ICH SAGE NEIN!
Zwei Erlebnisse aus der letzten Zeit.
+ Bei einer kürzlichen literarischen Veranstaltung (im RL) mußte ich einen Beitrag eines Teilnehmers ertragen, der meinte, es sei nun an der Zeit sich über "Hitler, Holocaust und Co." lustig zu machen. Dies der Lächerlichkeit preiszugeben, eine absurde Show damit zu veranstalten, etc. Natürlich solle das auch weiterhin kritisch sein, aufklärerisch und so weiter. Aber eben auch lächerlich, heiter, skurril, mit falschem pompösen Glitzer, etc. pp.
Nun. Ich denke, verkaufen ließe sich derlei ganz gut. Und das wird wohl auch die wahre Intention sein, denke ich. Zumal der junge Mann technisch / handwerklich überwiegend recht gut versiert schien.
Dennoch war ich natürlich entsetzt. Geklatscht habe ich nach seinem Auftritt nicht. Aber sonst nichts getan oder gesagt, im Rahmen der Solidarität unter Literat*innen und gegenüber der Veranstalterin.
Nach der Veranstaltung, im Vorraum, musste ich mir dann aber noch mehr anhören. Über drei Meter Luftlinie wurde ich unfreiwillig Zeuge des Gespräches eines älteren Teilnehmers mit dem jungen Mann. Zunächst fielen Sätze wie "Es muß doch auch mal Schluß sein!", usw. Dann, wohl unvermeidlich, auch der Satz der auch auf mich wie ein Rotes Tuch wirkt: "... und das wird man doch wohl auch noch öffentlich sagen dürfen!"
Ich ging dann zwei Schritte auf die Beiden zu, erhob die Stimme und sagte laut: "Natürlich darf man das. Man darf dann aber auch damit rechnen, dass einem dann öffentlich widersprochen wird! Was ich hiermit tue!"
Dann wandte ich mich ab und ging, um das Ganze nicht noch mehr eskalieren zu lassen.
Das letzte was ich sah, war ein Kopfschütteln und verächtliches Abwinken des älteren Herrn, der dann auch in seinen Tiraden fortfuhr.
+ Ein Beitrag in der Gruppe "Politik und Gesellschaft" bei Google plus.
Zitat:
" ... Aber ist es nicht langsam Zeit das aktuelle Volk von der Verantwortung los zu sagen? Die Verantwortung für Taten der Großeltern / Urgroßeltern / Ur-Urgroßeltern? ..."
Meine Antwort:
Nein!
Ganz sicher nicht.
In der Tat wird da aber immer (und zwar primär von Rechten Gesellen und mit unauffälligem aber entschiedenem Vorsatz) etwas vermischt, verwechselt, böswillig ausgetauscht.
Nämlich "Schuld" und "Verantwortung".
Dass von den heute lebenden Menschen so gut wie keiner mehr aktiv beteiligt war, also Schuld hatte, am "1000jährigen Reich" - das ist eine so derart simple und selbstverständliche Tatsache, dass man sie EIGENTLICH gar nicht mehr erwähnen müßte.
Es geht aber um etwas ganz anderes. Um unsere Heimat, um das Land in dem wir geboren wurden, in dem wir aufwuchsen, in dem wir ganz bewußt leben als Erwachsene.
Es geschah in unserem Land, es geschah durch unsere leiblichen Vorfahren.
Ein Verbrechen gegen die Menschlichkeit ungeheueren Ausmaßes.
Der Holocaust, der Zweite Weltkrieg. Und etliches dazu "nebenher".
Und ja. Ich höre sie schon wieder. Die Relativierer und Verharmloser.
"Aber die Indianer in den USA ...",
"Aber die Aborigines in Australien..."
"Aber die Azteken und Hernán Cortés ...", usw.
Quatsch!
a) Holocaust, WK II und Co. sind in quantitativer Hinsicht und in Bezug auf viele Grausamkeiten nach wie vor der grauenerregende "Spitzenreiter".
b) In welchem Land leben wir? In den USA? In Australien? In Mexico?
Nein. In Deutschland.
Hier leben wir, HIER haben wir die Verantwortung! Und daran sollten wir uns erinnern. Noch 1000 Jahre lang - und möglichst noch länger.
Uns hilft dabei ein Mahnmahl, wie es größer, dunkler und schrecklicher kaum sein könnte. Nur müssen wir es auch sehen und uns nicht abwenden und versuchen es vom Tisch zu wischen.
Wir haben die Verantwortung dafür, dass sich derlei NIEMALS WIEDER wiederholt, wir haben die Verantwortung für Menschlichkeit und eine Zukunft in Frieden, Güte und Toleranz!
Alerta! Alerta!
¡No pasarán!
Burkhard Tomm-Bub, M. A.
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Sonntag, 3. Juni 2018
Montag, 21. August 2017
Loyalität, Freie Meinungsäußerung, Kritik und Öffentlicher Dienst
Loyalität, Freie Meinungsäußerung, Kritik und Öffentlicher Dienst
- Einige Stichworte -
TVÖD (gültig ab 01.10.2005)
"§ 41
Allgemeine Pflichten
1
Die im Rahmen des Arbeitsvertrages geschuldete Leistung ist gewissenhaft und ordnungsgemäß auszuführen.
2
Beschäftigte des Bundes und anderer Arbeitgeber, in deren Aufgabenbereichen auch hoheitliche Tätigkeiten wahrgenommen werden, müssen sich durch ihr gesamtes Verhalten zur freiheitlich demokratischen Grundordnung im Sinne des Grundgesetzes bekennen."
ANMERKUNG:
Die Rede ist hier vom Grundgesetz (GG). Nicht die Rede ist von einzelnen, untergordneten Gesetzbüchern. Nehmen wir da mal ein völlig zufällig gewähltes, beliebiges. Also etwa das Sozialgesetzbuch Nummer Zwei (SGB II).
. . . . . . .
"Bundesarbeitsgericht zur Kündigung wegen Zweifeln an der Verfassungstreue
Das Bundesarbeitsgericht hat dazu in einem Urteil vom 12.05.2011 (Az.: 2 AZR 479/09) klargestellt, dass grundsätzlich eine personenbedingte Kündigung des Arbeitnehmers in Betracht kommt, wenn sich begründete Zweifel an der Verfassungstreue des Arbeitnehmers ergeben. Auch wann solche Zweifel begründet sein können, führt das Gericht aus: Mitgliedschaft in einer verfassungsfeindlichen Organisation und aktives Eintreten des Arbeitnehmers dafür können entsprechende Zweifel erwecken (Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 12.05.2011 – 2 AZR 479/09)."
ANMERKUNG:
...nicht aber Sympathiekundgebungen für eine legale und in Parlamenten vertretene Parteien. Z.b. Die LINKE.
Systemkritiker =
Dissident
(Weitergeleitet von Systemkritiker)
Dissident (von lateinisch dissidēre „auseinander sitzen, nicht übereinstimmen, in Widerspruch stehen“) bezeichnet einen unbequemen Andersdenkenden, der öffentlich gegen die allgemeine Meinung oder politische Regierungslinie aktiv auftritt. Hauptsächlich wird die Bezeichnung für Oppositionelle in Diktaturen und totalitären Staaten verwendet, weil das ungehinderte Aussprechen der eigenen Meinung in Demokratien ein Grundrecht ist und damit als selbstverständlich gilt. Vereinzelt werden jedoch zunehmend auch Andersdenkende in Demokratien so bezeichnet. Ebenfalls als Dissident bezeichnet wird, wer sich zu keiner anerkannten Religionsgemeinschaft bekennt oder aus einer Kirche austritt, ohne sich einer anderen Glaubensrichtung anzuschließen.
ANMERKUNG:
Eine "Anmerkung" ist hier eigentlich überflüssig, ich zitiere:
"... weil das ungehinderte Aussprechen der eigenen Meinung in Demokratien ein Grundrecht ist und damit als selbstverständlich gilt. ...".
.......
"I. Rechtliche Grenzen von Aussagen im Social Web
Nach Art. 5 Abs.1 S.1 GG hat jeder das Recht seine Meinung egal in welcher Form frei zu äußern und zu verbreiten. Dies gilt grundsätzlich auch für den Mitarbeiter im Rahmen seiner Arbeitsverhältnisses (BAG 2 AZR 584/04). Die Meinungsfreiheit kann jedoch durch allgemeine Gesetze und das Recht der persönlichen Ehre (Art 5 Abs.2 GG) begrenzt werden. Mitarbeiter können sich insofern dann nicht auf ihr Recht auf freie Meinungsäußerung berufen, wenn sogenannte Schmähkritik, Formalbeleidigungen oder verleumderische Aussagen in und über Soziale Netzwerke verbreitet werden.
Ansonsten wird aus jedem arbeitsvertraglichen Verhältnis eine Rücksichtnahmepflicht abgeleitet, die dazu führen kann, dass auch eine ansonsten zulässige Kritik gerade wegen der Öffentlichkeit der Äußerung in einem Sozialen Netzwerk sich als unzulässiger Verstoß gegen die genannte „Loyalitätspflicht“ darstellt, wenn dem Unternehmen dadurch ein besonderer Schaden zugefügt wird. Bei der insoweit notwendigen Abwägung zwischen Meinungsfreiheit und Rücksichtnahmepflicht kommt es maßgeblich auf den Inhalt und die Einzelumstände der Äußerung (wie Schwere der Beeinträchtigung des Unternehmens, sprachlicher Kontext, (zu verantwortender) Verbreitungsgrad etc.). Besonders relevant wird das Thema, wenn Kunden oder Vertragspartner des Unternehmens Kenntnis erlangen und nachteilig reagieren (LAG Baden-Württemberg 4 Sa 107/67).
Während gerichtlich bereits festgestellt worden ist, dass die Mitarbeiter bei einem internen Gespräch mit Arbeitskollegen darauf vertrauen dürfen, dass die Äußerungen nicht weitergetragen werden (BAG AZR 543/08), wird man dies dem jeweiligen Mitarbeiter bei einer Veröffentlichung im Internet gerade nicht zugute halten können. Eine Veröffentlichung im Internet oder Social Web führt angesichts der zahlreichen Weiterverbreitungs- und Vervielfältigungsmöglichkeiten schließlich regelmäßig zu einem Kontrollverlust. So hat das Bundesarbeitsgericht es bereits mehrfach als verhaltensbedingten Kündigungsgrund angesehen, dass sich ein Arbeitnehmer direkt an die Öffentlichkeit gewandt hat (zuletzt BAG AZR 232/02)."
( Quelle: http://www.rechtzweinull.de/archives/1506-meinungsfreiheit-vs-dientspflicht-bundesamt-fuer-migration-und-fluechtlinge-entlaesst-mitarbeiter-wegen-aeusserungen-auf-facebook.html )
ANMERKUNG:
Um auch hier ein völlig zufälliges und beliebiges Beispiel zu bilden:
Äußert ein im Öffentlichen Dienst angestellter Mitarbeiter öffentlich konstruktive Kritik, nicht am Grundgesetz, aber an einem anderen Bundesgesetz und ist sein Arbeitgeber nicht der Bund, sondern z.b. eine Kommune: so ist hierdurch nicht einmal eine direkte Kritik, geschweige denn eine Schädigung zu konstatieren!
.......
Und noch etwas:
http://www.berliner-zeitung.de/berlin/vergleich-gericht-stoppt-abmahnung-gegen-lka-mitarbeiter-wegen-rechter-aeusserungen-25339944
ANMERKUNG:
Der obige Link dokumentiert, wie milde die Justiz mit bedenklichen Äußerungen umgeht -wenn es sich um RECHTE Inhalte handelt.
MfG
Burkhard Tomm-Bub
8 / 2017
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