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https://kopfmahlen.blogspot.com/2025/06/startseite-icd-11-petition-bundestag.html
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Geplant ist diese vorab an den PET-Ausschuss zu senden, falls es danach aussieht, dass wir gewinnen können.
Diese können dann als zusätzliche Tischvorlage dienen. Und zur Sicherheit würde ich auch 30 gedruckte Exemplare als Handouts mitnehmen.
ZWEI wichtige Punkte werden auf je einer DIN A 4 Seite eingebracht.
"Schreiben Sie über ALLES! Aber NIE über eine Seite!", lernte ich schon seinerzeit in der Verwaltung ...
:-)
1)
Rechtliche
und versorgungsrelevante Folgen der weiterhin geltenden ICD-10
In
der ICD-10 (noch VERBINDLICH gültig in Deutschland):
Transsexualität →
Code F64.0 „Transsexualismus“
Kategorie:
„Psychische und Verhaltensstörungen“
Folge:
Die eigene Geschlechtsidentität wird als psychische Krankheit
klassifiziert → Stigma + Zwangspsychiatrisierung möglich
Transvestitismus
→ F65.1 als „Störung der Sexualpräferenz“ →
ebenfalls pathologisiert
Intergeschlechtlichkeit
/ Variationen der Geschlechtsmerkmale → unter endokrinen Störungen
(E34.5) oder angeborenen Fehlbildungen (Q56)
In
der ICD-11:
(weltweit seit 2022, in Deutschland noch auf Jahre
nicht offiziell)
Transsexualität →
komplett gestrichen
Neuer
Begriff: HA60 „Geschlechtsinkongruenz“ (Gender Incongruence)
Neues
Kapitel: „Conditions related to sexual health“ → keine
psychische Störung mehr
Transvestitismus
→ komplett entfernt, keine Diagnose mehr
Intergeschlechtlichkeit
→ neuer Code HA2 ebenfalls im Kapitel „Conditions related to
sexual health“ → als natürliche Variation, nicht als Krankheit
oder Fehlbildung.
Ergebnis
Die
ICD-11 entpathologisiert Trans*- und Inter*-Lebensrealitäten
vollständig, behält aber dennoch den Zugang zu medizinischer
Versorgung (Hormone, Operationen, Begleitung) bei. Genau das
beschreibt auch Dr. Mark Benecke treffend:
„Die
ICD-11 sorgt auch dafür, dass LGBTQ+-Menschen bessere Behandlungen
erhalten ohne dass ihre Identität als Krankheit gilt, sorgt für
bessere Forschung und Prävention und gibt ein deutliches Signal
gesellschaftlicher Anerkennung. Letztlich ist es ein Kompromiss
zwischen Sichtbarkeit im System und Entpathologisierung. Dennoch ist
dies ein deutlicher Fortschritt.“
Vor diesem
Hintergrund entsteht ein Spannungsverhältnis zwischen aktueller
Klassifikation und geltendem Gleichbehandlungsverständnis.
Aktuelle
rechtliche Situation
Artikel
3 GG: Benennt
Geschlecht,
Abstammung, Rasse etc., aber nicht explizit sexuelle Orientierung
oder Identität.
Allgemeines
Gleichbehandlungsgesetz (AGG): Verbietet
Diskriminierung aufgrund der sexuellen
Identität
am Arbeitsplatz und bei Rechtsgeschäften des täglichen Lebens.
Rechtsprechung
des Bundesverfassungsgerichts: Hat
die Diskriminierung aufgrund der sexuellen
Orientierung
durch den allgemeinen Gleichheitssatz für verfassungswidrig
erklärt.
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2)
ICD-11
kann schrittweise und parallel eingeführt werden – ein bereits
erprobtes Modell
In politischen und administrativen Debatten wird die
Einführung der ICD-11 häufig als strikt alternatives Szenario
verstanden: entweder ICD-10 oder ICD-11. Daraus ergibt sich oft die
Annahme, eine vollständige Umstellung sei erst nach jahrelanger
Vorbereitung möglich. Diese Sichtweise greift jedoch zu kurz.
Bereits heute existieren in Deutschland fachlich
erprobte Übergangsmodelle, die zeigen, dass eine parallele
und schrittweise Nutzung von ICD-11-Elementen
möglich und sinnvoll ist. Ein prominentes Beispiel hierfür ist die
Arbeit von Prof. Dr. Klaus Lieb,
Direktor der Klinik für Psychiatrie und Psychotherapie an der
Universitätsmedizin Mainz.
Prof. Lieb befasst sich seit Jahren intensiv mit der
ICD-11, insbesondere im Bereich der psychischen Störungen und
Persönlichkeitsstörungen. In seinen Lehrbüchern und
Fachpublikationen – u. a. im „Intensivkurs
Psychiatrie und Psychotherapie“ (10.
Auflage, 2023) – werden ICD-10- und ICD-11-Diagnosen systematisch
parallel dargestellt. Ziel ist es, medizinisches Fachpersonal bereits
vor der offiziellen Einführung mit den neuen Klassifikationen
vertraut zu machen.
Besonders relevant ist seine explizite Empfehlung
einer sogenannten „doppelten
Buchführung“:
Diagnosen werden
weiterhin formal nach ICD-10 kodiert, gleichzeitig jedoch ergänzend
nach ICD-11 dokumentiert, etwa in Arztbriefen, Gutachten oder im
Diskussionsteil medizinischer Berichte. Auf diese Weise können die
inhaltlichen Vorteile der ICD-11 – etwa präzisere Diagnosen,
dimensionale Schweregrade oder neu definierte Krankheitsbilder –
bereits heute genutzt werden, ohne bestehende rechtliche oder
abrechnungstechnische Vorgaben zu verletzen.
Dieses Vorgehen wird in der psychiatrischen Praxis
bereits angewandt, beispielsweise bei der komplexen posttraumatischen
Belastungsstörung, Zwangsspektrum-Störungen,
Persönlichkeitsstörungen oder der prolongierten Trauerstörung. Die
Folge ist eine passgenauere Diagnostik und Therapie, bei
gleichzeitiger Vorbereitung des Systems auf den späteren
vollständigen Übergang.
Das Beispiel zeigt:
Die Einführung der ICD-11 ist
kein starres Entweder-Oder,
sondern kann als gestufter, lernender
Prozess gestaltet werden.
Übergangslösungen sind fachlich möglich, wissenschaftlich fundiert
und bereits erprobt. Sie verbessern die Versorgung von Patientinnen
und Patienten, ohne die Funktionsfähigkeit des Gesundheitssystems zu
gefährden.
Die Petition „ICD-11 JETZT!“ knüpft an diese
Erfahrungen an. Sie versteht sich nicht als Forderung nach einer
vereinfachten oder überhasteten Komplettumstellung, sondern als
Plädoyer für eine strukturierte, priorisierte und
verantwortungsvolle Umsetzung, die vorhandene Spielräume nutzt –
im Interesse aller Betroffenen.
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