf Nachfrage auch nochmals ausdrücklich bestätigt.
D.h.: hier hat unter anderem der beteiligte Deutsche Verein  mit zugestimmt. 
Traurig! Wirklich. 




Anschließend erhielt ich die Gelegenheit, meine Bewertung ausgewählter Punkte vorzutragen.



Die entsprechende Dokumentation füge ich am Ende dieses Artikels an.

Die Tonspur schon einmal hier:
 


In der folgenden angeregten Diskussion mit dem Publikum ergaben sich in meiner Wahrnehmung weitere wichtige Akzente.

+ Es wurde nochmals betont, dass 404,- Euro monatlich in einem reichem Land wie Deutschland ein Existenzminimum nicht wirklich abdecken. Bedenkt man, dass mit diesem Betrag Stromkosten, sämtlicher Lebensunterhalt, Rücklagen für Notlagen, Versicherungen, gesunde Ernährung und sämtliche sonstigen Kosten abgedeckt werden sollen: ist dies auch unmittelbar einsichtig.
Dieser Regelsatz ist falsch berechnet, zu niedrig berechnet und dies zudem anhand veralteter Zahlen. Zudem drohen stets Sanktionen, bei angeblichen oder tatsächlichen Fehlern, die man macht.


+ Die mangelnde Realitätsnähe der Gesetzgeber und aber auch vieler Sachbearbeiter*innen vor Ort wurde beklagt.
Zu Recht.
In diesem Zusammenhang wies ich u.a. auf meine Aktion "Jobcenter: Aufruf vorm Spiegel zu verweilen!" und auch auf die neue Initiative von Inge Hannemann und anderen hin, welche den Gesetzgeber unter Druck zu setzen versucht:
"#sanktionsfrei".

In meinem Abschluss-Statement wies ich nochmals darauf hin, dass es sehr wichtig ist, sich nicht spalten zu lassen. Ein Aufhetzen und eine Konfrontation zwischen Gruppen wie

Niedriglöhner*innen <---> ALG II - Leistungsberechtigten, 

ALG II - Leistungsberechtigten 
<---> Flüchtlingen, etc.

ist absolut sinnfrei, unlogisch und kontraproduktiv!

Es ist genug für Alle da!
Der gemeinsame Gegner: sitzt anderswo!

Zur Ergänzung bliebe noch anzufügen, dass auch nach Ende des offiziellen Teiles noch interessante Gespräche statt fanden und auch die mitgebrachten Bücher fanden Interesse.


Einige von meinen wurden auch mitgenommen, einige von diesen wiederum auch bespendet, so dass die gesamte Unternehmung für mich auch kein zu großer finanzieller Verlust wurde. 



MfG
Burkhard Tomm-Bub, M.A.
- Ex - Fallmanager im jobcenter - 





Btw. gibt es zur Verbreitung des Widerstandsbuches auch eine Verschenk - Aktion für Beratungsstellen, die vorerst bis zum Ablauf des 15.02.2016 läuft. Dies ist der Link:

https://www.startnext.com/h4widerstandsbuch



ANHANG

Hier nun die Tafeln der Powerpoint-Präsentation, anschließend mein Beitrag im Fließtext plus einiger Zusätze, die auch beim Vortrag angefügt wurden.

(Vergrößerung durch Anklicken.) 









DER TEXT:
::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::
SAARBRÜCKEN, 11.02.2016

Sehr geehrte Damen und Herren,
liebe Kolleginnen und Kollegen.

Es freut mich, dass ich heute hier sein darf und auch einige Worte zum Thema beitragen kann.

Angekündigt bin ich als Sozialarbeiter, als Magister und als Autor von Hartz-Ratgebern.
Dies möchte ich aber kurz noch ein wenig ergänzen.
Ich habe seinerzeit unter dem alten BSHG (Bundes Sozial Hilfe Gesetz) gearbeitet, in einem Sozialamt, als Sozialfachkraft.
Und danach habe ich dann ebenso mehrere Jahre in einem jobcenter als Fallmanager gearbeitet, bis man mich dort, nun, entfernte...
Wer hier Ähnlichkeiten zu Inge Hannemann sieht: der- braucht vermutlich keine Brille! :-)
Der Unterschied ist lediglich der, dass Inge Hannemann anfangs mutiger und entschlossener als ich selbst vorging. Wofür ihr hohe Anerkennung gebührt, wie ich finde.

Doch nun zurück zum Thema.
Die Ausgangsfrage heute lautet:

"Das Hartz IV - Rechtsvereinfachungsgesetz: Segen oder Fluch für Langzeitarbeitslose?"

Ich will es vorweg nehmen.

Dieses neue Gesetz IST ein Fluch - und dies keineswegs nur für die Langzeitarbeitslosen!
(Sondern, unter anderem, auch als "Drohkulisse" für Menschen im Niedriglohnbereich.)

Das hat zwei Gründe.

Der deutsche Philosoph Theodor W. Adorno hat einmal den Satz geprägt: „Es gibt kein richtiges Leben im falschen!“

Und so richtig wie dies ist, ist es auch richtig, dass ein SGB II, also das Sozialgesetzbuch Nummer zwei, NICHT in seinem falschen Wesen verbesserbar ist, durch ein paar kleine Änderungen und Variationen an der einen oder anderen Stelle. Dies selbst dann nicht, wenn diese tatsächlich vereinfachend und menschenfreundlich WÄREN. Was sie aber nicht sind.

Doch zuerst noch etwas zu den grundlegend falschen Ansätzen, die hier nicht aufgehoben, sondern verstärkt werden.

Mit dem Wechsel vom BSHG zum SGB II, also zum ALG II, zu Hartz IV fand Anfang 2005 in unserem Land etwas statt, was nicht etwa eine graduelle Verschlechterung für viele Bevölkerungsteile war.
Nein, es war ein kompletter Paradigmenwechsel, zum Schlechteren hin.
Worin bestand dieser?

Ganz einfach. Deutschland war bis Ende 2004 ein Sozialstaat.
Wer arm und bedürftig war: hatte DADURCH einen Anspruch auf Hilfe.
Das ist vorbei.

Auch im alten BSHG gab es Kürzungen und Sanktionen, bei mangelndem Wohlverhalten.
25 Prozent. In besonderen Fällen mal 30 %.
Dann war aber Schluss. Das "zum Lebensunterhalt unerlässliche" blieb einem, es war garantiert.
Das war wahrlich nicht viel, dies nur einmal nebenbei bemerkt.

Das alles ist aber nun vorbei.
Es gibt Kürzungen von 10%. Von 30%. Von 60%. Und von einhundert Prozent. Und danach: kommt nichts mehr, gar nichts.

Zu Not, Hunger, Krankheit, Bedürftigkeit - MUSS nun das aufgesagte "Mantra" kommen, man sei arbeitswillig und "mitwirkungsbereit". Zumeist in Form sinnloser Rituale und letztlich lächerlicher "Rollenspiele" und es wird auch vom jobcenter regelmäßig geprüft und getestet, ob es einem denn da auch ernst ist, damit.
Das aber ist UNWÜRDIG.

Nur einmal zur Erinnerung: Deutschland liegt auf Platz 6 der wohlhabendsten Länder dieser Welt. Von etwa 200.

Es wäre genug für ALLE da. Absolut. Für Flüchtlinge, für Arme, für Alte UND für eine sanktionsfreie Mindestsicherung.

Das Arbeitslosengeld Zwei stellt das Existenz-Minimum dar. Das Minimum. Ein solches wird also bereits bei der ersten Sanktion des Regelsatzes um "nur" zehn Prozent unterschritten...

+ Dies also ist der erste und zudem unnötige Denkfehler im SGB II.

Es existiert ein weiterer, der aus der Praxis heraus ablesbar ist.

Dazu aber zunächst die aktuellen und bestätigten Zahlen (Arbeitsagentur / STATISTA).

Definitiv arbeitslose Menschen gibt es aktuell:
2.920.000 (Zwei Millionen neunhundertundzwanzigtausend Personen).


Gemeldete Offene Stellen gibt es:
580.844 (Fünfhundertachzigtausend achthundertvierundvierzig).

Und ja, es gibt auch ungemeldete offene Stellen- aber: es gibt auch gemeldete, die nicht echt oder bereits besetzt sind.

Das ist jedenfalls ein Verhältnis von 5:1. Ja.
Der schwärzeste, misanthropischte Politiker von dem ich je hörte, schätze mal die Zahl der "Faulen und Unwilligen" auf 15%.
Sind wir "großzügig": 20%.
Es verbleibt: ein Verhältnis von 4:1!

Die Aufgabe von Arbeitsagentur und jobcentern sollte es sein, offene Stellen möglichst passend und nachhaltig (!) zu besetzen.

Doch was geschieht? Menschen werden überwacht und sanktioniert, die eventuell oder tatsächlich nicht "mitwirkungsbereit" sind.
Und diese werden dann um bis zu 100% sanktioniert.

SO ein gutes Geschäft ist das übrigens keineswegs! Im Gegenteil. Der Kontroll- und Überwachungsapparat KOSTET! Das Ganze muss auch verwaltet werden. Und: es gibt viele Widersprüche und Klagen bei Gericht. Und oft erfolgreich!
Zugleich fehlen diese Ressourcen bei der eigentlichen Arbeit, der Beratung und Förderung.

Auch psychologisch ist das Ganze ein alter Hut. Menschen, die selbst motiviert sind, oder sich motivieren lassen: werden auch "funktionieren".
Wer nicht - nicht! Das lässt sich nicht erzwingen.

Die derzeitigen Zahlenverhältnisse werden sich nicht verbessern. Das ist vollkommen absehbar.

Dies ist mithin ein zweiter, kapitaler Denkfehler und falscher Ansatz.

Doch ich berichte hier sehr viel allgemeine Dinge und muss konkreter werden.

Ganz allgemein ist (beziehungsweise: WÄRE) es zu begrüßen, wenn Abläufe vereinfacht und beschleunigt werden. Davon kann ich Ihnen, als ehemaliger Fallmanager nicht nur ein Liedchen, sondern mehrere Opernarien singen. Im Jahre 2004 wurde dem Fallmanagement zugesagt, es würde sich um "etwa 75 zu beratende Menschen" handeln, mit denen künftig zu arbeiten sei. -Aufgehört habe ich persönlich jedoch dann später mit: 436 "Kunden"...!

Ich gehe jedoch mit den großen Sozialverbänden, allen Selbsthilfegruppen von Betroffenen, mit Harald Thomè, Inge Hannemann und anderen Fachleuten konform, indem ich sage, dass wir keine wirklichen Vereinfachungen oder Beschleunigungen erwarten.

Dafür aber einige weitere Verschlechterungen und Verschärfungen.
Hierzu einige Stichpunkte:

+ Es wird nun doch keine Rücknahme der Ungleichbehandlung von unter 25jährigen hinsichtlich der Sanktionen geben. Eine Ungleichbehandlung, die gesetzlich nicht zu rechtfertigen ist, Stichwort: Gleichbehandlungsgrundsatz.
Weitere kommende Nachteile sind:

+ Eine faktische Kürzung der Leistungen für Miete und Wohnen (Faktor Heizkosten)
Die gegenwärtig noch verpflichtend vorgegebene, einzelfallbezogene Prüfung der Heizkosten soll zukünftig wegfallen können. Zur Zeit müssen die Jobcenter auch hohe Heizkosten übernehmen, wenn diese begründet sind (z.B. wegen schlechter Wärmedämmung).
Statt dessen sollen nun aber künftig die Kommunen Obergrenzen festlegen dürfen, also für die angemessenen Wohnkosten bezogen auf die Gesamtsumme aus Miete und Heizung (Warmmiete). Es ist jedoch unmöglich, einen „richtigen“ Geldbetrag für die Heizkosten für alle Fallgruppen festzusetzen, der die realen Kosten dann auch wirklich deckt. Denn die notwendigen Ausgaben für die Heizung differenzieren schließlich stark, je nachdem, wie sich ein Haushalt zusammensetzt (Kleinkinder, Pflegebedürftige, chronisch Kranke), wo die Wohnung innerhalb eines Gebäude liegt und wie Heizungsanlage und Isolierung beschaffen sind.

+ Der Umgang mit getrennt lebenden Kindern wird erschwert.
Die Leistungen für das Kind soll künftig nur noch der Elternteil erhalten, in dessen Haushalt sich das Kind überwiegend aufhält. Der umgangsberechtigte Elternteil stünde in diesem Fall ganz ohne Leistungen für das Kind da. Derartige Fälle sind heute so selten nicht und können je nach konkreter Umgangsregelung einen deutlichen finanziellen Einschnitt bedeuten. Hierzu muss man allerdings eben realisieren, dass wir dabei von Haushalten reden, die ohnehin finanziell am untersten Rand angesiedelt sind...!

Weitere Kritikpunkte lassen sich finden.

+ Am wichtigsten ist aber vor allem folgende geplante, gravierende Verschärfung:
Die Ausweitung des Ersatzanspruchs bei „sozialwidrigem“ Verhalten.
Dies bedeutet insbesondere eine "Erhöhung, Aufrechterhaltung und nicht erfolgte Verringerung der Hilfebedürftigkeit" durch die "Kundin" oder den "Kunden".
Derlei liegt beispielsweise dann vor, wenn jemandem aus personenbezogenen Gründen sein Arbeitsverhältnis gekündigt wird. Hier gibt es dann nicht nur die drei Monate Sanktion nach §31a SGB II, sondern auch eine Kostenersatzforderung wegen sozialwidrigem Verhalten für eine unbestimmte Zeit in die Zukunft für alle gezahlten SGB II-Leistungen. Dasselbe trifft zu, wenn jemand sich weigert, sein Kind in einer Kita gegen seinen Willen betreuen zu lassen, oder es favorisiert, eine wirtschaftlich tragfähige Ausbildung aufzunehmen, anstatt unmittelbar „arbeiten“ zu gehen. Diese Regelungen werden massive Folgen haben, und voraussichtlich regelmäßig gegen SGB II-Bezieher eingesetzt werden. Fachleute sehen hier voraus, dass in wenigen Jahren jeder zweite ALG II - Bezieher von einer solchen "Verschuldung" betroffen sein wird. (Thomè, H., et al., 2015).

Etliches bliebe noch zu sagen, zum Beispiel zum wahrlich kritischen Thema Leiharbeit / Zeitarbeit, gleichwohl kann heute leider nicht zu jedem wichtigen Punkt etwas gesagt werden.

So schließe ich jetzt mit einem weiteren Wort von Theodor W. Adorno:

"Man sollte stets so zu leben bemüht sein, wie man in einer befreiten Welt glaubt leben zu sollen, gleichsam durch die Form der eigenen Existenz, mit all den unvermeidbaren Widersprüchen und Konflikten, die das nach sich zieht, versuchen, die Existenzform vorwegzunehmen, die die eigentlich richtige wäre. […] Die wichtigste Form, die das heute hat, ist der Widerstand.“!

Vielen Dank!

Burkhard Tomm-Bub, M.A.

SAARBRÜCKEN, den 11.02.2016

::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::


Als zusätzliche kritische Punkte wurden folgende Bereiche genannt (Stichworte):


+ Streichung der Werbungskostenpauschale.

+ Ausschluss der Studierende an Hochschulen, die außerhalb des Elternhauses wohnen von existenzsichernden SGB-II-Leistungen.
 
+  Die Handhabung von Nothilfedarlehen der Wohlfahrtsverbände wird durch die geplanten Neuregelungen deutlich beeinträchtigt.

+ Verschlechterungen hinsichtlich des Erwerbstätigenfreibetrages bei vorläufigen Bescheiden des jobcenters.

+ Verschlechterungen hinsichtlich der Mutterschaftsleistungen, da in der Schutzfrist fiktiv angenommen wird, dass den Müttern ihr vormaliges Erwerbseinkommen weiter zufließt. Dies kann zu Bedarfsunterdeckungen führen, da nicht für alle Mütter gesichert ist, dass sie in der Schutzfrist über ein gleich hohes Einkommen wie zuvor verfügen.

+ Begrenzung Nachzahlungen
Der Zeitraum, für den Jobcenter Leistungen für die Vergangenheit nachzahlen müssen, soll abermals begrenzt werden.

+ Einmaleinkommen (nur noch Dahrlehensanspruch bei vorzeitigem Verbrauch).

 * * * * * * * 






"Foto-Nachschlag":







 * * * 



7 Kommentare:

  1. Eine gute und strukturierte Zusammenfassung (das habe ich auch nicht anders erwartet ;) )
    Nur eines wundert mich ein wenig, nämlich Deine Verwunderung darüber, dass der sog. "Deutsche Verein" auch diese neu angedachte Verschärfung mit trägt.
    Leider finde ich die Seite, auf der explizit aufgezählt wird, wer im Vorstand und im Gremium ist, nicht mehr.
    Aber:Der Verein finanziert sich fast ausschließlich aus Mitteln des Bundesfamilienministeriums.
    Da war doch noch etwas mit "Brot essen und Lied singen"...
    Zudem ist der DV verantwortlich für weiter zurück liegende Verschlechterungen für Leistungsberechtigte, siehe Krankenkostzulagen, Zitat ->
    Die Kosten für eine gesunde Ernährung seien mit dem normalen Regelsatz zu decken, „wenn äußerst sparsam gewirtschaftet wird.
    oder
    Regelleistung, Zitat ->
    In seinem Urteil vom 9. Februar 2010, mit dem das Bundesverfassungsgericht die Höhe der Regelsätze des Arbeitslosengeld II („Hartz IV“) teilweise für verfassungswidrig erklärt hat, wird der Verein wiederholt zitiert. Die Ermittlung dieser Regelsätze beruhte maßgeblich auf Erhebungen und Berechnungen des Vereins.Dennoch hatte der Verein ausweislich des Urteils nichts daran auszusetzen, dass maßgebliche Teile der Regelsätze und insbesondere jener für Kinder gerade ohne Berücksichtigung oder gar unter Missachtung der Ergebnisse der Erhebungen und Berechnungen des Vereins festgesetzt worden waren.

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  2. Guten Tag Ellen,
    Dank für die freundlichen Worte.
    Zum DV. Dieser hatte sich in der Vergangenheit schon relativ kritisch zu den Sanktionen allgemein geäußert.
    Weiters wird seine Zusammensetzung so beschrieben:
    "... Der Deutsche Verein hat über 2.500 Mitglieder. Hierzu gehören Landkreise, Städte und Gemeinden sowie deren Spitzenverbände und die Spitzenverbände der Freien Wohlfahrtspflege ebenso wie Bundesministerien und -behörden, Länderverwaltungen, überörtliche Träger der Sozialhilfe, Universitäten und Fachhochschulen, Vereine, soziale Einrichtungen, Ausbildungsstätten, Einzelpersonen und Unternehmen der Sozialwirtschaft. ..." (wiki)
    Da sind nun doch so einige Protagonisten dabei, denen ich eigentlich etwas mehr zutrauen würde. Also z.b. die Spitzenverbände der Freien Wohlfahrtspflege, Universitäten und Fachhochschulen, Vereine und soziale Einrichtungen.
    Daher also meine Verärgerung darüber, dass hier selbst dieser IMHO besonders gravierende Punkt einfach so durchgewunken wurde.
    MfG
    BTB

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  3. Ich mache mir Sorgen wegen dem Punkt des Ersatzanspruchs wegen "sozialwiedrigem" Verhaltens. Dies könnte unter anderem hauptsächlich Familien mit Kindern treffen. Wen irgendwas mit den Kindern ist oder man nur zu bestimmten Zeiten kann wegen Kindergarten Beginn bzw Ende, Schulferien etc. Wenn man keinen hat, wo mal einspringen kann bei der Kinderbetreuung.

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  4. Guten Tag Anonym 3. März 2016 um 10:06,

    ja, genau, das ist dann eine der Risiken!
    Und eine solche Sanktionierung würde Menschen mit Kindern dann auch doppelt hart treffen...!

    Wir werde sehen, was kommt.
    Es gilt in jedem Falle, besonders sorgsam zu handeln, Begleiter zum jobcenter mitzunehmen und stets alles schriftlich zu belegen.

    Zeit für Widerstand!

    http://handbuchwiderstandgegenhartzvier.blogspot.de/

    MfG
    BTB

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  5. An:
    "tarife29. April 2016 um 16:46"
    Wie bitte?
    Was ist gemeint?
    MfG
    BTB

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