Mittwoch, 23. Dezember 2020

REAKTION Baden Württemberg

REAKTION Baden Württemberg

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 Auf Platz 5 von 26 antwortet nun das Kultusministerium von BW, konkret die Kultusministerin Frau Dr. Susanne Eisenmann (CDU)  Kultusministerin des Landes Baden-Württemberg. 

Das Schreiben ist relativ lang und persönlich / individuell gehalten.
Bedauerlich aber, dass nicht auf alle Punkte der Petition eingegangen wird und man wohl an dem unerschütterlichen Glauben festhält, Präsenz-Unterricht sei das "einzig Wahre" und man habe hinsichtlich der Hygienekonzepte genug getan ... 

MfG
BTB 


Der Link zum pdf: 

https://drive.google.com/file/d/1I8HqeQ4Eyk7sCkJjFVUifHn0jy6VhicM/view?usp=sharing

Im jpg-Format: 






 



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Donnerstag, 17. Dezember 2020

REAKTION Berlin (KMK)

#Petition #Reaktionen

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An vierter Stelle antwortet nun Berlin (KMK) auf die Petition. 

22 (!) Reaktionen bleiben damit noch immer offen. 

Der Wortlaut: 
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Sehr geehrter Herr Tomm-Bub,

vielen Dank für die Ihre Petition, die Sie per Mail vom 3. Dezember übermittelt haben.

Wir bitten um Ihr Verständnis für die verzögerte Antwort und die Tatsache, dass das Sekretariat der Kultusministerkonferenz vor dem Hintergrund der aktuellen Situation und der Vielzahl der derzeit an die Kultusministerkonferenz gerichteten Schreiben nicht auf alle Details Ihres Schreibens eingehen kann. Bezüglich Ihrer Fragen und Anregungen möchte ich Sie zu diesem Zeitpunkt Folgendes hinweisen:

 den Beschluss der Bundeskanzlerin mit den Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder vom 13. Dezember 2020, der unter Ziffer 7 folgende Aussage trifft: „Auch an den Schulen sollen im Zeitraum vom 16. Dezember 2020 bis 10. Januar 2021 die Kontakte deutlich eingeschränkt werden. Kinder sollen dieser Zeit wann immer möglich zu Hause betreut werden. Daher werden in diesem Zeitraum die Schulen grundsätzlich geschlossen oder die Präsenzpflicht wird ausgesetzt. Es wird eine Notfallbetreuung sichergestellt und Distanzlernen angeboten.“ Informationen zur konkreten Ausgestaltung (auch zum Umgang mit der Maskenpflicht) in den Ländern finden Sie auf den Seiten der Landeskultusministerien.  

 sowie den Rahmen für aktualisierte Infektionsschutz- und Hygienemaßnahmen (Beschluss der Kultusministerkonferenz vom 14.07.2020 i. d. F. vom 01.09.2020)

 Zu Ihren Fragen bezüglich des Umgangs mit Falschinformationen kann ich Ihnen aus Perspektive der Kultusministerkonferenz Folgendes mitteilen:

 Federführend stellen die Gesundheitsbehörden in Bund und Ländern wissenschaftliche und vertrauenswürdige Informationen zur Covid-19 Pandemie zur Verfügung (z.B. BZgA, RKI, etc.). In der Regel verweisen die Kultusministerien in den Ländern auf ihren Informationsseiten zum schulischen Umgang mit SARS-CoV-2 für fachliche Informationen auf die Gesundheitsbehörden. Auf den entsprechenden Seiten der Kultusministerien (z.B. FAQ Coronavirus) wird oftmals auch auf den Umgang mit Maskenverweigerern oder auf die Frage der Haftung bei gesundheitlicher Schädigung durch das Tragen von Mund-Nase-Bedeckungen im schulischen Kontext verwiesen.( Zum Teil stellen die Kultusministerien den Schulen diesbezügliche, orientierende Leitlinien zur Verfügung.   

Beispiele aus den Ländern:

https://km-bw.de/site/pbs-bw-km-root/get/documents_E-1215370759/KULTUS.Dachmandant/KULTUS/KM-Homepage/Artikelseiten%20KP-KM/1_FAQ_Corona/Schreiben%20Min%20Schuljahr%2020_21/2020%2010%2015%20Anlage%20Handreichung%20Maskenpflicht.pdf


https://www.schulministerium.nrw.de/ministerium/schulverwaltung/schulmail-archiv/archiv-2020/04112020-aktionen-von-querdenken-711-am-9


Das Sekretariat der Kultusministerkonferenz erreichen ebenfalls Zuschriften und Stellungnahmen von diversen (Eltern)initiativen aus dem "Querdenken" Spektrum, die, sofern sie auch in den Ländern vorliegen, ländergemeinsam beantwortet werden. Die Kultusministerkonferenz betont in diesem Zusammenhang, dass sie sich bezüglich der Gesamteinschätzung der Pandemie und der Wirksamkeit einzelner Maßnahmen an den zuständigen Bundesbehörden und Fachverbänden orientiert.


Die Einschätzung der Kultusministerkonferenz ist, dass die weitaus überwiegende Zahl der am Schulleben Beteiligten für die Infektionsschutzmaßnahmen Verständnis hat und sich an die getroffenen Regelungen hält. Es gibt allerdings auch kleine Gruppen, die aus unterschiedlichen Gründen das Tragen einer MNB ablehnt, ohne dass es medizinisch indiziert ist. Diese Gruppe stellt die Schulen, d.h. primär die Schulleiterinnen und Schulleiter, vor eine besondere Herausforderung.


Mit freundlichen Grüßen

Im Auftrag

Nina Herz

Sekretariat der Kultusministerkonferenz (KMK)


Abteilung Schulen

Taubenstraße 10

10117 Berlin


Tel.: 030 25418-467


Fax: 030 25418-456

E-Mail: schulen@kmk.org

Internet: www.kmk.org

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Montag, 14. Dezember 2020

Reaktion ver.di

 REAKTION ver.di 

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-----Original-Nachricht-----

Betreff: AW: Formelle Übergabe der PETITION an Sie (Corona / fakenews / Schulen) MIBS 1011245410 FB 7 Bz Pfalz

Datum: 2020-12-14T11:39:50+0100

Von: "Wegner, Alexander" <alexander.wegner@verdi.de>

An: "ogma1@t-online.de" <ogma1@t-online.de>

 

 Sehr geehrter Herr Tomm-Bub,

 vielen Dank für Ihre Email.

Gern möchte ich hierzu Stellung nehmen.

 Als Gewerkschaft die sowohl für die Beschäftigten der Sozialen Arbeit als auch viele andere Branchen tarifführend und fachlich die Rolle der gewerkschaftlichen Interessenvertretung einnimmt, stehen die Arbeitsbedingungen der Kolleg*innen im Zentrum unseres Handelns.

 Dabei leiten uns seit Beginn der Pandemie folgende Fragen:

Wie können die Arbeitsbedingungen so gestaltet werden, dass Beschäftigte und die Adressat*innen geschützt werden? und

Wie können die Leistungen, die im Kern der Verwirklichung von Grundrechten dienen (und deren Bedeutung für die Menschen kaum überbewertet werden kann) weiterhin angeboten bzw. notwendige Hilfen geleistet werden?

 Dazu haben wir in den zurückliegenden Monaten umfassende Ausarbeitungen, Appelle an die politisch Verantwortlichen, an die Träger und die Eltern gerichtet, um eine Situation der Überlastung bzw. der Gefährdung zu vermeiden bzw. abzubauen. Wir haben die Probleme und Sorgen der Beschäftigten aufgegriffen und in Richtung der Entscheider weiter getragen und insbesondere darauf hingewiesen, dass die Öffnung der Einrichtungen nur unter Berücksichtigung der real vorhandenen Kapazitäten gelingen kann. In unseren Positionierungen gehen wir davon aus, dass der Schutz der Beschäftigten sowie der Adressat*innen zu beachten ist und geben Hinweise, wie Infektions- und Arbeitsschutz gesichert werden können.

 Dabei betrachten wir die Eltern als Verbündete, die ebenfalls ein Interesse an guten Bedingungen in den Einrichtungen haben und stellen diese Grundannahme ins Zentrum.

 

All unsere Aktivitäten und Informationen sind auf unserer Kampagnenseite  https://mehr-braucht-mehr.verdi.de/ dokumentiert.

 

Für weitere Rückfragen stehe ich gern zur Verfügung.

Ich grüße Sie freundlich

 Alexander Wegner

ver.di - Bundesverwaltung - Fachbereich Gemeinden

Bundesfachgruppenleitung Sozial-, Kinder- und Jugendhilfe

Paula-Thiede-Ufer 10

10179 Berlin

Tel.: +49(0)30/6956-2235

Fax: +49(0)30/6956-3630

E-Mail: alexander.wegner@verdi.de

https://sozialearbeit.verdi.de

https://gemeinden.verdi.de

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Donnerstag, 10. Dezember 2020

REAKTION BREMEN

 Aus Bremen liegt nun folgende Reaktion vor:
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Sehr geehrter Herr Tomm-Bub,

 

haben Sie vielen Dank für Ihr Schreiben an Frau Senatorin Dr. Bogedan, das am 4. Dezember in meinem Haus eingegangen ist und dessen Eingang ich hiermit bestätigen möchte.

 

Auf der Corona-Informationsseite der Senatorin für Kinder und Bildung stellen wir Transparenz her. Viele der von Ihnen angesprochenen Punkte finden sich hier wieder: https://www.bildung.bremen.de/sixcms/detail.php?gsid=bremen117.c.237989.de

 

Bleiben Sie gesund.

 

Mit freundlichen Grüßen

 

Im Auftrag

 

Stephanie Dehne

Persönliche Referentin der Senatorin

 

Freie Hansestadt Bremen

Die Senatorin für Kinder und Bildung

Rembertiring 8-12, 28195 Bremen

Tel.: +49 421 361-2150

E-Mail: stephanie.dehne@bildung.bremen.de

Internet: www.bildung.bremen.de


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Freitag, 4. Dezember 2020

REAKTION DES BMG 1

 REAKTION DES BMG:

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-----Original-Nachricht-----

Betreff: Automatische Antwort: Formelle Übergabe der PETITION an Sie (Corona / fakenews / Schulen)

Datum: 2020-12-03T00:38:39+0100

Von: "Poststelle BMG" <Poststelle@bmg.bund.de>

An: "ogma1@t-online.de" <ogma1@t-online.de>


Sehr geehrte Damen und Herren,

 vielen Dank für Ihre E-Mail an das Bundesministerium für Gesundheit (BMG).


Beachten Sie unsere beigefügten Hinweise, insbesondere die Zuständigkeit der Bundesländer und verfolgen Sie die Webseite des BMG: https://www.bundesgesundheitsministerium.de/


I.    Coronavirus

II.   Grippeimpfung

III.  Pneumokokkenimpfstoff

IV.  Prüfung von Einzelfällen

V.   Aktuelle Vorhaben, Gesetze und Verordnungen, z. B. Pflegereform


Zu I. Coronavirus:


1. Allgemeines:


Haben Sie Erkältungssymptome oder andere typische Symptome für COVID-19 oder hatten Sie Kontakt zu jemandem, der positiv auf SARS-CoV-2 getestet wurde, wenden Sie sich bitte telefonisch an Ihre Hausärztin/Ihren Hausarzt, das zuständige Gesundheitsamt (https://tools.rki.de/PLZTool/) oder an die Nummer 116 117.


Grundsätzlich entscheidet die behandelnde Ärztin/der behandelnde Arzt oder die Ärztin/der Arzt beim Gesundheitsamt, ob ein Test durchgeführt wird. Das BMG kann auf die Entscheidungen der vorstehenden Stellen keinen Einfluss nehmen. Bitte wenden Sie sich mit Problemen an die zuständigen Stellen in Ihrem Bundesland.


Angesichts der Infektionsdynamik und um eine Überforderung des Gesundheitssystems zu verhindern, haben Bund und Länder zusätzliche Corona-Maßnahmen beschlossen. Informationen zu dem aktuellen Beschluss vom 25. November 2020 können Sie der Internetseite der Bundesregierung entnehmen: https://www.bundesregierung.de/resource/blob/975226/1820090/11c9749f77a71b9439759538864aa672/2020-11-25-mpk-beschluss-data.pdf?download=1.


Die Bundesregierung informiert zudem laufend auf ihrer Webseite https://www.bundesregierung.de/breg-de/themen/coronavirus.


Die Festlegungen der jeweiligen Maßnahmen liegen aufgrund der verfassungsrechtlichen Kompetenzverteilung grundsätzlich in der Zuständigkeit der Bundesländer, die das Infektionsschutzgesetz als eigene Angelegenheit vollziehen (Artikel 83 des Grundgesetzes). Wenden Sie sich daher mit individuellen Fragen (zum Beispiel zur Gastronomie, zu Dienstleistungsbetrieben im Bereich der Körperpflege, zu Reisen, Umzügen, …) an die örtlichen Behörden im jeweiligen Bundesland.


Die Verordnungen und Allgemeinverfügungen, die in Ihrer Region gelten, finden Sie auf der Seite Ihres Bundeslandes: https://www.bundesregierung.de/breg-de/themen/coronavirus/corona-bundeslaender-1745198.


Das BMG kann auf die Entscheidungen von Kommunen, Städten und Landesministerien keinen Einfluss nehmen.


Grundsätzlich gilt, dass das BMG im Einzelfall keine verbindlichen Auskünfte erteilen, Bewertungen vornehmen oder Empfehlungen aussprechen kann. Weiterhin ist keine Aussage zu in Rede stehenden Vorhaben oder in der Zukunft geltenden Regelungen möglich. Auch nimmt das BMG keine fachlichen Stellungnahmen und Bewertungen zu Zeitungsartikeln und sonstiger aktueller Medienberichterstattung vor.


Das BMG ist grundsätzlich gerne bereit, Informationen zur Verfügung zu stellen. Diese müssen jedoch auf Informationen, die Sie auf den unter Punkt 10 aufgeführten Webseiten finden, begrenzt werden. Recherchen oder Antworten auf umfangreiche Fragen können nicht geleistet werden.


Informationen zum Dritten Gesetz zum Schutz der Bevölkerung bei einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite finden Sie auf der Webseite des BMG: https://www.bundesgesundheitsministerium.de/service/gesetze-und-verordnungen/guv-19-lp/drittes-bevoelkerungsschutzgesetz.html.


2. Reisen/Digitale Einreiseanmeldung:


Alle Bürgerinnen und Bürger sind angehalten, die Kontakte zu anderen Menschen außerhalb der Angehörigen des eigenen Hausstands auf ein absolut nötiges Minimum zu beschränken. Generell sollte auf nicht notwendige private Reisen und Besuche - auch von Verwandten – verzichtet werden. Das gilt auch im Inland und für überregionale tagestouristische Ausflüge.


Aktuelle Informationen für Reisende finden Sie hier:

https://www.bundesgesundheitsministerium.de/coronavirus-infos-reisende

https://www.bundesgesundheitsministerium.de/coronavirus-infos-reisende/faq-tests-Einreisende-englisch.html


https://www.bundesgesundheitsministerium.de/coronavirus-infos-reisende/faq-tests-einreisende-tuerkisch


Informationen zur digitalen Einreiseanmeldung finden unter:

https://www.bundesgesundheitsministerium.de/coronavirus-infos-reisende/merkblatt-dea.html


Antworten auf häufig gestellte Fragen zu Reisebeschränkungen/Grenzkontrollen finden Sie auf der Internetseite des Bundesministeriums des Innern, für Bau und Heimat unter:

https://www.bmi.bund.de/SharedDocs/faqs/DE/themen/bevoelkerungsschutz/coronavirus/coronavirus-faqs.html.


Reise- und Sicherheitshinweise können der Internetseite des Auswärtigen Amtes: https://www.auswaertiges-amt.de/de/aussenpolitik/laender entnommen werden.


3. Testung auf das Coronavirus SARS-CoV-2:


Das BMG kann nicht prüfen, ob im Einzelfall ein Anspruch auf einen kostenfreien Test oder Erstattung der Testkosten besteht. Bitte wenden Sie sich an die zuständigen Stellen in Ihrem Bundesland.


Ohne im Ausland gewesen zu sein:


Die Verordnung zum Anspruch auf Testung in Bezug auf einen direkten Erregernachweis des Coronavirus SARS-CoV-2 sowie Informationen und häufig gestellte Fragen und Antworten finden Sie hier: https://www.bundesgesundheitsministerium.de/corona-test-vo


https://www.zusammengegencorona.de/informieren/die-nationale-teststrategie/

https://www.bundesgesundheitsministerium.de/coronatest.html


Nach Einreise aus dem Ausland:

https://www.bundesgesundheitsministerium.de/coronavirus-infos-reisende/faq-tests-einreisende.html


4. Nationale Impfstrategie COVID-19:


Derzeit laufen zahlreiche Impfstoff-Entwicklungen weltweit mit hoher Intensität. Aktuell ist in Europa jedoch noch keinCOVID-19-Impfstoff zugelassen, doch befinden sich einige Unternehmen auf der Zielgeraden und planen noch in 2020 eine Zulassung zu beantragen. Nach erfolgter Marktzulassung ist davon auszugehen, dass noch ca. weitere vier Wochen vergehen werden, bis das Arzneimittel an die ersten Patientinnen und Patienten verabreicht werden kann.


Die Nationale Impfstrategie regelt die faire Verteilung von Corona-Impfstoffen in zwei Phasen: In der ersten Phase können sich Risikogruppen und exponierte Teile der Bevölkerung (z. B. Krankenhauspersonal) impfen lassen. In der zweiten Phase steht die Impfung der Gesamtbevölkerung offen.


Weitergehende Informationen zur Nationalen Impfstrategie finden Sie hier: https://www.bundesgesundheitsministerium.de/fileadmin/Dateien/3_Downloads/C/Coronavirus/Impfstoff/Nationale_Impfstrategie_COVID-19_Stand_6-11-2020.pdf


Grundsätzlich liegt die Zuständigkeit für die Organisation der Impfungen bei den Bundesländern. Dazu zählt auch die Überprüfung der Impfberechtigung von Personen, die ein Impfangebot wahrnehmen möchten, in den jeweiligen Impfzentren. Bisher ist das Terminvergabe-Management für die Impfungen noch nicht abschließend geklärt. In jedem Falle wird eine (haus)ärztliche Beurteilung zu Vorerkrankungen, die eine vordringliche Impfung erforderlich machen, Teil des Impfberechtigungsnachweises sein. Die Kriterien für eine vordringliche Impfempfehlung bestimmter Risikogruppen können erst nach Bekanntwerden der Eigenschaften des jeweiligen Impfstoffs durch die Ständige Impfkommission erstellt werden.


Relevante Fragen zu COVID-19 und Impfen hat zudem das Robert Koch-Institut zusammengestellt und umfassend beantwortet: www.rki.de/SharedDocs/FAQ/COVID-Impfen/gesamt.html <http://www.rki.de/SharedDocs/FAQ/COVID-Impfen/gesamt.html>.


Eine Impfpflicht gegen das Coronavirus wird es nicht geben.


5. Masken:

Für den Vollzug des Infektionsschutzgesetzes und damit für die unmittelbare Bekämpfung von Infektionskrankheiten sind in der Bundesrepublik Deutschland die Bundesländer sowie ihre Städte und Kommunen verantwortlich, da sie gemäß Artikel 83 des Grundgesetzes Bundesgesetze grundsätzlich als eigene Angelegenheit ausführen. Dies gilt insbesondere für die Schutzmaßnahmen auf der Grundlage der §§ 28 und 32 des Infektionsschutzgesetzes, zu denen auch das Tragen von Mund-Nasen-Bedeckungen gehört. Bundeseinheitliche Regelungen bestehen nicht. Die Vorgaben können sich vielmehr von Bundesland zu Bundesland unterscheiden. Mit Fragen zur Maskenpflicht müssen Sie sich daher an die zuständige Stelle in Ihrem Bundesland wenden. Es gibt auch Städte und Kommunen, die Regelungen in eigener Verantwortlichkeit ergriffen haben.

Das BMG nimmt keine Bewertung von Masken vor. Die Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege hat maßgebliche Hinweise zusammengetragen anhand derer Verbraucher die Echtheit ihrer Maske erkennen können:

https://www.bgw-online.de/DE/Arbeitssicherheit-Gesundheitsschutz/Hygiene_und_Infektionsschutz/Masken/Maske-03_ffp.html


Versicherte sollen zukünftig grundsätzlich einen Anspruch auf Schutzmasken erhalten, wenn sie zu einer Risikogruppe mit einem signifikant erhöhten Risiko für einen schweren oder tödlichen Krankheitsverlauf nach einer Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 gehören. Dies sieht eine Ergänzung zum Dritten Gesetz zum Schutz der Bevölkerung bei einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite (Drittes Bevölkerungsschutzgesetz) vor, das am 18. November 2020 von Bundestag und Bundesrat beschlossen wurde. Einzelheiten zur konkreten Ausgestaltung des Anspruchs, zur Art der Schutzmasken, zur Anzahl der vom Anspruch umfassten Schutzmasken sowie zu Vertrieb und Abgabe der Schutzmasken werden im Rahmen einer gesonderten Rechtsverordnung durch das BMG geregelt. Weitergehende Auskünfte durch das BMG sind derzeit nicht möglich. Verfolgen Sie bitte die Webseite des BMG: https://www.bundesgesundheitsministerium.de/



6. Fake-News/Falschmeldungen:


Derzeit werden vermehrt Falschmeldungen verbreitet, die den Anschein erwecken, sie seien vom BMG.

Z. B.:


-        E-Mails mit dem Betreff „Corona-Schutz am Arbeitsplatz“ oder


-         „Dringende Nachricht des Bundesministeriums für Gesundheit zum Coronavirus“


-        ein Dokument mit dem Titel „Rechtsgrundlage zur Corona-Situation“


-        Flyer (z. B. „Die OHA-Formel für die Freiheit!“, „AHA – Ab Heute Angstfrei“, „Lachen ist Leben!" oder „Jetzt im Herbst und Winter besonders wichtig: ANAL – Alltagsmaske, Nähe vermeiden, APP, Lüften“)


Achten Sie bei vermeintlich sensationellen Nachrichten bitte sehr genau auf die Quelle der Information und überprüfen Sie diese.


Verlässliche Informationen finden Sie beispielsweise auf den unter Punkt 10 aufgeführten Webseiten.


Bitte beachten Sie zudem, dass das BMG keine „Einladungen nach dem Landesgesetz zum Schutz von Infektionskrankheiten und zur Gesundheitsuntersuchung“ verschickt. Sollten Sie ein entsprechendes Schreiben mit der Absenderadresse des BMG erhalten haben, sehen Sie dieses als gegenstandslos an.



7. Prämie:


Informationen zur Prämie für Beschäftigte in der Altenpflege und für Pflegekräfte im Krankenhaus können Sie auf der Internetseite des BMG (https://www.bundesgesundheitsministerium.de/pflegebonus) einsehen.


Den Einzelfall vermag das BMG nicht zu bewerten.


8. Corona-Warn-App:


https://www.zusammengegencorona.de/informieren/praevention/

https://www.coronawarn.app/de/faq/



9. Kindertagesstätte/Schule/Arbeitsplatz:


Das BMG kann keinen Einfluss auf die Entscheidungen und Regelungen einzelner Schulen oder Kindertagesstätten nehmen. Bitte wenden Sie sich an die zuständigen Stellen in Ihrem Bundesland.


Ein schulisches Maßnahmenkonzept für zeitlich befristete zusätzliche Maßnahmen zum Infektionsschutz vor SARS-CoV-2 der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung finden Sie hier:

https://www.dguv.de/corona-bildung/schulen/massnahmenkonzept/index.jsp.


Informationen für Eltern bei Schul- oder Kitaschließungen hinsichtlich Entschädigungsansprüchen stellt das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) zur Verfügung: https://www.bmas.de/DE/Schwerpunkte/Informationen-Corona/Entschaedigung-Eltern/entschaedigung-eltern.html.


Informationen des BMAS, insbesondere zu Arbeitsrecht und –schutz: https://www.bmas.de/DE/Schwerpunkte/Informationen-Corona/informationen-corona.html



10. Personal in Gesundheitsämtern:


Informationen zum Pakt für den öffentlichen Gesundheitsdienst, welcher unter anderem die Schaffung neuer Stellen vorsieht, finden Sie hier: https://www.bundesgesundheitsministerium.de/service/begriffe-von-a-z/o/oeffentlicher-gesundheitsheitsdienst-pakt.html.


Eine Bewerbung für diese Stellen beim BMG ist nicht möglich. Auch Auskunft zu möglichen Voraussetzungen kann das BMG nicht erteilen, bitte haben Sie dafür Verständnis. Es wird empfohlen, auf den Internetseiten der Bundesländer und in einschlägigen Karriereportalen zu recherchieren.



11. Informationsquellen:


Aktuelle Regeln, Maßnahmen, Verordnungen und Informationen finden Sie auf den Webseiten:


https://www.bundesregierung.de/breg-de/themen/coronavirus


https://www.bundesgesundheitsministerium.de/coronavirus


https://www.zusammengegencorona.de/


https://www.rki.de/SharedDocs/FAQ/NCOV2019/gesamt.html


https://www.infektionsschutz.de/coronavirus/



Zu II. Grippeimpfung:


Es wird erwartet, dass für die kommende Saison 2020/2021 viele Menschen die Impfung gegen Influenza wahrnehmen werden. In Deutschland sind Influenza-Impfstoffe zahlreicher Hersteller erhältlich. Das für die Zulassung von Impfstoffen zuständige Paul-Ehrlich-Institut (PEI) hat für diese Saison 2020/2021 mehr Impfstoffe freigegeben als in den Vorsaisons. Für die Saison 2020/2021 werden rund 26 Millionen Impfstoffe zur Verfügung stehen, einschließlich 6 Millionen Dosen Influenza-Impfstoffe, die das BMG zusätzlich für die Versorgung in Deutschland beschaffen konnte.


Bisher ist nicht bekannt, dass bestimmte Impfstoffe am Markt nicht mehr verfügbar sind. Aufgrund der Besonderheiten des Herstellungsverfahrens können die benötigten Impfstoffmengen jedoch nicht auf einmal, sondern nur in Teilmengen produziert und bereitgestellt werden. Von den in Deutschland zur Verfügung stehenden Impfstoffen sind rund 22 Millionen Dosen bereits ausgeliefert. Nach Angaben der pharmazeutischen Unternehmer wird zudem seit der 47. KW bis Mitte Dezember 2020 die Auslieferung von weiteren, rund 5 Millionen Impfstoffdosen erfolgen.


Das PEI bittet Verbraucherinnen und Verbraucher, Ärztinnen und Ärzte sowie Apothekerinnen und Apotheker um eine Online-Meldung unter www.pei.de/lieferengpaesse-verbrauchermeldung, wenn sie einen Grippe-Impfstoff nicht beziehen können und einen Engpass vermuten. Auf Basis dieser Meldungen beurteilt das Institut die regionale Versorgungslage, informiert die für die Versorgung Zuständigen und regt Maßnahmen zur Abhilfe an.


Die individuelle Terminvergabe für die Impfung und Verimpfung der Impfstoffe sowie ggf. die Information der Patientinnen und Patienten, ob ein bestimmter Impfstoff, nach einem Lieferengpass, wieder zur Verfügung steht, obliegt den betreuenden Ärztinnen und Ärzten.



Zu III. Pneumokokkenimpfstoff:


Für den von der Ständigen Impfkommission (STIKO) zur Standardimpfung empfohlenen Pneumokokken-Impfstoff Pneumovax ®23 besteht aufgrund erhöhter Nachfrage - auch im Zusammenhang mit der COVID-19 Pandemie - derzeit ein Lieferengpass. Bis auf weiteres ist Pneumovax®23 nur eingeschränkt lieferbar. Die Ständige Impfkommission (STIKO) und das PEI informieren mit hoher Aktualität über die voraussichtliche Dauer der eingeschränkten Verfügbarkeit der in Deutschland zugelassenen Pneumokokken-Impfstoffe und geben Empfehlungen, wie ein möglichst effektiver Schutz von Personengruppen mit erhöhtem Risiko für einen schweren Verlauf von COVID-19 erreicht werden soll. Diese Informationen sind auf den Internetseiten des Robert Koch-Instituts (www.rki.de) und des PEI (www.pei.de) zu finden.


Wegen der breiteren Abdeckung von Pneumokokken-Serotypen kann Pneumovax®23 nach aktueller Einschätzung der STIKO nicht durch einen anderen niedriger valenten Pneumokokken-Impfstoff ersetzt werden.


Zu IV. Prüfung von Einzelfällen:


Im Rahmen der Zuständigkeiten und Befugnisse gibt es keine Möglichkeit, Einzelfälle im BMG zu überprüfen bzw. hierzu wertende Stellungnahmen abzugeben. Das BMG ist aus rechtsstaatlichen Gründen auch nicht berechtigt, über die Anwendung der gesetzlichen Vorschriften im Einzelfall zu entscheiden.


Informationen zu Beschwerden über die Kranken- und Pflegeversicherung finden Sie hier: https://www.bundesgesundheitsministerium.de/service/buergertelefon/beschwerden-ueber-die-kranken-oder-pflegeversicherung.


Informationen zu Behandlungsfehlern finden Sie unter: https://www.bundesgesundheitsministerium.de/themen/praevention/patientenrechte/behandlungsfehler


Zu V. Aktuelle Vorhaben, Gesetze und Verordnungen, z. B. Pflegereform:


Das BMG ist gegenüber Anregungen und Vorschlägen sehr aufgeschlossen. Diese werden ausgewertet und dem zuständigen Fachreferat zur Berücksichtigung bei seiner Arbeit zugeleitet.


Schriftliche individuelle Stellungnahmen sind jedoch nicht möglich. Auch sind keine Auskünfte zu der Ausgestaltung von eventuellen Neuregelungen möglich, da sich diese noch im Bearbeitungsprozess befinden.


Wir empfehlen Ihnen, die Website des BMG, https://www.bundesgesundheitsministerium.de/, zu verfolgen. Gerne können Sie auch den RSS-Newsfeed des BMG unter https://www.bundesgesundheitsministerium.de/service/rss-newsfeed abonnieren.


Sollten wir der Auffassung sein, dass Ihr Anliegen nicht abgedeckt ist, erhalten Sie eine weitere Antwort. Bitte haben Sie jedoch Verständnis, dass die Bearbeitung aufgrund der Vielzahl eingehen der Anfragen einige Zeit in Anspruch nehmen wird.

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