Mittwoch, 11. April 2018

Die Wissenschaft hat festgestellt ... dass Coca-Cola Schnaps enthält! Hartz IV HURRA

#HartzIV #Sanktionen 




Die Wissenschaft hat festgestellt ...
... dass Coca-Cola Schnaps enthält!

Ebenso "sinnvoll" und "wahr" wie dieser Kinderreim ist die Behauptung, die Sanktionen im Hartz IV (ALG II / Grundlage SGB II) hätten auch nur irgendeine positive Berechtigung oder Legitimation. 

(Diese Kürzungen werden seit Anfang 2005 in Höhe von 10, 30, 60 und 100% auf das ExistenzMINIMUM durchgeführt.) 

Welche Wissenschaften und Professionen lassen sich hier im Einzelnen aufführen?


PÄDAGOGIK
Die hier behandelten Geldstrafen in Form von Sanktionen lassen sich klar der "Schwarzen Pädagogik" zurechnen. Diese wird zudem gegenüber mündigen, erwachsenen Menschen ausgeübt. Kinder sind allerdings dennoch mitbetroffen und mitgeschädigt, wenn sie in den entsprechenden Familien ("Bedarfsgemeinschaften" genannt) leben. 
Seit dem Jahr 2000 lautet der § 1631, BGB, Absatz 2 wie folgt:
„(2) Kinder haben ein Recht auf gewaltfreie Erziehung. Körperliche Bestrafungen, seelische Verletzungen und andere entwürdigende Maßnahmen sind unzulässig.“ 
Für Erwachsene gilt dies anscheinend nicht. 
"Schwarze Pädagogik" ist als Konzept und Methode überholt. Fest steht: 
STRAFE:
- sagt NUR, was NICHT getan werden sollte
- gibt keinerlei Informationen, wie das Gewünschte besser getan werden könnte
- stört und zerstört das Vertrauensverhältnis
- gibt dem Gestraften das Gefühl der Ohnmacht
- ... und mindert sein Selbstbewusstsein
- wirkt NUR, solange der Strafende "hinguckt"
- erzeugt ein Rachebedürfnis
- führt bestenfalls zum erzwungenen, unmotivierten Gehorsam
- verhindert Einsicht und Eigenmotivation
- etc.
Richtig ist: Strafe gibt es in der Gesellschaft. Für Kriminelle. Da ist dann aber auch noch der Faktor "Schutz der Gesellschaft" mit enthalten. Zu argumentieren, der "nicht mitwirkende" ALG II - Empfänger handle gegenüber der Gesellschaft kriminell - ist absolut unsinnig.
P.S.:
Übrigens - ein Fakt am Rande.
Es liegen jetzt Untersuchung vor, dass die Gruppe der erwerbslosen Menschen im Durchschnitt eine zumindest leicht überdurchschnittliche Arbeitsmotivation hat, gegenüber den anderen Bevölkerungsgruppen ...!  


PSYCHOLOGIE 
Es ist leicht einsichtig, dass die Behandlung als Kind, als "zu erziehendes Objekt", als Täter und / oder Versager negative psychische Effekte bei den Bürgerinnen und Bürgern hervor bringt. Eine Minderung des Selbstwertgefühls, der Eigenmotivation, des Selbstvertrauens, etc. sind übliche Folgen. Zorn, Wut und Hass können im Laufe der Zeit entstehen und die Persönlichkeit prägen. Psychischer Erkrankungen werden hervor gerufen oder verstärkt, darunter Suchtkrankheiten, Depressionen, Suizidalität.    


MEDIZIN 
Psychische Erkrankungen kosten Geld. Das der Krankenkassen, mithin aller Beitragszahler*innen. Ebenso ist es auch bei körperlichen Erkrankungen, die oft hiermit verzahnt sind. Eine nicht gesunde Ernährung und ggf. auch mangelnde Hygiene verstärken diesen Effekt. Der Regelsatz ist ohnehin niedrig, wird er nochmals reduziert oder gar ganz gestrichen, ergeben sich entsprechende negative Folgen im Gesundheitsbereich also quasi zwingend.  


ÖKONOMIE / VOLKSWIRTSCHAFT
Sanktionen sparen Geld? Mag sein. Volkswirtschaftlich gesehen jedoch wenn überhaupt, dann deutlich weniger, als man denken könnte. 
Sanktionsgründe müssen festgestellt, dokumentiert und die Sanktion durch die Integrationsfachkraft ausgesprochen werden. Eine Anhörung ist durch den richtenden Sachbearbeiter vorzunehmen. Der Leistungssachbearbeiter muß die Sanktion ein- und später wieder ausbuchen. 
Selbst bei der heutigen, scharfen Gesetzgebung haben noch ca. 40% der Widersprüche und Klagen vor dem Sozialgericht Erfolg, da die Sanktion zu Unrecht erfolgte! 
Hier entsteht also Maschinenlaufzeit (EDV, etc.), Portokosten, Materialverbrauch. Gravierender: Arbeitszeit von Integrationsfachkräften, Leistungssachbearbeitern, Mitarbeitenden der Widerspruchsstelle, Justitzbeamten und Richtern muss in hohem Maße investiert werden. 
Die finanziellen Einbußen der Gesellschaft durch sich verschlechternde Gesundheit wurde bereits erwähnt. Hinzu kommt noch ein Anwachsen von Verzweiflungstaten und Kleinkriminalität, aus der Not geboren. 
Oft vergessen und von manchen zu Unrecht nicht ernst genommen ist folgende Tatsache: auch ALG II - Leistungsberechtigte zahlen Steuern. Nämlich die Mehrwertsteuer. Anders als finanziell besser gestellte Personengruppen, MUSS der "Hartzler" sein Geld sofort ausgeben, kann es anhand der geringen Höhe nicht sparen, anlegen oder im Ausland in "Steueroasen" deponieren. Auf Waren und Dienstleistungen wird stets Mehrwertsteuer erhoben. Geld das also augenblicklich zurückfließt in diverse staatliche Kassen. Bei Kürzungen oder Streichungen des ALG II entsprechend weniger, bis hin zu "Null".
Sanktionen verringern demzufolge auch die Binnen-Nachfrage.  
Die ALG II - Sanktionen produzieren auch Obdachlose. Diese gelten in Einkaufsstrassen, u.ä. als nicht kaufmotivierend. Zudem haben diese ein Anrecht auf ein geringes, tägliches "Durchwanderergeld", wenn sie es schaffen persönlich vorzusprechen. Speziell im Winter, sind sie des Nachts zu beherbergen, oder in Notunterkünfte einzuweisen. Auch dies sind Kostenfaktoren.  
Untersuchungen zeigen, dass Sanktionen selten, und wenn dann nur sehr kurzfristige Wirkungen in Richtung "Arbeitsaufnahme" zeitigen. Häufig sind das dann auch Stellen, die gesundheitsschädlich und so schlecht bezahlt sind, dass der Betreffende es auch damit nicht schafft, zeitweise "ganz heraus zu kommen" aus dem ALG II (Aufstocker). 

LOGIK
Ziel und Aufgabe der Arbeitsagenturen und jobcenter ist die Besetzung freier Stellen mit möglichst passenden Arbeitnehmer*innen. Dies soll möglichst nachhaltig geschehen. 
Es steht außer Zweifel, das aus eigenem Antrieb motivierte Menschen wesentlich besser, zuverlässiger und nachhaltiger diesen Zweck erfüllen können und auch wirklich erfüllen. 
Bei Menschen die körperlich, geistig und seelisch in der Lage dazu sind, können aktuelle fachspezifische Qualifikationsmaßnahmen zum Erfolg beitragen.
Diese müssen aber passgenau sein und die Betreffenden sollten auch hierbei von sich aus motiviert sein teilzunehmen.
Zwang und Sanktionen stellen exakt das Gegenteil dessen dar. 
Sehr wichtig in diesem Zusammenhang: das Verhältnis Offene Stellen : verfügbare Erwerbslose. 
Denn dieses schwankt seit etlichen Jahren zwischen 1 : 5 bis maximal 1 : 3!
Dies sind übrigens die offiziellen, bereits "schöngerechneten" Zahlen der BA selbst. 
Gibt es Offene Stellen die nicht gemeldet wurden: Ja. Aber es gibt auch solche, die mehrfach gemeldet werden, gern z.b. von Zeitarbeitsfirmen. Und: es gibt auch verfügbare Erwerbslose, die aus Unkenntnis, Unvermögen oder Scham kein ALG II beantragt haben. Und dennoch Arbeit suchen. 
Sehr negative Schätzungen hinsichtlich des Anteils "ernsthaft unwilliger und fauler" Erwerbsloser liegen bei ca. 15% der ALG II - Berechtigten. Es ist festzustellen, dass selbst dieser Prozentsatz nicht ausreicht. Wünschenswert wäre ein viel höherer! 
Wenn für jede Offene Stelle vier verfügbare Erwerbslose bereit stehen: ist es ein zwingendes Gebot der Logik, sich auf eben DIE zu konzentrieren, die offenkundig motiviert sind, diese zu bestärken und ggf. ergänzend zu qualifizieren. 
NICHT logisch ist es aber, sich den möglicherweise oder offenkundig nicht motivierten Personen mit Strafen und Sanktionen zu nähern! 
Es gibt schlicht nicht mehr genug gesellschaftlich als solche definierte „Arbeit“ für JedeN.
Das muß akzeptiert und im praktischen Handeln berücksichtigt werden.  


VERWALTUNGSWISSENSCHAFT 
Verwaltung soll das jeweils vorgegebene Ziel möglichst effektiv, effizient und korrekt erfüllen.
Wie vor dem Gesetz, sind auch vor der Verwaltung alle Menschen gleich an Rechten und Pflichten. 
Entscheidungen haben sich auf Gesetze und Verwaltungsanordnungen zu stützen, auf nichts sonst. 
Nur. Ist das so? KÖNNEN Sie das in diesen Fällen überhaupt?
Jemand ist durch Sanktionen zu strafen, wenn er "nicht mitwirken WILL". 
Aber: 
Wie prüft man "Willen"? Gar nicht. Das ist nicht annähernd zuverlässig möglich. Sagen muss jeder, dass er mitwirken will: die Ehrlichkeit dessen ist aber nicht beweisbar. Wie denn auch. Wirklich bestraft werden nur die etwas "Dummen", oder die in akuten Krisen. Die machen dann schon mal Fehler, die einen aus Unvermögen, die anderen letztlich ebenso unverschuldet. 
Clevere Betrüger gibt es. Obwohl maximal 416,- Euro minus Stromkosten ja eigentlich nicht WIRKLICH einen großen Aufwand lohnen ...
Diese Menschen gibt es in JEDEM Sozialsystem. Dafür brauchten wir kein neues, welches in der Tat ALLE drangsaliert, gängelt und unwürdig behandelt. 
Ein Cleverer wird nie zu spät zu einer Vorstellung kommen. Aber ganz knapp in der Zeit. Er wird eher desinteressiert schauen. Seine erste eigene Frage wird nach dem Gehalt sein. Seine Kleidung wird nicht zerlumpt sein - aber auch nicht wirklich weit davon entfernt. 
Vorstellungsgespräch wahrgenommen. Stelle nicht bekommen. Keine Sanktion. ... Ich denke, es ist klar, was gemeint ist. 
Noch einmal: das können wir mit dem SGB II / den Sanktionen nicht verhindern. Das konnten wir vorher mit dem BSHG nicht verhindern. Könnte man das überhaupt? Vielleicht. Aber der Preis wäre VIEL zu hoch. Arbeitslager und Co. lassen grüßen. "Heil Irgendwer!!". Wir kennen das...
Möchte das jemand? 
"Wollen" und "Können" eines anderen Menschen - das ist für einen wirklichen und gut qualifizierten Fallmanager wie mich halbwegs (!) sicher zu unterscheiden. Nach etlicher Zeit und so einigen Gesprächen. Versprochen waren uns 2004 "ca. 75 zu beratende Menschen". So war es auch konzipiert und strukturiert. Aufgehört habe ich mit 436 "Kunden".
Gut, manche Kolleg*innen haben ja auch nur 300 "Kunden" oder ähnlich. Aber: qualifizierte jobcenter - Mitarbeiter*innen gibt es immer weniger. Berufsanfänger, solche mit Zeitverträgen, Quereinsteiger, halbtags beschäftigte mit vager Aussicht auf Vollzeit, u.ä. Und es zählt vor Ort: die Statistik! Nichts sonst. Gar nichts!
Und noch ein Satz: "Nicht-Wollen - schließt Nicht-Können nicht aus!"
Nur auf letzteres kommt es aber an. BA und jc sind KEINE "moralischen Anstalten", Gesinnungen und Meinungen können und dürfen nicht mit empfindlichen Geldstrafen belegt werden. Heißt: wenn ich für jemanden der vor mir steht  kein Angebot habe, das er auch ausführen kann: ist es völlig egal, ob er mir ins Gesicht sagt, er WOLLE dieses und jenes ja auch gar nicht. Ich hoffe, das war jetzt nicht zu kompliziert. Es hat, wie gesagt, mit Regeln, Recht und Gesetz zu tun!


ETHIK / MORAL 
Der ALG II-Regelsatz ist sehr knapp bemessen. Dass er zum Nachteil der Menschen nicht korrekt berechnet wurde, konstatieren nicht wenige Fachorganisationen. 
Dieser Regelsatz wurde gesetzlich als "ExistenzMINIMUM" definiert. 
Es widerspricht jeglicher Ethik und Moral, dieses Minimum durch einfache Sachbearbeiter*innen um 10 - 100% kürzen zu lassen. Dies möglich zu machen, zu dulden und anzuordnen, ist ein vorsätzlich unethisches und unmoralisches Verhalten. Nichts sonst. 
Am 01.01.2005 gab es keine graduelle Variation / Verschärfung der Gesetzgebung in Hinsicht auf ALG / ALHI / SH. Das SGB II war ein kompletter Paradigmenwechsel. Der Sozialstaat wurde in dem Punkt de facto abgeschafft. Es werden hier sehr tiefe Ebenen berührt. Das Menschenbild. 
Ist es ethisch vertretbar, Menschen in elementarer Not Hilfe zu verweigern, wenn sie einem nicht willfährig sind?
Ist es in Ordnung und moralisch zulässig, an einem MINIMUM gravierende Abstriche zu machen, bei nicht bewiesenem und nicht strikt belegtem Wohlverhalten?
Akteur ist hier der Staat. Also der Diener der Bevölkerung. Wie sieht es da mit seiner Fürsorgepflicht aus? Wie sieht es mit dem Vertrag zwischen ihm und den Bürger*innen aus? Wird dieser durch solch ein Handeln nicht unterminiert, beschädigt, geschändet?


RECHTSWISSENSCHAFT / JURISPRUDENZ
+ Die Verfassungsmäßigkeit der Hartz IV - Sanktionen wird seit Jahren von Betroffenen und Fachorganisationen angezweifelt. Eine Verfassungsklage ist jedoch wesentlich schwieriger und vor allem langwieriger, als man sich vorstellt. Es gibt mittlerweile einen zweiten ernsthaften Versuch, soweit vorzudringen. Eine Entscheidung wird etwa um 2018 / 2019 herum erhofft.
+ jobcenter stellen in D in gewisser Weise eine "Sonderrechts-Zone" dar. Etwas, das es eigentlich nicht geben dürfte. Der einfache Sachbearbeiter ist Ankläger, Richter und Vollstrecker in einem. Geldstrafen aber darf eigentlich nur ein Gericht aussprechen. Zudem sind diese Geldstrafen hier nicht selten existenzgefährdend. 
+ Selbst bei der heutigen, scharfen Gesetzgebung, haben noch ca. 40% der Widersprüche und Klagen vor dem Sozialgericht Erfolg! Falls es nicht klar ist, was das wirklich heißt: in fast der Hälfte der Fälle wurden Fehler gemacht, wurden "Kunden" Leistungen vorenthalten, Recht falsch angewandt, Sanktionen zu Unrecht verhängt!
Falls Sie in Arbeit sind: könnten SIE sich dort eine Fehlerquote von 40% erlauben?
Und hier geht es um die Schicksale von Menschen! Um ihr Überleben zum Teil.

+ Ist dies alles Recht? Entspricht dies alles dem Geist des Grundgesetzes, dem Geist der Sozial-Gesetzgebung? Nein. Das tut es nicht!  



GERECHTIGKEIT(SEMPFINDEN)  
Recht und Gerechtigkeit / Gerechtigkeitsempfinden sind nicht immer dasselbe.
Allzu oft hört man auch von sonst intelligenten und sozial eingestellten Menschen Sätze wie: 
"Da muss man halt auch mal einen Job annehmen, der einem nicht so gefällt!"
"Ich muß doch schließlich auch jeden Tag etwas leisten ...!" ( = Gern von Selbstständigen!) 
Oder: "Wenn ich einen besser bezahlten Job will, muss ich halt etwas dafür tun!"
Zu einigen Aspekten dieser Fragestellungen muss hier nichts mehr wiederholt werden. Es ergibt sich klar aus den Schilderungen weiter oben!
Zum letzten der drei Zitate eben, antwortete ich kürzlich jemandem folgendes: 
Zitat:
"Wenn ich einen besser bezahlten Job will, muss ich halt etwas dafür tun."
Ah ja. Das sagen Sie mal einem, der gesundheitlich nur noch drei Stunden täglich leichte Arbeit verrichten kann und darf. Das sagen Sie mal der jungen Witwe oder verlassenen Frau mit zwei Kindern. Das sagen Sie bitte auch Menschen über 55 Jahren, deren Firma sich ins Ausland verlegt hat, oder Pleite ging. Das sagen sie motivierten Flüchtlingen, die dann nach einiger Zeit arbeiten dürfen und müssen, deren Abschlüsse im Ausland aber nicht anerkannt werden, oder denen diese Unterlagen verloren gingen, auf der Flucht. Und bei denen auch noch Sprachprobleme nicht völlig kompensiert sind. Sagen Sie es Menschen in schweren sozialen Krisen, vom schlagenden Ehemann terrorisierten Frauen, den nahen Angehörigen von Schwerstalkoholikern, sagen Sie es pflegenden Angehörigen langsam sterbender Verwandter. Und einigen anderen. Gehen Sie hin, hin zu diesen, Ihren Mitmenschen. Sagen Sie es, brüllen Sie es Ihnen ins Gesicht: "Ihr müßt halt was dafür tun!!"
Und - möglichst NOCH lauter: "JEDER IST DOCH SEINES GLÜCKES SCHMIED!!!"
 ... 
Ist diese Art von Gerechtigkeit ein wünschenswerter Zustand für unser glorreiches Land? Für einen Sozialstaat? Für ein reiches Land?
Ich sage absolut: NEIN!
Und bin damit fernab der Betrachtung des Menschen als "Ersatzteil" für die Industrie, fernab der puren Spekulationen hochgestellter Theoretiker am "grünen Tisch", fernab eines abstrakten Gerechtigkeitsbegriffes, der sich in der Praxis in sein pures Gegenteil verkehrt!



STAATS-RÄSON
"Der Begriff der Staatsräson ... bedeutet das Streben nach Sicherheit und Selbstbehauptung des Staates mit beliebigen Mitteln. ... Die Idee der Staatsräson ... sieht den Staat als mindestens ebenbürtig zu, wenn nicht höherwertig gegenüber einem Menschen an, so dass es nach dieser Philosophie im Falle von Konflikten zu Entscheidungen kommen kann, die den abstrakten Staat bevorteilen, konkrete Menschen aber benachteiligen." (wiki)
Gemeint ist hier schlicht folgendes: war der Staat eventuell GEZWUNGEN, die Sozialgesetzgebung Anfang 2005 in derart gravierender Form zu beschneiden? War seine (materielle) Existenz in großer Gefahr, war es vielleicht ökonomisch unausweichlich? 
Wie man aus allen Quellen entnehmen kann, ist die wirtschaftliche Lage heute keineswegs schlecht. 
Aber auch 2004 war sie das nicht wirklich. WENN man alle Gegebenheiten berücksichtigt. 
Einige Beispiele: 
+ D stand und steht hinsichtlich aller materiellen und wirtschaftlichen Parameter hoch in den Top Ten, von über 200 Staaten auf der Welt (Platz 5 - 6).  
+ D leistet sich in vielen, unterschiedlichen Bereichen enormen Luxus (Gebäudeprojekte, Manager, Steuerflüchtlinge, Rüstung, etc.).
+ Steuern für Reiche und Superreiche werden seit etlichen Jahren immer wieder abgesenkt. 
+ Der Spitzensteuersatz sank in den Jahren seit Helmut Kohl ebenso immer weiter ab. 
Speziell in den jobcentern: 
+ ... werden Unsummen in groteske, praxisferne EDV - und Controlling - Systeme investiert  und hiermit schier aberwitzige Dokumentationspflichten für die Mitarbeiter*innen verknüpft.
+ Wird willfährig den Ansprüchen der Maßnahmeträger - Lobby nachgegeben.
+ Werden auch reine „Mitnahme - Prämien“ bei Einstellungen für Firmen als geeignetes Instrument der „Hilfe“ angesehen und „verordnet“.
Die Liste ist - leider - fortführbar ... 

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Hartz IV muß weg.
Nieder mit den Sanktionen!


Burkhard Tomm-Bub, M.A.

- Magister Artium der Erziehungswissenschaft (NF:Psychologie/Soziologie) -
- Diplom-Sozialarbeiter (FH) - 
- Staatlich anerkannter Erzieher - 
- Ehrenamtlicher Suchtkrankenhelfer -
- Ehrenamtlicher Flüchtlingshelfer - 
- Hartz IV-Aktivist - 




























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ANHANG

Exkurs zu "Sanktionsgründe":

Es sind Akademiker unter den ALG II - Leistungsberechtigten, ehemals erfolgreiche Selbstständige, Menschen mit Meisterbrief, Menschen mit Jahrzehnten Berufserfahrung, Menschen, die unverschuldet nie eine objektive Chance hatten, viele soziale, engagierte Menschen mit hohem Anstand und / oder hoher Kreativität. Schicksalsschläge, Firma pleite, Firma ins Ausland verlegt. Zu alt, zu krank. Abgeschrieben, weggeworfen ...
Bei keineswegs wenigen Fällen liegt es aber leider auch völlig auf der Hand, dass diese Menschen nie mehr eine echte Chance auf dem "richtigen Arbeitsmarkt" haben werden. Sei es wegen Alter, Krankheit, fehlender Intelligenz, Ausbildung und Berufserfahrung, oft auch einer Kombination aus mehreren dieser Faktoren. Auch andere Vermittlungshemmnisse können hinein spielen. Ein älterer Herr, noch gar nicht so lange in D, motiviert aber mit noch geringen Sprachkenntnissen. Bis er soweit ist, B1, B2 oder besser spricht: ist er endgültig zu alt. Da nutzt auch die noch nicht anerkannte Qualifikation aus dem Herkunftsland nichts mehr.
"3 Stunden leichte Arbeit täglich theoretisch möglich" - ansonsten gibt es KEINE Zugangskriterien für "Hartz IV" ...  

SANKTIONSGRÜNDE 
Einige Beispiele: 
+ Nichterscheinen zum Gesprächs - Termin.
Diese Termine dienen in aller Regel nur dem Nachweis der "Kontaktdichte" für den Sachbearbeiter. Versendet werden die Einladungen mit normaler (!) Post. Manchmal werde bei solchen Terminen auch (meist sinnfreie) Maßnahmen angeordnet.
+ Nichtantreten oder schuldhafter Abbruch einer Maßnahme. Hierzu gehören auch PC-Anfängerkurse für EDV-Experten mit Abschluß, das dritte Bewerbungstraining in Folge, Spaziergangskurse, individuell völlig unpassende Qualifizierungen, Massnahmen ein halbes Jahr vor Renteneintritt (Grundsicherung), überfordernde Kurse, UNTERfordernde Kurse, uvm. Auch wirklich Schwarze Schafe, mit unzumutbaren Bedingungen gibt es genug (ich spreche aus Erfahrung!). Eingekauft wird derlei vom praxisfernen "Einkaufszentrum" der jobcenter, zeitlich ist der Zuweisungsrahmen oft arg knapp und das einzige Ziel ist es, dass die Menschen in diesem Zeitraum aus der Arbeitslosenstatistik verschwinden.  
+ Nicht- (rechtzeitige) Vorlage von Unterlagen. Bekanntlich muß man sich ja vollständig "nackig machen", hinsichtlich jedweder Einnahme, "Vermögen", Zuwendungen, etc. Und das nicht nur einmal am Anfang, sondern immer wieder. Läuft da etwas schief (ich kann ja nur vorlegen, was ich auch habe, und es gibt ja auch tatsächlich Menschen, die einmal etwas verlieren): Sanktion!
+ Vorlage von zu wenigen Bewerbungen (egal wie sinnlos, egal, ob man sich im Monat vorher schon überall beworben hatte). Für die wenigen "cleveren Betrüger" leicht zu umgehen (Kopierer), stellt dies für resigniert - depressive, für verzweifelt - zornige und für etwas unbedarfte Menschen oft genug ein Problem dar. Die Folge ist immer gleich: Sanktion!
+ Unerlaubte OAW (Ortsabwesenheit).
Der auf vorherigen Antrag mögliche "Urlaubsanspruch" für ALG II - Leistungsberechtigte beträgt 21 Kalendertage (gesetzlicher Urlaub sonst: 24 Tage). Er ist nicht übertragbar ins nächste Jahr. Sonder"urlaube", z.b. bei Todesfällen von Verwandten sind nicht vorgesehen. Die Genehmigung ist im Gutdünken des Sachbearbeiters. Erklärt dieser, er habe in dem Zeitraum mit dem Betroffenen etwas vor: kann er den Antrag ablehnen. Egal wie sinnvoll das ist. 
Wer da also "überzieht", oder vergißt die drei Tage bei Tante Elfriede zwei Orte weiter zu beantragen: Sanktion!
... Soweit einige Beispiele für unser "glorreiches", in Wahrheit sinnlos gängelndes, unwürdiges und auch absolut nicht effektives System.

Die Opfer sind zu Tätern gemacht worden. Das ist falsch, das ist frech, das ist extrem ungerecht! 
Muss man diese Menschen zusätzlich demütigen? Offensichtlich leider ja. Und das muß ein Ende haben! 

Früher, bis Ende 2004, gab es ALG I und ALHI. Das waren in der Tat Versicherungsleistungen. 
Und dann gab es noch die Sozialhilfe.
An Stelle dessen trat mit Beginn 2005 das ALG II (volkstümlich: Hartz IV), auf Grundlage des neuen SGB II, welches das BSHG (und das ALHI) ersetzte. 
Waren früher individuelle Kürzungen um 25%, maximal 30% möglich, geht es heute bis zu 100%, und dies mit "standardisierter Laufdauer".  
Theoretisch kann man dann Lebensmittelgutscheine beantragen, in geringer Höhe.
+ Wenn nicht (")vergessen(") wird, einen darüber aufzuklären.
+ Wenn man körperlich, geistig, seelisch in der Lage ist, das zu verstehen und zu tun. 
+ Mit denen man nicht alles und nicht in jedem Geschäft kaufen kann.
+ Die "BG" (Bedarfsgemeinschaft) ist mitbetroffen, die Diskriminierung und Stigmatisierung in der Öffentlichkeit ist unerträglich. 
Zu Beginn 2005 wurde der Sozialstaat in diesem Punkt abgeschafft. Es reicht im sechstreichsten Land der Erde (von ca. 200) NICHT mehr, in Not und bedürftig zu sein. Man muss auch Gehorsam zeigen, egal wie "sinnvoll" die jeweiligen Anweisungen sind ...  

BTB 

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P.S.: 






Nachtrag: 



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Keine Kommentarfunktion wg. Gesetzesänderung, sorry!
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