IMPRESSUM

Freitag, 12. Februar 2016

Bericht HartzIV Saarbruecken


BERICHT
Das neue Hartz-IV-Rechtsvereinfachungsgesetz
* Segen oder Fluch für Langzeitarbeitslose?


So war es angekündigt:


Hans Sander war dann leider doch verhindert, dafür aber erschien Herr Reis von der BA mit "Verstärkung".
Aber. Das war nicht schlimm.
:-)



Manfred Klasen (Vorsitzender der KSA) führte souverän durch die Veranstaltung, die mit 23 Personen im Publikum und vier Akteuren auf dem Podium für ein (scheinbares) Rand- und Spezialthema gut besucht war.

Von Seiten der BA wurde zunächst die Entstehungsgeschichte des Änderungsgesetzes referiert und dann auf die m.E. wenigen Vorzüge für die "Kunden" hingewiesen.

Eine interessante Information war hier allerdings, dass die beabsichtigte finanzielle Verschlechterung hinsichtlich des Umganges mit getrennt lebenden Kindern in letzter Minute wohl doch wieder heraus genommen worden sei.
Nun solle eine gerechtere Regelung eingefügt werden. Das klingt löblich- wird aber sehr aufmerksam zu beobachten sein! 


Eine weitere Information, die mich inhaltlich sehr verärgerte, war, dass die Regelungen hinsichtlich der Ausweitung des Ersatzanspruches bei "sozialwidrigem Verhalten" im erarbeitendem Gremium "konzertiert" beschlossen worden sei. Dies wurde mir auf Nachfrage auch nochmals ausdrücklich bestätigt.
D.h.: hier hat unter anderem der beteiligte Deutsche Verein  mit zugestimmt. 
Traurig! Wirklich. 




Anschließend erhielt ich die Gelegenheit, meine Bewertung ausgewählter Punkte vorzutragen.



Die entsprechende Dokumentation füge ich am Ende dieses Artikels an.

Die Tonspur schon einmal hier:
 


In der folgenden angeregten Diskussion mit dem Publikum ergaben sich in meiner Wahrnehmung weitere wichtige Akzente.

+ Es wurde nochmals betont, dass 404,- Euro monatlich in einem reichem Land wie Deutschland ein Existenzminimum nicht wirklich abdecken. Bedenkt man, dass mit diesem Betrag Stromkosten, sämtlicher Lebensunterhalt, Rücklagen für Notlagen, Versicherungen, gesunde Ernährung und sämtliche sonstigen Kosten abgedeckt werden sollen: ist dies auch unmittelbar einsichtig.
Dieser Regelsatz ist falsch berechnet, zu niedrig berechnet und dies zudem anhand veralteter Zahlen. Zudem drohen stets Sanktionen, bei angeblichen oder tatsächlichen Fehlern, die man macht.


+ Die mangelnde Realitätsnähe der Gesetzgeber und aber auch vieler Sachbearbeiter*innen vor Ort wurde beklagt.
Zu Recht.
In diesem Zusammenhang wies ich u.a. auf meine Aktion "Jobcenter: Aufruf vorm Spiegel zu verweilen!" und auch auf die neue Initiative von Inge Hannemann und anderen hin, welche den Gesetzgeber unter Druck zu setzen versucht:
"#sanktionsfrei".

In meinem Abschluss-Statement wies ich nochmals darauf hin, dass es sehr wichtig ist, sich nicht spalten zu lassen. Ein Aufhetzen und eine Konfrontation zwischen Gruppen wie

Niedriglöhner*innen <---> ALG II - Leistungsberechtigten, 

ALG II - Leistungsberechtigten 
<---> Flüchtlingen, etc.

ist absolut sinnfrei, unlogisch und kontraproduktiv!

Es ist genug für Alle da!
Der gemeinsame Gegner: sitzt anderswo!

Zur Ergänzung bliebe noch anzufügen, dass auch nach Ende des offiziellen Teiles noch interessante Gespräche statt fanden und auch die mitgebrachten Bücher fanden Interesse.


Einige von meinen wurden auch mitgenommen, einige von diesen wiederum auch bespendet, so dass die gesamte Unternehmung für mich auch kein zu großer finanzieller Verlust wurde. 



MfG
Burkhard Tomm-Bub, M.A.
- Ex - Fallmanager im jobcenter - 





Btw. gibt es zur Verbreitung des Widerstandsbuches auch eine Verschenk - Aktion für Beratungsstellen, die vorerst bis zum Ablauf des 15.02.2016 läuft. Dies ist der Link:

https://www.startnext.com/h4widerstandsbuch



ANHANG

Hier nun die Tafeln der Powerpoint-Präsentation, anschließend mein Beitrag im Fließtext plus einiger Zusätze, die auch beim Vortrag angefügt wurden.

(Vergrößerung durch Anklicken.) 









DER TEXT:
::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::
SAARBRÜCKEN, 11.02.2016

Sehr geehrte Damen und Herren,
liebe Kolleginnen und Kollegen.

Es freut mich, dass ich heute hier sein darf und auch einige Worte zum Thema beitragen kann.

Angekündigt bin ich als Sozialarbeiter, als Magister und als Autor von Hartz-Ratgebern.
Dies möchte ich aber kurz noch ein wenig ergänzen.
Ich habe seinerzeit unter dem alten BSHG (Bundes Sozial Hilfe Gesetz) gearbeitet, in einem Sozialamt, als Sozialfachkraft.
Und danach habe ich dann ebenso mehrere Jahre in einem jobcenter als Fallmanager gearbeitet, bis man mich dort, nun, entfernte...
Wer hier Ähnlichkeiten zu Inge Hannemann sieht: der- braucht vermutlich keine Brille! :-)
Der Unterschied ist lediglich der, dass Inge Hannemann anfangs mutiger und entschlossener als ich selbst vorging. Wofür ihr hohe Anerkennung gebührt, wie ich finde.

Doch nun zurück zum Thema.
Die Ausgangsfrage heute lautet:

"Das Hartz IV - Rechtsvereinfachungsgesetz: Segen oder Fluch für Langzeitarbeitslose?"

Ich will es vorweg nehmen.

Dieses neue Gesetz IST ein Fluch - und dies keineswegs nur für die Langzeitarbeitslosen!
(Sondern, unter anderem, auch als "Drohkulisse" für Menschen im Niedriglohnbereich.)

Das hat zwei Gründe.

Der deutsche Philosoph Theodor W. Adorno hat einmal den Satz geprägt: „Es gibt kein richtiges Leben im falschen!“

Und so richtig wie dies ist, ist es auch richtig, dass ein SGB II, also das Sozialgesetzbuch Nummer zwei, NICHT in seinem falschen Wesen verbesserbar ist, durch ein paar kleine Änderungen und Variationen an der einen oder anderen Stelle. Dies selbst dann nicht, wenn diese tatsächlich vereinfachend und menschenfreundlich WÄREN. Was sie aber nicht sind.

Doch zuerst noch etwas zu den grundlegend falschen Ansätzen, die hier nicht aufgehoben, sondern verstärkt werden.

Mit dem Wechsel vom BSHG zum SGB II, also zum ALG II, zu Hartz IV fand Anfang 2005 in unserem Land etwas statt, was nicht etwa eine graduelle Verschlechterung für viele Bevölkerungsteile war.
Nein, es war ein kompletter Paradigmenwechsel, zum Schlechteren hin.
Worin bestand dieser?

Ganz einfach. Deutschland war bis Ende 2004 ein Sozialstaat.
Wer arm und bedürftig war: hatte DADURCH einen Anspruch auf Hilfe.
Das ist vorbei.

Auch im alten BSHG gab es Kürzungen und Sanktionen, bei mangelndem Wohlverhalten.
25 Prozent. In besonderen Fällen mal 30 %.
Dann war aber Schluss. Das "zum Lebensunterhalt unerlässliche" blieb einem, es war garantiert.
Das war wahrlich nicht viel, dies nur einmal nebenbei bemerkt.

Das alles ist aber nun vorbei.
Es gibt Kürzungen von 10%. Von 30%. Von 60%. Und von einhundert Prozent. Und danach: kommt nichts mehr, gar nichts.

Zu Not, Hunger, Krankheit, Bedürftigkeit - MUSS nun das aufgesagte "Mantra" kommen, man sei arbeitswillig und "mitwirkungsbereit". Zumeist in Form sinnloser Rituale und letztlich lächerlicher "Rollenspiele" und es wird auch vom jobcenter regelmäßig geprüft und getestet, ob es einem denn da auch ernst ist, damit.
Das aber ist UNWÜRDIG.

Nur einmal zur Erinnerung: Deutschland liegt auf Platz 6 der wohlhabendsten Länder dieser Welt. Von etwa 200.

Es wäre genug für ALLE da. Absolut. Für Flüchtlinge, für Arme, für Alte UND für eine sanktionsfreie Mindestsicherung.

Das Arbeitslosengeld Zwei stellt das Existenz-Minimum dar. Das Minimum. Ein solches wird also bereits bei der ersten Sanktion des Regelsatzes um "nur" zehn Prozent unterschritten...

+ Dies also ist der erste und zudem unnötige Denkfehler im SGB II.

Es existiert ein weiterer, der aus der Praxis heraus ablesbar ist.

Dazu aber zunächst die aktuellen und bestätigten Zahlen (Arbeitsagentur / STATISTA).

Definitiv arbeitslose Menschen gibt es aktuell:
2.920.000 (Zwei Millionen neunhundertundzwanzigtausend Personen).


Gemeldete Offene Stellen gibt es:
580.844 (Fünfhundertachzigtausend achthundertvierundvierzig).

Und ja, es gibt auch ungemeldete offene Stellen- aber: es gibt auch gemeldete, die nicht echt oder bereits besetzt sind.

Das ist jedenfalls ein Verhältnis von 5:1. Ja.
Der schwärzeste, misanthropischte Politiker von dem ich je hörte, schätze mal die Zahl der "Faulen und Unwilligen" auf 15%.
Sind wir "großzügig": 20%.
Es verbleibt: ein Verhältnis von 4:1!

Die Aufgabe von Arbeitsagentur und jobcentern sollte es sein, offene Stellen möglichst passend und nachhaltig (!) zu besetzen.

Doch was geschieht? Menschen werden überwacht und sanktioniert, die eventuell oder tatsächlich nicht "mitwirkungsbereit" sind.
Und diese werden dann um bis zu 100% sanktioniert.

SO ein gutes Geschäft ist das übrigens keineswegs! Im Gegenteil. Der Kontroll- und Überwachungsapparat KOSTET! Das Ganze muss auch verwaltet werden. Und: es gibt viele Widersprüche und Klagen bei Gericht. Und oft erfolgreich!
Zugleich fehlen diese Ressourcen bei der eigentlichen Arbeit, der Beratung und Förderung.

Auch psychologisch ist das Ganze ein alter Hut. Menschen, die selbst motiviert sind, oder sich motivieren lassen: werden auch "funktionieren".
Wer nicht - nicht! Das lässt sich nicht erzwingen.

Die derzeitigen Zahlenverhältnisse werden sich nicht verbessern. Das ist vollkommen absehbar.

Dies ist mithin ein zweiter, kapitaler Denkfehler und falscher Ansatz.

Doch ich berichte hier sehr viel allgemeine Dinge und muss konkreter werden.

Ganz allgemein ist (beziehungsweise: WÄRE) es zu begrüßen, wenn Abläufe vereinfacht und beschleunigt werden. Davon kann ich Ihnen, als ehemaliger Fallmanager nicht nur ein Liedchen, sondern mehrere Opernarien singen. Im Jahre 2004 wurde dem Fallmanagement zugesagt, es würde sich um "etwa 75 zu beratende Menschen" handeln, mit denen künftig zu arbeiten sei. -Aufgehört habe ich persönlich jedoch dann später mit: 436 "Kunden"...!

Ich gehe jedoch mit den großen Sozialverbänden, allen Selbsthilfegruppen von Betroffenen, mit Harald Thomè, Inge Hannemann und anderen Fachleuten konform, indem ich sage, dass wir keine wirklichen Vereinfachungen oder Beschleunigungen erwarten.

Dafür aber einige weitere Verschlechterungen und Verschärfungen.
Hierzu einige Stichpunkte:

+ Es wird nun doch keine Rücknahme der Ungleichbehandlung von unter 25jährigen hinsichtlich der Sanktionen geben. Eine Ungleichbehandlung, die gesetzlich nicht zu rechtfertigen ist, Stichwort: Gleichbehandlungsgrundsatz.
Weitere kommende Nachteile sind:

+ Eine faktische Kürzung der Leistungen für Miete und Wohnen (Faktor Heizkosten)
Die gegenwärtig noch verpflichtend vorgegebene, einzelfallbezogene Prüfung der Heizkosten soll zukünftig wegfallen können. Zur Zeit müssen die Jobcenter auch hohe Heizkosten übernehmen, wenn diese begründet sind (z.B. wegen schlechter Wärmedämmung).
Statt dessen sollen nun aber künftig die Kommunen Obergrenzen festlegen dürfen, also für die angemessenen Wohnkosten bezogen auf die Gesamtsumme aus Miete und Heizung (Warmmiete). Es ist jedoch unmöglich, einen „richtigen“ Geldbetrag für die Heizkosten für alle Fallgruppen festzusetzen, der die realen Kosten dann auch wirklich deckt. Denn die notwendigen Ausgaben für die Heizung differenzieren schließlich stark, je nachdem, wie sich ein Haushalt zusammensetzt (Kleinkinder, Pflegebedürftige, chronisch Kranke), wo die Wohnung innerhalb eines Gebäude liegt und wie Heizungsanlage und Isolierung beschaffen sind.

+ Der Umgang mit getrennt lebenden Kindern wird erschwert.
Die Leistungen für das Kind soll künftig nur noch der Elternteil erhalten, in dessen Haushalt sich das Kind überwiegend aufhält. Der umgangsberechtigte Elternteil stünde in diesem Fall ganz ohne Leistungen für das Kind da. Derartige Fälle sind heute so selten nicht und können je nach konkreter Umgangsregelung einen deutlichen finanziellen Einschnitt bedeuten. Hierzu muss man allerdings eben realisieren, dass wir dabei von Haushalten reden, die ohnehin finanziell am untersten Rand angesiedelt sind...!

Weitere Kritikpunkte lassen sich finden.

+ Am wichtigsten ist aber vor allem folgende geplante, gravierende Verschärfung:
Die Ausweitung des Ersatzanspruchs bei „sozialwidrigem“ Verhalten.
Dies bedeutet insbesondere eine "Erhöhung, Aufrechterhaltung und nicht erfolgte Verringerung der Hilfebedürftigkeit" durch die "Kundin" oder den "Kunden".
Derlei liegt beispielsweise dann vor, wenn jemandem aus personenbezogenen Gründen sein Arbeitsverhältnis gekündigt wird. Hier gibt es dann nicht nur die drei Monate Sanktion nach §31a SGB II, sondern auch eine Kostenersatzforderung wegen sozialwidrigem Verhalten für eine unbestimmte Zeit in die Zukunft für alle gezahlten SGB II-Leistungen. Dasselbe trifft zu, wenn jemand sich weigert, sein Kind in einer Kita gegen seinen Willen betreuen zu lassen, oder es favorisiert, eine wirtschaftlich tragfähige Ausbildung aufzunehmen, anstatt unmittelbar „arbeiten“ zu gehen. Diese Regelungen werden massive Folgen haben, und voraussichtlich regelmäßig gegen SGB II-Bezieher eingesetzt werden. Fachleute sehen hier voraus, dass in wenigen Jahren jeder zweite ALG II - Bezieher von einer solchen "Verschuldung" betroffen sein wird. (Thomè, H., et al., 2015).

Etliches bliebe noch zu sagen, zum Beispiel zum wahrlich kritischen Thema Leiharbeit / Zeitarbeit, gleichwohl kann heute leider nicht zu jedem wichtigen Punkt etwas gesagt werden.

So schließe ich jetzt mit einem weiteren Wort von Theodor W. Adorno:

"Man sollte stets so zu leben bemüht sein, wie man in einer befreiten Welt glaubt leben zu sollen, gleichsam durch die Form der eigenen Existenz, mit all den unvermeidbaren Widersprüchen und Konflikten, die das nach sich zieht, versuchen, die Existenzform vorwegzunehmen, die die eigentlich richtige wäre. […] Die wichtigste Form, die das heute hat, ist der Widerstand.“!

Vielen Dank!

Burkhard Tomm-Bub, M.A.

SAARBRÜCKEN, den 11.02.2016

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Als zusätzliche kritische Punkte wurden folgende Bereiche genannt (Stichworte):


+ Streichung der Werbungskostenpauschale.

+ Ausschluss der Studierende an Hochschulen, die außerhalb des Elternhauses wohnen von existenzsichernden SGB-II-Leistungen.
 
+  Die Handhabung von Nothilfedarlehen der Wohlfahrtsverbände wird durch die geplanten Neuregelungen deutlich beeinträchtigt.

+ Verschlechterungen hinsichtlich des Erwerbstätigenfreibetrages bei vorläufigen Bescheiden des jobcenters.

+ Verschlechterungen hinsichtlich der Mutterschaftsleistungen, da in der Schutzfrist fiktiv angenommen wird, dass den Müttern ihr vormaliges Erwerbseinkommen weiter zufließt. Dies kann zu Bedarfsunterdeckungen führen, da nicht für alle Mütter gesichert ist, dass sie in der Schutzfrist über ein gleich hohes Einkommen wie zuvor verfügen.

+ Begrenzung Nachzahlungen
Der Zeitraum, für den Jobcenter Leistungen für die Vergangenheit nachzahlen müssen, soll abermals begrenzt werden.

+ Einmaleinkommen (nur noch Dahrlehensanspruch bei vorzeitigem Verbrauch).

 * * * * * * * 






"Foto-Nachschlag":







 * * * 



Dienstag, 9. Februar 2016

SANKTIONSFREI - mein Statement!








SANKTIONSFREI - mein Statement!

Ich denke, dass es für JedeN vor Zuraten oder Abraten gut wäre, alles zu recherchieren und zu lesen und alle Aspekte zu berücksichtigen.

Eine solche Plattform und vor allem alles was da dranhängt, das lässt sich tatsächlich nicht einfach mal so machen. Zudem diese ja auch datenschutztechnische besonders hoch gesichert werden wird.

Die wo/menpower, die nötig ist, den Apparat dahinter (Kontakte zu Rechtsanwälten, sonstigen Fachleuten verschiedener Art) zu vertiefen und zu institutionalisieren: auch die ist sehr hoch.
Wer ähnliches noch nicht unternommen hat, wird es sich kaum vorstellen können, aber es ist so.

Und dann eben noch der weitere Effekt! Sowohl durch diese Beratung, die Vordrucke, und einfach den emotionalen Schutz der Plattform, sollen Menschen ermutigt werden, Widerspruch und Klagen beim Sozialgericht einzureichen. 


Letztlich will ich mit meinem Widerstandsbuch ja ähnliches.

Und dann kommt eben noch hinzu, dass auch das Ausfallrisiko übernommen werden soll, eben diese durchschnittlich 109,- Euro Sanktion. Das kann die Menschen ganz konkret ERMUTIGEN, im Wortsinn.

Und das Ziel DAHINTER- das greift ein Stück weit nach den Sternen. ... Aber auch die bekommt man ja manchmal tatsächlich zu fassen...! :-))
Schon jetzt sind Widerspruchsstellen und Sozialgerichte stark überlastet. Und das, obwohl nur 5% der "Kund*innen" sich trauen aktiv zu werden. (Von diesen wiederum gewinnen ja schändlicherweise für die jobcenter ca. 40%.)
Es gibt Einschätzungen, dass eine Verdoppelung des Prozentsatze auf 10% die befassten Stellen schier "sprengen" würde.
Und das: das ist eine Vision!
Eine kühne, aber keine verrückte. Das könnte dem System tatsächlich ernsthaft weh tun. Zur Aufmerksamkeit, zum Handeln zwingen.

Und dafür ist es schließlich allerhöchste Zeit!

Daher werde ich unterstützen, so gut ich irgend kann.
Noch eine Anmerkung zu Startnext:
Es gibt eine Fundingschwelle bei 75 000,- Euro. Ab diesem Betrag scheint das Projekt insgesamt Erfolg versprechend. Und: nur DANN werden die gesammelten Gelder wirklich ausgezahlt. Bleibt die Spendensumme darunter: bekommen alle Spender*innen ihr Geld zurück.
Eine gemurkste light - Version wird es also nicht geben.
Zeit dafür ist nur bis zum 31.03.2016...

Ich jedenfalls werde mich hinter diese Sache stellen, vollständig!
:-)

MfG
Burkhard Tomm-Bub


https://www.startnext.com/sanktionsfrei





Teil II. / FAQ 

In den Netzen werden nun oft kritische Fragen zu ‪#‎sanktionsfrei‬ gestellt.

Mal sachlich, mal ... nun ja. 

Ich selbst zähle nicht zu den Initiatoren, stehe aber voll hinter diesem Ansatz und sehe mich insgesamt durchaus als Fachmann für den Themenkreis "Hartz IV".

Anhand des Fragenkataloges eines bestimmten Herrn, nennen wir ihn "Herr X" habe ich hier einmal einige Fragen und Antworten zusammen gefasst. Herr X wird datenschutzgemäß nicht namentlich genannt und ich habe seine Fragen sinnwahrend von unerheblichem Ballast befreit.

Herr "X":

Konkret und unmissverständlich: ich halte sanktionsfrei.de für eine "Mogelpackung" bzw. eine "Kaffeefahrt ins Blaue".

Folgende Fragen.

1. Warum hat Inge Hannemann während der Zeit 2005-2013 als Angestellte der Stadt Hamburg Sanktionen ausgesprochen?
Die letzte Aktion "Sanktionen abschaffen" per Petition erreichte, ebenfalls mit Hilfe der LiNKE über 100.000 Unterschriften und somit das Anhörungsrecht.
In Folge gab es noch eine Petition von ver.di und einige davor. Alle sind aufgrund der Machtverhältnisse im Bundestag gescheitert, zuletzt in namentlicher Abstimmung am 1.10.2015.

2. Wie also will man "Wir schaffen Sanktionen ab" in die Tat umsetzen?

2a. Diesmal 200.000 gerne auch 1.000.000 Unterschriften gegen die geballte Übermacht von SPD/GRÜNE/CDU/CSU (90 % d. BT) sammeln und mit Sicherheit erneut scheitern?

3. Da wir alle ja berechtigterweise Transparenz in allen möglichen Angelegenheiten fordern, wie sieht der Plan B für den Fall aus, das die Fundingschwelle von 75.000 € NICHT erreicht wird?

4. Es wird gesprochen von "besseren", rechtlichen Möglichkeiten sich gegen Sanktionen zu wehren.
Inwiefern werden von euch die gleichen Möglichkeiten, Hilfe bei Widerspruch und Klage, die bereits jetzt von vielen tausend Aktiven unentgeltlich angeboten werden, seitens des noch nicht existierenden Portals als "besser" eingeschätzt?
Ein weiteres Ziel bzw. Versprechen! des Portals ist der Erhalt des Existenzminimums durch eine solidarische "Aufstockung".
Zu beachten wäre in diesem Fall SGB II § 11a Abs. 5 Nr. 2 (Nichtanrechnung von Einkommen)
"(5) Zuwendungen, die ein anderer erbringt, ohne hierzu eine rechtliche oder sittliche Pflicht zu haben, sind nicht als Einkommen zu berücksichtigen, soweit... sie die Lage der Leistungsberechtigten nicht so günstig beeinflussen, dass daneben Leistungen nach diesem Buch nicht gerechtfertigt wären."
Die Tatsache, dass nach derzeit gültiger Rechtsauffassung die Sanktion eine gesetzlich normierte "Strafe" ist , erfüllt die Voraussetzung einer Begünstigung durch die "Aufstockung".

5. Wie begründet ihr, bzw. der beteiligte Anwalt die Annahme, das diese Aufstockung nicht unmittelbar als Einkommen vom Regelsatz in voller Höhe abgezogen wird?

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Die ANTWORTEN:

Ach, Herr "X". 

Eines können Sie gut und geben sich auch große Mühe damit (warum eigentlich?), nämlich Miesmache, persönlich werden, Versuche anstellen zu demotivieren.
Wenn Sie selbst soviel bessere Konzepte haben und um soviel erfolgreicher aktiv sind: dann legen Sie das doch mal auf den Tisch, dokumentieren Sie es!

Die Frage 1 
personalisiert und polemisiert, das gehört hier nicht zur Sache und wurde von Inge Hannemann an anderen Orten schon beantwortet.

Die Trennung Ihrer Fragen ist nicht sauber. Frage 1. geht in Frage 2. über.

Dazu: Ihre Angaben sind so nicht richtig. Es wurden "nur" gut 90000 Unterschriften gesammelt, dies allerdings innerhalb 28 Tagen, bezüglich der Petition einer Privatperson.
Denn weiterhin falsch ist Ihr ganz besonderes Hervorheben der LINKEN. Ich war damals selbst aktiv und kann klar bestätigen, dass die LINKE nur langsam und zögerlich einstieg. Gegen Ende war es dann nennenswert, ganz klar. Aber insgesamt war die LINKE eben absolut NICHT dominanter Faktor. 

Die Antwort wie "Wir schaffen Sanktionen ab" umgesetzt wird, könnten Sie sich leicht selbst beantworten, hätten Sie das Konzept wirklich gelesen. Aber vielleicht haben Sie das ja und ignorieren nur bewusst entscheidende Teile.

Nur mal kurz und in meiner Lesart dennoch knappe Stichworte dazu:

a) Sanktionen werden für DIE Menschen verhindert, welche die Hilfe der Plattform und der Anwälte erfolgreich in Anspruch nehmen. 

b) Sanktionen werden de facto verhindert / abgeschafft für Menschen, die den finanziellen Ausgleich durch die Plattform in Anspruch nehmen. 

Das alles ist aber nicht der Kern, richtig. Der ist dieser:

c) Bereits jetzt sind Widerspruchsstellen und Sozialgerichte äußerst stark belastet mit Widersprüchen und Klagen. Von denen über 40% erfolgreich sind.
Dabei gehen zur Zeit nur etwa 5% der sanktionierten Menschen diesen Weg. Aus Angst vor weiteren Sanktionen, wegen mangelnder Informationen, aus Unvermögen, etc. 
Es gibt einsichtige Schätzungen, dass das Gesamtsystem ernsthaft in Bedrängnis gerät, wenn sich die Zahl nur von 5% auf 10% verdoppeln lässt. Nicht nur, aber auch deshalb, weil Sanktionierung zur Zeit noch ein "Geschäft mit Gewinn" zu sein scheinen. (Auf dem Papier sparen die jobcenter ja tatsächlich ein. Insgesamt und volkswirtschaftlich ist es aber schon jetzt ein Verlust.)
Wenn`s ums Geld geht: hört der Spaß aber bekanntlich auf. Es ist durchaus zu erwarten, wenn der Plan gelingt (trotz Demotivierern wie Ihnen), dass die Regierung dann angeblich ihre "soziale und humane Ader" entdeckt und am Sanktionssystem deutliche Änderungen vornimmt. 
Soweit im Telegrammstil.

Ihre Frage 2a 
ist völlig ... abdriftend. Rhetorisch, polemisch. In etwa so, als flechte man in eine Diskussion über Obstsorten plötzlich eine Frage nach dem Wetter ein...

Frage 3 
zeigt, dass Sie auch mit den Regularien der Plattform "Startnext" nicht vertraut sind. Wenn die Fundingschwelle NICHT erreicht wird, werden die Gelder der Spender*innen NICHT eingezogen, bzw. zuverlässig zurück erstattet. 
Sollten Sie es eher inhaltlich meinen: das wird man sehen. Wenn so ein guter Ansatz, mit hoher Qualität und guter wo/menpower nicht funktioniert - wird man hinterher zunächst genau und ausführlich analysieren müssen, warum und wieso. So macht man das nämlich, wenn man gut und qualitativ hochwertig vorgeht. Erst DANACH beginnen dann Planungen für einen noch besseren Ansatz.

Frage 4 
bietet IMHO eine weitere unüberlegte Polemik. 

Sie schreiben:
"Inwiefern werden von euch die gleichen Möglichkeiten, Hilfe bei Widerspruch und Klage, die bereits jetzt von vielen tausend Aktiven unentgeltlich angeboten werden, seitens des noch nicht existierenden Portals als "besser" eingeschätzt?"

Zunächst: die Inanspruchnahme der Plattform wird EBENFALLS kostenlos sein. Das wissen Sie auch.
Viele tausend Aktive - ja eben. Sehr gut, sehr lobenswert!
Aber: unkoordiniert verstreut übers Land. Mit sehr unterschiedlichem politischen Hintergrund und Radikalitätsgrad. Von unterschiedlich guter Gesundheit, Motivation, Durchhaltevermögen der Betreiber*innen. 
Geboten werde qualitativ sehr gute, nicht wirklich aktuelle Seiten und ja, auch veraltete, schlechte Angebote gibt es. 
Und, auch das muss man ehrlicher Weise sagen: auch von unterschiedlicher Kompetenz.
Eine Plattform mit den Ausmaßen und der wo/menpower von #sanktionsfrei - wird nicht von Anfang an perfekt sein: aber doch viel näher an diesem Ziel. Das versteht sich eigentlich von selbst und ist auch im Konzept so niedergelegt.

In Frage 5 
bezweifeln Sie, dass eine solidarische "Aufstockung" rechtlich in Ordnung geht und behaupten u.a., dass Sanktionen eine gesetzlich normierte "Strafe" seien, etc. ...
So wird eine Sanktion aber eben NICHT bezeichnet. 
Weiters: Sie sind hochklassiger Fachanwalt? Na sowas. Die Anwälte, die bei #sanktionsfrei mittun: SIND es jedenfalls. Man darf da durchaus von einer fundierten Konzeptionierung ausgehen!

Ihre Fragen dienen dem persönlichen Angriff, sind rhetorisch bis polemisch und versuchen zu demotivieren.

Was bekommen Sie eigentlich von der BA für Ihre Mühe, Herr "X"?

Gruß
Burkhard Tomm-Bub, M.A.

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Montag, 1. Februar 2016

Frau Andrea Nahles Unwahrheiten von der Bundesministerin für Arbeit und Soziales

Zum Artikel der FAZ, am 31.01.2016

http://www.faz.net/aktuell/politik/inland/andrea-nahles-fordert-fluechtlinge-auf-sich-zu-integrieren-14044777.html




Frau Andrea Nahles: Unwahrheiten von der Bundesministerin für Arbeit und Soziales

Ich bitte vorab um Entschuldigung, wenn ich ausnahmsweise mal etwas flach und eventuell sogar etwas pöbelnd werde. Nicht inhaltlich, aber formal. Das hat einen Grund. Mir ist danach. 
Gleichwohl. Also. 

Was Frau Nahles da schwadroniert, braucht man überhaupt nicht auseinander klamüsern nach Flüchtlingen und "Hartzler*innen / ALG II - Leistungsberechtigten.

Was sie in Wahrheit explizit dazu sagt, ist auch quantitativ recht wenig und erstaunlicher Weise sogar im Effekt zuweilen richtig (wenn auch nicht immer mit der richtigen Begründung).

Nein, mir ist etwas anderes wichtig. Und es nervt mich und es ist wieder die alte Schizophrenie und Lügerei durch Weglassen.

Gut auf den Punkt gebracht ist das hier, ich zitiere:

" ... Wer Hilfe benötigt, bekommt sie. Aber es gibt keinen Anspruch auf leistungslose Unterstützung. Der Staat schiebt an wenn nötig, aber wer kann, muss auch selbst in die Pedale treten, damit es vorwärts geht. Und irgendwann muss es allein gehen. ..."

Wer Hilfe benötigt, bekommt sie - seit 01.01.2005 EBEN NICHT mehr. Das ist eine glatte, offene Lüge. 

Kein Anspruch auf leistungslose Unterstützung. Das ist schon ehrlicher. 
Nur Leistung zählt. Wer nichts leisten will und / oder kann: ist nichts wert. In keiner Hinsicht. Gar nichts. 
Es ist auch seit 2005 völlig und völlig egal, ob dieser Mensch OBJEKTIV Hilfe braucht, ob er sonst wohnungslos wird, oder hungert, durchdreht, oder sonstwas. ES.IST.EGAL.!

Sozialstaat? "Verantwortung vor Gott", wie es zu Beginn des Grundgesetzes (GG) geschrieben steht? Pustekuchen!

In gewisser Weise folgt nun die größte Lüge von allen. Allerdings versteckt sie sich hier und ist subtil.

Zitat:
" ... aber wer kann, muss auch selbst in die Pedale treten."

Klingt doch irgendwie nett und logisch?
Sicher.
ABER. Wer befindet darüber, ob jemand "kann"?
Nach welchen Kriterien, anhand welcher beurteilerischen Kenntnisse und Fähigkeiten, sowie in welchem Zeitraum und mit welcher Sorgfalt?

Jobcenter: es darf und soll gekürzt und sanktioniert werden!
10%, 30%, 60%, 100%. Und fertig ist`s.
Und nein: wenn man raus ist, ist man raus. Nix Sozialamt oder so.

Jemand steht im Büro und sagt: "Ich will nicht!"
Jemand macht dreimal hintereinander nicht was er soll, obwohl es ihm, nach Einschätzung seines FM, seines Fallmanagers (!!), leicht möglich ist.

GAME OVER!

Der Teamleiter freut sich, die Sanktionsquote (die man nicht mehr so nennen darf) ist stabilisiert! Hurra.

"Ich will nicht!" heißt SEHR oft: "Ich kann nicht!".
Es gibt da so etwas wie Stolz, wie Scham, bei erwachsenen Menschen. Sich selbst eingestanden - oder nicht einmal sich selbst eingestanden.

Und das entsprechende gilt ebenso für die zweite Konstellation, die ich eben, weiter oben nannte. 

VIELE Fallmanager sind mittlerweile nicht mal mehr annähernd qualifiziert, derlei zu wissen, zu erkennen und behutsam zu erarbeiten, was man tun kann.

Vielleicht ist das für sie sogar besser. 2004 wurden "ca. 75 zu beratende Menschen", "auf Augenhöhe" versprochen.
Aufgehört habe ich als Fallmanager mit 436 "Kunden"...!

Damit wir uns nicht falsch verstehen. Der Ansatz ist von Beginn an falsch und inhuman. Das ALG II deckt KNAPP das Existenzminimum. JEDE Kürzung ist also IMMER ein Unterschreiten dessen.

Aber selbst INNERHALB des falschen Denkens, bleibt das Konstrukt "Hartz IV" unlogisch und inhuman. 

Der Absatz des Elaborates endet mit einer weiteren, frechen Unwahrheit:

" ... Und irgendwann muss es allein gehen. ..."

Ach ja? Keineswegs. Bei manchen Menschen ist das schlicht unmöglich! Und es "muss" aber trotzdem? Was heißt das in letzter Konsequenz? Ich höre!?

Das kann am Menschen persönlich liegen, seinem Schicksal und / oder an den objektiven, äußeren Umständen. DAS ist die Realität. 


Lügen durch Weglassen.

Von "Pedalen" ist die Rede. Eine verräterische Metapher, in mehrfacher Hinsicht. 

Greifen wir nur eine wichtige heraus.
Auf EINE Offene Stelle kommen WIE VIEL arbeitswillige und arbeitsfähige und motivierte Erwerbslose? Vier? Fünf? Eher mehr!

Und richtig. In einem sinnlosen Rollenspiel sollen die Bedürftigen kräftig in Pedale im luftleeren Raum treten. Rein als Selbstzweck, als Ritual, als Unterwerfungsgeste. 
Die motivierten Menschen, die auch wirklich noch Chancen haben auf dem ersten Arbeitsmarkt: bei denen sind Eure Drohkulissen und Sanktionsschwerter vollständig überflüssig. Auf die solltet ihr Euch konzentrieren, sie weiter ermutigen, beraten, SINNVOLL schulen und qualifizieren! Denn DAS war mal Dein eigentlicher Job, liebes Arbeitsamt: offene Stellen zu besetzen! 

Und die angeblich oder tatsächlich "Unwilligen"?
Davon gibt es doch noch viel zuwenig. Und inschallah werden es hoffentlich bald mehr!
Wer sich die real existierenden Zahlenverhältnisse anschaut (s.o.), weiß, dass dies stimmt! Es wird auch nicht mehr anders. Im Gegenteil wird weiter rationalisiert und Personal eingespart.

Es ist genug Geld für alle da! Wir liegen auf Platz 6 im Wohlstand, von ca. 200 Ländern auf der Welt.

Selbst humanitätsfrei und fischäugig neoliberal betrachtet, brauchen wir aber ALLE Menschen: als Konsumenten, als Verbraucher, als Steuerzahler. (Ja, auch letzteres: JedeR zahlt eine Menge Steuern, Stichwort: Mehrwertsteuer!)

Hören Sie auf, die Unwahrheit zu sagen, Frau Nahles, verzerren Sie nicht die Realität durch Weglassen elementarer Sachverhalte. 
Das ist falsch, das ist unchristlich, das ist unsozial!

Ein letzter Satz.
Ich weiß, wovon ich rede, ich habe mehrere Jahre unter dem alten BSHG gearbeitet, als Sozialfachkraft, und mehrere Jahre als Fallmanager in einem jobcenter. 

Gruß
Burkhard Tomm-Bub, M.A.