#refugees #Flüchtlinge #Wohnung #Wohnungssuche #Ludwigshafen
Mein Entwurf "Hilfen und Tipps für die Wohnungssuche" zur allgemeinen Diskussion. Kann auf andere Städte angepasst werden.
Ich suche noch Hilfe bei der Übersetzung ins Englische, Französische, nach Arabisch / Syrisch und Tigrinya.
Gern verbreiten, gern teilen.
Gern bei mir melden!
:-)
MfG
Burkhard Tomm-Bub
Fließtext:
ALLGEMEINES
Vorbereitung
/ Suche
+
(Zeitungs-) Anzeigen lesen!
Lesen
Sie Wohnungsanzeigen in den Lokal- und Regionalzeitungen des Ortes,
an dem Sie eine neue Bleibe suchen. Suchen Sie gezielt nur nach
Anzeigen die auf Ihr Wohnungswunschprofil passen und achten Sie dabei
auf Details: sind der Mietpreis und die Nebenkosten bezeichnet, usw.
+
Inserieren Sie selbst ein Wohnungsgesuch mit einer möglichst genauen
Beschreibung ihrer Wunsch-vorstellung; die meisten Immobilienportale
bieten kostenlos die Einstellung eines Wohnungsgesuchs an.
Eine
Zeitungsanzeige in der man klar formuliert wer man ist, was man sucht
und wie viel es kosten darf, erhöht die Chance eine passende Wohnung
zu finden deutlich. Je präziser man die Anzeige schaltet, desto
reibungsloser wird die Wohnungssuche verlaufen.
+
Wohnungssuche im Internet.
Neben
den Inseraten in Tageszeitungen haben sich die zahlreichen Angebote
im Wohnungsmarkt auch stark ins Internet verlagert. Man findet heute
dutzende Internetbörsen, Portale und Webseiten, auf denen
Mietwohnungen angeboten werden.
+
Suchen Sie auch in Außen-Stadtteilen / am Stadtrand und eventuell
auch in Nachbarstädten.
+
Setzen Sie auf Mund-zu-Mund-Propaganda.
Man
sollte so vielen Menschen wie möglich wie nur möglich erzählen,
dass man eine Wohnung sucht.
Eventuell
kann man kurze, kleine Zettel vorbereiten, auf denen das Wichtigste
steht und diese dann im Gespräch weiter geben. Es hilft auch
vielleicht das schwarze Brett an der Uni oder im Gemeindezentrum, in
Geschäften und Einkaufszentren.
+
Mitglied einer Genossenschaften werden.
Wohnungen
von Genossenschaften sind beliebt. Sie sind erschwinglich und liegen
oft in begehrten Stadtteilen. Daher: bei Genossenschaften oder
Wohnungsbaugesellschaften vor Ort auf die Wartelisten setzen zu
lassen.
+
Schreiben Sie eine E-Mail
Sind
in einer Anzeige sowohl Telefonnummer als auch E-Mail-Adresse
angegeben, sollten Sie besser mailen.
Hinterlassen
Sie aber auch schon mit der eMailadresse einen vertrauenswürdigen
Eindruck.
Also
keine flotten / frechen Mailadresse benutzen, wie
"flotterHecht @ t-online.de", "heisserRocker @ gmail.com",
oder ähnliche!
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Schriftliche
Vorbereitung!
+
Um Vermieter und Makler endgültig zu überzeugen, sollten Sie eine
Bewerbungsmappe mit allen relevanten Informationen zusammenstellen:
Beruf, Gehaltsnachweise, Schufa-Auskunft usw. Außerdem können Sie
ein (möglichst ähnliches) Foto beilegen.
Der
Vermieter will Ihre Verdienstsituation kennen. Der Vermieter will
wissen, wo Sie zur Zeit noch wohnen und wer ihr Vermieter ist, um von
Ihrem jetzigen Vermieter zu erfahren, ob Sie die Miete bezahlt haben
bzw. ob Mietschulden bestehen. Weisen Sie also darauf hin, dass das
jobcenter die Miete direkt an den Vermieter überweisen wird (und
veranlassen Sie das dann auch so im jobcenter).
Datenschutzrechtlich
dürfen diese Informationen NICHT eingefordert werden. Wenn man die
Wohnung haben will, wird man aber eine Mappe abgeben müssen. Andere
Interessenten haben wahrscheinlich weniger Probleme damit.
Zu
den Dingen, die eigentlich NICHT gefragt werden dürfen, gehören
auch noch privatere Dinge / Fragen.
Verfügt
man hier (in den Augen von Vermietern) über Vorteile, KANN man sich
überlegen, ob man diese von sich aus anspricht ...
+
Ist man SEHR religiös, oder (besser) gemäßigt?
+
Will die Familie bald ein (weiteres) Kind, oder (besser) nicht?
+
Ist man Raucher oder (besser) Nichtraucher?
+
Trinkt man gern mal Alkohol oder (besser) wenig / keinen?
+
Will man ein kleines Haustier (Fische, Vogel, Katze, Hund) mitbringen
/ anschaffen oder (besser) nicht?
+
Hört man gern und laut Musik, oder (besser) seltener und / oder über
Kopfhörer?
+
Hat man sehr viele Freunde und feiert gern oder (besser) nicht?
+
Wie weit ist man mit den Sprachkursen (A1, A2, B1,...)?
Und
ähnliches.
Mit
Bewerbungsmappen aber auch nicht übertreiben: regelrechte "Bücher"
sind Vermietern zu aufwendig. Also kurz und knapp, aber alles
wichtige!
+
Auch darauf sollten Sie vorbereitet sein:
Sofern
Sie kein Inländer sind, will der Vermieter Ihren Pass sehen oder
eine Aufenthaltsgenehmigung (diese Unterlagen sollten Sie dann
möglichst aktuell zur Einsicht bereithalten), der Vermieter stellt
Ihnen ggf. persönliche Fragen nach Ihrer Herkunft, warum Sie
umziehen, was Sie beruflich vorhaben, um Sie möglicherweise besser
kennen zu lernen (häufig bei Privatanbietern üblich, insbesondere,
wenn diese im gleichen Haus wohnen).
+
Auch folgende Nachweise sind in der Regel erforderlich:
Mieterselbstauskunft
(z.B. hier: https://www.wohnungsboerse.net/mieterselbstauskunft
)
Mietschuldenfreiheitsbescheinigung
(z.B. hier:
http://www.hellerau-gb.de/mieten/downloads/Mietschuldenfreiheitsbescheinigung-Mieter.pdf
)
SCHUFA-Bonitätsauskunft
(z.B. hier: https://www.meineschufa.de/index.php?site=7
)
+
Verfassen Sie ein Anschreiben
Bei
privaten Vermietern kann auch ein kleines Anschreiben hilfreich sein,
in dem Sie sich nochmals vorstellen. Für viele Vermieter ist es
wichtig, ein Gefühl für den Menschen zu bekommen.
Wenn
etwas mit der Hand geschrieben wird - unbedingt leserlich schreiben!
+
Vermieter von Wohnungsbaugesellschaften neigen eher dazu, rein
sachlich zu entscheiden und senden Ihnen zunächst einen
Bewerbungsbogen zu, den Sie dann ausfüllen sollen. Seien Sie also
darauf vorbereitet.
+
Achtung! Makler zahlt das jobcenter in der Regel nicht!
:::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::
Denken
/ Interessen von VERMIETERN
+
Bei der Suche nach einem Interessenten ist Vermietern besonders
wichtig:
*
dass der Interessent seine Zahlungsfähigkeit nachweisen kann
(aufschreiben, dass die Miete direkt vom jobcenter überwiesen wird).
*
möglichst wenig Aufwand zu haben und schnell zu vermieten.
*
dass der Interessent gut in die Hausgemeinschaft / Nachbarschaft
passt.
+
Ihr zukünftiger Vermieter wünscht sich in der Regel:
*
möglichst keine kurzfristigen Mieterwechsel,
*
dass sein Eigentum keinen Schaden nimmt,
*
dass er einen sympathischen Mieter findet,
*
dass der Mieter sich an die Hausordnung hält, also keinen Ärger
macht.
+
Wenn Interessenten die Wohnung so akzeptieren, wie sie ist, und keine
Extrawünsche haben, sind sie bei Vermietern besonders gern gesehen.
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BEIM
TERMIN
+
Gute Manieren, Pünktlichkeit und ein offenes, freundliches Verhalten
gegenüber dem Vermieter bringen Sympathiepunkte! Sympathie spielt
eine wichtige Rolle: Machen Sie zur Besichtigung einen guten
Eindruck, aber verstellen Sie sich nicht. Höflich sein, also zum
Beispiel nicht die besichtigte Wohnung "schlecht reden"!
Pünktlichkeit
und ein gepflegtes Erscheinungsbild sind absolute Pflicht: Wer sich
schon zur Besichtigung verspätet, nimmt es vielleicht auch mit den
Mietzahlungen und anderen Dingen nicht so genau. Einige Vermieter
könnten genau zu diesem Schluss kommen. Wirken Sie seriös.
+
Erzählen Sie von sich
Für
Vermieter und Makler ist die finanzielle Situation des potenziellen
Mieters wichtig. Sie können daher schon in der ersten E-Mail
deutlich machen, dass Sie ein geregeltes Einkommen haben. Verlieren
Sie außerdem ein paar Sätze über sich, Ihre Wohnsituation oder den
Umzugsgrund.
+
Stellen Sie die richtigen Fragen
Um
auf einer Massenbesichtigung nicht unterzugehen, sollten Sie das
Gespräch mit Makler oder Vermieter suchen und durch freundliche
Fragen Interesse signalisieren: Wie sind die Nachbarn? Wann wurde das
Haus gebaut? Fragen zu Feuchtigkeitsschäden oder
Renovierungsarbeiten sollten bei der ersten Besichtigung nicht
gestellt werden. Am Anfang sollte man erst einmal positiv auffallen.
Über Reparaturen kann später gesprochen werden.
Führt
ein Vermieter selbst durch die Wohnung, kann man kleinen
Schmeicheleien einstreuen. Die meisten selbst vermietenden Eigentümer
freuen sich, wenn zum Beispiel die geschmackvollen Badezimmerfliesen
gelobt werden.
+
Erzählen Sie nicht alles
Man
muss nicht unbedingt lügen. Aber man muss nicht immer gleich alles
sagen. Zum Beispiel muss man sich nicht als Hardrock-Fan bekennen,
wenn nach dem Musikgeschmack gefragt wird.
:::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::
ADRESSEN
und websites:
+
SCHUFA - Selbstauskunft (für den Vermieter):
SCHUFA
Holding AG
Kormoranweg
5
65201
Wiesbaden
Tel.:
+49 (0)6 11-92 78 0
Fax:
+49 (0)6 11-92 78 109
E-Mail:
meineSCHUFA@SCHUFA.de
+
Immowelt.de
+
Lokalzeitung Ludwigshafen DIE RHEINPFALZ:
+
Lokalzeitung Mannheim / (Ludwigshafen) MANNHEIMER MORGEN:
+
Meine Stadt.de:
+
Zettel in Geschäften u.ä. aushängen:
++
Rathaus-Center Ludwigshafen, Rathausplatz 20, 67059 Ludwigshafen,
Telefon.: 49 621 591010
++
REWE im Rathauscenter
+SEITEN
im Internet (örtliche Gruppen, (Cafe-)Asylgruppen):
Facebook:
+
Bei Wohnbaugesellschaften melden:
++
Bauen + Wohnen Wohnungsbaugesellschaft mbH, Weiherhofstraße 8,
Ludwigshafen am Rhein
++
LUWOGE
MANNHEIM
Mieterverein:
Mieterverein
Ludwigshafen, Frankenthal und Speyer e.V.
Wredestr.
33, 67059 Ludwigshafen
Tel
: 0621 / 59 29 67 0 / E-Mail: info@mieterverein-lu.de
WOHNBERECHTIGUNGSSCHEIN:
Sozialwohnungen
im Sinne des Wohnraumfördergesetzes sind durch öffentliche Mittel
geförderte Wohnungen.
Hinweise
für die Ausstellung einer Bescheinigung über die Wohnberechtigung
(Paragraf 27 Wohnraumförderungsgesetz).
Die
Bescheinigung wird nur auf Antrag ausgestellt. Ihre Gültigkeitsdauer
beträgt ein Jahr. Maßgeblich sind grundsätzlich die Verhältnisse
zum Zeitpunkt der Antragstellung. Für die Ausstellung einer
Bescheinigung ist das Jahreseinkommen des Antragstellenden und der
zum Haushalt gehörenden Familienangehörigen zu ermitteln. Abhängig
von verschiedenen Einkommensgrenzen werden drei Förderstufen
(Förderwege) unterschieden.
Erforderliche
Unterlagen
alle
Einkommensnachweise wie zum Beispiel Rentenbescheide, Bescheid über
ALG I, Bescheid über ALG II und Sozialgeld, Bescheid über
Grundsicherung, Verdienstbescheinigung usw.
ein
gültiges Ausweisdokument; zu beachten ist:
EU-Bürgerinnen
und -Bürger erhalten grundsätzlich immer eine
Wohnberechtigungsbescheinigung
bei
Nicht EU-Bürgerninnen und -Bürgern erfolgt eine Prüfung anhand des
Aufenthaltstitels (Niederlassungserlaubnis und Aufenthaltserlaubnis)
bei
Studentinnen und Studenten die Immatrikulationsbescheinigung
bei
Wehr- beziehungsweise Bundesfreiwilligendienstleistenden eine
Bescheinigung über die Dauer des jeweiligen Dienstes
bei
Schülerinnen und Schülern, die 16 Jahre und älter sind, eine
Schulbescheinigung
bei
werdenden Müttern ab dem 3. Schwangerschaftsmonat der Mutterpass
Gebühren:
Diese Bescheinigung wird gebührenfrei ausgehändigt.
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Text als Bild:
MfG
Burkhard Tomm-Bub
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AUCH DER VERSUCH DAZU IST DAHER LEIDER UNTERSAGT!
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