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Freitag, 14. August 2026

#Mounjaro #Life-Styler #Unrecht #Gesundheitspolitik

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#Mounjaro: Super für faule Life-Styler!

Zahlt doch selbst, ihr Couch-Kartoffeln! –

(Alternativtitel: "Kostenübernahme Mounjaro: Die soziale Hängematte im Paragrafendschungel" oder "Ein auktorialer Bericht aus der Herzkammer des deutschen Spar-Vibrations-Systems")


Kapitel 1: Das Menschenbild der Spar-Vibration

Es ist eine allgemein bekannte, wenn auch selten laut ausgesprochene Wahrheit, dass der liebe Gott den deutschen Sozialstaat vor allem deshalb erschaffen hat, um die chronisch träge Natur seiner Bewohner zu disziplinieren. In den klimatisierten Etagen der bundespolitischen Entscheidungsträger herrscht darüber rührende Einigkeit: Der gemeine Staatsbürger an sich tendiert genetisch zur „faulen Sau“. Er ist eine Couch-Potato, die den Tag vorzugsweise damit verbringt, Salzstangen in sich hineinzustopfen, während sie in der sozialen Hängematte schaukelt.

Ob faule Malocher, die sich mittels fadenscheiniger Krankmeldungen der vaterländischen Wertschöpfung entziehen, betrügerische Bürgergeld-Empfänger, zu wenig arbeitende Rentner oder jene Schutzsuchenden, die nur deshalb Grenzen überqueren, um die hiesigen Kassen zu plündern – das Menschenbild des modernen Geldverwalters ist von erfrischender Schlichtheit. Wer krank ist, ist meistens einfach dumm, uninformiert oder schlicht zu bequem.

Ausgenommen von dieser göttlichen Trägheit sind selbstverständlich jene Lichtgestalten, die das Land lenken. Männer wie Friedrich Merz oder Carsten Linnemann, und scharfzüngige Rechtsanwältinnen wie Nina Warken, die den Kranken unentwegt etwas „auf die Zwölf“ geben, damit das GKV-System nicht ins Wanken gerät. Sie alle wissen: Ein bisschen Zuzahlung hat noch keinem geschadet. Ein paar Euro mehr für die Pillen, und schon läuft der Laden wieder.

Bei dieser Gelegenheit darf man auch nicht vergessen zu loben, dass die Dynamik und Flexibilität unserer Volks(ver)treter:innen enorm ist! Jedenfalls, wenn es um die eigenen Interessen geht. Schließlich war Rechtsanwältin Nina W. ja zwischendurch auch mal ein wenig Gesundheitsministerin. Und hat so einiges mit auf den Weg gebracht. Kürzungen und Verschlechterungen beim GKV-Gesetz, beim KHVVG, etc. Zu unser aller Wohl, natürlich. Und zu dem der Wirtschaft. Obwohl diese ja aktuell bereits einen schönen Zuschuss durch das

Verzocken von Millionen Euro durch mehrere gesetzliche

Krankenkassen und Kassenärztliche Vereinigungen (KVen)

bekommen hat, die durch riskante Geldanlagen erhebliche

Beitragsgelder verloren.


Kapitel 2: Das ICD-Mittelalter und die unsichtbaren Kranken

In genau dieser logischen Sekunde betritt aber auch der Paragraph 34 des Fünften Buches Sozialgesetzbuch die Bühne – ein juristisches Meisterwerk aus dem tiefen Mittelalter der Gesundheitspolitik, das mit der Eleganz einer Guillotine über das Schicksal der Versicherten richtet.

Der auktoriale, allwissende Betrachter erlaube sich an dieser Stelle einen Blick in die Krankenakte einer namentlich nicht genannten, aber hochintelligenten ehemaligen Altenpflegerin und Sozialarbeiterin. Eine Frau, die ihr Leben lang die Trümmer des Systems aufgeräumt hat, die medizinische Fachliteratur wie Romane liest und sich so gesund ernährt, wie es die Natur nur zulässt. Sie liebt den Tanz, das Fahrradfahren, die Bewegung. Doch sie kann nicht mehr.

Eine disseminierte Borreliose – eine jener chronischen, heimtückischen Infektionen, die das deutsche ICD-10-Verzeichnis geflissentlich ignoriert, während das moderne Ausland mit der ICD-11 längst weiter ist – hat ihre Mobilität in Ketten gelegt. Eine der Folgen des erzwungenen Stillstands: Adipositas. Eine weitere schwere, chronische Erkrankung.

Schon allein die „Eigenbehandlung“ der Borreliose nagt stark an den Ersparnissen. Privatrezepte, „Off-label-Verordnungen“, alternative Behandlungsansätze kosten Geld. Über Jahre. Und Nerven. Denn wer eine Krankheit hat, die es in Deutschland (noch) „nicht gibt“ – na ja, der ist ja wohl logischerweise ein „Psycho“. Und wird auch so behandelt.


Kapitel 3: Der Würgegriff des Paragrafen 34

Hier nun greift die herrliche, zutiefst christliche Logik des Paragrafen 34. Das Gesetz, vor Jahrzehnten in weiser Voraussicht verfasst, wirft hochwirksame, stoffwechselregulierende Medikamente wie Mounjaro in denselben bürokratischen Topf wie Mittel gegen Haarausfall oder Präparate zur Steigerung der männlichen Erektionsfähigkeit. Es sind „Lifestyle-Arzneimittel“.

Die Regulierung des Körpergewichts, so dekretiert es das Gesetz, ist reine „private Lebensführung“. Ein Hobby quasi. Wer dick ist, will sich halt nur für den Strand schick machen. „Hast Du was – erzähl mir nix! Nimm doch was, das hilft Dir fix!“, flüstert der Geist der Spar-Nation durch die Flure der Krankenkassen. „Aber zahl es gefälligst selbst.“

Dass die Weltgesundheitsorganisation und sogar der Deutsche Bundestag Adipositas als chronische Krankheit anerkennen, stört die heilige deutsche Bürokratie wenig. Solange kein handfester Diabetes Typ 2 vorliegt, bleibt der Geldhahn zugedreht. Die Logik ist bestechend: Erst wenn der Körper so weit verfällt, dass der Zucker das System kollabieren lässt, wird der Patient wieder als wirtschaftlich relevant eingestuft. Bis dahin gilt auch hier: Privatrezept. Off-Label. Das Aufbrauchen der letzten Ersparnisse für die bloße Existenz. Und wer keine Ersparnisse hat? Nun, der hat sich eben nicht genug angestrengt.


Kapitel 4: Der Zynismus der Karotte und das doppelte Mandat

Der auktoriale Erzähler beobachtet mit feinem Amüsement die Ratschläge, die das System für solche Härtefälle bereithält. Mit einem Zynismus, der selbst gestandene Psychiater zur Auswanderung bewegt, wird der betroffenen Frau zu „Ernährungsumstellung, Verhaltenstherapie und Sport“ geraten. Dass der Körper die Bewegung physisch gar nicht zulässt, wird im Algorithmus der Kassen als mangelnder Wille verbucht. „In die Kiste hauen“ könne man sich ja schließlich nach Feierabend, aber bitte erst, wenn der Krankenschein pünktlich am ersten Tag vorliegt.

Natürlich gibt es Hoffnungsschimmer – jene zähen, bürokratischen Karotten, die man dem Esel vor die Nase hält, damit er weiterläuft. Der „Einzelfallantrag wegen Systemversagens“. Ein juristischer Spießrutenlauf, bei dem der behandelnde Arzt ein literarisches Gutachten verfassen muss, um zu beweisen, dass die Patientin nicht einfach nur zu faul zum Joggen ist. Man muss die „Wirtschaftlichkeit“ des Überlebens nachweisen. Man muss belegen, dass ein paar Hundert Euro für ein Medikament billiger sind als die drohende Pflegebedürftigkeit und der Herzschaden.

Die Erfolgschance im ersten Anlauf? Nahezu null. Das System lehnt prinzipiell ab. Es liebt den Widerspruch, es lechzt nach den langen Fluren der Sozialgerichte. Währenddessen schwinden die privaten Gelder, die Apothekenpreise sinken nur im Schneckentempo, und die Rüstungsindustrie freut sich über ganz andere Budgets. Reichlich Geld ist schließlich da im Land – es befindet sich nur, wie so oft, in den völlig falschen Händen. Es versickert in pompösen Diäten, ausufernder Bürokratie und den schicken Partys der Superreichen, während in der Pflege das große Maul zerrissen und über die angebliche Faulheit der Angestellten lamentiert wird.

So vibriert sie vor sich hin, die neue, sparsame Nation. Ein herrlicher, zynischer Rückschritt ins Mittelalter, elegant verwaltet von den großen Namen an der Spitze. Doch die Parole ist längst ausgegeben. Sie hallt wider aus den Liedern derer, die nicht mehr schweigen wollen, unüberhörbar, Schritt für Schritt:

Tritt zurück!

In diesen Liedtexten liegt mittlerweile gar ein Doppelsinn. Wenn die Verantwortlichen dieser Aufforderung überraschenderweise nicht nachkommen möchten – könne man die Aufforderung ja durchaus auch als Auftrag an alle Betroffenen verstehen, derartiges zu tun. In einem etwas anderen Sinne als anfangs gemeint allerdings.


Anhang: Wissenschaftlicher und politischer Realitäts-Check

Der Kampf um die Anerkennung von Adipositas als eigenständige, chronische Krankheit wird von einem breiten Netzwerk aus Wissenschaft, Medizin und Betroffenenverbänden geführt. Ziel ist es, die gesellschaftliche Stigmatisierung zu beenden und eine vollständige Kostenübernahme für Therapien zu erreichen.

Medizinische Fachgesellschaften & Netzwerke

Deutsche Adipositas-Gesellschaft (DAG) e.V.: Die zentrale wissenschaftliche Fachgesellschaft erforscht Adipositas und fordert die Etablierung verbindlicher Versorgungsstrukturen.

Adipositas Verband Deutschland e.V.: Die größte Patientenselbsthilfeorganisation vertritt die Interessen Betroffener in Politik und Gesundheitswesen und kämpft intensiv gegen Diskriminierung.

Deutsche Diabetes Gesellschaft (DDG) e.V.: Da Adipositas der Hauptrisikofaktor für Typ-2-Diabetes ist, arbeitet die DDG eng an politischen Strategien mit.

Deutsche Allianz Nichtübertragbare Krankheiten (DANK): Ein Zusammenschluss von über 20 medizinisch-wissenschaftlichen Fachgesellschaften, der politische Maßnahmen wie eine Zuckersteuer fordert.

Was sagt die WHO?

Die Weltgesundheitsorganisation (WHO) hat hier eine eindeutige und langjährige Pionierrolle:

Bereits im Jahr 2000 hat die WHO Adipositas offiziell als chronische Krankheit klassifiziert.

Die WHO betont kontinuierlich, dass Adipositas eine komplexe, fortschreitende Erkrankung ist, die auf biologischen, genetischen und umweltbedingten Faktoren beruht – und keine Willensschwäche oder reine Lifestyle-Entscheidung darstellt.

In ihren Berichten warnt die WHO vor einer weltweiten Epidemie und fordert Regierungen auf, das Krankheitsmanagement fest in die staatliche Gesundheitsversorgung zu integrieren.


Was sagt der Deutsche Bundestag?

Der Bundestag hat die medizinische Realität formal anerkannt, die finanzielle Umsetzung hinkt jedoch im Sozialrecht hinterher:

Der Meilenstein (Juli 2020): Der Deutsche Bundestag hat Adipositas im Rahmen der Verabschiedung der "Nationalen Diabetes-Strategie" offiziell als eigenständige, chronische Krankheit anerkannt.

Das Problem im Sozialrecht: Trotz dieser politischen Anerkennung ist Adipositas im Sozialgesetzbuch (SGB V) bis heute nicht vollständig mit anderen chronischen Krankheiten gleichgestellt.


Der "Lifestyle"-Ausschluss: Neue, hochwirksame Medikamente zur Gewichtsreduktion (wie Wegovy/Mounjaro) fallen nach wie vor unter den sogenannten "Lifestyle-Paragrafen" (§ 34 SGB V). Das bedeutet: Gesetzliche Krankenkassen dürfen die Kosten für diese Medikamente zur reinen Gewichtsreduktion standardmäßig nicht übernehmen.

Zusammenfassend: Wissenschaftlich (WHO) und politisch (Bundestag) gilt Adipositas als Krankheit – das deutsche Krankenkassenrecht sperrt sich jedoch weiterhin gegen die automatische Kostenübernahme von Medikamenten.

Weiterführende Multimedia-Links (Songs zum Thema)


LASTA-MAN / Laster-Mann MERZ-NATION

https://www.youtube.com/watch?v=GHnhqa9821w



TRITT ZURÜCK! (Rockversion!!) (Nicht die PUNK-Version) :-)

https://www.facebook.com/reel/1055493617226992
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https://www.youtube.com/watch?v=LEERPJyD9p4

( V.i.S.d.P.: B.Tomm-Bub,M.A. 67063 Lu`/Rh.ogma1@t-online.de )