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Montag, 9. Juli 2018

BVerfG: Weg mit den Hartz IV - Sanktionen! Veranstaltung Karlsruhe 16.07.2018, ab 12 Uhr

BVerfG: Weg mit den Hartz IV - Sanktionen! 
Veranstaltung Karlsruhe 16.07.2018, ab 12 Uhr




Sehr geehrte Damen und Herren,

liebe Kolleg*innen,
liebe Mitmenschen,

das Bundesverfasungsgericht soll aufgefordert werden, baldmöglichst eine humane und gerechte Entscheidung zu treffen, hinsichtlich der "Hartz IV - Vorlage" des Sozialgerichts Gotha.

Dies geschieht am Montag, den 16.07.2018, in der Zeit von ca. 12:00 bis 17:00 Uhr vor dem Bundesverfasungsgericht, Schlossbezirk 3, 76131 Karlsruhe.

Offizieller Titel der Veranstaltung ist:  
„Den Antrag des Sozialgerichtes Gotha zur Überprüfung der Verfassungwidrigkeit von Hartz IV - Sanktionen im SGB II schnellstmöglich entscheiden. / Der § 31 im SGB II muss weg!“

Die Kundgebung wurde initiiert von Perry Feth, einem selbst betroffenen Menschen. 
Unterstützt wird er u.a. von Burkhard Tomm-Bub, M. A., EX-jobcenter-Fallmanger und Hartz IV - Aktivist. Auch Sandra Schlensog (bekannt hinsichtlich Ihrer Petition "Herr Spahn, leben Sie für einen Monat vom HartzIV-Grundregelsatz!" mit weit über 200 000 Unterschriften) hat ihre Teilnahme zugesagt. 

Eure Unterstützung ist dabei willkommen!  
Gleich ob durch eine Teilnahme an der gesamten Veranstaltung, einen kurzer Besuch an unserem Info-Stand, die Übersendung einer Gruß- / Solidaritätsadresse vorab, eine Ankündigung oder ein Bericht hierüber, ein Weitersagen im Bekanntenkreis oder über Mail, social media, etc. All` das könnte IMHO hilfreich sein. 

Hier noch einige zusätzliche Informationen:

Die Veranstaltung ist vom BMI unter dem Aktenzeichen ÖS II 2 - 20107/4#159 bereits genehmigt. 

Das Gericht, der Schlossbezirk 3, 76131 Karlsruhe ist ca. 2,5 km vom Hauptbahnhof entfernt und z. b. mit den Linien 2 (VBK) und 4 (VBK) erreichbar.

Auf Googlemap findet man ihn hier:
 https://tinyurl.com/y8tw9war

Auf facebook ist die Veranstaltung an dieser Stelle zu finden:

https://www.facebook.com/events/188896475097758/?active_tab=discussion

...

Aus dem Ankündigungstext:

" ... Hohes Gericht bitte entscheiden sie JETZT!
Im Jahr 2017 ist die Zahl der Sanktionen von den Jobcentern nochmals gesteigert worden. Aus den bei der Bundesagentur für Arbeit unter Statistik veröffentlichten Daten wird ersichtlich, dass die Sanktionspraxis noch weiter ausgebaut wird.
Jede Sanktionen bedeutet auch eine nicht vertretbare Gefahr für unsere Kinder!
Sanktionen bedeuten eine Gefahr für Gesundheit, Leben, Wohnraum, Freiheit, Grund - und Menschenrechte. Einschränkungen des Existenzminimums und auch die Drohung mit den Sanktionen - öffnet den Weg für prekäre und prekärste Beschäftigungsverhältnisse und Existenzvernichtung der 60 % - und 100 % - Sanktionierten.
Die Sanktionspraxis fördert den Niedriglohnsektor und macht alle ArbeitnehmerInnen und Arbeitssuchende erpressbar!
Es ist von existenzieller Bedeutung, dass das BVerfG jetzt - zumindest aber zeitnah die Sanktionsregeln prüft und klarstellt, was die Jobcenter nicht dürfen. ..."

Bei Fragen: gerne fragen!  Der youtube-Clip: 

 https://www.youtube.com/watch?v=fuyjny1ko0U&t=0s 




Dank für Ihre / Eure Aufmerksamkeit und
mit freundlichen Grüßen
Burkhard Tomm-Bub, M. A.
(Unterstützer)





*  *  *  *  *  *  *  

















UPDATE

Eine Reaktion von Professor C. Butterwegge: 

 .

Lieber Burkhard Tomm-Bub,

kommen kann ich nicht, aber vielleicht hilft der beigefügte Text zur Unterstützung, aus dem Ihr gerne zitieren dürft.

Hinweisen möchte ich Sie bei dieser Gelegenheit auf das kürzlich von Gudrun Hentges, Bettina Lösch und mir herausgegebene Buch mit dem Titel "Auf dem Weg in eine andere Republik? - Neoliberalismus, Standortnationalismus und Rechtspopulismus", das bei Beltz Juventa erschienen ist: https://www.beltz.de/fachmedien/erziehungs_und_sozialwissenschaften/buecher/produkt_produktdetails/36243-auf_dem_weg_in_eine_andere_republik.html

Neu aufgelegt habe ich 2018 drei Bücher:

Armut, 3., aktualisierte und leicht erweiterte Aufl. Köln 2018: PapyRossa http://shop.papyrossa.de/Butterwegge-Christoph-Armut

Hartz IV und die Folgen. Auf dem Weg in eine andere Republik?, 3., aktualisierte Aufl. Weinheim/Basel 2018: Beltz Juventa https://www.beltz.de/fachmedien/erziehungs_und_sozialwissenschaften/buecher/produkt_produktdetails/32771-hartz_iv_und_die_folgen.html


ANHANG: 

" Christoph Butterwegge
Anmerkungen zu den Hartz-IV-Sanktionen

Durch den Zwang, jeden Job – wie Arbeitsplätze seither bloß noch genannt werden – annehmen zu müssen, sofern dieser nicht sittenwidrig ist, also unabhängig von der eigenen (eventuell viel höheren) beruflichen Qualifikation, und zwar auch dann, wenn der angebotene Lohn weder dem Tarifvertrag noch der ortsüblichen Höhe entspricht, sowie der Drohung mit harten Sanktionen, falls sich ein Transferleistungsbezieher weigert, machen die Jobcenter ihre „Kunden“ gefügig. Gleichzeitig werden Belegschaften, Betriebsräte und Gewerkschaften und dem Damoklesschwert von Hartz IV genötigt, schlechtere Arbeitsbedingungen und niedrigere Löhne zu akzeptieren. Auf diesem Weg einen breiten Niedriglohnsektor zu schaffen und den „Standort D“ auf den Weltmärkten dadurch noch konkurrenzfähiger zu machen, war der Hauptzweck von Hartz IV. Diesen erfüllte das Gesetzespaket in den vergangenen Jahren zwar, schaut man auf die deutschen Eportüberschüsse, Millionen von dem rigiden Arbeitsmarktregime betroffene Menschen, ihre Familien und die SPD leiden aber noch immer darunter.

Zu den Hauptleidtragenden der Hartz-IV-Gesetzgebung gehören Jugendliche, Heranwachsende und junge Erwachsene unter 25 Jahren. Sie werden von den Jobcentern häufiger und (außer bei Meldeversäumnissen) auch schärfer sanktioniert als ältere Leistungsberechtigte. Bei der zweiten Pflichtverletzung, die darin bestehen kann, dass man einen Job nicht annimmt, ein Bewerbungstraining ablehnt oder eine Weiterbildung abbricht, müssen sie mit einer Totalsanktion rechnen: Das Jobcenter stoppt nicht bloß die Regelleistung, zahlt also kein Geld mehr für den Lebensunterhalt, sondern übernimmt auch nicht mehr die Miet- und Heizkosten.

Hierdurch verlieren junge Menschen teilweise ihre Wohnung und wird im Extremfall (vorübergehende) Obdachlosigkeit produziert. Diese besondere Strenge ist weder in vergleichbaren Ländern noch auf anderen Rechtsgebieten üblich: Ein jugendlicher oder auch mancher heranwachsende Straftäter wird zum Beispiel milder bestraft, als wäre er bereits erwachsen.

Obwohl der Sozialstaat nach dem Grundgesetz (Art. 1 Abs. 1 und Art. 20 Abs. 1 GG) laut einem Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 9. Februar 2010 die Pflicht hat, ein „menschenwürdiges Existenzminimum“ für alle Transferleistungsbezieher zu gewährleisten, tritt er dieses Verfassungsgebot ausgerechnet bei jungen Menschen mit Füßen. Wenn die Grundsicherung für Arbeitsuchende mit ihrem Regelbedarf sowie der Übernahme „angemessener“ Wohnkosten das soziokulturelle Existenzminimum gerade noch sichert, wie das Bundesverfassungericht am 23. Juli 2014 in einem weiteren Hartz-IV-Urteil festgestellt hat, bedeutet jede Kürzung wegen einer Sanktionierung zumindest relative Armut für Leistungsberechtigte. Im Falle einer Totalsanktion, die normalerweise zur völligen Mittellosigkeit und bei Unter-25-Jährigen manchmal zur Wohnungslosigkeit des Leistungsbedürftigen führt, liegt sogar absolute, extreme bzw. existenzielle Armut vor.

Durch massiven Druck führt man junge Menschen nicht etwa „auf den rechten Weg“, sondern veranlasst sie höchstens, sich auf illegale Weise durchs Leben zu schlagen. Die unsägliche Rohrstock-Pädagogik vergangener Zeiten hat in der Arbeitsmarkt- und Sozialpolitik des 21. Jahrhunderts nicht zu suchen, denn mit alttestamentarischer Strenge bewirkt man keine Verhaltensänderung im positiven Sinne, sondern oft genug das Gegenteil. Sanktionen sind nicht bloß inhuman und verfassungswidrig, sondern auch kontraproduktiv. Sie müssen so schnell wie möglich beseitigt, zumindest durch ein Sanktionsmoratorium vorerst ausgesetzt werden. 

Nicht zuletzt die wachsende Zahl der von Jobcentern verhängten Sanktionen sollte den neuen Arbeits- und Sozialminister Hubertus Heil (SPD) endlich handeln lassen. Heil hat zwar angekündigt, die Sanktionspraxis „überprüfen“ zu wollen, lässt jedoch eine klare Position zu diesem Thema vermissen. Auch das Bundesverfassungsgericht tut sich offenbar schwer, die politisch Verantwortlichen zur Beendigung der Sanktionspraxis zu zwingen. Sonst würde es seine Entscheidung über den zweiten Vorlagebeschluss des Sozialgerichts Gotha nicht immer weiter hinausschieben. Man weiß natürlich in Karlsruhe ebenso wie in Berlin: Mit den Sanktionen steht und fällt das Hartz-IV-System.

Prof. Dr. Christoph Butterwegge lehrte bis 2016 Politikwissenschaft an der Universität zu Köln. Zuletzt ist eine aktualisierte Neuauflage seines Buches „Hartz IV und die Folgen. Auf dem Weg in eine andere Republik?“ erschienen. ..."

Hartz IV Sanktionen




P.S:

Meine Untersuchung verschiedener Sichtweisen auf die Sanktionen findet man übrigens hier:

https://kopfmahlen.blogspot.com/2018/04/die-wissenschaft-hat-festgestellt-dass.html

Oder auch in diesem Buch: 



https://kopfmahlen.blogspot.com/2018/06/infoseite-buch-hartz-iv-die-ethische.html

Burkhard Tomm-Bub, M. A.
-EX-jc-Fallmanager-

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UPDATES






























INFO-QUELLEN ZUR VERANSTALTUNG 

#ALGII #jobcenter 
Termin: Montag, 16.07.2018 
Ca. 12 - 17 Uhr.
Schloßbezirk 3, 76131 Karlsruhe, 
Bundesverfassungsgericht. #BVerfG  
Informationen und Aufforderung: 
Weg mit den #Sanktionen im #HartzIV

Näheres Quelle 1/10: 

Näheres Quelle 2/10: 
(Bei Inge Hannemann)

Näheres Quelle 3/10: 

Näheres Quelle 4/10: 

Näheres Quelle 5/10: 
(Veranstaltung facebook) 

Näheres Quelle 6/10: 
(Veranstaltung Google plus)

Näheres Quelle 7/10: 
(Bei Eventfrog)

Näheres Quelle 8/10: 
(Artikel FHP):

Näheres Quelle 9/10: 
(Bei "meinestadt. de")

Näheres Quelle 10/10: 








Donnerstag, 21. Juni 2018

INFOSEITE Buch Hartz IV - die ethische Katastrophe Fakten und Argumente vom EX-jc-Fallmanager


INFOSEITE zum Buch 


"Hartz IV - die ethische Katastrophe: Fakten und Argumente vom EX-jc-Fallmanager"


-Blogberichte gegen das Unrecht- 

Schwerpunkt: #SANKTIONEN

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UPDATE vorweg!
Mein SP-"Verlag" epubli / neopubli hat mich rausgeworfen ... IMHO grundlos. Egal. Ich habe 20,- Euro und einiges an Arbeit investiert und das Buch ist - nun bei BoD - hier wieder erhältlich: 
https://www.bod.de/buchshop/hartz-iv-die-ethische-katastrophe-fakten-vom-ex-jc-fallmanager-burkhard-tomm-bub-9783748120575


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Buchdetails
Buch-Shop Business & Finanzen → Allgemein
Buch-Shop Wissenschaft → Rechtswissenschaft

Sprache: Deutsch
ISBN: 9783746734590
Format: Wissenschaft H x B 24 x 17 cm
Seiten: 72
Illustriert: s/w

Erscheinungsdatum: Juni 2018
Schlagworte: Hartz IV, ALG II, jobcenter, Sanktionen, Kürzungen, Fallmanager, Integrationsfachkraft, Ethik, SGB II, Arbeitslosigkeit

Softcover 9,50 €

Der Autorengewinn beträgt pro Buch weniger als einen Euro. Dieser wird ggf. an entsprechende Organisationen gespendet, in jedem Falle aber für den Widerstand gegen Hartz IV eingesetzt!



BEZUGSQUELLEN


+ Buchhandel:
   unter ISBN 9783746734590


+ epubli / neobooks:





Informationen zum Buch

Das System Hartz IV / Arbeitslosengeld II, ist auf eine traurige und ethisch sehr bedenkliche Weise gescheitert! Jedenfalls dann, wenn wir die Maßstäbe von Gerechtigkeit und Menschlichkeit anlegen. Und das sollten und müssen wir tun! Es ist gescheitert, es war von Anfang an mit ethischen Mängeln und Denkfehlern behaftet und es wurde im Laufe der Jahre immer weiter und mit Wucht "vor die Wand gefahren" -zum Schaden von uns Allen! 
Diesmal geht es weniger um konkrete Tipps für den Widerstand vor Ort und ganz allgemein, diese sind im "Handbuch Widerstand gegen Hartz IV" (ISBN: 9783737579414) ausführlicher beschrieben. 
Schwerpunkt sind diesmal dafür ausführliche, aber auch präzise Argumente, Fakten und logische Argumente gegen die Sanktionen, die im herrschenden System bis zu 100% ausgesprochen werden. Sie sind das eiskalte Herz und der Giftzahn des Hartz - Systems und eine Schande für unser Land. Daher gehen sie eigentlich JedeN an ...


VORWORT 


"Guten Tag.

Ich bin EX-Fallmanager (Integrationsfachkraft) im jobcenter (SGB II) und habe zuvor auch einige Jahre in einem Sozialamt (BSHG) als Sozialfachkraft gearbeitet. In jungen Jahre war ich allerdings auch selbst schon arbeitslos und habe seinerzeit eine Arbeitslosen - Initiative mitbegründet. Seit Jahren bin ich nun scharfer Hartz IV - Kritiker. Ich habe Bücher zum Thema herausgegeben und biete meine kostenfreie Beteiligung an  Informationsveranstaltungen, Vorträgen, Podiumsdiskussionen, Kundgebungen usw. an. Sollten Sie in konstruktiver Weise auf eine dieser Ressourcen zurückgreifen wollen oder Auskünfte von mir wünschen: melden Sie sich gern bei mir!

Dieses Buch wurde 2018 zusammen gestellt und wird möglichst preiswert abgegeben. Eventuelle Gewinne werden an Erwerbslosen-Initiativen gespendet. 

Es vereinigt einige der beliebtesten Blogbeiträge von mir, welche auch die höchsten Zugriffszahlen erzielten. Inhaltliche Doppelungen sind daher teilweise nicht auszuschließen. Es sind Beiträge aus den Jahren 2018, 2017, 2016 und 2014 vertreten. Hinsichtlich neuerer Entwicklungen / Änderungen recherchieren Sie bitte unbedingt auch eigenständig.

Mit freundlichen und solidarischen Grüßen
Burkhard Tomm-Bub, M. A. 2018"  


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P.S.:
In einem der Blogberichte findet man auch einige Schilderungen der persönlichen Hintergründe des Verfassers.

BTB 

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Auch das
"Handbuch Widerstand gegen Hartz IV"
ist natürlich weiterhin zu haben!










Ausführliche Informationen dazu hier: 

http://handbuchwiderstandgegenhartzvier.blogspot.com/


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Schlagworte / tags:

ALGII, Antikapitalismus, Arbeitslosigkeit, Arbeitsministerium, Arge, AufRecht bestehen, Bedingungsloses Grundeinkommen, BGE, Bundestag, Butterwegge, Detlef Scheele, DIE LINKE, Existenzminimum, Fallmanager, GRÜNE, H4, Sanktionen, Hubertus Heil, Inge Hannemann, jobcenter, Hartz IV#ALGII #Antikapitalismus #Arbeitslosigkeit #Arbeitsministerium #Arge #AufRechtbestehen #BedingungslosesGrundeinkommen #BGE #Bundestag #Butterwegge #DetlefScheele #DieLINKE #Existenzminimum #Fallmanager #GRÜNE #H4 #Sanktionen #HubertusHeil #IngeHannemann #jobcenter #HartzIV





Samstag, 2. Juni 2018

Frankfurter Allgemeine #Heil #AfD #HartzIV #Zuschuß #dumm

#Heil #AfD #HartzIV #Zuschuß #dumm 




















Ja, die "Frankfurter Allgemeine" ...
Sie titelt im Teil "Wirtschaft" folgendermaßen:

"ANFRAGE DER AFD :
Jeder dritte Bezieher von Hartz IV ist Ausländer
(AKTUALISIERT AM 02.06.2018-10:59)"

Man konzentriert sich in diesem Artikel auf zwei Themenbereiche:

" ... Etwas mehr als eine Million Ausländer bezieht in Deutschland Hartz IV, geht aus einer Anfrage der AfD-Fraktion hervor. Arbeitsminister Heil will hingegen für Langzeitarbeitslose staatlich geförderte Arbeitsplätze schaffen. .."

Weiter heißt es:

" ... Rund jeder dritte arbeitssuchende Bezieher von Hartz IV in Deutschland ist nach Angaben der Bundesregierung Ausländer. Das sind 1,05 Millionen Menschen. Unter ihnen liege die Quote der Menschen ohne Berufsausbildung deutlich über der von Hartz-IV-Beziehern mit deutschem Pass, schreibt die „Passauer Neue Presse“ unter Berufung auf die Antwort des Bundesarbeitsministeriums auf eine Anfrage der AfD-Fraktion. Während von den deutschen Leistungsbeziehern etwa die Hälfte (970.000 Menschen) keine Berufsausbildung habe, liege die Quote bei Ausländern bei rund 85 Prozent. ..."

DAZU: 
Wie wird hier "Ausländer" definiert? 
Mutmaßlich sind das doch alle Menschen mit ALG II - Berechtigung "ohne deutschen Pass". 
Das sind recht unterschiedliche Menschengruppen. 
Dazu zählen ältere Personen, die Jahrzehnte hier arbeiteten. 
Dazu zählen Menschen, denen wegen ihrer "ausländischen Herkunft" mit Mißtrauen und Vorurteilen begegnet wurde und wird. 
Dazu zählen insbesondere auch Flüchtlinge, die anerkannt wurden und nun arbeiten dürfen und müssen. 
Und hier eben gibt es besondere Faktoren, denen ein "gestandener Biodeutscher" halt eben gar nicht unterliegen KANN!
Doch zunächst noch zu einer anderen Tatsache: die Flüchtlinge sind JÜNGER, als der durchschnittliche deutschstämmige Arbeitslose. Und sie waren nicht selten einige Jahre zuvor im Heimatland verfolgt, bedrängt und dann lange auf der Flucht. 
Da ist es dann eben nicht so einfach mit einer geregelten Ausbildung / einem Studium ... 
Im Übrigen bezweifle ich die plakative Aussage "85%" sehr.   
Etwas mehr Sinn ergäbe es höchstwahrscheinlich zu sagen: 85% verfügen über keine in Deutschland anerkannte Ausbildung.

+
Etliche HABEN eine Ausbildung (oder auch ein abgeschlossenes Studium, btw.). Sie ist in D nur (noch) nicht anerkannt. Das kann mehrere, ganz unterschiedliche Gründe haben. Wenn etwa die entsprechenden Unterlagen nicht mitgenommen werden konnten, wenn sie auf der Flucht verloren gingen, wenn diese hier noch nicht übersetzt und von der jeweils zuständigen Institution in D noch nicht eingestuft und anerkannt wurden.


+ Etliche verfügen auch über jahrelange Berufserfahrung (zum Teil durchaus auch belegt). Nur: eine formale Ausbildung war damit im Herkunftsland eben nicht verbunden ... 


+ Der biodeutsche Arbeitslose befand sich vor dem ALG II in den meisten Fällen im ALG I - Bezug. In diesem Zeitraum kann man Altersgrenzen überschreiten, versterben, Arbeit finden, etc. pp. 

In diesen "Genuss" kommen z.b. (aus sehr unterschiedlichen Gründen) gescheiterte Selbstständige ausländischer Herkunft nicht. Dazu ist zu erläutern: die Quote der "Scheiterer" ist bei dieser Gruppe eher geringer: jedoch wählen recht viele Ausländer diesen Weg des Broterwerbs, Stichwort "Vorurteile von Arbeitgebern". 
Und - vor allem - Flüchtlinge die anerkannt wurden, KONNTEN und durften hier in D noch keinen Anspruch auf ALG I erwerben. Insbesondere sie landen SOFORT im ALG II ...

Wie erweckt man mit Statistiken ein falsches, verzerrtes Bild?
Dies ist wieder einmal ein gutes Beispiel dafür.
Und die "Frankfurter Allgemeine" schnappt begierig nach diesem Häppchen der "AfD" ... 

:::::::::::::::::::

Das andere Thema im Artikel sind die Geldgeschenke der jobcenter an Unternehmer, die nun aufgestockt und erhöht werden sollen. 
Eine Wirtschaftsförderung der "anderen Art" also ... 

Im O-Ton klingt das so:
" ... Langzeitarbeitslose, die seit mehr als sechs Jahren Hartz-IV-Bezieher sind, sollen von 2019 an durch staatlich geförderte Arbeitsplätze neue Perspektiven erhalten. Deswegen sollen die Jobcenter an Unternehmen ((sic!)), öffentliche und gemeinnützige Träger für eine Zeit von bis zu fünf Jahren Lohnkostenzuschüsse zahlen können, wenn sie solche Langzeitarbeitslose einstellen.  ..."
 ... 
" ... Im Einzelfall sollen Arbeitgeber in den ersten zwei Jahren die Lohnkosten voll vom Jobcenter ersetzt bekommen, in den drei übrigen Jahren sinken die Zuschüsse dann schrittweise auf 70 Prozent – verbunden mit der Hoffnung, dass das Arbeitsverhältnis am Ende ohne Förderung weiterläuft.  ..."

:::::::::::::::::::

JUPIDUH! Ist denn schon Weihnachten?? Das werden sich da etliche Arbeitgeber sicherlich fragen.

Und, ach ja - die "Hoffnung" auf " ... ohne Förderung weiterläuft". Die ist vergeblich. So gut wie immer! Es wäre ja auch ökonomisch sehr unvernünftig, die jeweiligen Menschen nicht SPÄTESTENS nach Ablauf der letzten Förderstufe rauszuwerfen: es wäre dann doch kein Platz mehr frei für den Nächsten. Der wieder "für umsonst", mit 100% "Förderung" einsteigt!

Soweit. 

Doch Halt!
Was wäre die schönste unsinnige Maßnahme ohne noch ein wenig Häme und Herabsetzung?
Ich sage da jetzt mal nichts zum Zitat, empfehle aber, es langsam zu lesen und sich in Ruhe mental auf der Zunge zergehen zu lassen.

Es äußert sich Hubertus Heil, aktueller Bundesminister für Arbeit und Soziales:

" ...  Eine Verdrängung regulärer Beschäftigung durch die Zuschüsse erwartet Heil nicht. Dafür sorge schon die Begrenzung auf Personen, die besonders lange arbeitslos waren, sagte er. ..."

 ....... 

Quelle:
http://www.faz.net/aktuell/wirtschaft/jeder-dritte-bezieher-von-hartz-iv-ist-auslaender-15619300.html 

 ....... 

(Burkhard Tomm-Bub, M.A. / EX-Fallmanager in einen jobcenter) 

Mittwoch, 11. April 2018

Die Wissenschaft hat festgestellt ... dass Coca-Cola Schnaps enthält! Hartz IV HURRA

#HartzIV #Sanktionen 




Die Wissenschaft hat festgestellt ...
... dass Coca-Cola Schnaps enthält!

Ebenso "sinnvoll" und "wahr" wie dieser Kinderreim ist die Behauptung, die Sanktionen im Hartz IV (ALG II / Grundlage SGB II) hätten auch nur irgendeine positive Berechtigung oder Legitimation. 

(Diese Kürzungen werden seit Anfang 2005 in Höhe von 10, 30, 60 und 100% auf das ExistenzMINIMUM durchgeführt.) 

Welche Wissenschaften und Professionen lassen sich hier im Einzelnen aufführen?


PÄDAGOGIK
Die hier behandelten Geldstrafen in Form von Sanktionen lassen sich klar der "Schwarzen Pädagogik" zurechnen. Diese wird zudem gegenüber mündigen, erwachsenen Menschen ausgeübt. Kinder sind allerdings dennoch mitbetroffen und mitgeschädigt, wenn sie in den entsprechenden Familien ("Bedarfsgemeinschaften" genannt) leben. 
Seit dem Jahr 2000 lautet der § 1631, BGB, Absatz 2 wie folgt:
„(2) Kinder haben ein Recht auf gewaltfreie Erziehung. Körperliche Bestrafungen, seelische Verletzungen und andere entwürdigende Maßnahmen sind unzulässig.“ 
Für Erwachsene gilt dies anscheinend nicht. 
"Schwarze Pädagogik" ist als Konzept und Methode überholt. Fest steht: 
STRAFE:
- sagt NUR, was NICHT getan werden sollte
- gibt keinerlei Informationen, wie das Gewünschte besser getan werden könnte
- stört und zerstört das Vertrauensverhältnis
- gibt dem Gestraften das Gefühl der Ohnmacht
- ... und mindert sein Selbstbewusstsein
- wirkt NUR, solange der Strafende "hinguckt"
- erzeugt ein Rachebedürfnis
- führt bestenfalls zum erzwungenen, unmotivierten Gehorsam
- verhindert Einsicht und Eigenmotivation
- etc.
Richtig ist: Strafe gibt es in der Gesellschaft. Für Kriminelle. Da ist dann aber auch noch der Faktor "Schutz der Gesellschaft" mit enthalten. Zu argumentieren, der "nicht mitwirkende" ALG II - Empfänger handle gegenüber der Gesellschaft kriminell - ist absolut unsinnig.
P.S.:
Übrigens - ein Fakt am Rande.
Es liegen jetzt Untersuchung vor, dass die Gruppe der erwerbslosen Menschen im Durchschnitt eine zumindest leicht überdurchschnittliche Arbeitsmotivation hat, gegenüber den anderen Bevölkerungsgruppen ...!  


PSYCHOLOGIE 
Es ist leicht einsichtig, dass die Behandlung als Kind, als "zu erziehendes Objekt", als Täter und / oder Versager negative psychische Effekte bei den Bürgerinnen und Bürgern hervor bringt. Eine Minderung des Selbstwertgefühls, der Eigenmotivation, des Selbstvertrauens, etc. sind übliche Folgen. Zorn, Wut und Hass können im Laufe der Zeit entstehen und die Persönlichkeit prägen. Psychischer Erkrankungen werden hervor gerufen oder verstärkt, darunter Suchtkrankheiten, Depressionen, Suizidalität.    


MEDIZIN 
Psychische Erkrankungen kosten Geld. Das der Krankenkassen, mithin aller Beitragszahler*innen. Ebenso ist es auch bei körperlichen Erkrankungen, die oft hiermit verzahnt sind. Eine nicht gesunde Ernährung und ggf. auch mangelnde Hygiene verstärken diesen Effekt. Der Regelsatz ist ohnehin niedrig, wird er nochmals reduziert oder gar ganz gestrichen, ergeben sich entsprechende negative Folgen im Gesundheitsbereich also quasi zwingend.  


ÖKONOMIE / VOLKSWIRTSCHAFT
Sanktionen sparen Geld? Mag sein. Volkswirtschaftlich gesehen jedoch wenn überhaupt, dann deutlich weniger, als man denken könnte. 
Sanktionsgründe müssen festgestellt, dokumentiert und die Sanktion durch die Integrationsfachkraft ausgesprochen werden. Eine Anhörung ist durch den richtenden Sachbearbeiter vorzunehmen. Der Leistungssachbearbeiter muß die Sanktion ein- und später wieder ausbuchen. 
Selbst bei der heutigen, scharfen Gesetzgebung haben noch ca. 40% der Widersprüche und Klagen vor dem Sozialgericht Erfolg, da die Sanktion zu Unrecht erfolgte! 
Hier entsteht also Maschinenlaufzeit (EDV, etc.), Portokosten, Materialverbrauch. Gravierender: Arbeitszeit von Integrationsfachkräften, Leistungssachbearbeitern, Mitarbeitenden der Widerspruchsstelle, Justitzbeamten und Richtern muss in hohem Maße investiert werden. 
Die finanziellen Einbußen der Gesellschaft durch sich verschlechternde Gesundheit wurde bereits erwähnt. Hinzu kommt noch ein Anwachsen von Verzweiflungstaten und Kleinkriminalität, aus der Not geboren. 
Oft vergessen und von manchen zu Unrecht nicht ernst genommen ist folgende Tatsache: auch ALG II - Leistungsberechtigte zahlen Steuern. Nämlich die Mehrwertsteuer. Anders als finanziell besser gestellte Personengruppen, MUSS der "Hartzler" sein Geld sofort ausgeben, kann es anhand der geringen Höhe nicht sparen, anlegen oder im Ausland in "Steueroasen" deponieren. Auf Waren und Dienstleistungen wird stets Mehrwertsteuer erhoben. Geld das also augenblicklich zurückfließt in diverse staatliche Kassen. Bei Kürzungen oder Streichungen des ALG II entsprechend weniger, bis hin zu "Null".
Sanktionen verringern demzufolge auch die Binnen-Nachfrage.  
Die ALG II - Sanktionen produzieren auch Obdachlose. Diese gelten in Einkaufsstrassen, u.ä. als nicht kaufmotivierend. Zudem haben diese ein Anrecht auf ein geringes, tägliches "Durchwanderergeld", wenn sie es schaffen persönlich vorzusprechen. Speziell im Winter, sind sie des Nachts zu beherbergen, oder in Notunterkünfte einzuweisen. Auch dies sind Kostenfaktoren.  
Untersuchungen zeigen, dass Sanktionen selten, und wenn dann nur sehr kurzfristige Wirkungen in Richtung "Arbeitsaufnahme" zeitigen. Häufig sind das dann auch Stellen, die gesundheitsschädlich und so schlecht bezahlt sind, dass der Betreffende es auch damit nicht schafft, zeitweise "ganz heraus zu kommen" aus dem ALG II (Aufstocker). 

LOGIK
Ziel und Aufgabe der Arbeitsagenturen und jobcenter ist die Besetzung freier Stellen mit möglichst passenden Arbeitnehmer*innen. Dies soll möglichst nachhaltig geschehen. 
Es steht außer Zweifel, das aus eigenem Antrieb motivierte Menschen wesentlich besser, zuverlässiger und nachhaltiger diesen Zweck erfüllen können und auch wirklich erfüllen. 
Bei Menschen die körperlich, geistig und seelisch in der Lage dazu sind, können aktuelle fachspezifische Qualifikationsmaßnahmen zum Erfolg beitragen.
Diese müssen aber passgenau sein und die Betreffenden sollten auch hierbei von sich aus motiviert sein teilzunehmen.
Zwang und Sanktionen stellen exakt das Gegenteil dessen dar. 
Sehr wichtig in diesem Zusammenhang: das Verhältnis Offene Stellen : verfügbare Erwerbslose. 
Denn dieses schwankt seit etlichen Jahren zwischen 1 : 5 bis maximal 1 : 3!
Dies sind übrigens die offiziellen, bereits "schöngerechneten" Zahlen der BA selbst. 
Gibt es Offene Stellen die nicht gemeldet wurden: Ja. Aber es gibt auch solche, die mehrfach gemeldet werden, gern z.b. von Zeitarbeitsfirmen. Und: es gibt auch verfügbare Erwerbslose, die aus Unkenntnis, Unvermögen oder Scham kein ALG II beantragt haben. Und dennoch Arbeit suchen. 
Sehr negative Schätzungen hinsichtlich des Anteils "ernsthaft unwilliger und fauler" Erwerbsloser liegen bei ca. 15% der ALG II - Berechtigten. Es ist festzustellen, dass selbst dieser Prozentsatz nicht ausreicht. Wünschenswert wäre ein viel höherer! 
Wenn für jede Offene Stelle vier verfügbare Erwerbslose bereit stehen: ist es ein zwingendes Gebot der Logik, sich auf eben DIE zu konzentrieren, die offenkundig motiviert sind, diese zu bestärken und ggf. ergänzend zu qualifizieren. 
NICHT logisch ist es aber, sich den möglicherweise oder offenkundig nicht motivierten Personen mit Strafen und Sanktionen zu nähern! 
Es gibt schlicht nicht mehr genug gesellschaftlich als solche definierte „Arbeit“ für JedeN.
Das muß akzeptiert und im praktischen Handeln berücksichtigt werden.  


VERWALTUNGSWISSENSCHAFT 
Verwaltung soll das jeweils vorgegebene Ziel möglichst effektiv, effizient und korrekt erfüllen.
Wie vor dem Gesetz, sind auch vor der Verwaltung alle Menschen gleich an Rechten und Pflichten. 
Entscheidungen haben sich auf Gesetze und Verwaltungsanordnungen zu stützen, auf nichts sonst. 
Nur. Ist das so? KÖNNEN Sie das in diesen Fällen überhaupt?
Jemand ist durch Sanktionen zu strafen, wenn er "nicht mitwirken WILL". 
Aber: 
Wie prüft man "Willen"? Gar nicht. Das ist nicht annähernd zuverlässig möglich. Sagen muss jeder, dass er mitwirken will: die Ehrlichkeit dessen ist aber nicht beweisbar. Wie denn auch. Wirklich bestraft werden nur die etwas "Dummen", oder die in akuten Krisen. Die machen dann schon mal Fehler, die einen aus Unvermögen, die anderen letztlich ebenso unverschuldet. 
Clevere Betrüger gibt es. Obwohl maximal 416,- Euro minus Stromkosten ja eigentlich nicht WIRKLICH einen großen Aufwand lohnen ...
Diese Menschen gibt es in JEDEM Sozialsystem. Dafür brauchten wir kein neues, welches in der Tat ALLE drangsaliert, gängelt und unwürdig behandelt. 
Ein Cleverer wird nie zu spät zu einer Vorstellung kommen. Aber ganz knapp in der Zeit. Er wird eher desinteressiert schauen. Seine erste eigene Frage wird nach dem Gehalt sein. Seine Kleidung wird nicht zerlumpt sein - aber auch nicht wirklich weit davon entfernt. 
Vorstellungsgespräch wahrgenommen. Stelle nicht bekommen. Keine Sanktion. ... Ich denke, es ist klar, was gemeint ist. 
Noch einmal: das können wir mit dem SGB II / den Sanktionen nicht verhindern. Das konnten wir vorher mit dem BSHG nicht verhindern. Könnte man das überhaupt? Vielleicht. Aber der Preis wäre VIEL zu hoch. Arbeitslager und Co. lassen grüßen. "Heil Irgendwer!!". Wir kennen das...
Möchte das jemand? 
"Wollen" und "Können" eines anderen Menschen - das ist für einen wirklichen und gut qualifizierten Fallmanager wie mich halbwegs (!) sicher zu unterscheiden. Nach etlicher Zeit und so einigen Gesprächen. Versprochen waren uns 2004 "ca. 75 zu beratende Menschen". So war es auch konzipiert und strukturiert. Aufgehört habe ich mit 436 "Kunden".
Gut, manche Kolleg*innen haben ja auch nur 300 "Kunden" oder ähnlich. Aber: qualifizierte jobcenter - Mitarbeiter*innen gibt es immer weniger. Berufsanfänger, solche mit Zeitverträgen, Quereinsteiger, halbtags beschäftigte mit vager Aussicht auf Vollzeit, u.ä. Und es zählt vor Ort: die Statistik! Nichts sonst. Gar nichts!
Und noch ein Satz: "Nicht-Wollen - schließt Nicht-Können nicht aus!"
Nur auf letzteres kommt es aber an. BA und jc sind KEINE "moralischen Anstalten", Gesinnungen und Meinungen können und dürfen nicht mit empfindlichen Geldstrafen belegt werden. Heißt: wenn ich für jemanden der vor mir steht  kein Angebot habe, das er auch ausführen kann: ist es völlig egal, ob er mir ins Gesicht sagt, er WOLLE dieses und jenes ja auch gar nicht. Ich hoffe, das war jetzt nicht zu kompliziert. Es hat, wie gesagt, mit Regeln, Recht und Gesetz zu tun!


ETHIK / MORAL 
Der ALG II-Regelsatz ist sehr knapp bemessen. Dass er zum Nachteil der Menschen nicht korrekt berechnet wurde, konstatieren nicht wenige Fachorganisationen. 
Dieser Regelsatz wurde gesetzlich als "ExistenzMINIMUM" definiert. 
Es widerspricht jeglicher Ethik und Moral, dieses Minimum durch einfache Sachbearbeiter*innen um 10 - 100% kürzen zu lassen. Dies möglich zu machen, zu dulden und anzuordnen, ist ein vorsätzlich unethisches und unmoralisches Verhalten. Nichts sonst. 
Am 01.01.2005 gab es keine graduelle Variation / Verschärfung der Gesetzgebung in Hinsicht auf ALG / ALHI / SH. Das SGB II war ein kompletter Paradigmenwechsel. Der Sozialstaat wurde in dem Punkt de facto abgeschafft. Es werden hier sehr tiefe Ebenen berührt. Das Menschenbild. 
Ist es ethisch vertretbar, Menschen in elementarer Not Hilfe zu verweigern, wenn sie einem nicht willfährig sind?
Ist es in Ordnung und moralisch zulässig, an einem MINIMUM gravierende Abstriche zu machen, bei nicht bewiesenem und nicht strikt belegtem Wohlverhalten?
Akteur ist hier der Staat. Also der Diener der Bevölkerung. Wie sieht es da mit seiner Fürsorgepflicht aus? Wie sieht es mit dem Vertrag zwischen ihm und den Bürger*innen aus? Wird dieser durch solch ein Handeln nicht unterminiert, beschädigt, geschändet?


RECHTSWISSENSCHAFT / JURISPRUDENZ
+ Die Verfassungsmäßigkeit der Hartz IV - Sanktionen wird seit Jahren von Betroffenen und Fachorganisationen angezweifelt. Eine Verfassungsklage ist jedoch wesentlich schwieriger und vor allem langwieriger, als man sich vorstellt. Es gibt mittlerweile einen zweiten ernsthaften Versuch, soweit vorzudringen. Eine Entscheidung wird etwa um 2018 / 2019 herum erhofft.
+ jobcenter stellen in D in gewisser Weise eine "Sonderrechts-Zone" dar. Etwas, das es eigentlich nicht geben dürfte. Der einfache Sachbearbeiter ist Ankläger, Richter und Vollstrecker in einem. Geldstrafen aber darf eigentlich nur ein Gericht aussprechen. Zudem sind diese Geldstrafen hier nicht selten existenzgefährdend. 
+ Selbst bei der heutigen, scharfen Gesetzgebung, haben noch ca. 40% der Widersprüche und Klagen vor dem Sozialgericht Erfolg! Falls es nicht klar ist, was das wirklich heißt: in fast der Hälfte der Fälle wurden Fehler gemacht, wurden "Kunden" Leistungen vorenthalten, Recht falsch angewandt, Sanktionen zu Unrecht verhängt!
Falls Sie in Arbeit sind: könnten SIE sich dort eine Fehlerquote von 40% erlauben?
Und hier geht es um die Schicksale von Menschen! Um ihr Überleben zum Teil.

+ Ist dies alles Recht? Entspricht dies alles dem Geist des Grundgesetzes, dem Geist der Sozial-Gesetzgebung? Nein. Das tut es nicht!  



GERECHTIGKEIT(SEMPFINDEN)  
Recht und Gerechtigkeit / Gerechtigkeitsempfinden sind nicht immer dasselbe.
Allzu oft hört man auch von sonst intelligenten und sozial eingestellten Menschen Sätze wie: 
"Da muss man halt auch mal einen Job annehmen, der einem nicht so gefällt!"
"Ich muß doch schließlich auch jeden Tag etwas leisten ...!" ( = Gern von Selbstständigen!) 
Oder: "Wenn ich einen besser bezahlten Job will, muss ich halt etwas dafür tun!"
Zu einigen Aspekten dieser Fragestellungen muss hier nichts mehr wiederholt werden. Es ergibt sich klar aus den Schilderungen weiter oben!
Zum letzten der drei Zitate eben, antwortete ich kürzlich jemandem folgendes: 
Zitat:
"Wenn ich einen besser bezahlten Job will, muss ich halt etwas dafür tun."
Ah ja. Das sagen Sie mal einem, der gesundheitlich nur noch drei Stunden täglich leichte Arbeit verrichten kann und darf. Das sagen Sie mal der jungen Witwe oder verlassenen Frau mit zwei Kindern. Das sagen Sie bitte auch Menschen über 55 Jahren, deren Firma sich ins Ausland verlegt hat, oder Pleite ging. Das sagen sie motivierten Flüchtlingen, die dann nach einiger Zeit arbeiten dürfen und müssen, deren Abschlüsse im Ausland aber nicht anerkannt werden, oder denen diese Unterlagen verloren gingen, auf der Flucht. Und bei denen auch noch Sprachprobleme nicht völlig kompensiert sind. Sagen Sie es Menschen in schweren sozialen Krisen, vom schlagenden Ehemann terrorisierten Frauen, den nahen Angehörigen von Schwerstalkoholikern, sagen Sie es pflegenden Angehörigen langsam sterbender Verwandter. Und einigen anderen. Gehen Sie hin, hin zu diesen, Ihren Mitmenschen. Sagen Sie es, brüllen Sie es Ihnen ins Gesicht: "Ihr müßt halt was dafür tun!!"
Und - möglichst NOCH lauter: "JEDER IST DOCH SEINES GLÜCKES SCHMIED!!!"
 ... 
Ist diese Art von Gerechtigkeit ein wünschenswerter Zustand für unser glorreiches Land? Für einen Sozialstaat? Für ein reiches Land?
Ich sage absolut: NEIN!
Und bin damit fernab der Betrachtung des Menschen als "Ersatzteil" für die Industrie, fernab der puren Spekulationen hochgestellter Theoretiker am "grünen Tisch", fernab eines abstrakten Gerechtigkeitsbegriffes, der sich in der Praxis in sein pures Gegenteil verkehrt!



STAATS-RÄSON
"Der Begriff der Staatsräson ... bedeutet das Streben nach Sicherheit und Selbstbehauptung des Staates mit beliebigen Mitteln. ... Die Idee der Staatsräson ... sieht den Staat als mindestens ebenbürtig zu, wenn nicht höherwertig gegenüber einem Menschen an, so dass es nach dieser Philosophie im Falle von Konflikten zu Entscheidungen kommen kann, die den abstrakten Staat bevorteilen, konkrete Menschen aber benachteiligen." (wiki)
Gemeint ist hier schlicht folgendes: war der Staat eventuell GEZWUNGEN, die Sozialgesetzgebung Anfang 2005 in derart gravierender Form zu beschneiden? War seine (materielle) Existenz in großer Gefahr, war es vielleicht ökonomisch unausweichlich? 
Wie man aus allen Quellen entnehmen kann, ist die wirtschaftliche Lage heute keineswegs schlecht. 
Aber auch 2004 war sie das nicht wirklich. WENN man alle Gegebenheiten berücksichtigt. 
Einige Beispiele: 
+ D stand und steht hinsichtlich aller materiellen und wirtschaftlichen Parameter hoch in den Top Ten, von über 200 Staaten auf der Welt (Platz 5 - 6).  
+ D leistet sich in vielen, unterschiedlichen Bereichen enormen Luxus (Gebäudeprojekte, Manager, Steuerflüchtlinge, Rüstung, etc.).
+ Steuern für Reiche und Superreiche werden seit etlichen Jahren immer wieder abgesenkt. 
+ Der Spitzensteuersatz sank in den Jahren seit Helmut Kohl ebenso immer weiter ab. 
Speziell in den jobcentern: 
+ ... werden Unsummen in groteske, praxisferne EDV - und Controlling - Systeme investiert  und hiermit schier aberwitzige Dokumentationspflichten für die Mitarbeiter*innen verknüpft.
+ Wird willfährig den Ansprüchen der Maßnahmeträger - Lobby nachgegeben.
+ Werden auch reine „Mitnahme - Prämien“ bei Einstellungen für Firmen als geeignetes Instrument der „Hilfe“ angesehen und „verordnet“.
Die Liste ist - leider - fortführbar ... 

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Hartz IV muß weg.
Nieder mit den Sanktionen!


Burkhard Tomm-Bub, M.A.

- Magister Artium der Erziehungswissenschaft (NF:Psychologie/Soziologie) -
- Diplom-Sozialarbeiter (FH) - 
- Staatlich anerkannter Erzieher - 
- Ehrenamtlicher Suchtkrankenhelfer -
- Ehrenamtlicher Flüchtlingshelfer - 
- Hartz IV-Aktivist - 




























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ANHANG

Exkurs zu "Sanktionsgründe":

Es sind Akademiker unter den ALG II - Leistungsberechtigten, ehemals erfolgreiche Selbstständige, Menschen mit Meisterbrief, Menschen mit Jahrzehnten Berufserfahrung, Menschen, die unverschuldet nie eine objektive Chance hatten, viele soziale, engagierte Menschen mit hohem Anstand und / oder hoher Kreativität. Schicksalsschläge, Firma pleite, Firma ins Ausland verlegt. Zu alt, zu krank. Abgeschrieben, weggeworfen ...
Bei keineswegs wenigen Fällen liegt es aber leider auch völlig auf der Hand, dass diese Menschen nie mehr eine echte Chance auf dem "richtigen Arbeitsmarkt" haben werden. Sei es wegen Alter, Krankheit, fehlender Intelligenz, Ausbildung und Berufserfahrung, oft auch einer Kombination aus mehreren dieser Faktoren. Auch andere Vermittlungshemmnisse können hinein spielen. Ein älterer Herr, noch gar nicht so lange in D, motiviert aber mit noch geringen Sprachkenntnissen. Bis er soweit ist, B1, B2 oder besser spricht: ist er endgültig zu alt. Da nutzt auch die noch nicht anerkannte Qualifikation aus dem Herkunftsland nichts mehr.
"3 Stunden leichte Arbeit täglich theoretisch möglich" - ansonsten gibt es KEINE Zugangskriterien für "Hartz IV" ...  

SANKTIONSGRÜNDE 
Einige Beispiele: 
+ Nichterscheinen zum Gesprächs - Termin.
Diese Termine dienen in aller Regel nur dem Nachweis der "Kontaktdichte" für den Sachbearbeiter. Versendet werden die Einladungen mit normaler (!) Post. Manchmal werde bei solchen Terminen auch (meist sinnfreie) Maßnahmen angeordnet.
+ Nichtantreten oder schuldhafter Abbruch einer Maßnahme. Hierzu gehören auch PC-Anfängerkurse für EDV-Experten mit Abschluß, das dritte Bewerbungstraining in Folge, Spaziergangskurse, individuell völlig unpassende Qualifizierungen, Massnahmen ein halbes Jahr vor Renteneintritt (Grundsicherung), überfordernde Kurse, UNTERfordernde Kurse, uvm. Auch wirklich Schwarze Schafe, mit unzumutbaren Bedingungen gibt es genug (ich spreche aus Erfahrung!). Eingekauft wird derlei vom praxisfernen "Einkaufszentrum" der jobcenter, zeitlich ist der Zuweisungsrahmen oft arg knapp und das einzige Ziel ist es, dass die Menschen in diesem Zeitraum aus der Arbeitslosenstatistik verschwinden.  
+ Nicht- (rechtzeitige) Vorlage von Unterlagen. Bekanntlich muß man sich ja vollständig "nackig machen", hinsichtlich jedweder Einnahme, "Vermögen", Zuwendungen, etc. Und das nicht nur einmal am Anfang, sondern immer wieder. Läuft da etwas schief (ich kann ja nur vorlegen, was ich auch habe, und es gibt ja auch tatsächlich Menschen, die einmal etwas verlieren): Sanktion!
+ Vorlage von zu wenigen Bewerbungen (egal wie sinnlos, egal, ob man sich im Monat vorher schon überall beworben hatte). Für die wenigen "cleveren Betrüger" leicht zu umgehen (Kopierer), stellt dies für resigniert - depressive, für verzweifelt - zornige und für etwas unbedarfte Menschen oft genug ein Problem dar. Die Folge ist immer gleich: Sanktion!
+ Unerlaubte OAW (Ortsabwesenheit).
Der auf vorherigen Antrag mögliche "Urlaubsanspruch" für ALG II - Leistungsberechtigte beträgt 21 Kalendertage (gesetzlicher Urlaub sonst: 24 Tage). Er ist nicht übertragbar ins nächste Jahr. Sonder"urlaube", z.b. bei Todesfällen von Verwandten sind nicht vorgesehen. Die Genehmigung ist im Gutdünken des Sachbearbeiters. Erklärt dieser, er habe in dem Zeitraum mit dem Betroffenen etwas vor: kann er den Antrag ablehnen. Egal wie sinnvoll das ist. 
Wer da also "überzieht", oder vergißt die drei Tage bei Tante Elfriede zwei Orte weiter zu beantragen: Sanktion!
... Soweit einige Beispiele für unser "glorreiches", in Wahrheit sinnlos gängelndes, unwürdiges und auch absolut nicht effektives System.

Die Opfer sind zu Tätern gemacht worden. Das ist falsch, das ist frech, das ist extrem ungerecht! 
Muss man diese Menschen zusätzlich demütigen? Offensichtlich leider ja. Und das muß ein Ende haben! 

Früher, bis Ende 2004, gab es ALG I und ALHI. Das waren in der Tat Versicherungsleistungen. 
Und dann gab es noch die Sozialhilfe.
An Stelle dessen trat mit Beginn 2005 das ALG II (volkstümlich: Hartz IV), auf Grundlage des neuen SGB II, welches das BSHG (und das ALHI) ersetzte. 
Waren früher individuelle Kürzungen um 25%, maximal 30% möglich, geht es heute bis zu 100%, und dies mit "standardisierter Laufdauer".  
Theoretisch kann man dann Lebensmittelgutscheine beantragen, in geringer Höhe.
+ Wenn nicht (")vergessen(") wird, einen darüber aufzuklären.
+ Wenn man körperlich, geistig, seelisch in der Lage ist, das zu verstehen und zu tun. 
+ Mit denen man nicht alles und nicht in jedem Geschäft kaufen kann.
+ Die "BG" (Bedarfsgemeinschaft) ist mitbetroffen, die Diskriminierung und Stigmatisierung in der Öffentlichkeit ist unerträglich. 
Zu Beginn 2005 wurde der Sozialstaat in diesem Punkt abgeschafft. Es reicht im sechstreichsten Land der Erde (von ca. 200) NICHT mehr, in Not und bedürftig zu sein. Man muss auch Gehorsam zeigen, egal wie "sinnvoll" die jeweiligen Anweisungen sind ...  

BTB 

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P.S.: 






Nachtrag: