Malt sie sich, mahlt er sie in sich...? =Der Blog für alles Andere. Auch für aktuelle "Hartz IV - Termine / Themen". Der ältere "BukTomBlog" war für Second Life - Themen gedacht, einer Welt in der virtual reality (VR), bzw. für die Darstellung deutschsprachiger kultureller /wohltätiger Aspekte dort. Alle anderen Themen sind nun hier. Alles, was sich ansonsten malt & mahlt.
Freitag, 27. April 2018
Kulturpass Ludwigshafen - Brot UND Rosen!
Kulturpass Ludwigshafen - Brot UND Rosen!
So war es angekündigt:
"Am Donnerstag, den 26. April 2018 wird der Start des Kulturpass mit einer großen Auftaktveranstaltung im Kulturzentrum dasHaus gefeiert."
http://www.dashaus-lu.de//
Und so war es auch!
Viel wurde geboten unter der routinierten und empathischen Moderation von Rosa O. Prado vom SWR 3.
http://www.rosa-omenaca.de/pages/moderatorin
Zu nennen sind dabei unbedingt:
Sprengler and friends
http://www.artists-only.com/k%C3%BCnstler-a-z/sprengler-friends/
The Twiolins
https://www.thetwiolins.de/
HipHop Team Tina
http://www.just-dance.org/tinaberlewein/index.html
und die
ImprovComedy.de Allstars
http://improvcomedy.de/
Recht unterschiedliche Professionen - aber erstaunlicherweise jede für sich in absolut hochklassiger und spannender Manier dargeboten. Bravo - weiter so!
Informationen von regionalen Politiker*innen und Prominenten auf der Bühne gab es natürlich ebenfalls.
Erfreulich war weiterhin auch, dass das expansionswillige "MediNetz" im Foyer eine Informationsstand anbot, nebst etlichen anderen Institutionen.
http://medinetz-rhein-neckar.de/
Zum Pass selbst schreiben die Initiator*innen:
Der Kulturpass wird nun auch an bezugsberechtigte Menschen in Ludwigshafen ausgegeben. Wöchentlich mittwochs gibt es ab dem 2. Mai 2018 jeweils von 17:00 bis 19:00 Uhr die Beratungsstunden im Schulungsraum im Erdgeschoß der Stadtbibliothek in der Bismarckstraße 44–48, Ludwigshafen am Rhein.
http://www.ludwigshafen.de/lebenswert/stadtbibliothek/
Wir suchen derzeit noch Ehrenamtliche die uns bei der Beratung helfen. Interessierte können sich gerne bei uns per Email melden: ludwigshafen@kulturparkett-rhein-neckar.de
Weitere Informationen findet man hier:
http://kulturparkett-rhein-neckar.de/kulturpass-in-ludwigshafen
MfG
Burkhard Tomm-Bub
FOTOS
(Vergrößerung durch anklicken, meinerseits copyrightfrei)
Mittwoch, 11. April 2018
Die Wissenschaft hat festgestellt ... dass Coca-Cola Schnaps enthält! Hartz IV HURRA
#HartzIV #Sanktionen
Die Wissenschaft hat festgestellt ...
... dass Coca-Cola Schnaps enthält!
Ebenso "sinnvoll" und "wahr" wie dieser Kinderreim ist die Behauptung, die Sanktionen im Hartz IV (ALG II / Grundlage SGB II) hätten auch nur irgendeine positive Berechtigung oder Legitimation.
(Diese Kürzungen werden seit Anfang 2005 in Höhe von 10, 30, 60 und 100% auf das ExistenzMINIMUM durchgeführt.)
Welche Wissenschaften und Professionen lassen sich hier im Einzelnen aufführen?
PÄDAGOGIK
Die hier behandelten Geldstrafen in Form von Sanktionen lassen sich klar der "Schwarzen Pädagogik" zurechnen. Diese wird zudem gegenüber mündigen, erwachsenen Menschen ausgeübt. Kinder sind allerdings dennoch mitbetroffen und mitgeschädigt, wenn sie in den entsprechenden Familien ("Bedarfsgemeinschaften" genannt) leben.
Seit dem Jahr 2000 lautet der § 1631, BGB, Absatz 2 wie folgt:
„(2) Kinder haben ein Recht auf gewaltfreie Erziehung. Körperliche Bestrafungen, seelische Verletzungen und andere entwürdigende Maßnahmen sind unzulässig.“
Für Erwachsene gilt dies anscheinend nicht.
"Schwarze Pädagogik" ist als Konzept und Methode überholt. Fest steht:
STRAFE:
- sagt NUR, was NICHT getan werden sollte
- gibt keinerlei Informationen, wie das Gewünschte besser getan werden könnte
- stört und zerstört das Vertrauensverhältnis
- gibt dem Gestraften das Gefühl der Ohnmacht
- ... und mindert sein Selbstbewusstsein
- wirkt NUR, solange der Strafende "hinguckt"
- erzeugt ein Rachebedürfnis
- führt bestenfalls zum erzwungenen, unmotivierten Gehorsam
- verhindert Einsicht und Eigenmotivation
- etc.
Richtig ist: Strafe gibt es in der Gesellschaft. Für Kriminelle. Da ist dann aber auch noch der Faktor "Schutz der Gesellschaft" mit enthalten. Zu argumentieren, der "nicht mitwirkende" ALG II - Empfänger handle gegenüber der Gesellschaft kriminell - ist absolut unsinnig.
P.S.:
Übrigens - ein Fakt am Rande.
Es liegen jetzt Untersuchung vor, dass die Gruppe der erwerbslosen Menschen im Durchschnitt eine zumindest leicht überdurchschnittliche Arbeitsmotivation hat, gegenüber den anderen Bevölkerungsgruppen ...!
PSYCHOLOGIE
Es ist leicht einsichtig, dass die Behandlung als Kind, als "zu erziehendes Objekt", als Täter und / oder Versager negative psychische Effekte bei den Bürgerinnen und Bürgern hervor bringt. Eine Minderung des Selbstwertgefühls, der Eigenmotivation, des Selbstvertrauens, etc. sind übliche Folgen. Zorn, Wut und Hass können im Laufe der Zeit entstehen und die Persönlichkeit prägen. Psychischer Erkrankungen werden hervor gerufen oder verstärkt, darunter Suchtkrankheiten, Depressionen, Suizidalität.
MEDIZIN
Psychische Erkrankungen kosten Geld. Das der Krankenkassen, mithin aller Beitragszahler*innen. Ebenso ist es auch bei körperlichen Erkrankungen, die oft hiermit verzahnt sind. Eine nicht gesunde Ernährung und ggf. auch mangelnde Hygiene verstärken diesen Effekt. Der Regelsatz ist ohnehin niedrig, wird er nochmals reduziert oder gar ganz gestrichen, ergeben sich entsprechende negative Folgen im Gesundheitsbereich also quasi zwingend.
ÖKONOMIE / VOLKSWIRTSCHAFT
Sanktionen sparen Geld? Mag sein. Volkswirtschaftlich gesehen jedoch wenn überhaupt, dann deutlich weniger, als man denken könnte.
Sanktionsgründe müssen festgestellt, dokumentiert und die Sanktion durch die Integrationsfachkraft ausgesprochen werden. Eine Anhörung ist durch den richtenden Sachbearbeiter vorzunehmen. Der Leistungssachbearbeiter muß die Sanktion ein- und später wieder ausbuchen.
Selbst bei der heutigen, scharfen Gesetzgebung haben noch ca. 40% der Widersprüche und Klagen vor dem Sozialgericht Erfolg, da die Sanktion zu Unrecht erfolgte!
Hier entsteht also Maschinenlaufzeit (EDV, etc.), Portokosten, Materialverbrauch. Gravierender: Arbeitszeit von Integrationsfachkräften, Leistungssachbearbeitern, Mitarbeitenden der Widerspruchsstelle, Justitzbeamten und Richtern muss in hohem Maße investiert werden.
Die finanziellen Einbußen der Gesellschaft durch sich verschlechternde Gesundheit wurde bereits erwähnt. Hinzu kommt noch ein Anwachsen von Verzweiflungstaten und Kleinkriminalität, aus der Not geboren.
Oft vergessen und von manchen zu Unrecht nicht ernst genommen ist folgende Tatsache: auch ALG II - Leistungsberechtigte zahlen Steuern. Nämlich die Mehrwertsteuer. Anders als finanziell besser gestellte Personengruppen, MUSS der "Hartzler" sein Geld sofort ausgeben, kann es anhand der geringen Höhe nicht sparen, anlegen oder im Ausland in "Steueroasen" deponieren. Auf Waren und Dienstleistungen wird stets Mehrwertsteuer erhoben. Geld das also augenblicklich zurückfließt in diverse staatliche Kassen. Bei Kürzungen oder Streichungen des ALG II entsprechend weniger, bis hin zu "Null".
Sanktionen verringern demzufolge auch die Binnen-Nachfrage.
Die ALG II - Sanktionen produzieren auch Obdachlose. Diese gelten in Einkaufsstrassen, u.ä. als nicht kaufmotivierend. Zudem haben diese ein Anrecht auf ein geringes, tägliches "Durchwanderergeld", wenn sie es schaffen persönlich vorzusprechen. Speziell im Winter, sind sie des Nachts zu beherbergen, oder in Notunterkünfte einzuweisen. Auch dies sind Kostenfaktoren.
Untersuchungen zeigen, dass Sanktionen selten, und wenn dann nur sehr kurzfristige Wirkungen in Richtung "Arbeitsaufnahme" zeitigen. Häufig sind das dann auch Stellen, die gesundheitsschädlich und so schlecht bezahlt sind, dass der Betreffende es auch damit nicht schafft, zeitweise "ganz heraus zu kommen" aus dem ALG II (Aufstocker).
LOGIK
Ziel und Aufgabe der Arbeitsagenturen und jobcenter ist die Besetzung freier Stellen mit möglichst passenden Arbeitnehmer*innen. Dies soll möglichst nachhaltig geschehen.
Es steht außer Zweifel, das aus eigenem Antrieb motivierte Menschen wesentlich besser, zuverlässiger und nachhaltiger diesen Zweck erfüllen können und auch wirklich erfüllen.
Bei Menschen die körperlich, geistig und seelisch in der Lage dazu sind, können aktuelle fachspezifische Qualifikationsmaßnahmen zum Erfolg beitragen.
Diese müssen aber passgenau sein und die Betreffenden sollten auch hierbei von sich aus motiviert sein teilzunehmen.
Zwang und Sanktionen stellen exakt das Gegenteil dessen dar.
Sehr wichtig in diesem Zusammenhang: das Verhältnis Offene Stellen : verfügbare Erwerbslose.
Denn dieses schwankt seit etlichen Jahren zwischen 1 : 5 bis maximal 1 : 3!
Dies sind übrigens die offiziellen, bereits "schöngerechneten" Zahlen der BA selbst.
Gibt es Offene Stellen die nicht gemeldet wurden: Ja. Aber es gibt auch solche, die mehrfach gemeldet werden, gern z.b. von Zeitarbeitsfirmen. Und: es gibt auch verfügbare Erwerbslose, die aus Unkenntnis, Unvermögen oder Scham kein ALG II beantragt haben. Und dennoch Arbeit suchen.
Sehr negative Schätzungen hinsichtlich des Anteils "ernsthaft unwilliger und fauler" Erwerbsloser liegen bei ca. 15% der ALG II - Berechtigten. Es ist festzustellen, dass selbst dieser Prozentsatz nicht ausreicht. Wünschenswert wäre ein viel höherer!
Wenn für jede Offene Stelle vier verfügbare Erwerbslose bereit stehen: ist es ein zwingendes Gebot der Logik, sich auf eben DIE zu konzentrieren, die offenkundig motiviert sind, diese zu bestärken und ggf. ergänzend zu qualifizieren.
NICHT logisch ist es aber, sich den möglicherweise oder offenkundig nicht motivierten Personen mit Strafen und Sanktionen zu nähern!
Es gibt schlicht nicht mehr genug gesellschaftlich als solche definierte „Arbeit“ für JedeN.
Das muß akzeptiert und im praktischen Handeln berücksichtigt werden.
VERWALTUNGSWISSENSCHAFT
Verwaltung soll das jeweils vorgegebene Ziel möglichst effektiv, effizient und korrekt erfüllen.
Wie vor dem Gesetz, sind auch vor der Verwaltung alle Menschen gleich an Rechten und Pflichten.
Entscheidungen haben sich auf Gesetze und Verwaltungsanordnungen zu stützen, auf nichts sonst.
Nur. Ist das so? KÖNNEN Sie das in diesen Fällen überhaupt?
Jemand ist durch Sanktionen zu strafen, wenn er "nicht mitwirken WILL".
Aber:
Wie prüft man "Willen"? Gar nicht. Das ist nicht annähernd zuverlässig möglich. Sagen muss jeder, dass er mitwirken will: die Ehrlichkeit dessen ist aber nicht beweisbar. Wie denn auch. Wirklich bestraft werden nur die etwas "Dummen", oder die in akuten Krisen. Die machen dann schon mal Fehler, die einen aus Unvermögen, die anderen letztlich ebenso unverschuldet.
Clevere Betrüger gibt es. Obwohl maximal 416,- Euro minus Stromkosten ja eigentlich nicht WIRKLICH einen großen Aufwand lohnen ...
Diese Menschen gibt es in JEDEM Sozialsystem. Dafür brauchten wir kein neues, welches in der Tat ALLE drangsaliert, gängelt und unwürdig behandelt.
Ein Cleverer wird nie zu spät zu einer Vorstellung kommen. Aber ganz knapp in der Zeit. Er wird eher desinteressiert schauen. Seine erste eigene Frage wird nach dem Gehalt sein. Seine Kleidung wird nicht zerlumpt sein - aber auch nicht wirklich weit davon entfernt.
Vorstellungsgespräch wahrgenommen. Stelle nicht bekommen. Keine Sanktion. ... Ich denke, es ist klar, was gemeint ist.
Noch einmal: das können wir mit dem SGB II / den Sanktionen nicht verhindern. Das konnten wir vorher mit dem BSHG nicht verhindern. Könnte man das überhaupt? Vielleicht. Aber der Preis wäre VIEL zu hoch. Arbeitslager und Co. lassen grüßen. "Heil Irgendwer!!". Wir kennen das...
Möchte das jemand?
"Wollen" und "Können" eines anderen Menschen - das ist für einen wirklichen und gut qualifizierten Fallmanager wie mich halbwegs (!) sicher zu unterscheiden. Nach etlicher Zeit und so einigen Gesprächen. Versprochen waren uns 2004 "ca. 75 zu beratende Menschen". So war es auch konzipiert und strukturiert. Aufgehört habe ich mit 436 "Kunden".
Gut, manche Kolleg*innen haben ja auch nur 300 "Kunden" oder ähnlich. Aber: qualifizierte jobcenter - Mitarbeiter*innen gibt es immer weniger. Berufsanfänger, solche mit Zeitverträgen, Quereinsteiger, halbtags beschäftigte mit vager Aussicht auf Vollzeit, u.ä. Und es zählt vor Ort: die Statistik! Nichts sonst. Gar nichts!
Und noch ein Satz: "Nicht-Wollen - schließt Nicht-Können nicht aus!"
Nur auf letzteres kommt es aber an. BA und jc sind KEINE "moralischen Anstalten", Gesinnungen und Meinungen können und dürfen nicht mit empfindlichen Geldstrafen belegt werden. Heißt: wenn ich für jemanden der vor mir steht kein Angebot habe, das er auch ausführen kann: ist es völlig egal, ob er mir ins Gesicht sagt, er WOLLE dieses und jenes ja auch gar nicht. Ich hoffe, das war jetzt nicht zu kompliziert. Es hat, wie gesagt, mit Regeln, Recht und Gesetz zu tun!
ETHIK / MORAL
Der ALG II-Regelsatz ist sehr knapp bemessen. Dass er zum Nachteil der Menschen nicht korrekt berechnet wurde, konstatieren nicht wenige Fachorganisationen.
Dieser Regelsatz wurde gesetzlich als "ExistenzMINIMUM" definiert.
Es widerspricht jeglicher Ethik und Moral, dieses Minimum durch einfache Sachbearbeiter*innen um 10 - 100% kürzen zu lassen. Dies möglich zu machen, zu dulden und anzuordnen, ist ein vorsätzlich unethisches und unmoralisches Verhalten. Nichts sonst.
Am 01.01.2005 gab es keine graduelle Variation / Verschärfung der Gesetzgebung in Hinsicht auf ALG / ALHI / SH. Das SGB II war ein kompletter Paradigmenwechsel. Der Sozialstaat wurde in dem Punkt de facto abgeschafft. Es werden hier sehr tiefe Ebenen berührt. Das Menschenbild.
Ist es ethisch vertretbar, Menschen in elementarer Not Hilfe zu verweigern, wenn sie einem nicht willfährig sind?
Ist es in Ordnung und moralisch zulässig, an einem MINIMUM gravierende Abstriche zu machen, bei nicht bewiesenem und nicht strikt belegtem Wohlverhalten?
Akteur ist hier der Staat. Also der Diener der Bevölkerung. Wie sieht es da mit seiner Fürsorgepflicht aus? Wie sieht es mit dem Vertrag zwischen ihm und den Bürger*innen aus? Wird dieser durch solch ein Handeln nicht unterminiert, beschädigt, geschändet?
RECHTSWISSENSCHAFT / JURISPRUDENZ
+ Die Verfassungsmäßigkeit der Hartz IV - Sanktionen wird seit Jahren von Betroffenen und Fachorganisationen angezweifelt. Eine Verfassungsklage ist jedoch wesentlich schwieriger und vor allem langwieriger, als man sich vorstellt. Es gibt mittlerweile einen zweiten ernsthaften Versuch, soweit vorzudringen. Eine Entscheidung wird etwa um 2018 / 2019 herum erhofft.
+ jobcenter stellen in D in gewisser Weise eine "Sonderrechts-Zone" dar. Etwas, das es eigentlich nicht geben dürfte. Der einfache Sachbearbeiter ist Ankläger, Richter und Vollstrecker in einem. Geldstrafen aber darf eigentlich nur ein Gericht aussprechen. Zudem sind diese Geldstrafen hier nicht selten existenzgefährdend.
+ Selbst bei der heutigen, scharfen Gesetzgebung, haben noch ca. 40% der Widersprüche und Klagen vor dem Sozialgericht Erfolg! Falls es nicht klar ist, was das wirklich heißt: in fast der Hälfte der Fälle wurden Fehler gemacht, wurden "Kunden" Leistungen vorenthalten, Recht falsch angewandt, Sanktionen zu Unrecht verhängt!
Falls Sie in Arbeit sind: könnten SIE sich dort eine Fehlerquote von 40% erlauben?
Und hier geht es um die Schicksale von Menschen! Um ihr Überleben zum Teil.
+ Ist dies alles Recht? Entspricht dies alles dem Geist des Grundgesetzes, dem Geist der Sozial-Gesetzgebung? Nein. Das tut es nicht!
GERECHTIGKEIT(SEMPFINDEN)
Recht und Gerechtigkeit / Gerechtigkeitsempfinden sind nicht immer dasselbe.
Allzu oft hört man auch von sonst intelligenten und sozial eingestellten Menschen Sätze wie:
"Da muss man halt auch mal einen Job annehmen, der einem nicht so gefällt!"
"Ich muß doch schließlich auch jeden Tag etwas leisten ...!" ( = Gern von Selbstständigen!)
Oder: "Wenn ich einen besser bezahlten Job will, muss ich halt etwas dafür tun!"
Zu einigen Aspekten dieser Fragestellungen muss hier nichts mehr wiederholt werden. Es ergibt sich klar aus den Schilderungen weiter oben!
Zum letzten der drei Zitate eben, antwortete ich kürzlich jemandem folgendes:
Zitat:
"Wenn ich einen besser bezahlten Job will, muss ich halt etwas dafür tun."
Ah ja. Das sagen Sie mal einem, der gesundheitlich nur noch drei Stunden täglich leichte Arbeit verrichten kann und darf. Das sagen Sie mal der jungen Witwe oder verlassenen Frau mit zwei Kindern. Das sagen Sie bitte auch Menschen über 55 Jahren, deren Firma sich ins Ausland verlegt hat, oder Pleite ging. Das sagen sie motivierten Flüchtlingen, die dann nach einiger Zeit arbeiten dürfen und müssen, deren Abschlüsse im Ausland aber nicht anerkannt werden, oder denen diese Unterlagen verloren gingen, auf der Flucht. Und bei denen auch noch Sprachprobleme nicht völlig kompensiert sind. Sagen Sie es Menschen in schweren sozialen Krisen, vom schlagenden Ehemann terrorisierten Frauen, den nahen Angehörigen von Schwerstalkoholikern, sagen Sie es pflegenden Angehörigen langsam sterbender Verwandter. Und einigen anderen. Gehen Sie hin, hin zu diesen, Ihren Mitmenschen. Sagen Sie es, brüllen Sie es Ihnen ins Gesicht: "Ihr müßt halt was dafür tun!!"
Und - möglichst NOCH lauter: "JEDER IST DOCH SEINES GLÜCKES SCHMIED!!!"
...
Ist diese Art von Gerechtigkeit ein wünschenswerter Zustand für unser glorreiches Land? Für einen Sozialstaat? Für ein reiches Land?
Ich sage absolut: NEIN!
Und bin damit fernab der Betrachtung des Menschen als "Ersatzteil" für die Industrie, fernab der puren Spekulationen hochgestellter Theoretiker am "grünen Tisch", fernab eines abstrakten Gerechtigkeitsbegriffes, der sich in der Praxis in sein pures Gegenteil verkehrt!
STAATS-RÄSON
"Der Begriff der Staatsräson ... bedeutet das Streben nach Sicherheit und Selbstbehauptung des Staates mit beliebigen Mitteln. ... Die Idee der Staatsräson ... sieht den Staat als mindestens ebenbürtig zu, wenn nicht höherwertig gegenüber einem Menschen an, so dass es nach dieser Philosophie im Falle von Konflikten zu Entscheidungen kommen kann, die den abstrakten Staat bevorteilen, konkrete Menschen aber benachteiligen." (wiki)
Gemeint ist hier schlicht folgendes: war der Staat eventuell GEZWUNGEN, die Sozialgesetzgebung Anfang 2005 in derart gravierender Form zu beschneiden? War seine (materielle) Existenz in großer Gefahr, war es vielleicht ökonomisch unausweichlich?
Wie man aus allen Quellen entnehmen kann, ist die wirtschaftliche Lage heute keineswegs schlecht.
Aber auch 2004 war sie das nicht wirklich. WENN man alle Gegebenheiten berücksichtigt.
Einige Beispiele:
+ D stand und steht hinsichtlich aller materiellen und wirtschaftlichen Parameter hoch in den Top Ten, von über 200 Staaten auf der Welt (Platz 5 - 6).
+ D leistet sich in vielen, unterschiedlichen Bereichen enormen Luxus (Gebäudeprojekte, Manager, Steuerflüchtlinge, Rüstung, etc.).
+ Steuern für Reiche und Superreiche werden seit etlichen Jahren immer wieder abgesenkt.
+ Der Spitzensteuersatz sank in den Jahren seit Helmut Kohl ebenso immer weiter ab.
Speziell in den jobcentern:
+ ... werden Unsummen in groteske, praxisferne EDV - und Controlling - Systeme investiert und hiermit schier aberwitzige Dokumentationspflichten für die Mitarbeiter*innen verknüpft.
+ Wird willfährig den Ansprüchen der Maßnahmeträger - Lobby nachgegeben.
+ Werden auch reine „Mitnahme - Prämien“ bei Einstellungen für Firmen als geeignetes Instrument der „Hilfe“ angesehen und „verordnet“.
Die Liste ist - leider - fortführbar ...
:::::::::::::::::::::::::::
Hartz IV muß weg.
Nieder mit den Sanktionen!
Burkhard Tomm-Bub, M.A.
- Magister Artium der Erziehungswissenschaft (NF:Psychologie/Soziologie) -
- Diplom-Sozialarbeiter (FH) -
- Staatlich anerkannter Erzieher -
- Ehrenamtlicher Suchtkrankenhelfer -
- Ehrenamtlicher Flüchtlingshelfer -
- Hartz IV-Aktivist -
::::::::::::::::::::::::::::::::::::::
ANHANG
Exkurs zu "Sanktionsgründe":
Es sind Akademiker unter den ALG II - Leistungsberechtigten, ehemals erfolgreiche Selbstständige, Menschen mit Meisterbrief, Menschen mit Jahrzehnten Berufserfahrung, Menschen, die unverschuldet nie eine objektive Chance hatten, viele soziale, engagierte Menschen mit hohem Anstand und / oder hoher Kreativität. Schicksalsschläge, Firma pleite, Firma ins Ausland verlegt. Zu alt, zu krank. Abgeschrieben, weggeworfen ...
Bei keineswegs wenigen Fällen liegt es aber leider auch völlig auf der Hand, dass diese Menschen nie mehr eine echte Chance auf dem "richtigen Arbeitsmarkt" haben werden. Sei es wegen Alter, Krankheit, fehlender Intelligenz, Ausbildung und Berufserfahrung, oft auch einer Kombination aus mehreren dieser Faktoren. Auch andere Vermittlungshemmnisse können hinein spielen. Ein älterer Herr, noch gar nicht so lange in D, motiviert aber mit noch geringen Sprachkenntnissen. Bis er soweit ist, B1, B2 oder besser spricht: ist er endgültig zu alt. Da nutzt auch die noch nicht anerkannte Qualifikation aus dem Herkunftsland nichts mehr.
"3 Stunden leichte Arbeit täglich theoretisch möglich" - ansonsten gibt es KEINE Zugangskriterien für "Hartz IV" ...
SANKTIONSGRÜNDE
Einige Beispiele:
+ Nichterscheinen zum Gesprächs - Termin.
Diese Termine dienen in aller Regel nur dem Nachweis der "Kontaktdichte" für den Sachbearbeiter. Versendet werden die Einladungen mit normaler (!) Post. Manchmal werde bei solchen Terminen auch (meist sinnfreie) Maßnahmen angeordnet.
+ Nichtantreten oder schuldhafter Abbruch einer Maßnahme. Hierzu gehören auch PC-Anfängerkurse für EDV-Experten mit Abschluß, das dritte Bewerbungstraining in Folge, Spaziergangskurse, individuell völlig unpassende Qualifizierungen, Massnahmen ein halbes Jahr vor Renteneintritt (Grundsicherung), überfordernde Kurse, UNTERfordernde Kurse, uvm. Auch wirklich Schwarze Schafe, mit unzumutbaren Bedingungen gibt es genug (ich spreche aus Erfahrung!). Eingekauft wird derlei vom praxisfernen "Einkaufszentrum" der jobcenter, zeitlich ist der Zuweisungsrahmen oft arg knapp und das einzige Ziel ist es, dass die Menschen in diesem Zeitraum aus der Arbeitslosenstatistik verschwinden.
+ Nicht- (rechtzeitige) Vorlage von Unterlagen. Bekanntlich muß man sich ja vollständig "nackig machen", hinsichtlich jedweder Einnahme, "Vermögen", Zuwendungen, etc. Und das nicht nur einmal am Anfang, sondern immer wieder. Läuft da etwas schief (ich kann ja nur vorlegen, was ich auch habe, und es gibt ja auch tatsächlich Menschen, die einmal etwas verlieren): Sanktion!
+ Vorlage von zu wenigen Bewerbungen (egal wie sinnlos, egal, ob man sich im Monat vorher schon überall beworben hatte). Für die wenigen "cleveren Betrüger" leicht zu umgehen (Kopierer), stellt dies für resigniert - depressive, für verzweifelt - zornige und für etwas unbedarfte Menschen oft genug ein Problem dar. Die Folge ist immer gleich: Sanktion!
+ Unerlaubte OAW (Ortsabwesenheit).
Der auf vorherigen Antrag mögliche "Urlaubsanspruch" für ALG II - Leistungsberechtigte beträgt 21 Kalendertage (gesetzlicher Urlaub sonst: 24 Tage). Er ist nicht übertragbar ins nächste Jahr. Sonder"urlaube", z.b. bei Todesfällen von Verwandten sind nicht vorgesehen. Die Genehmigung ist im Gutdünken des Sachbearbeiters. Erklärt dieser, er habe in dem Zeitraum mit dem Betroffenen etwas vor: kann er den Antrag ablehnen. Egal wie sinnvoll das ist.
Wer da also "überzieht", oder vergißt die drei Tage bei Tante Elfriede zwei Orte weiter zu beantragen: Sanktion!
... Soweit einige Beispiele für unser "glorreiches", in Wahrheit sinnlos gängelndes, unwürdiges und auch absolut nicht effektives System.
Die Opfer sind zu Tätern gemacht worden. Das ist falsch, das ist frech, das ist extrem ungerecht!
Muss man diese Menschen zusätzlich demütigen? Offensichtlich leider ja. Und das muß ein Ende haben!
Früher, bis Ende 2004, gab es ALG I und ALHI. Das waren in der Tat Versicherungsleistungen.
Und dann gab es noch die Sozialhilfe.
An Stelle dessen trat mit Beginn 2005 das ALG II (volkstümlich: Hartz IV), auf Grundlage des neuen SGB II, welches das BSHG (und das ALHI) ersetzte.
Waren früher individuelle Kürzungen um 25%, maximal 30% möglich, geht es heute bis zu 100%, und dies mit "standardisierter Laufdauer".
Theoretisch kann man dann Lebensmittelgutscheine beantragen, in geringer Höhe.
+ Wenn nicht (")vergessen(") wird, einen darüber aufzuklären.
+ Wenn man körperlich, geistig, seelisch in der Lage ist, das zu verstehen und zu tun.
+ Mit denen man nicht alles und nicht in jedem Geschäft kaufen kann.
+ Die "BG" (Bedarfsgemeinschaft) ist mitbetroffen, die Diskriminierung und Stigmatisierung in der Öffentlichkeit ist unerträglich.
Zu Beginn 2005 wurde der Sozialstaat in diesem Punkt abgeschafft. Es reicht im sechstreichsten Land der Erde (von ca. 200) NICHT mehr, in Not und bedürftig zu sein. Man muss auch Gehorsam zeigen, egal wie "sinnvoll" die jeweiligen Anweisungen sind ...
BTB
:::::::::::::::::::::::::::::
P.S.:
Die Wissenschaft hat festgestellt ...
... dass Coca-Cola Schnaps enthält!
Ebenso "sinnvoll" und "wahr" wie dieser Kinderreim ist die Behauptung, die Sanktionen im Hartz IV (ALG II / Grundlage SGB II) hätten auch nur irgendeine positive Berechtigung oder Legitimation.
(Diese Kürzungen werden seit Anfang 2005 in Höhe von 10, 30, 60 und 100% auf das ExistenzMINIMUM durchgeführt.)
Welche Wissenschaften und Professionen lassen sich hier im Einzelnen aufführen?
PÄDAGOGIK
Die hier behandelten Geldstrafen in Form von Sanktionen lassen sich klar der "Schwarzen Pädagogik" zurechnen. Diese wird zudem gegenüber mündigen, erwachsenen Menschen ausgeübt. Kinder sind allerdings dennoch mitbetroffen und mitgeschädigt, wenn sie in den entsprechenden Familien ("Bedarfsgemeinschaften" genannt) leben.
Seit dem Jahr 2000 lautet der § 1631, BGB, Absatz 2 wie folgt:
„(2) Kinder haben ein Recht auf gewaltfreie Erziehung. Körperliche Bestrafungen, seelische Verletzungen und andere entwürdigende Maßnahmen sind unzulässig.“
Für Erwachsene gilt dies anscheinend nicht.
"Schwarze Pädagogik" ist als Konzept und Methode überholt. Fest steht:
STRAFE:
- sagt NUR, was NICHT getan werden sollte
- gibt keinerlei Informationen, wie das Gewünschte besser getan werden könnte
- stört und zerstört das Vertrauensverhältnis
- gibt dem Gestraften das Gefühl der Ohnmacht
- ... und mindert sein Selbstbewusstsein
- wirkt NUR, solange der Strafende "hinguckt"
- erzeugt ein Rachebedürfnis
- führt bestenfalls zum erzwungenen, unmotivierten Gehorsam
- verhindert Einsicht und Eigenmotivation
- etc.
Richtig ist: Strafe gibt es in der Gesellschaft. Für Kriminelle. Da ist dann aber auch noch der Faktor "Schutz der Gesellschaft" mit enthalten. Zu argumentieren, der "nicht mitwirkende" ALG II - Empfänger handle gegenüber der Gesellschaft kriminell - ist absolut unsinnig.
P.S.:
Übrigens - ein Fakt am Rande.
Es liegen jetzt Untersuchung vor, dass die Gruppe der erwerbslosen Menschen im Durchschnitt eine zumindest leicht überdurchschnittliche Arbeitsmotivation hat, gegenüber den anderen Bevölkerungsgruppen ...!
PSYCHOLOGIE
Es ist leicht einsichtig, dass die Behandlung als Kind, als "zu erziehendes Objekt", als Täter und / oder Versager negative psychische Effekte bei den Bürgerinnen und Bürgern hervor bringt. Eine Minderung des Selbstwertgefühls, der Eigenmotivation, des Selbstvertrauens, etc. sind übliche Folgen. Zorn, Wut und Hass können im Laufe der Zeit entstehen und die Persönlichkeit prägen. Psychischer Erkrankungen werden hervor gerufen oder verstärkt, darunter Suchtkrankheiten, Depressionen, Suizidalität.
MEDIZIN
Psychische Erkrankungen kosten Geld. Das der Krankenkassen, mithin aller Beitragszahler*innen. Ebenso ist es auch bei körperlichen Erkrankungen, die oft hiermit verzahnt sind. Eine nicht gesunde Ernährung und ggf. auch mangelnde Hygiene verstärken diesen Effekt. Der Regelsatz ist ohnehin niedrig, wird er nochmals reduziert oder gar ganz gestrichen, ergeben sich entsprechende negative Folgen im Gesundheitsbereich also quasi zwingend.
ÖKONOMIE / VOLKSWIRTSCHAFT
Sanktionen sparen Geld? Mag sein. Volkswirtschaftlich gesehen jedoch wenn überhaupt, dann deutlich weniger, als man denken könnte.
Sanktionsgründe müssen festgestellt, dokumentiert und die Sanktion durch die Integrationsfachkraft ausgesprochen werden. Eine Anhörung ist durch den richtenden Sachbearbeiter vorzunehmen. Der Leistungssachbearbeiter muß die Sanktion ein- und später wieder ausbuchen.
Selbst bei der heutigen, scharfen Gesetzgebung haben noch ca. 40% der Widersprüche und Klagen vor dem Sozialgericht Erfolg, da die Sanktion zu Unrecht erfolgte!
Hier entsteht also Maschinenlaufzeit (EDV, etc.), Portokosten, Materialverbrauch. Gravierender: Arbeitszeit von Integrationsfachkräften, Leistungssachbearbeitern, Mitarbeitenden der Widerspruchsstelle, Justitzbeamten und Richtern muss in hohem Maße investiert werden.
Die finanziellen Einbußen der Gesellschaft durch sich verschlechternde Gesundheit wurde bereits erwähnt. Hinzu kommt noch ein Anwachsen von Verzweiflungstaten und Kleinkriminalität, aus der Not geboren.
Oft vergessen und von manchen zu Unrecht nicht ernst genommen ist folgende Tatsache: auch ALG II - Leistungsberechtigte zahlen Steuern. Nämlich die Mehrwertsteuer. Anders als finanziell besser gestellte Personengruppen, MUSS der "Hartzler" sein Geld sofort ausgeben, kann es anhand der geringen Höhe nicht sparen, anlegen oder im Ausland in "Steueroasen" deponieren. Auf Waren und Dienstleistungen wird stets Mehrwertsteuer erhoben. Geld das also augenblicklich zurückfließt in diverse staatliche Kassen. Bei Kürzungen oder Streichungen des ALG II entsprechend weniger, bis hin zu "Null".
Sanktionen verringern demzufolge auch die Binnen-Nachfrage.
Die ALG II - Sanktionen produzieren auch Obdachlose. Diese gelten in Einkaufsstrassen, u.ä. als nicht kaufmotivierend. Zudem haben diese ein Anrecht auf ein geringes, tägliches "Durchwanderergeld", wenn sie es schaffen persönlich vorzusprechen. Speziell im Winter, sind sie des Nachts zu beherbergen, oder in Notunterkünfte einzuweisen. Auch dies sind Kostenfaktoren.
Untersuchungen zeigen, dass Sanktionen selten, und wenn dann nur sehr kurzfristige Wirkungen in Richtung "Arbeitsaufnahme" zeitigen. Häufig sind das dann auch Stellen, die gesundheitsschädlich und so schlecht bezahlt sind, dass der Betreffende es auch damit nicht schafft, zeitweise "ganz heraus zu kommen" aus dem ALG II (Aufstocker).
LOGIK
Ziel und Aufgabe der Arbeitsagenturen und jobcenter ist die Besetzung freier Stellen mit möglichst passenden Arbeitnehmer*innen. Dies soll möglichst nachhaltig geschehen.
Es steht außer Zweifel, das aus eigenem Antrieb motivierte Menschen wesentlich besser, zuverlässiger und nachhaltiger diesen Zweck erfüllen können und auch wirklich erfüllen.
Bei Menschen die körperlich, geistig und seelisch in der Lage dazu sind, können aktuelle fachspezifische Qualifikationsmaßnahmen zum Erfolg beitragen.
Diese müssen aber passgenau sein und die Betreffenden sollten auch hierbei von sich aus motiviert sein teilzunehmen.
Zwang und Sanktionen stellen exakt das Gegenteil dessen dar.
Sehr wichtig in diesem Zusammenhang: das Verhältnis Offene Stellen : verfügbare Erwerbslose.
Denn dieses schwankt seit etlichen Jahren zwischen 1 : 5 bis maximal 1 : 3!
Dies sind übrigens die offiziellen, bereits "schöngerechneten" Zahlen der BA selbst.
Gibt es Offene Stellen die nicht gemeldet wurden: Ja. Aber es gibt auch solche, die mehrfach gemeldet werden, gern z.b. von Zeitarbeitsfirmen. Und: es gibt auch verfügbare Erwerbslose, die aus Unkenntnis, Unvermögen oder Scham kein ALG II beantragt haben. Und dennoch Arbeit suchen.
Sehr negative Schätzungen hinsichtlich des Anteils "ernsthaft unwilliger und fauler" Erwerbsloser liegen bei ca. 15% der ALG II - Berechtigten. Es ist festzustellen, dass selbst dieser Prozentsatz nicht ausreicht. Wünschenswert wäre ein viel höherer!
Wenn für jede Offene Stelle vier verfügbare Erwerbslose bereit stehen: ist es ein zwingendes Gebot der Logik, sich auf eben DIE zu konzentrieren, die offenkundig motiviert sind, diese zu bestärken und ggf. ergänzend zu qualifizieren.
NICHT logisch ist es aber, sich den möglicherweise oder offenkundig nicht motivierten Personen mit Strafen und Sanktionen zu nähern!
Es gibt schlicht nicht mehr genug gesellschaftlich als solche definierte „Arbeit“ für JedeN.
Das muß akzeptiert und im praktischen Handeln berücksichtigt werden.
VERWALTUNGSWISSENSCHAFT
Verwaltung soll das jeweils vorgegebene Ziel möglichst effektiv, effizient und korrekt erfüllen.
Wie vor dem Gesetz, sind auch vor der Verwaltung alle Menschen gleich an Rechten und Pflichten.
Entscheidungen haben sich auf Gesetze und Verwaltungsanordnungen zu stützen, auf nichts sonst.
Nur. Ist das so? KÖNNEN Sie das in diesen Fällen überhaupt?
Jemand ist durch Sanktionen zu strafen, wenn er "nicht mitwirken WILL".
Aber:
Wie prüft man "Willen"? Gar nicht. Das ist nicht annähernd zuverlässig möglich. Sagen muss jeder, dass er mitwirken will: die Ehrlichkeit dessen ist aber nicht beweisbar. Wie denn auch. Wirklich bestraft werden nur die etwas "Dummen", oder die in akuten Krisen. Die machen dann schon mal Fehler, die einen aus Unvermögen, die anderen letztlich ebenso unverschuldet.
Clevere Betrüger gibt es. Obwohl maximal 416,- Euro minus Stromkosten ja eigentlich nicht WIRKLICH einen großen Aufwand lohnen ...
Diese Menschen gibt es in JEDEM Sozialsystem. Dafür brauchten wir kein neues, welches in der Tat ALLE drangsaliert, gängelt und unwürdig behandelt.
Ein Cleverer wird nie zu spät zu einer Vorstellung kommen. Aber ganz knapp in der Zeit. Er wird eher desinteressiert schauen. Seine erste eigene Frage wird nach dem Gehalt sein. Seine Kleidung wird nicht zerlumpt sein - aber auch nicht wirklich weit davon entfernt.
Vorstellungsgespräch wahrgenommen. Stelle nicht bekommen. Keine Sanktion. ... Ich denke, es ist klar, was gemeint ist.
Noch einmal: das können wir mit dem SGB II / den Sanktionen nicht verhindern. Das konnten wir vorher mit dem BSHG nicht verhindern. Könnte man das überhaupt? Vielleicht. Aber der Preis wäre VIEL zu hoch. Arbeitslager und Co. lassen grüßen. "Heil Irgendwer!!". Wir kennen das...
Möchte das jemand?
"Wollen" und "Können" eines anderen Menschen - das ist für einen wirklichen und gut qualifizierten Fallmanager wie mich halbwegs (!) sicher zu unterscheiden. Nach etlicher Zeit und so einigen Gesprächen. Versprochen waren uns 2004 "ca. 75 zu beratende Menschen". So war es auch konzipiert und strukturiert. Aufgehört habe ich mit 436 "Kunden".
Gut, manche Kolleg*innen haben ja auch nur 300 "Kunden" oder ähnlich. Aber: qualifizierte jobcenter - Mitarbeiter*innen gibt es immer weniger. Berufsanfänger, solche mit Zeitverträgen, Quereinsteiger, halbtags beschäftigte mit vager Aussicht auf Vollzeit, u.ä. Und es zählt vor Ort: die Statistik! Nichts sonst. Gar nichts!
Und noch ein Satz: "Nicht-Wollen - schließt Nicht-Können nicht aus!"
Nur auf letzteres kommt es aber an. BA und jc sind KEINE "moralischen Anstalten", Gesinnungen und Meinungen können und dürfen nicht mit empfindlichen Geldstrafen belegt werden. Heißt: wenn ich für jemanden der vor mir steht kein Angebot habe, das er auch ausführen kann: ist es völlig egal, ob er mir ins Gesicht sagt, er WOLLE dieses und jenes ja auch gar nicht. Ich hoffe, das war jetzt nicht zu kompliziert. Es hat, wie gesagt, mit Regeln, Recht und Gesetz zu tun!
ETHIK / MORAL
Der ALG II-Regelsatz ist sehr knapp bemessen. Dass er zum Nachteil der Menschen nicht korrekt berechnet wurde, konstatieren nicht wenige Fachorganisationen.
Dieser Regelsatz wurde gesetzlich als "ExistenzMINIMUM" definiert.
Es widerspricht jeglicher Ethik und Moral, dieses Minimum durch einfache Sachbearbeiter*innen um 10 - 100% kürzen zu lassen. Dies möglich zu machen, zu dulden und anzuordnen, ist ein vorsätzlich unethisches und unmoralisches Verhalten. Nichts sonst.
Am 01.01.2005 gab es keine graduelle Variation / Verschärfung der Gesetzgebung in Hinsicht auf ALG / ALHI / SH. Das SGB II war ein kompletter Paradigmenwechsel. Der Sozialstaat wurde in dem Punkt de facto abgeschafft. Es werden hier sehr tiefe Ebenen berührt. Das Menschenbild.
Ist es ethisch vertretbar, Menschen in elementarer Not Hilfe zu verweigern, wenn sie einem nicht willfährig sind?
Ist es in Ordnung und moralisch zulässig, an einem MINIMUM gravierende Abstriche zu machen, bei nicht bewiesenem und nicht strikt belegtem Wohlverhalten?
Akteur ist hier der Staat. Also der Diener der Bevölkerung. Wie sieht es da mit seiner Fürsorgepflicht aus? Wie sieht es mit dem Vertrag zwischen ihm und den Bürger*innen aus? Wird dieser durch solch ein Handeln nicht unterminiert, beschädigt, geschändet?
RECHTSWISSENSCHAFT / JURISPRUDENZ
+ Die Verfassungsmäßigkeit der Hartz IV - Sanktionen wird seit Jahren von Betroffenen und Fachorganisationen angezweifelt. Eine Verfassungsklage ist jedoch wesentlich schwieriger und vor allem langwieriger, als man sich vorstellt. Es gibt mittlerweile einen zweiten ernsthaften Versuch, soweit vorzudringen. Eine Entscheidung wird etwa um 2018 / 2019 herum erhofft.
+ jobcenter stellen in D in gewisser Weise eine "Sonderrechts-Zone" dar. Etwas, das es eigentlich nicht geben dürfte. Der einfache Sachbearbeiter ist Ankläger, Richter und Vollstrecker in einem. Geldstrafen aber darf eigentlich nur ein Gericht aussprechen. Zudem sind diese Geldstrafen hier nicht selten existenzgefährdend.
+ Selbst bei der heutigen, scharfen Gesetzgebung, haben noch ca. 40% der Widersprüche und Klagen vor dem Sozialgericht Erfolg! Falls es nicht klar ist, was das wirklich heißt: in fast der Hälfte der Fälle wurden Fehler gemacht, wurden "Kunden" Leistungen vorenthalten, Recht falsch angewandt, Sanktionen zu Unrecht verhängt!
Falls Sie in Arbeit sind: könnten SIE sich dort eine Fehlerquote von 40% erlauben?
Und hier geht es um die Schicksale von Menschen! Um ihr Überleben zum Teil.
+ Ist dies alles Recht? Entspricht dies alles dem Geist des Grundgesetzes, dem Geist der Sozial-Gesetzgebung? Nein. Das tut es nicht!
GERECHTIGKEIT(SEMPFINDEN)
Recht und Gerechtigkeit / Gerechtigkeitsempfinden sind nicht immer dasselbe.
Allzu oft hört man auch von sonst intelligenten und sozial eingestellten Menschen Sätze wie:
"Da muss man halt auch mal einen Job annehmen, der einem nicht so gefällt!"
"Ich muß doch schließlich auch jeden Tag etwas leisten ...!" ( = Gern von Selbstständigen!)
Oder: "Wenn ich einen besser bezahlten Job will, muss ich halt etwas dafür tun!"
Zu einigen Aspekten dieser Fragestellungen muss hier nichts mehr wiederholt werden. Es ergibt sich klar aus den Schilderungen weiter oben!
Zum letzten der drei Zitate eben, antwortete ich kürzlich jemandem folgendes:
Zitat:
"Wenn ich einen besser bezahlten Job will, muss ich halt etwas dafür tun."
Ah ja. Das sagen Sie mal einem, der gesundheitlich nur noch drei Stunden täglich leichte Arbeit verrichten kann und darf. Das sagen Sie mal der jungen Witwe oder verlassenen Frau mit zwei Kindern. Das sagen Sie bitte auch Menschen über 55 Jahren, deren Firma sich ins Ausland verlegt hat, oder Pleite ging. Das sagen sie motivierten Flüchtlingen, die dann nach einiger Zeit arbeiten dürfen und müssen, deren Abschlüsse im Ausland aber nicht anerkannt werden, oder denen diese Unterlagen verloren gingen, auf der Flucht. Und bei denen auch noch Sprachprobleme nicht völlig kompensiert sind. Sagen Sie es Menschen in schweren sozialen Krisen, vom schlagenden Ehemann terrorisierten Frauen, den nahen Angehörigen von Schwerstalkoholikern, sagen Sie es pflegenden Angehörigen langsam sterbender Verwandter. Und einigen anderen. Gehen Sie hin, hin zu diesen, Ihren Mitmenschen. Sagen Sie es, brüllen Sie es Ihnen ins Gesicht: "Ihr müßt halt was dafür tun!!"
Und - möglichst NOCH lauter: "JEDER IST DOCH SEINES GLÜCKES SCHMIED!!!"
...
Ist diese Art von Gerechtigkeit ein wünschenswerter Zustand für unser glorreiches Land? Für einen Sozialstaat? Für ein reiches Land?
Ich sage absolut: NEIN!
Und bin damit fernab der Betrachtung des Menschen als "Ersatzteil" für die Industrie, fernab der puren Spekulationen hochgestellter Theoretiker am "grünen Tisch", fernab eines abstrakten Gerechtigkeitsbegriffes, der sich in der Praxis in sein pures Gegenteil verkehrt!
STAATS-RÄSON
"Der Begriff der Staatsräson ... bedeutet das Streben nach Sicherheit und Selbstbehauptung des Staates mit beliebigen Mitteln. ... Die Idee der Staatsräson ... sieht den Staat als mindestens ebenbürtig zu, wenn nicht höherwertig gegenüber einem Menschen an, so dass es nach dieser Philosophie im Falle von Konflikten zu Entscheidungen kommen kann, die den abstrakten Staat bevorteilen, konkrete Menschen aber benachteiligen." (wiki)
Gemeint ist hier schlicht folgendes: war der Staat eventuell GEZWUNGEN, die Sozialgesetzgebung Anfang 2005 in derart gravierender Form zu beschneiden? War seine (materielle) Existenz in großer Gefahr, war es vielleicht ökonomisch unausweichlich?
Wie man aus allen Quellen entnehmen kann, ist die wirtschaftliche Lage heute keineswegs schlecht.
Aber auch 2004 war sie das nicht wirklich. WENN man alle Gegebenheiten berücksichtigt.
Einige Beispiele:
+ D stand und steht hinsichtlich aller materiellen und wirtschaftlichen Parameter hoch in den Top Ten, von über 200 Staaten auf der Welt (Platz 5 - 6).
+ D leistet sich in vielen, unterschiedlichen Bereichen enormen Luxus (Gebäudeprojekte, Manager, Steuerflüchtlinge, Rüstung, etc.).
+ Steuern für Reiche und Superreiche werden seit etlichen Jahren immer wieder abgesenkt.
+ Der Spitzensteuersatz sank in den Jahren seit Helmut Kohl ebenso immer weiter ab.
Speziell in den jobcentern:
+ ... werden Unsummen in groteske, praxisferne EDV - und Controlling - Systeme investiert und hiermit schier aberwitzige Dokumentationspflichten für die Mitarbeiter*innen verknüpft.
+ Wird willfährig den Ansprüchen der Maßnahmeträger - Lobby nachgegeben.
+ Werden auch reine „Mitnahme - Prämien“ bei Einstellungen für Firmen als geeignetes Instrument der „Hilfe“ angesehen und „verordnet“.
Die Liste ist - leider - fortführbar ...
:::::::::::::::::::::::::::
Hartz IV muß weg.
Nieder mit den Sanktionen!
Burkhard Tomm-Bub, M.A.
- Magister Artium der Erziehungswissenschaft (NF:Psychologie/Soziologie) -
- Diplom-Sozialarbeiter (FH) -
- Staatlich anerkannter Erzieher -
- Ehrenamtlicher Suchtkrankenhelfer -
- Ehrenamtlicher Flüchtlingshelfer -
- Hartz IV-Aktivist -
::::::::::::::::::::::::::::::::::::::
ANHANG
Exkurs zu "Sanktionsgründe":
Es sind Akademiker unter den ALG II - Leistungsberechtigten, ehemals erfolgreiche Selbstständige, Menschen mit Meisterbrief, Menschen mit Jahrzehnten Berufserfahrung, Menschen, die unverschuldet nie eine objektive Chance hatten, viele soziale, engagierte Menschen mit hohem Anstand und / oder hoher Kreativität. Schicksalsschläge, Firma pleite, Firma ins Ausland verlegt. Zu alt, zu krank. Abgeschrieben, weggeworfen ...
Bei keineswegs wenigen Fällen liegt es aber leider auch völlig auf der Hand, dass diese Menschen nie mehr eine echte Chance auf dem "richtigen Arbeitsmarkt" haben werden. Sei es wegen Alter, Krankheit, fehlender Intelligenz, Ausbildung und Berufserfahrung, oft auch einer Kombination aus mehreren dieser Faktoren. Auch andere Vermittlungshemmnisse können hinein spielen. Ein älterer Herr, noch gar nicht so lange in D, motiviert aber mit noch geringen Sprachkenntnissen. Bis er soweit ist, B1, B2 oder besser spricht: ist er endgültig zu alt. Da nutzt auch die noch nicht anerkannte Qualifikation aus dem Herkunftsland nichts mehr.
"3 Stunden leichte Arbeit täglich theoretisch möglich" - ansonsten gibt es KEINE Zugangskriterien für "Hartz IV" ...
SANKTIONSGRÜNDE
Einige Beispiele:
+ Nichterscheinen zum Gesprächs - Termin.
Diese Termine dienen in aller Regel nur dem Nachweis der "Kontaktdichte" für den Sachbearbeiter. Versendet werden die Einladungen mit normaler (!) Post. Manchmal werde bei solchen Terminen auch (meist sinnfreie) Maßnahmen angeordnet.
+ Nichtantreten oder schuldhafter Abbruch einer Maßnahme. Hierzu gehören auch PC-Anfängerkurse für EDV-Experten mit Abschluß, das dritte Bewerbungstraining in Folge, Spaziergangskurse, individuell völlig unpassende Qualifizierungen, Massnahmen ein halbes Jahr vor Renteneintritt (Grundsicherung), überfordernde Kurse, UNTERfordernde Kurse, uvm. Auch wirklich Schwarze Schafe, mit unzumutbaren Bedingungen gibt es genug (ich spreche aus Erfahrung!). Eingekauft wird derlei vom praxisfernen "Einkaufszentrum" der jobcenter, zeitlich ist der Zuweisungsrahmen oft arg knapp und das einzige Ziel ist es, dass die Menschen in diesem Zeitraum aus der Arbeitslosenstatistik verschwinden.
+ Nicht- (rechtzeitige) Vorlage von Unterlagen. Bekanntlich muß man sich ja vollständig "nackig machen", hinsichtlich jedweder Einnahme, "Vermögen", Zuwendungen, etc. Und das nicht nur einmal am Anfang, sondern immer wieder. Läuft da etwas schief (ich kann ja nur vorlegen, was ich auch habe, und es gibt ja auch tatsächlich Menschen, die einmal etwas verlieren): Sanktion!
+ Vorlage von zu wenigen Bewerbungen (egal wie sinnlos, egal, ob man sich im Monat vorher schon überall beworben hatte). Für die wenigen "cleveren Betrüger" leicht zu umgehen (Kopierer), stellt dies für resigniert - depressive, für verzweifelt - zornige und für etwas unbedarfte Menschen oft genug ein Problem dar. Die Folge ist immer gleich: Sanktion!
+ Unerlaubte OAW (Ortsabwesenheit).
Der auf vorherigen Antrag mögliche "Urlaubsanspruch" für ALG II - Leistungsberechtigte beträgt 21 Kalendertage (gesetzlicher Urlaub sonst: 24 Tage). Er ist nicht übertragbar ins nächste Jahr. Sonder"urlaube", z.b. bei Todesfällen von Verwandten sind nicht vorgesehen. Die Genehmigung ist im Gutdünken des Sachbearbeiters. Erklärt dieser, er habe in dem Zeitraum mit dem Betroffenen etwas vor: kann er den Antrag ablehnen. Egal wie sinnvoll das ist.
Wer da also "überzieht", oder vergißt die drei Tage bei Tante Elfriede zwei Orte weiter zu beantragen: Sanktion!
... Soweit einige Beispiele für unser "glorreiches", in Wahrheit sinnlos gängelndes, unwürdiges und auch absolut nicht effektives System.
Die Opfer sind zu Tätern gemacht worden. Das ist falsch, das ist frech, das ist extrem ungerecht!
Muss man diese Menschen zusätzlich demütigen? Offensichtlich leider ja. Und das muß ein Ende haben!
Früher, bis Ende 2004, gab es ALG I und ALHI. Das waren in der Tat Versicherungsleistungen.
Und dann gab es noch die Sozialhilfe.
An Stelle dessen trat mit Beginn 2005 das ALG II (volkstümlich: Hartz IV), auf Grundlage des neuen SGB II, welches das BSHG (und das ALHI) ersetzte.
Waren früher individuelle Kürzungen um 25%, maximal 30% möglich, geht es heute bis zu 100%, und dies mit "standardisierter Laufdauer".
Theoretisch kann man dann Lebensmittelgutscheine beantragen, in geringer Höhe.
+ Wenn nicht (")vergessen(") wird, einen darüber aufzuklären.
+ Wenn man körperlich, geistig, seelisch in der Lage ist, das zu verstehen und zu tun.
+ Mit denen man nicht alles und nicht in jedem Geschäft kaufen kann.
+ Die "BG" (Bedarfsgemeinschaft) ist mitbetroffen, die Diskriminierung und Stigmatisierung in der Öffentlichkeit ist unerträglich.
Zu Beginn 2005 wurde der Sozialstaat in diesem Punkt abgeschafft. Es reicht im sechstreichsten Land der Erde (von ca. 200) NICHT mehr, in Not und bedürftig zu sein. Man muss auch Gehorsam zeigen, egal wie "sinnvoll" die jeweiligen Anweisungen sind ...
BTB
:::::::::::::::::::::::::::::
P.S.:
Nachtrag:
Montag, 9. April 2018
#refugees #Flüchtlinge #Wohnung #Wohnungssuche #Ludwigshafen
#refugees #Flüchtlinge #Wohnung #Wohnungssuche #Ludwigshafen
Mein Entwurf "Hilfen und Tipps für die Wohnungssuche" zur allgemeinen Diskussion. Kann auf andere Städte angepasst werden.
Ich suche noch Hilfe bei der Übersetzung ins Englische, Französische, nach Arabisch / Syrisch und Tigrinya.
Gern verbreiten, gern teilen.
Gern bei mir melden!
:-)
MfG
Burkhard Tomm-Bub
Fließtext:
ALLGEMEINES
Vorbereitung
/ Suche
+
(Zeitungs-) Anzeigen lesen!
Lesen
Sie Wohnungsanzeigen in den Lokal- und Regionalzeitungen des Ortes,
an dem Sie eine neue Bleibe suchen. Suchen Sie gezielt nur nach
Anzeigen die auf Ihr Wohnungswunschprofil passen und achten Sie dabei
auf Details: sind der Mietpreis und die Nebenkosten bezeichnet, usw.
+
Inserieren Sie selbst ein Wohnungsgesuch mit einer möglichst genauen
Beschreibung ihrer Wunsch-vorstellung; die meisten Immobilienportale
bieten kostenlos die Einstellung eines Wohnungsgesuchs an.
Eine
Zeitungsanzeige in der man klar formuliert wer man ist, was man sucht
und wie viel es kosten darf, erhöht die Chance eine passende Wohnung
zu finden deutlich. Je präziser man die Anzeige schaltet, desto
reibungsloser wird die Wohnungssuche verlaufen.
+
Wohnungssuche im Internet.
Neben
den Inseraten in Tageszeitungen haben sich die zahlreichen Angebote
im Wohnungsmarkt auch stark ins Internet verlagert. Man findet heute
dutzende Internetbörsen, Portale und Webseiten, auf denen
Mietwohnungen angeboten werden.
+
Suchen Sie auch in Außen-Stadtteilen / am Stadtrand und eventuell
auch in Nachbarstädten.
+
Setzen Sie auf Mund-zu-Mund-Propaganda.
Man
sollte so vielen Menschen wie möglich wie nur möglich erzählen,
dass man eine Wohnung sucht.
Eventuell
kann man kurze, kleine Zettel vorbereiten, auf denen das Wichtigste
steht und diese dann im Gespräch weiter geben. Es hilft auch
vielleicht das schwarze Brett an der Uni oder im Gemeindezentrum, in
Geschäften und Einkaufszentren.
+
Mitglied einer Genossenschaften werden.
Wohnungen
von Genossenschaften sind beliebt. Sie sind erschwinglich und liegen
oft in begehrten Stadtteilen. Daher: bei Genossenschaften oder
Wohnungsbaugesellschaften vor Ort auf die Wartelisten setzen zu
lassen.
+
Schreiben Sie eine E-Mail
Sind
in einer Anzeige sowohl Telefonnummer als auch E-Mail-Adresse
angegeben, sollten Sie besser mailen.
Hinterlassen
Sie aber auch schon mit der eMailadresse einen vertrauenswürdigen
Eindruck.
Also
keine flotten / frechen Mailadresse benutzen, wie
"flotterHecht @ t-online.de", "heisserRocker @ gmail.com",
oder ähnliche!
:::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::
Schriftliche
Vorbereitung!
+
Um Vermieter und Makler endgültig zu überzeugen, sollten Sie eine
Bewerbungsmappe mit allen relevanten Informationen zusammenstellen:
Beruf, Gehaltsnachweise, Schufa-Auskunft usw. Außerdem können Sie
ein (möglichst ähnliches) Foto beilegen.
Der
Vermieter will Ihre Verdienstsituation kennen. Der Vermieter will
wissen, wo Sie zur Zeit noch wohnen und wer ihr Vermieter ist, um von
Ihrem jetzigen Vermieter zu erfahren, ob Sie die Miete bezahlt haben
bzw. ob Mietschulden bestehen. Weisen Sie also darauf hin, dass das
jobcenter die Miete direkt an den Vermieter überweisen wird (und
veranlassen Sie das dann auch so im jobcenter).
Datenschutzrechtlich
dürfen diese Informationen NICHT eingefordert werden. Wenn man die
Wohnung haben will, wird man aber eine Mappe abgeben müssen. Andere
Interessenten haben wahrscheinlich weniger Probleme damit.
Zu
den Dingen, die eigentlich NICHT gefragt werden dürfen, gehören
auch noch privatere Dinge / Fragen.
Verfügt
man hier (in den Augen von Vermietern) über Vorteile, KANN man sich
überlegen, ob man diese von sich aus anspricht ...
+
Ist man SEHR religiös, oder (besser) gemäßigt?
+
Will die Familie bald ein (weiteres) Kind, oder (besser) nicht?
+
Ist man Raucher oder (besser) Nichtraucher?
+
Trinkt man gern mal Alkohol oder (besser) wenig / keinen?
+
Will man ein kleines Haustier (Fische, Vogel, Katze, Hund) mitbringen
/ anschaffen oder (besser) nicht?
+
Hört man gern und laut Musik, oder (besser) seltener und / oder über
Kopfhörer?
+
Hat man sehr viele Freunde und feiert gern oder (besser) nicht?
+
Wie weit ist man mit den Sprachkursen (A1, A2, B1,...)?
Und
ähnliches.
Mit
Bewerbungsmappen aber auch nicht übertreiben: regelrechte "Bücher"
sind Vermietern zu aufwendig. Also kurz und knapp, aber alles
wichtige!
+
Auch darauf sollten Sie vorbereitet sein:
Sofern
Sie kein Inländer sind, will der Vermieter Ihren Pass sehen oder
eine Aufenthaltsgenehmigung (diese Unterlagen sollten Sie dann
möglichst aktuell zur Einsicht bereithalten), der Vermieter stellt
Ihnen ggf. persönliche Fragen nach Ihrer Herkunft, warum Sie
umziehen, was Sie beruflich vorhaben, um Sie möglicherweise besser
kennen zu lernen (häufig bei Privatanbietern üblich, insbesondere,
wenn diese im gleichen Haus wohnen).
+
Auch folgende Nachweise sind in der Regel erforderlich:
Mieterselbstauskunft
(z.B. hier: https://www.wohnungsboerse.net/mieterselbstauskunft
)
Mietschuldenfreiheitsbescheinigung
(z.B. hier:
http://www.hellerau-gb.de/mieten/downloads/Mietschuldenfreiheitsbescheinigung-Mieter.pdf
)
SCHUFA-Bonitätsauskunft
(z.B. hier: https://www.meineschufa.de/index.php?site=7
)
+
Verfassen Sie ein Anschreiben
Bei
privaten Vermietern kann auch ein kleines Anschreiben hilfreich sein,
in dem Sie sich nochmals vorstellen. Für viele Vermieter ist es
wichtig, ein Gefühl für den Menschen zu bekommen.
Wenn
etwas mit der Hand geschrieben wird - unbedingt leserlich schreiben!
+
Vermieter von Wohnungsbaugesellschaften neigen eher dazu, rein
sachlich zu entscheiden und senden Ihnen zunächst einen
Bewerbungsbogen zu, den Sie dann ausfüllen sollen. Seien Sie also
darauf vorbereitet.
+
Achtung! Makler zahlt das jobcenter in der Regel nicht!
:::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::
Denken
/ Interessen von VERMIETERN
+
Bei der Suche nach einem Interessenten ist Vermietern besonders
wichtig:
*
dass der Interessent seine Zahlungsfähigkeit nachweisen kann
(aufschreiben, dass die Miete direkt vom jobcenter überwiesen wird).
*
möglichst wenig Aufwand zu haben und schnell zu vermieten.
*
dass der Interessent gut in die Hausgemeinschaft / Nachbarschaft
passt.
+
Ihr zukünftiger Vermieter wünscht sich in der Regel:
*
möglichst keine kurzfristigen Mieterwechsel,
*
dass sein Eigentum keinen Schaden nimmt,
*
dass er einen sympathischen Mieter findet,
*
dass der Mieter sich an die Hausordnung hält, also keinen Ärger
macht.
+
Wenn Interessenten die Wohnung so akzeptieren, wie sie ist, und keine
Extrawünsche haben, sind sie bei Vermietern besonders gern gesehen.
:::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::
BEIM
TERMIN
+
Gute Manieren, Pünktlichkeit und ein offenes, freundliches Verhalten
gegenüber dem Vermieter bringen Sympathiepunkte! Sympathie spielt
eine wichtige Rolle: Machen Sie zur Besichtigung einen guten
Eindruck, aber verstellen Sie sich nicht. Höflich sein, also zum
Beispiel nicht die besichtigte Wohnung "schlecht reden"!
Pünktlichkeit
und ein gepflegtes Erscheinungsbild sind absolute Pflicht: Wer sich
schon zur Besichtigung verspätet, nimmt es vielleicht auch mit den
Mietzahlungen und anderen Dingen nicht so genau. Einige Vermieter
könnten genau zu diesem Schluss kommen. Wirken Sie seriös.
+
Erzählen Sie von sich
Für
Vermieter und Makler ist die finanzielle Situation des potenziellen
Mieters wichtig. Sie können daher schon in der ersten E-Mail
deutlich machen, dass Sie ein geregeltes Einkommen haben. Verlieren
Sie außerdem ein paar Sätze über sich, Ihre Wohnsituation oder den
Umzugsgrund.
+
Stellen Sie die richtigen Fragen
Um
auf einer Massenbesichtigung nicht unterzugehen, sollten Sie das
Gespräch mit Makler oder Vermieter suchen und durch freundliche
Fragen Interesse signalisieren: Wie sind die Nachbarn? Wann wurde das
Haus gebaut? Fragen zu Feuchtigkeitsschäden oder
Renovierungsarbeiten sollten bei der ersten Besichtigung nicht
gestellt werden. Am Anfang sollte man erst einmal positiv auffallen.
Über Reparaturen kann später gesprochen werden.
Führt
ein Vermieter selbst durch die Wohnung, kann man kleinen
Schmeicheleien einstreuen. Die meisten selbst vermietenden Eigentümer
freuen sich, wenn zum Beispiel die geschmackvollen Badezimmerfliesen
gelobt werden.
+
Erzählen Sie nicht alles
Man
muss nicht unbedingt lügen. Aber man muss nicht immer gleich alles
sagen. Zum Beispiel muss man sich nicht als Hardrock-Fan bekennen,
wenn nach dem Musikgeschmack gefragt wird.
:::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::
ADRESSEN
und websites:
+
SCHUFA - Selbstauskunft (für den Vermieter):
SCHUFA
Holding AG
Kormoranweg
5
65201
Wiesbaden
Tel.:
+49 (0)6 11-92 78 0
Fax:
+49 (0)6 11-92 78 109
E-Mail:
meineSCHUFA@SCHUFA.de
+
Immowelt.de
+
Lokalzeitung Ludwigshafen DIE RHEINPFALZ:
+
Lokalzeitung Mannheim / (Ludwigshafen) MANNHEIMER MORGEN:
+
Meine Stadt.de:
+
Zettel in Geschäften u.ä. aushängen:
++
Rathaus-Center Ludwigshafen, Rathausplatz 20, 67059 Ludwigshafen,
Telefon.: 49 621 591010
++
REWE im Rathauscenter
+SEITEN
im Internet (örtliche Gruppen, (Cafe-)Asylgruppen):
Facebook:
+
Bei Wohnbaugesellschaften melden:
++
Bauen + Wohnen Wohnungsbaugesellschaft mbH, Weiherhofstraße 8,
Ludwigshafen am Rhein
++
LUWOGE
MANNHEIM
Mieterverein:
Mieterverein
Ludwigshafen, Frankenthal und Speyer e.V.
Wredestr.
33, 67059 Ludwigshafen
Tel
: 0621 / 59 29 67 0 / E-Mail: info@mieterverein-lu.de
WOHNBERECHTIGUNGSSCHEIN:
Sozialwohnungen
im Sinne des Wohnraumfördergesetzes sind durch öffentliche Mittel
geförderte Wohnungen.
Hinweise
für die Ausstellung einer Bescheinigung über die Wohnberechtigung
(Paragraf 27 Wohnraumförderungsgesetz).
Die
Bescheinigung wird nur auf Antrag ausgestellt. Ihre Gültigkeitsdauer
beträgt ein Jahr. Maßgeblich sind grundsätzlich die Verhältnisse
zum Zeitpunkt der Antragstellung. Für die Ausstellung einer
Bescheinigung ist das Jahreseinkommen des Antragstellenden und der
zum Haushalt gehörenden Familienangehörigen zu ermitteln. Abhängig
von verschiedenen Einkommensgrenzen werden drei Förderstufen
(Förderwege) unterschieden.
Erforderliche
Unterlagen
alle
Einkommensnachweise wie zum Beispiel Rentenbescheide, Bescheid über
ALG I, Bescheid über ALG II und Sozialgeld, Bescheid über
Grundsicherung, Verdienstbescheinigung usw.
ein
gültiges Ausweisdokument; zu beachten ist:
EU-Bürgerinnen
und -Bürger erhalten grundsätzlich immer eine
Wohnberechtigungsbescheinigung
bei
Nicht EU-Bürgerninnen und -Bürgern erfolgt eine Prüfung anhand des
Aufenthaltstitels (Niederlassungserlaubnis und Aufenthaltserlaubnis)
bei
Studentinnen und Studenten die Immatrikulationsbescheinigung
bei
Wehr- beziehungsweise Bundesfreiwilligendienstleistenden eine
Bescheinigung über die Dauer des jeweiligen Dienstes
bei
Schülerinnen und Schülern, die 16 Jahre und älter sind, eine
Schulbescheinigung
bei
werdenden Müttern ab dem 3. Schwangerschaftsmonat der Mutterpass
Gebühren:
Diese Bescheinigung wird gebührenfrei ausgehändigt.
:::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::
Text als Bild:
MfG
Burkhard Tomm-Bub
Abonnieren
Posts (Atom)