Mittwoch, 23. Dezember 2020

REAKTION Baden Württemberg

REAKTION Baden Württemberg

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https://kopfmahlen.blogspot.com/2020/11/neues-von-der-petition.html
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 Auf Platz 5 von 26 antwortet nun das Kultusministerium von BW, konkret die Kultusministerin Frau Dr. Susanne Eisenmann (CDU)  Kultusministerin des Landes Baden-Württemberg. 

Das Schreiben ist relativ lang und persönlich / individuell gehalten.
Bedauerlich aber, dass nicht auf alle Punkte der Petition eingegangen wird und man wohl an dem unerschütterlichen Glauben festhält, Präsenz-Unterricht sei das "einzig Wahre" und man habe hinsichtlich der Hygienekonzepte genug getan ... 

MfG
BTB 


Der Link zum pdf: 

https://drive.google.com/file/d/1I8HqeQ4Eyk7sCkJjFVUifHn0jy6VhicM/view?usp=sharing

Im jpg-Format: 






 



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Donnerstag, 17. Dezember 2020

REAKTION Berlin (KMK)

#Petition #Reaktionen

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An vierter Stelle antwortet nun Berlin (KMK) auf die Petition. 

22 (!) Reaktionen bleiben damit noch immer offen. 

Der Wortlaut: 
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Sehr geehrter Herr Tomm-Bub,

vielen Dank für die Ihre Petition, die Sie per Mail vom 3. Dezember übermittelt haben.

Wir bitten um Ihr Verständnis für die verzögerte Antwort und die Tatsache, dass das Sekretariat der Kultusministerkonferenz vor dem Hintergrund der aktuellen Situation und der Vielzahl der derzeit an die Kultusministerkonferenz gerichteten Schreiben nicht auf alle Details Ihres Schreibens eingehen kann. Bezüglich Ihrer Fragen und Anregungen möchte ich Sie zu diesem Zeitpunkt Folgendes hinweisen:

 den Beschluss der Bundeskanzlerin mit den Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder vom 13. Dezember 2020, der unter Ziffer 7 folgende Aussage trifft: „Auch an den Schulen sollen im Zeitraum vom 16. Dezember 2020 bis 10. Januar 2021 die Kontakte deutlich eingeschränkt werden. Kinder sollen dieser Zeit wann immer möglich zu Hause betreut werden. Daher werden in diesem Zeitraum die Schulen grundsätzlich geschlossen oder die Präsenzpflicht wird ausgesetzt. Es wird eine Notfallbetreuung sichergestellt und Distanzlernen angeboten.“ Informationen zur konkreten Ausgestaltung (auch zum Umgang mit der Maskenpflicht) in den Ländern finden Sie auf den Seiten der Landeskultusministerien.  

 sowie den Rahmen für aktualisierte Infektionsschutz- und Hygienemaßnahmen (Beschluss der Kultusministerkonferenz vom 14.07.2020 i. d. F. vom 01.09.2020)

 Zu Ihren Fragen bezüglich des Umgangs mit Falschinformationen kann ich Ihnen aus Perspektive der Kultusministerkonferenz Folgendes mitteilen:

 Federführend stellen die Gesundheitsbehörden in Bund und Ländern wissenschaftliche und vertrauenswürdige Informationen zur Covid-19 Pandemie zur Verfügung (z.B. BZgA, RKI, etc.). In der Regel verweisen die Kultusministerien in den Ländern auf ihren Informationsseiten zum schulischen Umgang mit SARS-CoV-2 für fachliche Informationen auf die Gesundheitsbehörden. Auf den entsprechenden Seiten der Kultusministerien (z.B. FAQ Coronavirus) wird oftmals auch auf den Umgang mit Maskenverweigerern oder auf die Frage der Haftung bei gesundheitlicher Schädigung durch das Tragen von Mund-Nase-Bedeckungen im schulischen Kontext verwiesen.( Zum Teil stellen die Kultusministerien den Schulen diesbezügliche, orientierende Leitlinien zur Verfügung.   

Beispiele aus den Ländern:

https://km-bw.de/site/pbs-bw-km-root/get/documents_E-1215370759/KULTUS.Dachmandant/KULTUS/KM-Homepage/Artikelseiten%20KP-KM/1_FAQ_Corona/Schreiben%20Min%20Schuljahr%2020_21/2020%2010%2015%20Anlage%20Handreichung%20Maskenpflicht.pdf


https://www.schulministerium.nrw.de/ministerium/schulverwaltung/schulmail-archiv/archiv-2020/04112020-aktionen-von-querdenken-711-am-9


Das Sekretariat der Kultusministerkonferenz erreichen ebenfalls Zuschriften und Stellungnahmen von diversen (Eltern)initiativen aus dem "Querdenken" Spektrum, die, sofern sie auch in den Ländern vorliegen, ländergemeinsam beantwortet werden. Die Kultusministerkonferenz betont in diesem Zusammenhang, dass sie sich bezüglich der Gesamteinschätzung der Pandemie und der Wirksamkeit einzelner Maßnahmen an den zuständigen Bundesbehörden und Fachverbänden orientiert.


Die Einschätzung der Kultusministerkonferenz ist, dass die weitaus überwiegende Zahl der am Schulleben Beteiligten für die Infektionsschutzmaßnahmen Verständnis hat und sich an die getroffenen Regelungen hält. Es gibt allerdings auch kleine Gruppen, die aus unterschiedlichen Gründen das Tragen einer MNB ablehnt, ohne dass es medizinisch indiziert ist. Diese Gruppe stellt die Schulen, d.h. primär die Schulleiterinnen und Schulleiter, vor eine besondere Herausforderung.


Mit freundlichen Grüßen

Im Auftrag

Nina Herz

Sekretariat der Kultusministerkonferenz (KMK)


Abteilung Schulen

Taubenstraße 10

10117 Berlin


Tel.: 030 25418-467


Fax: 030 25418-456

E-Mail: schulen@kmk.org

Internet: www.kmk.org

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Montag, 14. Dezember 2020

Reaktion ver.di

 REAKTION ver.di 

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-----Original-Nachricht-----

Betreff: AW: Formelle Übergabe der PETITION an Sie (Corona / fakenews / Schulen) MIBS 1011245410 FB 7 Bz Pfalz

Datum: 2020-12-14T11:39:50+0100

Von: "Wegner, Alexander" <alexander.wegner@verdi.de>

An: "ogma1@t-online.de" <ogma1@t-online.de>

 

 Sehr geehrter Herr Tomm-Bub,

 vielen Dank für Ihre Email.

Gern möchte ich hierzu Stellung nehmen.

 Als Gewerkschaft die sowohl für die Beschäftigten der Sozialen Arbeit als auch viele andere Branchen tarifführend und fachlich die Rolle der gewerkschaftlichen Interessenvertretung einnimmt, stehen die Arbeitsbedingungen der Kolleg*innen im Zentrum unseres Handelns.

 Dabei leiten uns seit Beginn der Pandemie folgende Fragen:

Wie können die Arbeitsbedingungen so gestaltet werden, dass Beschäftigte und die Adressat*innen geschützt werden? und

Wie können die Leistungen, die im Kern der Verwirklichung von Grundrechten dienen (und deren Bedeutung für die Menschen kaum überbewertet werden kann) weiterhin angeboten bzw. notwendige Hilfen geleistet werden?

 Dazu haben wir in den zurückliegenden Monaten umfassende Ausarbeitungen, Appelle an die politisch Verantwortlichen, an die Träger und die Eltern gerichtet, um eine Situation der Überlastung bzw. der Gefährdung zu vermeiden bzw. abzubauen. Wir haben die Probleme und Sorgen der Beschäftigten aufgegriffen und in Richtung der Entscheider weiter getragen und insbesondere darauf hingewiesen, dass die Öffnung der Einrichtungen nur unter Berücksichtigung der real vorhandenen Kapazitäten gelingen kann. In unseren Positionierungen gehen wir davon aus, dass der Schutz der Beschäftigten sowie der Adressat*innen zu beachten ist und geben Hinweise, wie Infektions- und Arbeitsschutz gesichert werden können.

 Dabei betrachten wir die Eltern als Verbündete, die ebenfalls ein Interesse an guten Bedingungen in den Einrichtungen haben und stellen diese Grundannahme ins Zentrum.

 

All unsere Aktivitäten und Informationen sind auf unserer Kampagnenseite  https://mehr-braucht-mehr.verdi.de/ dokumentiert.

 

Für weitere Rückfragen stehe ich gern zur Verfügung.

Ich grüße Sie freundlich

 Alexander Wegner

ver.di - Bundesverwaltung - Fachbereich Gemeinden

Bundesfachgruppenleitung Sozial-, Kinder- und Jugendhilfe

Paula-Thiede-Ufer 10

10179 Berlin

Tel.: +49(0)30/6956-2235

Fax: +49(0)30/6956-3630

E-Mail: alexander.wegner@verdi.de

https://sozialearbeit.verdi.de

https://gemeinden.verdi.de

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Donnerstag, 10. Dezember 2020

REAKTION BREMEN

 Aus Bremen liegt nun folgende Reaktion vor:
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Sehr geehrter Herr Tomm-Bub,

 

haben Sie vielen Dank für Ihr Schreiben an Frau Senatorin Dr. Bogedan, das am 4. Dezember in meinem Haus eingegangen ist und dessen Eingang ich hiermit bestätigen möchte.

 

Auf der Corona-Informationsseite der Senatorin für Kinder und Bildung stellen wir Transparenz her. Viele der von Ihnen angesprochenen Punkte finden sich hier wieder: https://www.bildung.bremen.de/sixcms/detail.php?gsid=bremen117.c.237989.de

 

Bleiben Sie gesund.

 

Mit freundlichen Grüßen

 

Im Auftrag

 

Stephanie Dehne

Persönliche Referentin der Senatorin

 

Freie Hansestadt Bremen

Die Senatorin für Kinder und Bildung

Rembertiring 8-12, 28195 Bremen

Tel.: +49 421 361-2150

E-Mail: stephanie.dehne@bildung.bremen.de

Internet: www.bildung.bremen.de


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Freitag, 4. Dezember 2020

REAKTION DES BMG 1

 REAKTION DES BMG:

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-----Original-Nachricht-----

Betreff: Automatische Antwort: Formelle Übergabe der PETITION an Sie (Corona / fakenews / Schulen)

Datum: 2020-12-03T00:38:39+0100

Von: "Poststelle BMG" <Poststelle@bmg.bund.de>

An: "ogma1@t-online.de" <ogma1@t-online.de>


Sehr geehrte Damen und Herren,

 vielen Dank für Ihre E-Mail an das Bundesministerium für Gesundheit (BMG).


Beachten Sie unsere beigefügten Hinweise, insbesondere die Zuständigkeit der Bundesländer und verfolgen Sie die Webseite des BMG: https://www.bundesgesundheitsministerium.de/


I.    Coronavirus

II.   Grippeimpfung

III.  Pneumokokkenimpfstoff

IV.  Prüfung von Einzelfällen

V.   Aktuelle Vorhaben, Gesetze und Verordnungen, z. B. Pflegereform


Zu I. Coronavirus:


1. Allgemeines:


Haben Sie Erkältungssymptome oder andere typische Symptome für COVID-19 oder hatten Sie Kontakt zu jemandem, der positiv auf SARS-CoV-2 getestet wurde, wenden Sie sich bitte telefonisch an Ihre Hausärztin/Ihren Hausarzt, das zuständige Gesundheitsamt (https://tools.rki.de/PLZTool/) oder an die Nummer 116 117.


Grundsätzlich entscheidet die behandelnde Ärztin/der behandelnde Arzt oder die Ärztin/der Arzt beim Gesundheitsamt, ob ein Test durchgeführt wird. Das BMG kann auf die Entscheidungen der vorstehenden Stellen keinen Einfluss nehmen. Bitte wenden Sie sich mit Problemen an die zuständigen Stellen in Ihrem Bundesland.


Angesichts der Infektionsdynamik und um eine Überforderung des Gesundheitssystems zu verhindern, haben Bund und Länder zusätzliche Corona-Maßnahmen beschlossen. Informationen zu dem aktuellen Beschluss vom 25. November 2020 können Sie der Internetseite der Bundesregierung entnehmen: https://www.bundesregierung.de/resource/blob/975226/1820090/11c9749f77a71b9439759538864aa672/2020-11-25-mpk-beschluss-data.pdf?download=1.


Die Bundesregierung informiert zudem laufend auf ihrer Webseite https://www.bundesregierung.de/breg-de/themen/coronavirus.


Die Festlegungen der jeweiligen Maßnahmen liegen aufgrund der verfassungsrechtlichen Kompetenzverteilung grundsätzlich in der Zuständigkeit der Bundesländer, die das Infektionsschutzgesetz als eigene Angelegenheit vollziehen (Artikel 83 des Grundgesetzes). Wenden Sie sich daher mit individuellen Fragen (zum Beispiel zur Gastronomie, zu Dienstleistungsbetrieben im Bereich der Körperpflege, zu Reisen, Umzügen, …) an die örtlichen Behörden im jeweiligen Bundesland.


Die Verordnungen und Allgemeinverfügungen, die in Ihrer Region gelten, finden Sie auf der Seite Ihres Bundeslandes: https://www.bundesregierung.de/breg-de/themen/coronavirus/corona-bundeslaender-1745198.


Das BMG kann auf die Entscheidungen von Kommunen, Städten und Landesministerien keinen Einfluss nehmen.


Grundsätzlich gilt, dass das BMG im Einzelfall keine verbindlichen Auskünfte erteilen, Bewertungen vornehmen oder Empfehlungen aussprechen kann. Weiterhin ist keine Aussage zu in Rede stehenden Vorhaben oder in der Zukunft geltenden Regelungen möglich. Auch nimmt das BMG keine fachlichen Stellungnahmen und Bewertungen zu Zeitungsartikeln und sonstiger aktueller Medienberichterstattung vor.


Das BMG ist grundsätzlich gerne bereit, Informationen zur Verfügung zu stellen. Diese müssen jedoch auf Informationen, die Sie auf den unter Punkt 10 aufgeführten Webseiten finden, begrenzt werden. Recherchen oder Antworten auf umfangreiche Fragen können nicht geleistet werden.


Informationen zum Dritten Gesetz zum Schutz der Bevölkerung bei einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite finden Sie auf der Webseite des BMG: https://www.bundesgesundheitsministerium.de/service/gesetze-und-verordnungen/guv-19-lp/drittes-bevoelkerungsschutzgesetz.html.


2. Reisen/Digitale Einreiseanmeldung:


Alle Bürgerinnen und Bürger sind angehalten, die Kontakte zu anderen Menschen außerhalb der Angehörigen des eigenen Hausstands auf ein absolut nötiges Minimum zu beschränken. Generell sollte auf nicht notwendige private Reisen und Besuche - auch von Verwandten – verzichtet werden. Das gilt auch im Inland und für überregionale tagestouristische Ausflüge.


Aktuelle Informationen für Reisende finden Sie hier:

https://www.bundesgesundheitsministerium.de/coronavirus-infos-reisende

https://www.bundesgesundheitsministerium.de/coronavirus-infos-reisende/faq-tests-Einreisende-englisch.html


https://www.bundesgesundheitsministerium.de/coronavirus-infos-reisende/faq-tests-einreisende-tuerkisch


Informationen zur digitalen Einreiseanmeldung finden unter:

https://www.bundesgesundheitsministerium.de/coronavirus-infos-reisende/merkblatt-dea.html


Antworten auf häufig gestellte Fragen zu Reisebeschränkungen/Grenzkontrollen finden Sie auf der Internetseite des Bundesministeriums des Innern, für Bau und Heimat unter:

https://www.bmi.bund.de/SharedDocs/faqs/DE/themen/bevoelkerungsschutz/coronavirus/coronavirus-faqs.html.


Reise- und Sicherheitshinweise können der Internetseite des Auswärtigen Amtes: https://www.auswaertiges-amt.de/de/aussenpolitik/laender entnommen werden.


3. Testung auf das Coronavirus SARS-CoV-2:


Das BMG kann nicht prüfen, ob im Einzelfall ein Anspruch auf einen kostenfreien Test oder Erstattung der Testkosten besteht. Bitte wenden Sie sich an die zuständigen Stellen in Ihrem Bundesland.


Ohne im Ausland gewesen zu sein:


Die Verordnung zum Anspruch auf Testung in Bezug auf einen direkten Erregernachweis des Coronavirus SARS-CoV-2 sowie Informationen und häufig gestellte Fragen und Antworten finden Sie hier: https://www.bundesgesundheitsministerium.de/corona-test-vo


https://www.zusammengegencorona.de/informieren/die-nationale-teststrategie/

https://www.bundesgesundheitsministerium.de/coronatest.html


Nach Einreise aus dem Ausland:

https://www.bundesgesundheitsministerium.de/coronavirus-infos-reisende/faq-tests-einreisende.html


4. Nationale Impfstrategie COVID-19:


Derzeit laufen zahlreiche Impfstoff-Entwicklungen weltweit mit hoher Intensität. Aktuell ist in Europa jedoch noch keinCOVID-19-Impfstoff zugelassen, doch befinden sich einige Unternehmen auf der Zielgeraden und planen noch in 2020 eine Zulassung zu beantragen. Nach erfolgter Marktzulassung ist davon auszugehen, dass noch ca. weitere vier Wochen vergehen werden, bis das Arzneimittel an die ersten Patientinnen und Patienten verabreicht werden kann.


Die Nationale Impfstrategie regelt die faire Verteilung von Corona-Impfstoffen in zwei Phasen: In der ersten Phase können sich Risikogruppen und exponierte Teile der Bevölkerung (z. B. Krankenhauspersonal) impfen lassen. In der zweiten Phase steht die Impfung der Gesamtbevölkerung offen.


Weitergehende Informationen zur Nationalen Impfstrategie finden Sie hier: https://www.bundesgesundheitsministerium.de/fileadmin/Dateien/3_Downloads/C/Coronavirus/Impfstoff/Nationale_Impfstrategie_COVID-19_Stand_6-11-2020.pdf


Grundsätzlich liegt die Zuständigkeit für die Organisation der Impfungen bei den Bundesländern. Dazu zählt auch die Überprüfung der Impfberechtigung von Personen, die ein Impfangebot wahrnehmen möchten, in den jeweiligen Impfzentren. Bisher ist das Terminvergabe-Management für die Impfungen noch nicht abschließend geklärt. In jedem Falle wird eine (haus)ärztliche Beurteilung zu Vorerkrankungen, die eine vordringliche Impfung erforderlich machen, Teil des Impfberechtigungsnachweises sein. Die Kriterien für eine vordringliche Impfempfehlung bestimmter Risikogruppen können erst nach Bekanntwerden der Eigenschaften des jeweiligen Impfstoffs durch die Ständige Impfkommission erstellt werden.


Relevante Fragen zu COVID-19 und Impfen hat zudem das Robert Koch-Institut zusammengestellt und umfassend beantwortet: www.rki.de/SharedDocs/FAQ/COVID-Impfen/gesamt.html <http://www.rki.de/SharedDocs/FAQ/COVID-Impfen/gesamt.html>.


Eine Impfpflicht gegen das Coronavirus wird es nicht geben.


5. Masken:

Für den Vollzug des Infektionsschutzgesetzes und damit für die unmittelbare Bekämpfung von Infektionskrankheiten sind in der Bundesrepublik Deutschland die Bundesländer sowie ihre Städte und Kommunen verantwortlich, da sie gemäß Artikel 83 des Grundgesetzes Bundesgesetze grundsätzlich als eigene Angelegenheit ausführen. Dies gilt insbesondere für die Schutzmaßnahmen auf der Grundlage der §§ 28 und 32 des Infektionsschutzgesetzes, zu denen auch das Tragen von Mund-Nasen-Bedeckungen gehört. Bundeseinheitliche Regelungen bestehen nicht. Die Vorgaben können sich vielmehr von Bundesland zu Bundesland unterscheiden. Mit Fragen zur Maskenpflicht müssen Sie sich daher an die zuständige Stelle in Ihrem Bundesland wenden. Es gibt auch Städte und Kommunen, die Regelungen in eigener Verantwortlichkeit ergriffen haben.

Das BMG nimmt keine Bewertung von Masken vor. Die Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege hat maßgebliche Hinweise zusammengetragen anhand derer Verbraucher die Echtheit ihrer Maske erkennen können:

https://www.bgw-online.de/DE/Arbeitssicherheit-Gesundheitsschutz/Hygiene_und_Infektionsschutz/Masken/Maske-03_ffp.html


Versicherte sollen zukünftig grundsätzlich einen Anspruch auf Schutzmasken erhalten, wenn sie zu einer Risikogruppe mit einem signifikant erhöhten Risiko für einen schweren oder tödlichen Krankheitsverlauf nach einer Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 gehören. Dies sieht eine Ergänzung zum Dritten Gesetz zum Schutz der Bevölkerung bei einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite (Drittes Bevölkerungsschutzgesetz) vor, das am 18. November 2020 von Bundestag und Bundesrat beschlossen wurde. Einzelheiten zur konkreten Ausgestaltung des Anspruchs, zur Art der Schutzmasken, zur Anzahl der vom Anspruch umfassten Schutzmasken sowie zu Vertrieb und Abgabe der Schutzmasken werden im Rahmen einer gesonderten Rechtsverordnung durch das BMG geregelt. Weitergehende Auskünfte durch das BMG sind derzeit nicht möglich. Verfolgen Sie bitte die Webseite des BMG: https://www.bundesgesundheitsministerium.de/



6. Fake-News/Falschmeldungen:


Derzeit werden vermehrt Falschmeldungen verbreitet, die den Anschein erwecken, sie seien vom BMG.

Z. B.:


-        E-Mails mit dem Betreff „Corona-Schutz am Arbeitsplatz“ oder


-         „Dringende Nachricht des Bundesministeriums für Gesundheit zum Coronavirus“


-        ein Dokument mit dem Titel „Rechtsgrundlage zur Corona-Situation“


-        Flyer (z. B. „Die OHA-Formel für die Freiheit!“, „AHA – Ab Heute Angstfrei“, „Lachen ist Leben!" oder „Jetzt im Herbst und Winter besonders wichtig: ANAL – Alltagsmaske, Nähe vermeiden, APP, Lüften“)


Achten Sie bei vermeintlich sensationellen Nachrichten bitte sehr genau auf die Quelle der Information und überprüfen Sie diese.


Verlässliche Informationen finden Sie beispielsweise auf den unter Punkt 10 aufgeführten Webseiten.


Bitte beachten Sie zudem, dass das BMG keine „Einladungen nach dem Landesgesetz zum Schutz von Infektionskrankheiten und zur Gesundheitsuntersuchung“ verschickt. Sollten Sie ein entsprechendes Schreiben mit der Absenderadresse des BMG erhalten haben, sehen Sie dieses als gegenstandslos an.



7. Prämie:


Informationen zur Prämie für Beschäftigte in der Altenpflege und für Pflegekräfte im Krankenhaus können Sie auf der Internetseite des BMG (https://www.bundesgesundheitsministerium.de/pflegebonus) einsehen.


Den Einzelfall vermag das BMG nicht zu bewerten.


8. Corona-Warn-App:


https://www.zusammengegencorona.de/informieren/praevention/

https://www.coronawarn.app/de/faq/



9. Kindertagesstätte/Schule/Arbeitsplatz:


Das BMG kann keinen Einfluss auf die Entscheidungen und Regelungen einzelner Schulen oder Kindertagesstätten nehmen. Bitte wenden Sie sich an die zuständigen Stellen in Ihrem Bundesland.


Ein schulisches Maßnahmenkonzept für zeitlich befristete zusätzliche Maßnahmen zum Infektionsschutz vor SARS-CoV-2 der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung finden Sie hier:

https://www.dguv.de/corona-bildung/schulen/massnahmenkonzept/index.jsp.


Informationen für Eltern bei Schul- oder Kitaschließungen hinsichtlich Entschädigungsansprüchen stellt das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) zur Verfügung: https://www.bmas.de/DE/Schwerpunkte/Informationen-Corona/Entschaedigung-Eltern/entschaedigung-eltern.html.


Informationen des BMAS, insbesondere zu Arbeitsrecht und –schutz: https://www.bmas.de/DE/Schwerpunkte/Informationen-Corona/informationen-corona.html



10. Personal in Gesundheitsämtern:


Informationen zum Pakt für den öffentlichen Gesundheitsdienst, welcher unter anderem die Schaffung neuer Stellen vorsieht, finden Sie hier: https://www.bundesgesundheitsministerium.de/service/begriffe-von-a-z/o/oeffentlicher-gesundheitsheitsdienst-pakt.html.


Eine Bewerbung für diese Stellen beim BMG ist nicht möglich. Auch Auskunft zu möglichen Voraussetzungen kann das BMG nicht erteilen, bitte haben Sie dafür Verständnis. Es wird empfohlen, auf den Internetseiten der Bundesländer und in einschlägigen Karriereportalen zu recherchieren.



11. Informationsquellen:


Aktuelle Regeln, Maßnahmen, Verordnungen und Informationen finden Sie auf den Webseiten:


https://www.bundesregierung.de/breg-de/themen/coronavirus


https://www.bundesgesundheitsministerium.de/coronavirus


https://www.zusammengegencorona.de/


https://www.rki.de/SharedDocs/FAQ/NCOV2019/gesamt.html


https://www.infektionsschutz.de/coronavirus/



Zu II. Grippeimpfung:


Es wird erwartet, dass für die kommende Saison 2020/2021 viele Menschen die Impfung gegen Influenza wahrnehmen werden. In Deutschland sind Influenza-Impfstoffe zahlreicher Hersteller erhältlich. Das für die Zulassung von Impfstoffen zuständige Paul-Ehrlich-Institut (PEI) hat für diese Saison 2020/2021 mehr Impfstoffe freigegeben als in den Vorsaisons. Für die Saison 2020/2021 werden rund 26 Millionen Impfstoffe zur Verfügung stehen, einschließlich 6 Millionen Dosen Influenza-Impfstoffe, die das BMG zusätzlich für die Versorgung in Deutschland beschaffen konnte.


Bisher ist nicht bekannt, dass bestimmte Impfstoffe am Markt nicht mehr verfügbar sind. Aufgrund der Besonderheiten des Herstellungsverfahrens können die benötigten Impfstoffmengen jedoch nicht auf einmal, sondern nur in Teilmengen produziert und bereitgestellt werden. Von den in Deutschland zur Verfügung stehenden Impfstoffen sind rund 22 Millionen Dosen bereits ausgeliefert. Nach Angaben der pharmazeutischen Unternehmer wird zudem seit der 47. KW bis Mitte Dezember 2020 die Auslieferung von weiteren, rund 5 Millionen Impfstoffdosen erfolgen.


Das PEI bittet Verbraucherinnen und Verbraucher, Ärztinnen und Ärzte sowie Apothekerinnen und Apotheker um eine Online-Meldung unter www.pei.de/lieferengpaesse-verbrauchermeldung, wenn sie einen Grippe-Impfstoff nicht beziehen können und einen Engpass vermuten. Auf Basis dieser Meldungen beurteilt das Institut die regionale Versorgungslage, informiert die für die Versorgung Zuständigen und regt Maßnahmen zur Abhilfe an.


Die individuelle Terminvergabe für die Impfung und Verimpfung der Impfstoffe sowie ggf. die Information der Patientinnen und Patienten, ob ein bestimmter Impfstoff, nach einem Lieferengpass, wieder zur Verfügung steht, obliegt den betreuenden Ärztinnen und Ärzten.



Zu III. Pneumokokkenimpfstoff:


Für den von der Ständigen Impfkommission (STIKO) zur Standardimpfung empfohlenen Pneumokokken-Impfstoff Pneumovax ®23 besteht aufgrund erhöhter Nachfrage - auch im Zusammenhang mit der COVID-19 Pandemie - derzeit ein Lieferengpass. Bis auf weiteres ist Pneumovax®23 nur eingeschränkt lieferbar. Die Ständige Impfkommission (STIKO) und das PEI informieren mit hoher Aktualität über die voraussichtliche Dauer der eingeschränkten Verfügbarkeit der in Deutschland zugelassenen Pneumokokken-Impfstoffe und geben Empfehlungen, wie ein möglichst effektiver Schutz von Personengruppen mit erhöhtem Risiko für einen schweren Verlauf von COVID-19 erreicht werden soll. Diese Informationen sind auf den Internetseiten des Robert Koch-Instituts (www.rki.de) und des PEI (www.pei.de) zu finden.


Wegen der breiteren Abdeckung von Pneumokokken-Serotypen kann Pneumovax®23 nach aktueller Einschätzung der STIKO nicht durch einen anderen niedriger valenten Pneumokokken-Impfstoff ersetzt werden.


Zu IV. Prüfung von Einzelfällen:


Im Rahmen der Zuständigkeiten und Befugnisse gibt es keine Möglichkeit, Einzelfälle im BMG zu überprüfen bzw. hierzu wertende Stellungnahmen abzugeben. Das BMG ist aus rechtsstaatlichen Gründen auch nicht berechtigt, über die Anwendung der gesetzlichen Vorschriften im Einzelfall zu entscheiden.


Informationen zu Beschwerden über die Kranken- und Pflegeversicherung finden Sie hier: https://www.bundesgesundheitsministerium.de/service/buergertelefon/beschwerden-ueber-die-kranken-oder-pflegeversicherung.


Informationen zu Behandlungsfehlern finden Sie unter: https://www.bundesgesundheitsministerium.de/themen/praevention/patientenrechte/behandlungsfehler


Zu V. Aktuelle Vorhaben, Gesetze und Verordnungen, z. B. Pflegereform:


Das BMG ist gegenüber Anregungen und Vorschlägen sehr aufgeschlossen. Diese werden ausgewertet und dem zuständigen Fachreferat zur Berücksichtigung bei seiner Arbeit zugeleitet.


Schriftliche individuelle Stellungnahmen sind jedoch nicht möglich. Auch sind keine Auskünfte zu der Ausgestaltung von eventuellen Neuregelungen möglich, da sich diese noch im Bearbeitungsprozess befinden.


Wir empfehlen Ihnen, die Website des BMG, https://www.bundesgesundheitsministerium.de/, zu verfolgen. Gerne können Sie auch den RSS-Newsfeed des BMG unter https://www.bundesgesundheitsministerium.de/service/rss-newsfeed abonnieren.


Sollten wir der Auffassung sein, dass Ihr Anliegen nicht abgedeckt ist, erhalten Sie eine weitere Antwort. Bitte haben Sie jedoch Verständnis, dass die Bearbeitung aufgrund der Vielzahl eingehen der Anfragen einige Zeit in Anspruch nehmen wird.

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Montag, 23. November 2020

NEUES von der PETITION

 
NEUES von der PETITION


Hier der Link zur Original-Petition: 

Pädagog*innen für Masken / MNS und sinnvolle Maßnahmen!

Der Text der Petition und die wertvollen Kommentare dazu werden aber auch hier am Ende noch einmal angefügt.  


ADRESSATEN der Petition:

1) 

Ministerium für Kultus, Jugend und Sport Baden-Württemberg (KM)

* * * * * * *


Reaktion bisher: 

 Auf Platz 5 von 26 antwortet nun das Kultusministerium von BW, konkret die Kultusministerin Frau Dr. Susanne Eisenmann (CDU)  Kultusministerin des Landes Baden-Württemberg. 


Das Schreiben ist relativ lang und persönlich / individuell gehalten.

Bedauerlich aber, dass nicht auf alle Punkte der Petition eingegangen wird und man wohl an dem unerschütterlichen Glauben festhält, Präsenz-Unterricht sei das "einzig Wahre" und man habe hinsichtlich der Hygienekonzepte genug getan ...

Der Link zur Doku: 

https://kopfmahlen.blogspot.com/2020/12/reaktion-baden-wurttemberg.html


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2) 

Bayerisches Staatsministerium für Unterricht und Kultus

* * * * * * *


Reaktion bisher: 

 - keine - 

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3)

Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie Berlin

* * * * * * *


Reaktion bisher: 

Es traf nun ein E-Mail aus Berlin (Sekretariat KM) ein. 

Ausführlich nachzulesen ist es hier: 

https://kopfmahlen.blogspot.com/2020/12/reaktion-berlin-km.html

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4)

Brandenburg: Ministerium für Bildung, Jugend und Sport

* * * * * * *


Reaktion bisher: 

 - keine - 

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5)

Die Senatorin für Kinder und Bildung Bremen

* * * * * * *


Reaktion bisher: 

Aus Bremen liegt nun eine Reaktion via E-Mail vor, inklusive eines Links. 
 Hier nachzulesen: 

https://kopfmahlen.blogspot.com/2020/12/reaktion-bremen.html

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6)

Behörde für Schule und Berufsbildung Hamburg

* * * * * * *


Reaktion bisher: 

 - keine - 

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7)

Hessisches Kultusministerium

* * * * * * *


Reaktion bisher: 

 - keine - 

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8)

Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur

Mecklenburg-Vorpommern

* * * * * * *


Reaktion bisher: 

 - keine - 

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9)

Niedersächsisches Kultusministerium


* * * * * * *


Reaktion bisher: 

 - keine - 

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10)

Ministerium für Schule und Bildung

des Landes Nordrhein-Westfalen

- z.Hd. Fr. Y. Gebauer o.V.i.A. - 


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Reaktion bisher: 

 - keine - 

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11)

Ministerium für Bildung des Landes Rheinland-Pfalz 

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Reaktion bisher: 

 - keine - 

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12)

Ministerium für Bildung und Kultur

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Reaktion bisher: 

 - keine - 

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13)

Sächsisches Staatsministerium für Kultus


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Reaktion bisher: 

 - keine - 

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14) 

Staatskanzlei und Ministerium für Kultur Sachsen-​Anhalt

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Reaktion bisher: 

 - keine - 

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15)
Schleswig-Holstein 
Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur

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Reaktion bisher: 

 - keine - 

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16)

Thüringer Ministerium für Bildung, Jugend und Sport

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Reaktion bisher: 

 - keine - 

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17)

Bundesgesundheitsministerium

Bundesgesundheitsminister Herr Jens Spahn 

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Reaktion bisher: 

 a) Eine automatisierte, dafür ausführliche Antwort. 
Ich persönlich bin der Ansicht, dass dies nicht ausreicht! 
Es handelt sich um eine PETITION - und die Antwort ist NICHT individuell. 
Ich werde ggf. später nochmals nachhaken. 

Der Link zur Reaktion: 

https://kopfmahlen.blogspot.com/2020/12/des-bmg-original-nachricht-betreff.html

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18) 

Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend

Frau Franziska Giffey

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Reaktion bisher: 

 - keine - 

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19)

Frank Werneke (Vorsitzender)

ver.di - Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft


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Reaktion bisher: 

 Es traf nun ein ausführliches und wie ich finde recht interessantes E-Mail ein. 

Die Details (Originaltext) sind hier verlinkt: 

https://kopfmahlen.blogspot.com/2020/12/reaktion-verdi.html

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20)

Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW)

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Reaktion bisher: 

 - keine - 

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21)

Deutscher Berufsverband für Soziale Arbeit e.V. - DBSH

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Reaktion bisher: 

 - keine - 

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22)

Bundesgeschäftsstelle BDDP
(Berufsverband Deutscher Diplom-Pädagogen und Diplom-Pädagoginnen e.V.) 

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Reaktion bisher: 

 - keine - 

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23)

Deutsche Gesellschaft für Soziale Arbeit e. V.

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Reaktion bisher: 

 - keine - 

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24) 

Katholische Erziehergemeinschaft (KEG) Deutschlands  

* * * * * * *


Reaktion bisher: 

 - keine - 

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Originaltext der Petition: 


Pädagog*innen für Masken / MNS und sinnvolle Maßnahmen! 

Wir sind Kinderpfleger*innen, Erzieher*innen, Lehrer*innen, Sozialarbeiter*innen, Therapeut*innen, Pädagog*innen und andere in der Kinderbetreuung erfahrene Menschen. 

Wir sind entsetzt über die Falschmeldungen über gesunde Kinder die wegen des Tragens von Masken / MNS verstorben sein sollen. 
Wir fordern die Politik und unsere Interessensvertretungen dazu auf, gegen diese gefährlichen fake news entschieden vorzugehen. 

Uns ist bewusst, dass es Kinder gibt, die noch zu jung sind, um Masken zu tragen. 
Ebenso ist uns bewusst, dass es Kinder mit Vorerkrankungen gibt, für die ein MNS ebenfalls keineswegs ratsam ist. Doch darum geht es hier nicht! 

Behauptungen, es würden bei Kindern Psychosen, dauerhafte Angststörungen und schwerer Traumatisierungen durch das gelegentliche Tragen hervorgerufen, verweisen wir in das Reich der Horrormärchen. 

Sind die Eltern allerdings Leugner oder Verharmloser von Corona, oder sehen sich diese als "Rebellen gegen die Masken-Diktatur", können DIESE natürlich bewirken, dass auch ihre Kinder die Masken verabscheuen und darunter leidet.
Das hat dann aber mit dem Tragen der Masken an sich nichts zu tun!  

Wer seinem Kind einfühlsam erklärt, warum Masken in manchen Situationen für eine Zeit lang nötig sind, mit dem Kind zusammen passende und bequeme Masken aussucht, etc. - wird derlei mit Sicherheit nicht verursachen! 
Statt dessen können Kinder hier etwas über Verantwortung und Rücksicht lernen - und ihr Stolz gefördert werden, sich aktiv sozial und rücksichtsvoll zu verhalten.  

Bei diesem Vorgehen können und sollten Eltern unterstützt und beraten werden. Eine Aufgabe für uns, für unsere Kolleg*innen und ebenso für die Politik und unsere Interessensvertretungen.

Ein weiteres Themenfeld sind die Formen und die Durchführung von Maßnahmen in Einrichtungen wie KITAS und Schulen.
Schließungen, Notbetrieb, Lüftungskonzepte, Maskenpflicht, digitaler Unterricht, homeschooling und anderes sind hier wichtige Stichworte. 
Zu diesen Themenfeldern gibt es auch in der fachlichen Community unterschiedliche Positionen. 
Gemeinsamer Nenner ist hier aber wohl, dass die vergangenen Monate nicht optimal genutzt wurden, um sich diesen Themen zu stellen und konkretes zu bewirken. 
Wir fordern hier auf, dies umgehend nachzuholen, unter Einbeziehung geeigneter Fachleute und Praktiker*innen vor Ort! 

Das Wohl der Kinder hat hier im Vordergrund zu stehen, ohne dabei aber die Gesundheit und das Leben von Lehrkräften, Betreuer*innen und den Angehörigen der Kinder völlig aus den Augen zu verlieren! 

Ebenso warnen wir davor, ausschließlich wirtschaftliche und finanzielle Aspekte in den Blick zu nehmen. Gemeint sind hier die Qualifizierung und die Zukunftschancen der Kinder und die Aufrechterhaltung der Berufstätigkeit der Eltern. Ohne Zweifel sind dies besonders wichtige Aspekte! Sie dürfen aber keinen Absolutheitsanspruch haben, unter die sich alles andere völlig und bedingungslos unterzuordnen hat.     

Petent: 
Burkhard Tomm-Bub, M. A. 
- Staatlich anerkannter Erzieher - 
- Diplom-Sozialarbeiter (FH) - 
- Magister Artium der Erziehungswissenschaft -  
 
Adressaten der Petition: 
+ Bundesministerium für Gesundheit (BMG) 
+ Familien-, Senioren-, Frauen- & Jugendministerium (BMFSFJ)  
+ Gewerkschaft ver.di 
+ Gewerkschaft GEW 
+ Deutscher Berufsverband für Soziale Arbeit e.V. - DBSH
+ Berufsverband Deutscher Diplom-Pädagogen und Diplom-Pädagoginnen e.V. (BDDP)
+ Deutsche Gesellschaft für Soziale Arbeit (DGSA)
+ Katholische Erziehergemeinschaft Deutschlands (KEG)

(Plus die zuständigen Landesministerien.) 

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Links:    



https://tinyurl.com/y692ujas


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Das Anschreiben zur Petition:

Sehr geehrte Damen und Herren, 

als Anlage übersende ich Ihnen den Text einer Petition, sowie einen ersten Beleg über die derzeitige Anzahl der Unterzeichner*innen. 
Beeindruckende Zahlen kann ich hier noch nicht vorweisen. Die Petition "läuft" aber weiter, wurde von mir als einzelne Privatperson durchgeführt, das Thema ist (scheinbar) nur ein Unterthema von etlichen und die Zeit drängt. 
Dennoch haben bereits viele Menschen, darunter besonders fachkundige, unterschrieben und auch kommentiert. Diese wertvollen Ergänzungen lege ich anonymisiert ebenfalls bei.  
Sie sind entweder als politische Entscheidungsträger oder als Vertretung der betroffenen Berufsgruppen involviert. 
Ausgehend vom Petitionstext hier nun an Sie die Fragen: 

1. Wie gehen Sie gegen Falschmeldungen / fake news im Bereich Corona vor? Was tun Sie insbesondere in Hinsicht auf die Lügen im Bereich Masken und Kinder? Betreiben Sie hier Öffentlichkeitsarbeit, tun Sie weitere Dinge? 

2. Sind Eltern Leugner oder Verharmloser von Corona, oder sehen sich diese als "Rebellen gegen die Masken-Diktatur", können DIESE bewirken, dass auch ihre Kinder die Masken verabscheuen und darunter leidet.
Wer seinem Kind einfühlsam erklärt, warum Masken in manchen Situationen für eine Zeit lang nötig sind, mit dem Kind zusammen passende und bequeme Masken aussucht, etc. - wird derlei mit Sicherheit nicht verursachen! 
Statt dessen können Kinder hier etwas über Verantwortung und Rücksicht lernen - und ihr Stolz gefördert werden, sich aktiv sozial und rücksichtsvoll zu verhalten.  
Wie fördern, unterstützen und beraten Sie Fachleute vor Ort und die Eltern / primären Bezugspersonen bei diesem Vorgehen?


3. Im Bereich der KITAs und Schulen wurde in den Sommermonaten vieles versäumt und / oder nur unzureichend umgesetzt. 
Schließungskonzepte, Notbetrieb, Lüftungskonzepte, Maskenpflicht, digitaler Unterricht, homeschooling, Luftmessgeräte, Luftreiniger und anderes sind hier wichtige Stichworte. 
Die Schulen sollen aber um jeden Preis geöffnet bleiben. 
Ein RKI-Vertreter berichtet schon am 16.10.2020, dass sich ab dem Alter von etwa 13 Jahren das Risiko einer Infektion zwischen Kindern und Erwachsenen angleiche. „Das Risiko, dass es zu Ausbrüchen kommt, steigt mit dem Alter.“ Es mehren sich nun Berichte über zwingend gewordene einzelne Schulschließungen, Klassen werde in Quarantäne geschickt, etc. Tendenz: steigend.
In der Petition heißt es zu den Versäumnissen: 
"Wir fordern hier auf, dies umgehend nachzuholen, unter Einbeziehung geeigneter Fachleute und Praktiker*innen vor Ort! 
Das Wohl der Kinder hat hier im Vordergrund zu stehen, ohne dabei aber die Gesundheit und das Leben von Lehrkräften, Betreuer*innen und den Angehörigen der Kinder völlig aus den Augen zu verlieren! 
Ebenso warnen wir davor, ausschließlich wirtschaftliche und finanzielle Aspekte in den Blick zu nehmen. Gemeint sind hier die Qualifizierung und die Zukunftschancen der Kinder und die Aufrechterhaltung der Berufstätigkeit der Eltern. Ohne Zweifel sind dies besonders wichtige Aspekte! Sie dürfen aber keinen Absolutheitsanspruch haben, unter die sich alles andere völlig und bedingungslos unterzuordnen hat."
Wie stehen Sie hierzu? Was tun Sie in dieser Hinsicht? 

 * * * 

Angesichts der drängenden Zeit werde ich Ihnen die beschriebenen Dokumente als Mailtext senden, sie Ihnen aber auch zusätzlich in Briefform zuschicken. 
Ich bin gern bereit persönlich bei Ihnen vorzusprechen. Es wäre ja möglich, dass Sie der Petition demonstrativ zustimmen möchten - oder auch das Gegenteil.
Bei dieser Gelegenheit wäre ich dann dazu bereit, Ihnen die Unterzeichner*innen - Liste zur Sichtprüfung (nicht aber in Kopie / zum Verbleib) vorzuweisen. 
Ich bitte Sie höflich aber dringend um eine Reaktion und werde diese zeitnah dokumentieren. 

Mit Dank für Ihre Aufmerksamkeit und
mit freundlichen Grüßen

Petent: 
Burkhard Tomm-Bub, M. A. 
- Staatlich anerkannter Erzieher - 
- Diplom-Sozialarbeiter (FH) - 
- Magister Artium der Erziehungswissenschaft -

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DIE KOMMENTARE ZUR PETITION (Unterzeichner*innen):

Darum unterschreiben Menschen:
Jetzt lesen, warum andere Unterstützer*innen gezeichnet haben, was ihnen an der Kampagne wichtig ist. 







Kathrin N.

Ich möchte hinzufügen:
Es ist eine Ausnahmesituation, eine Notsituation! Deshalb muss man vor allem auf die Leistungsfähigkeit und Belastbarkeit der Betroffenen schauen. Eine "normale Abarbeitung der Anforderungen" darf unter solchen Umständen nicht verlangt werden.

Kleinstgruppen sind anzustreben. Fest zugeordnete (und wenige) Bezugspersonen sowie fest zugeordnete Räumlichkeiten der Gruppen sind bei Direktkontakten wichtig.

Nur so kann man völlig unkontrollierbare, nicht nachvollziehbare Infektionsketten verhindern.

Problematisch sehe ich auch Kaufhallen an. Wer kann, sollte sich lieber die Lebensmittel nach Hause liefern lassen - wenigstens teilweise, um die Zeit des Einkaufs abzukürzen.
Alternativ FFP 2 Masken, wenn man länger als 15 Minuten einkauft.


Kathrin N.

Bei so hohen Ansteckungszahlen in der Bevölkerung kommt man nicht umhin, auch Lehrer und Erzieherinnen, Jugendliche und Kinder, die sich täglich in großen Gruppen treffen, besser zu schützen.
Präsenzunterricht, Online-Unterricht bzw. Aufgaben für Zuhause sollten gekoppelt werden. Dabei ist allerdings zu beachten, dass Kinder und Eltern, mit der neuen Unterrichtsform nicht überfordert werden. Eltern können nicht jeden Abend, nach einem anstrengenden Arbeitstag, Ersatzlehrer für ihre Kinder spielen (dazu noch, in vielen verschiedenen Unterrichtsfächern und ev. mit mehreren Kindern). Ein selbständiges Bearbeiten/Üben des Stoffes durch die Schüler muss gewährleistet sein. Bei Fragen, brauchen die Kinder einen (geduldigen) Ansprechpartner der Schule! Der Zeitdruck/Kontrolldruck durch drei oder vier Leistungskontrollen pro Woche, sollte in der jetzigen Zeit vermieden werden!

Einfache Dinge wären auch:
- Busbetrieb entzerren
- kein Sport in den Turnhallen (Mundschutz und Abstandsforderung geht da nicht)
- (wenn man den Sportunterricht nicht ganz aussetzen will, dann.. Sportunterricht im Winter, durch Wanderungen ersetzen mit wetterfester Kleidung/Schuhwerk (und dringend Wechselmasken, weil diese nass werden)).
- große Lehrergruppen räumlich trennen
- Klassenräume beibehalten und nicht ständig wechseln, wie es üblich ist
- Toiletten oft lüften (oder Lüftungsgeräte)
- Toiletten häufig desinfizieren
- Türgriffe/Lichtschalter usw. desinfizieren
- regelmäßige Testungen der Lehrer und Erzieher
... und bei bestätigten Coronafällen... lieber eine Schule/Kindergarten mehr in Quarantäne, bis alle! Ergebnisse bei erforderlichen Gesamttestungen da sind, als weitere Ansteckungen in den Familien zu riskieren.
- Mittagessen zu Hause, oder klassenweise gestaffelt über den Tag, in der Mensa (mit Lüftung und Desinfektion der Esstische nach jeder Klasse), oder gleich getrennt in den Klassenräumen in zwei oder mehr Gruppen nacheinander, um die Abstände (von 1,5 bis 2 m) einhalten zu können.

Die Berufschulklassen/Fachschulen usw., die ein sehr weiträumiges Einzugsgebiet der Schüler haben (sowie sehr weite Fahrwege in öffentlichen Verkehrsmitteln), sollten möglichst ab sofort Online-Unterricht (ev. direkt am Arbeitsplatz) erhalten, zumal ja hier die Infektionen, durch den kurzen wiederkehrenden Schul-/Arbeitswechsel, schnell in die Firmen gelangen können. Der wirtschaftliche Schaden durch einen großflächigen Ausfall von Arbeitskräften, mögliche Mutationen der Viren und keinerlei Medikamente, für einen sehr großen Anteil der Bevölkerung (die bei Infektion, alle auf die Intensivstationen kommen), sollte zu denken geben.

Meiner Meinung nach, sollte das Hauptaugenmerk zur Zeit auf Betreuung(!) liegen. Das heißt, der Unterricht sollte nicht normal, einfach so wie immer, gestaltet werden. Die soziale Komponente muss jetzt stärker im Fokus sein. Die Kinder und Lehrer brauchen dafür, frei einteilbare Zeit. Durch private Gespräche, durch Vorlesen, durch Spiel, durch Zuhören... mit der "einfachen Erfahrung des Zusammenseins und Zusammengehörens" (die für Größere auch online erfahrbar ist), sollte vorrangig die "Sicherheit in der Gruppe/und durch die Gruppe" vermittelt werden. Gerade für die kommende Weihnachtszeit... bei der ja jeder weiß, dass man mit hoher Wahrscheinlichkeit auf Besuche verzichten muss, die Großeltern wahrscheinlich nicht besucht werden können usw., wäre es wichtig, den Kindern durch die schulische Gemeinschaft mehr Halt zu geben. Alles andere ist jetzt zweitrangig, das sollten gelernte Pädagogen sehr genau wissen.

Erhöhen Sie die Möglichkeit, Freude an den Schulen zu erleben, und die Möglichkeiten "soziale Zuwendung und Gemeinsamkeit zu erleben"!!
Die Kinder brauchen jetzt dieses "Bindungserleben" als "Stabilitäts-Anker" und als "Ruhepunkt", wenn "es außen stürmt".


sabine r.

Weil diese Berufsgruppen und die Kinder selbst geschützt werden müssen


Dorothea B.

ich sowieso für ein Ende des Schulzwangs und für gerechte finanzielle Gleichstellung von außer Haus und innerfamiliär geleisteter Fürsorgearbeit bin


Alexander V.

Schlimm genug, dass man für selbstverständliches und vernunftbestimmtes Handeln extra Mühen auf sich nehmen muss.


Eva S.

Und wenn Masken von Kindern nur die Zahl der Grippetoten reduzieren, haben sie schon einen Zweck erfüllt. Kinder verstehen viel mehr als man ihnen zutraut.
Wichtig wäre noch, dafür zu sorgen, dass mit diesen Masken aus hygienischer Sicht sorgfältig umgegangen wird.


Inge B.

Ich möchte gerne aktiv dazu beitragen, dass gegen die Fake-Berichte über gesundheitliche Schäden durch Maskentragen bei Kindern etwas unternommen wird.


Renata L.

Ich kann vor allem das empathische und selbstvertrauenstärkende Aufklären der Kinder in dieser außergewöhnlichen Situation unterstützen. Was wir Erwachsenen unseren Kindern vermitteln, wird das Outcome der sogenannten Coronageneration wesentlich beeinflussen.


Roland S.

Ich unterschreibe weil ich diese Petition voll unterstütze.


Anna F.

Schulen sind generell und auch im Infektionsgeschehen ein sensibler und relevanter Ort. Je besser die Schutzmaßnahmen sind, desto besser können wir dafür sorgen, dass auch in Zeiten des Präsenzunterrichts Infektionen eingedämmt werden.


Rudolf R.

Das Problem liegt bei den verbohrten Eltern.
Kinder sind pragmatisch und akzeptieren die Situation, wie sie ist. Mit etwas Motivation sehen sie das als spielerische Herausforderung und haben trotz Unbequemlichkeit u.U. sogar Spaß damit!


Antje F.

Selbst Lehrerin


Burkhard Tomm_Bub, M​.​A.

Setzen wir den Schwurblern, Leugnern und Verharmlosern etwas entgegen! Und appellieren wir an die Verantwortlichen Verbesserungen zu schaffen!

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Last not least ...

Die FAQ zur Petition:

FAQ

Fragen und Antworten zur Petition.

1) Tritt die Petition für eine Maskenpflicht für Kinder ein?

Nein. 
Es wird lediglich gegen die generelle Ablehnung von Masken für alle Kinder Stellung genommen. 
Die fake news über vormals gesunde Kinder die angeblich an Masken gestorben sind, werden dagegen verurteilt. 


2) Wird die Meinung vertreten, Masken seien für alle Kinder geeignet?

Nein. 
Uns ist bewusst, dass es Kinder gibt, die noch zu jung sind um Masken zu tragen.
Ebenso ist uns bewusst, dass es Kinder mit Vorerkrankungen gibt, für die ein MNS ebenfalls keineswegs ratsam ist. Doch darum geht es hier nicht!


3) Ist die Petition nicht nutzlos, wie alle anderen auch?

Nun. SIE setzen sich im Moment mit dem angesprochenen Thema auseinander. Mindestens das ist doch schon mal ein Erfolg! :-) 
Petitionen schaffen Öffentlichkeit für ein Thema, regen zu Diskussion und Meinungsbildung an und appellieren an Verantwortliche und Entscheider. 


4) Dürfen / sollen nur Lehrer unterschreiben und Studierte?

Keineswegs! Es heißt: 
Kinderpfleger*innen, Erzieher*innen, Lehrer*innen, Sozialarbeiter*innen, Therapeut*innen, Pädagog*innen und andere in der Kinderbetreuung erfahrene Menschen. Also z.b. auch Eltern. JedeR darf gern unterzeichnen.


5) Was fordert die Petition noch? Schulschließungen? Homeschooling?

Dazu heißt es:
Schließungen, Notbetrieb, Lüftungskonzepte, Maskenpflicht, digitaler Unterricht, homeschooling und anderes sind hier wichtige Stichworte.
Zu diesen Themenfeldern gibt es auch in der fachlichen Community unterschiedliche Positionen.
Gemeinsamer Nenner ist hier aber wohl, dass die vergangenen Monate nicht optimal genutzt wurden, um sich diesen Themen zu stellen und konkretes zu bewirken.
Wir fordern hier auf, dies umgehend nachzuholen, unter Einbeziehung geeigneter Fachleute und Praktiker*innen vor Ort!


6) An wen richtet sich die Petition?

Adressaten der Petition sind:

+ Bundesministerium für Gesundheit (BMG)
+ Familien-, Senioren-, Frauen- & Jugendministerium (BMFSFJ)
+ Gewerkschaft ver.di
+ Gewerkschaft GEW
+ Deutscher Berufsverband für Soziale Arbeit e.V. - DBSH
+ Berufsverband Deutscher Diplom-Pädagogen und Diplom-Pädagoginnen e.V. (BDDP)
+ Deutsche Gesellschaft für Soziale Arbeit (DGSA)
+ Katholische Erziehergemeinschaft Deutschlands (KEG)

Hinzu kommen die entsprechenden Landesministerien!
Darüber hinaus richtet sich die Petition an alle Menschen und soll zur Meinungsbildung, Diskussion und Information dienen. 


7) Wird um Spenden gebeten?

Nein. 
Die Plattform selbst gibt die Möglichkeit, das Anliegen zu unterstützen indem man etwas spendet. Dafür wird die Petition anderen Menschen angezeigt und vorgeschlagen, die der Petent allein ansonsten nicht erreichen kann. Also solchen die thematisch ähnliche Petitionen dort anschauen.  
Der Petent selbst erhält kein Geld und bittet auch um keines. Im Gegenteil zahlt er selbst auch für diese zusätzliche Möglichkeit. 
Über 25,- Euro wird diese Möglichkeit interessanter, da dann die Plattform die Anzahl der zusätzlichen Anzeigen verdoppelt. 


8) Ich finde die Petition nicht schlecht. Würde aber einen Punkt hinzu fügen, bzw. eine Forderung radikaler / konkreter stellen. Was nun? 

Bitte dennoch unterzeichnen! :-) 
Man kann seine Unterzeichnung kommentieren! Auch diese Kommentare werden gelesen und berücksichtigt! 


9) Ist jemand der sowas unterschreibt nicht ein Schlafschaf, Merkelhöriger, Drostengläubiger und Systemscherge der Masken-Diktatur?  

Ja, sicher. :-) Warum sonst würden wir aus Spahns Geheimetat pro Unterschrift 1000,- Euro bekommen? 
Nein, jetzt mal im Ernst. Man muss auch mal etwas tun und befürworten können, OBWOHL auch die Regierung dafür ist. Einfach weil es richtig und human ist. Das gehört zur menschlichen Reife. 
Ansonsten ist man nicht Che Guevara 2.0 - sondern nur wie ein trotziges Kind. 


10) Na gut. Ich unterzeichne. Noch was?

Ja, bitte. Gern weiter verbreiten! Auf twitter, facebook, youtube, diaspora german, MeWE, LinkedIn, Pinterest, tumblr, wize . life, WhatsApp, Instagram, per Email, in Blogs, etc. pp. Wo es einem halt möglich ist. VIELEN DANK! 



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