Experten (?) warnen, die Hartz-IV-Sanktionen abzuschaffen -sagt die WELT
Die Springer-Presse (am besten bekannt durch ihr Flakgeschütz "BILD") hat wieder einmal zugeschlagen.
Ich hatte das spontan bereits so kommentiert:
"...viel Text, viel Geschwafel, ein wenig unbelegte Pseudowissenschaft- und handverlesene "Experten", die gönnerhaft eingestehen, dass Sanktionen auch mal falsch und sinnlos sein könnten: grundsätzlich das Strafsystem aber für eine richtige, gute und gerechte Sache halten.
Pfui Deibel. Ich weiß nicht, was mich mehr aufregt: platte Parolen gegen die "faulen Hartzler", oder dieses feinsinnige Niedermachen mit mindestens derselben Wucht, aber so, das es für Außenstehende "gesittet" und fast schon logisch klingt.
Da würde ich gern noch dezidiert ausführlich etwas dazu schreiben. Was das wieder Zeit und Arbeit kostet, die Sätze einzeln zu demontieren... ich hoffe ich schaffe es.
Gruß
Burkhard Tomm-Bub, M.A.
- Ex - Fallmanager im jobcenter -"
...
Aber vielleicht ist es doch gar nicht SO aufwändig.
In vielen wichtigen Punkten kann ich mich nämlich selbst, kann ich einfach die bekannten und schon oft genannten Fakten zitieren.
Dennoch einiges vorweg.
Die Kernfrage ist die:
Wann sollte eine Vorschrift oder ein Gesetz erlassen werden und gültig bleiben?
a) Wenn es sein Ziel erreichen kann und möglichst erreicht.
b) Wenn es keine bessere Möglichkeit gibt.
c) Wenn es den Gesetzen von Vernunft und Logik folgt und sich an Fakten orientiert.
d) Wenn es unserer Verfassung, wenn es dem Grundgesetz und dessen Geist entspricht.
e) Wenn es den Geboten der Humanität und Menschenwürde nicht grundsätzlich widerspricht.
f) Wenn es sich an ökonomischem Vorgehen orientiert.
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g) Wenn sich nach angemessener Zeit durch eine Prüfung erweist, dass diese Punkte weitgehend erfüllt werden, sollte das Gesetz weiterhin so gültig bleiben.
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Dies sind hauptsächliche Kriterien.
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Speziell in Deutschland (D) könnten noch weitere Punkte aufgeführt werden.
+ D versteht sich als Teil des Christlichen Abendlandes. Das Gesetz sollte also auch nicht unchristlich sein.
+ D ist eingebunden in den Verbund "Europa" und auch in die UNO (Vereinten Nationen). Die entsprechenden Regeln und Maximen (zum Beispiel die Deklaration der Menschenrechte) sollten also ebenfalls nicht verletzt werden.
+ D versteht sich als Demokratie. Der Staat sollte sich also bei jedem Gesetzeserlass seiner Rolle als Diener und Fürsorger der gesamten Bevölkerung klar bewußt sein.
+ D ist ein reiches Land. Von ca. 200 Staaten der Erde liegt D auf Platz sechs in Punkto Wohlstand.
Das bedeutet, bei einem Gesetzeserlass, einem Nichterlass, einer deutlichen Veränderung eines Gesetzes, bzw. beim umsetzen einer anderen Variante mit (eventuell!) etwas höheren Kosten, muss NICHT die Finanzierbarkeit, das (allein) entscheidende Kriterium sein.
Ich kann mit Fug und Recht behaupten, dass das Sozialgesetzbuch Nummer 2 (SGB II), vulgo "Hartz IV" allen oben genannten Haupt- und Nebenkriterien widerspricht, bzw. diese nicht erfüllt!
Das Arbeitslosengeld II (ALG II) und die jobcenter basieren auf dem genannten Gesetz, welches in Deutschland seit dem 01.01.2005 gültig ist.
Die zuvor gültigen Gesetze (BSHG, etc.) kannten ebenfalls Sanktionen. Diese konnten 25% Prozent betragen, in Ausnahmefällen auch einmal 30%.
Heute jedoch sind darüber hinaus Kürzungen um 60% und auch um 100% durchaus möglich und werden auch angewandt. Dies bei erhöhten Ansprüchen an die "Kunden", scharf controlled und bei allgemein verschärften Bedingungen verschiedenster Art. Der Regelsatz ist niedrig, die Drohung allgegenwärtig.
Ohne Zweifel sind die Sanktionen der Giftzahn, das eiskalte, steinerne Herz des SGB II!
Doch kommen wir nun zu den einzelnen Punkten, dieses Gesetz betreffend.
Wann sollte es erlassen werden und gültig bleiben?
a) Wenn es sein Ziel erreichen kann und möglichst erreicht.
Nach über zehn Jahren Gültigkeit hat sich die Arbeitslosenzahl zwar ein wenig verringert.
Aber der Grad der Verelendung ist gestiegen. Zeitarbeit und Niedriglohnbereich nahmen enormen Aufschwung, schlechter Lohn, schlechtere, unsichere Arbeitsbedingungen, unbezahlte Überstunden, Existenzängste und vieles mehr waren für Millionen Menschen die Folge.
KONNTE es sein Ziel überhaupt erreichen?
Das scheint mehr als fraglich. Hierzu wird an anderer Stelle (Stichwort "Arbeitsmarktzahlen") noch einiges gesagt werden.
Im Vergleich dazu eine Kleinigkeit, dennoch ebenfalls nicht unwichtig: wenn man zunächst auf "ca. 75 zu beratende Menschen" hin plant, wenige Jahre später aber bei 300 "Kunden" und mehr pro "Fallmanager" landet (die zum guten Teil auch nicht wirklich speziell für DIESE Arbeit qualifiziert sind)- auch dann braucht man sich über große Probleme bei allen Beteiligten nicht wundern!
b) Wenn es keine bessere Möglichkeit gibt.
Hier fasse ich mich kurz.
Unter Berücksichtigung aller bereits genannten und der noch folgenden Fakten, ist wohl klar, dass fast JEDES anders konzipierte Gesetz besser gewesen wäre- zumindest wenn man wirkliche Fachleute, Wohlfahrtsverbände und insbesondere Betroffenen-Organisationen in die Erarbeitung einbezogen hätte.
c) Wenn es den Gesetzen von Vernunft und Logik folgt und sich an Fakten orientiert.
Hierzu sollte man zunächst einmal an die Verhältniszahlen Offene Stellen : verfügbare Erwerbslose erinnern. Gegeben werden hier aktuelle Zahlen, die aber seit langer Zeit stets ähnlich aussehen.
"November 2016:
Arbeitslose: 2.532.000
Gemeldetes Stellenangebot: 681.000"
Zu beachten ist hier, dass es sich um die offiziellen (geschönten) Zahlen der Bundesagentur für Arbeit (BA) selbst handelt.
Was bedeutet dies?
Es bedeutet, dass auf JEDE dieser (teils schlechter und schlecht bezahlter) Arbeitsstellen nicht weniger als 3,71 verfügbare Erwerbslose kommen.
Was ist die Aufgabe der Arbeitsagentur und der jobcenter?
Offene Arbeitsstellen möglichst passend und nachhaltig zu besetzen, ohne Frage.
Was ist NICHT Aufgabe der Arbeitsagentur und der jobcenter?
Moralische Urteile und Verurteilungen zu fällen, Menschen zu kontrollieren, zu gängeln, ihnen sinnlose Aufgaben unter Strafandrohung zu "verpassen", ihre wirtschaftliche und soziale Existenz zu gefährden und ggf. zu vernichten! Dies ist NICHT Aufgabe der Arbeitsagentur und der jobcenter!
Ist es vernünftig oder logisch, sich auf angeblich oder tatsächlich "Unwillige", "Faule" und unmotivierte Menschen zu konzentrieren und ihnen einen sehr hohen Anteil an Zeit, Personal und Kosten zu widmen? Nein, das ist es nicht. Aber es geschieht genau so.
Wäre es anhand der Zahlen vernünftig, sich auf offenkundig motivierte, und hierunter auf die besonders geeigneten Menschen zu konzentrieren, diese noch weiter zu motivieren, sie sinnvoll zu qualifizieren, zu schulen und ihnen anderweitig zu helfen?
Das wäre es!
Doch ist dies nur recht eingeschränkt möglich. Geld, Personal und andere Ressourcen sind eben zu einem hohen Anteil anderweitig gebunden (siehe oben).
d) Wenn es unserer Verfassung, wenn es dem Grundgesetz und dessen Geist entspricht.
Das Grundgesetz spricht in seiner Präambel vom "...Bewußtsein seiner Verantwortung vor Gott und den Menschen...", in Artikel 20 und 28, GG wird erklärt, dass die „Bundesrepublik Deutschland […] ein […] sozialer Bundesstaat“ und ein „sozialer Rechtsstaat“ ist (Sozialstaatsprinzip, teilweise auch: Sozialstaatsgebot oder Sozialstaatspostulat).
Das Grundgesetz garantiert weitere Rechte wie das der freien Entfaltung der Persönlichkeit, der freien Berufswahl und der Freizügigkeit (freie Wahl des Wohnortes).
Das Bundesverfassungsgericht hat sich auch bereits in indirekter Weise in Richtung Verfassungswidrigkeit der Sanktionen im Hartz IV geäußert.
Dies im Rahmen des Bundesverfassungsgerichts-Urteil 2010 (BVerfG, BvL1/09 v.9.2.10, Abs. (1-220).
Erkennbar ist diese Tendenz anhand der Randziffern ab 133.
...
Anhand etlicher Vorgaben des SGB II und insbesondere auch in Hinsicht auf deren Umsetzung in der Praxis ist zu konstatieren, dass auch dieses Kriterium in keiner Weise erfüllt wird.
e) Wenn es den Geboten der Humanität und Menschenwürde nicht grundsätzlich widerspricht.
Hier läßt sich wieder auf die bereits genannten und noch folgenden Fakten verweisen.
Nicht nur den ethischen Vorgaben des Grundgesetzes, auch den entsprechenden Geboten der Europäischen Gemeinschaft widerspricht das SGB II.
So heißt es im Art. 2 EU-Vertrag:
„Die Werte, auf die sich die Union gründet, sind die Achtung der Menschenwürde, Freiheit, Demokratie, Gleichheit, Rechtsstaatlichkeit und die Wahrung der Menschenrechte einschließlich der Rechte der Personen, die Minderheiten angehören. Diese Werte sind allen Mitgliedstaaten in einer Gesellschaft gemeinsam, die sich durch Pluralismus, Nichtdiskriminierung, Toleranz, Gerechtigkeit, Solidarität und die Gleichheit von Frauen und Männern auszeichnet.“
Art. 3 EU-Vertrag schließlich legt die Ziele der Union fest, darunter unter anderem die Förderung des Friedens, die Schaffung eines Binnenmarkts mit freiem und unverfälschtem Wettbewerb, Wirtschaftswachstum, Preisstabilität, soziale Marktwirtschaft, Umweltschutz, soziale Gerechtigkeit, kulturelle Vielfalt, weltweite Beseitigung der Armut, Förderung des Völkerrechts etc.
Die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte (A/RES/217, UN-Doc. 217/A-(III)), auch Deklaration der Menschenrechte oder UN-Menschenrechtscharta oder kurz AEMR, erklärt ähnliches.
„Alle Menschen sind frei und gleich an Würde und Rechten geboren.“, heißt es hier.
Und schon die Präambel erklärt als grundsätzliche Absicht „Freiheit, Gerechtigkeit und Frieden in der Welt“, und Glauben an die grundlegenden Menschenrechte, an „die Würde und den Wert der menschlichen Person und an die Gleichberechtigung von Mann und Frau“.
In Artikel 3 wird gesagt "Jeder hat das Recht auf Leben, Freiheit und Sicherheit der Person."
Artikel 12 gibt weitere Garantien: "Niemand darf willkürlichen Eingriffen in sein Privatleben, seine Familie, seine Wohnung und seinen Schriftverkehr oder Beeinträchtigungen seiner Ehre und seines Rufes ausgesetzt werden. Jeder hat Anspruch auf rechtlichen Schutz gegen solche Eingriffe oder Beeinträchtigungen."
Insbesondere der Artikel 22 ist hier aber interessant und wichtig (Recht auf soziale Sicherheit), hier heißt es: "Jeder hat als Mitglied der Gesellschaft das Recht auf soziale Sicherheit und Anspruch darauf, durch innerstaatliche Maßnahmen und internationale Zusammenarbeit sowie unter Berücksichtigung der Organisation und der Mittel jedes Staates in den Genuss der wirtschaftlichen, sozialen und kulturellen Rechte zu gelangen, die für seine Würde und die freie Entwicklung seiner Persönlichkeit unentbehrlich sind."
f) Wenn es sich an ökonomischem Vorgehen orientiert.
Neben den bereits geschilderten Gründen (faktische Unmöglichkeit des Erfolges von Zwangsmassnahmen), wäre hier auch noch zu erwähnen, dass der interne Apparat zur Prüfung, Verhängung und Kontrolle der Sanktionen durchaus eine Menge Geld kostet. Fast jeder zweite Widerspruch, bzw. jede zweite Klage vor dem Sozialgericht ist bereits heute erfolgreich! Auch dies verursacht immense Kosten für die Allgemeinheit, für die Steuerzahler*innen...
Nimmt also ein überlasteter und nur teilweise qualifizierter Sachbearbeiter einem "Kunden" mal auf die Schnelle 60% seines Regelsatzes von maximal 404,- Euro (minus Stromkosten) für drei Monate weg, ergibt sich KEINESWEGS ein "Reingewinn" von 727,20 Euro. (Während der Kunde von 161,60 Euro pro Monat überleben soll.)
Derlei wäre eine absolute Milchmädchenrechnung.
Wahrscheinlicher ist es hingegen, dass bei Gegenrechnung ALLER Kosten ein Nullsummenspiel heraus kommt, oder gar ein Verlust.
Nicht zu reden von einer aus der Not geborenen und sehr wahrscheinlichen Erhöhung von Verzweiflungstaten, Kleinkriminalität, Schwarzarbeit, u.ä.
Auch dies sind volkswirtschaftliche Schäden, die durch das SGB II verursacht werden.
FAZIT:
Das SGB II, Hartz IV, ist ein unsoziales, unchristliches und zutiefst inhumanes Gesetz. Sein negativer Kern sind die Sanktionen, die mögliche Kürzung aller Leistungen bis hin zum Nullpunkt, bis hin zur Vernichtung der wirtschaftlichen und sozialen Existenzgrundlage vieler Menschen.
Allererst diese gehören sofort abgeschafft!
Hartz IV muss weg!
Burkhard Tomm-Bub, M.A.
- Ex - Fallmanager im jobcenter -
https://www.youtube.com/watch?v=k65H95NOTJE
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P.S.:
Auch meinen (Ex-)Kolleginnen und Kollegen sei dringend ans Herz gelegt, ihre Attitüden zu überdenken!
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Links zum Artikel:
http://www.amnesty.de/alle-30-artikel-der-allgemeinen-erklaerung-der-menschenrechte
https://de.wikipedia.org/wiki/Bild_(Zeitung)
https://statistik.arbeitsagentur.de/Navigation/Startseite/Startseite-Nav.html?view=renderDruckansicht
http://www.gesetze-im-internet.de/gg/index.html
https://de.wikipedia.org/wiki/Bundesverfassungsgericht
http://www.bverfg.de/entscheidungen/ls20100209_1bvl000109.html
https://de.wikipedia.org/wiki/Vertrag_von_Lissabon#Ziele_und_Werte_der_Union
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Originaltext WELT / N24:
Quelle
https://www.welt.de/politik/deutschland/article159792495/Experten-warnen-die-Hartz-IV-Sanktionen-abzuschaffen.html
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Weitere informative Links:
HARTZ IV / JOBCENTER
Kund_innengruppen im ALG II / Hartz IV:
http://tombbloggt.blogspot.de/p/alg-ii-kundengruppen.html
Das Fachkonzept Fallmanagement (bFM) -2005! (Und „eigentlich“ bis heute.)
http://tombbloggt.blogspot.de/p/das-fachkonzept-fallmanagement-bfm-2005.html
jobcenter- Kritik:
http://tombbloggt.blogspot.de/p/test4.html
jobcenter – konstruktive Vorschläge:
http://tombbloggt.blogspot.de/p/test1.html
ALG II / SGB II / Hartz IV – Abkürzungen / kleines LEXIKON:
http://tombbloggt.blogspot.de/p/abkurzungen-kleines-lexikon.html
JOBCENTER: Aufruf vorm Spiegel zu verweilen!:
http://tombbloggt.blogspot.de/p/blog-page.html
Bericht ´´Fordern, Fördern, Bestrafen?´´ im Hartz IV System … Podiumsdiskussion am 16.10.13 Mannheim Neckarstadt/Lutherstraße im Haus der Diakonie:
http://kopfmahlen.blogspot.de/2013/10/fordern-fordern-bestrafen-im-hartz-iv.html
Überlegungen ZU Th. Oechsners „Hartz IV -Arbeitslos, verschuldet, süchtig“:
http://kopfmahlen.blogspot.de/2013/12/zu-th-oechsners-hartz-iv-arbeitslos.html
Streichung der Sanktionen im Hartz IV – ein Freibrief für Faule? :
http://kopfmahlen.blogspot.de/2013/12/streichung-der-sanktionen-im-hartz-iv.html
Radikalität der #jobcenter – Mitarbeiter_innen? Oft ein Denkfehler! Plus: so genannte #Pädagogik:
http://kopfmahlen.blogspot.de/2014/02/radikalitat-der-jobcenter.html
RANT WIDER DIRK HOEREN (Bildzeitung)!:
http://kopfmahlen.blogspot.de/2014/03/rant-wider-dirk-hoeren-bildzeitung.html
Beschämend und empörend: Frau Gabriele Lösekrug-Möller #Petition #Anhörung #HartzIV:
http://kopfmahlen.blogspot.de/2014/03/beschamend-und-emporend-frau-gabriele.html
Zur Abschaffung der Hartz-IV-Sanktionen Bundestagsberatung Fr., 6.Juni 2014:
http://kopfmahlen.blogspot.de/2014/06/abschaffung-der-hartz-iv-sanktionen.html
Thema: Niemand ist schließlich gezwungen im #jobcenter zu arbeiten!
http://kopfmahlen.blogspot.de/2014/09/niemand-ist-schlielich-gezwungen-im.html
Erwerbslose = faule Grippel! (S. Stracke, MdB) :
http://kopfmahlen.blogspot.de/2014/09/erwerbslose-faule-grippel-s-stracke-mdb.html
RANT WIDER BILD & CO (Hartz IV):
http://kopfmahlen.blogspot.de/2014/09/rant-wider-bild-co.html
Hartz IV: Mehr „Drückeberger“! Mehr „bequem – Einrichter!“ :
http://kopfmahlen.blogspot.de/2014/10/hartz-iv-mehr-druckeberger-mehr-bequem.html
Ein jobcenter – Krimi:
http://kopfmahlen.blogspot.de/2014/03/horbuch-geringe-mitnahme-effekte.html
Ein Handbuch für den Widerstand gegen Hartz 4:
http://handbuchwiderstandgegenhartzvier.blogspot.de/
Zeitarbeit:
http://tombbloggt.blogspot.de/p/zeitarbeit-artikel.html
Bedingungsloses Grundeinkommen (BGE):
http://tombbloggt.blogspot.de/p/est3.html
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