IMPRESSUM

Montag, 29. Dezember 2025

#icd11jetzt / #BeispielChronischeBorreliose .................. Wenn Krankheiten statistisch nicht existieren

 ::::::::::::::::::::::::::::::::

Zurück zur STARTSEITE:

 https://kopfmahlen.blogspot.com/2025/06/startseite-icd-11-petition-bundestag.html

 ::::::::::::::::::::::::::::::::


 
#icd11jetzt   #BeispielChronischeBorreliose


Guten Tag!
In einem von mir getexteten Song heißt es:
„Deine Krankheit gibt es nicht!
Wird Zeit, dass dieses Dogma bricht!“
Dazu dieser Artikel.

Wenn Krankheiten statistisch nicht existieren

Borreliose, ICD-10 – und das Leiden in der Unsichtbarkeit
Jedes Jahr erkranken in Deutschland – nach vorsichtigen Schätzungen des Robert Koch-Instituts – rund 20.000 Menschen an Borreliose. Andere Datenquellen gehen von deutlich höheren Zahlen aus. Schon diese Spannbreite zeigt ein strukturelles Problem: Die Datengrundlage ist lückenhaft. Doch das eigentliche Defizit beginnt nach der akuten Erkrankung.
Denn während die ICD-10 die Lyme-Borreliose als Infektionskrankheit kennt (A69.2), kennt sie keine Diagnose für anhaltende oder persistierende Beschwerden nach durchgemachter Borreliose. Der häufig verwendete Begriff „chronische Borreliose“ existiert im Klassifikationssystem nicht. Auch Begriffe wie „persistierend“ oder das international diskutierte Post-Treatment Lyme Disease Syndrome (PTLDS) sind nicht kodierbar.
Für die Betroffenen ist das keine akademische Frage. Viele berichten von jahrelanger Erschöpfung, Schmerzen, Konzentrationsstörungen, neurologischen Ausfällen oder massiven Einschränkungen im Alltag. Menschen verlieren ihre Arbeitsfähigkeit, ihre soziale Teilhabe, oft auch das Vertrauen in das Gesundheitssystem. Und dennoch heißt es formell: keine passende Diagnose.
Kodiert wird nur, was klar abgrenzbar ist
Die ICD-10 folgt einer klaren Logik: Sie kodiert Erkrankungen und definierte Organmanifestationen, nicht Krankheitsverläufe. Entsprechend lassen sich einzelne Spätfolgen zwar verschlüsseln – etwa eine Lyme-Arthritis, eine Neuroborreliose oder die Akrodermatitis chronica atrophicans. Was sich jedoch nicht kodieren lässt, sind systemische, diffuse, anhaltende Beschwerden ohne eindeutige Organzuordnung: Fatigue, Schmerzen, kognitive Einschränkungen, Belastungsintoleranz.
Gerade diese unspezifischen Symptome sind es jedoch, die den Alltag vieler Betroffener dominieren. Sie sind oft unsichtbar, schwer messbar, medizinisch erklärungsbedürftig – und damit besonders anfällig dafür, relativiert oder psychologisiert zu werden. Die ICD-10 bietet für diese Situation keinen passenden Rahmen.
Was nicht kodiert wird, kann nicht gezählt werden
Dieser Punkt ist entscheidend:
Epidemiologie basiert auf Kodierung.
Wenn es keinen ICD-Code gibt, dann gibt es:
  • keine Meldezahlen
  • keine belastbaren Jahresinzidenzen
  • keine verlässlichen Prozentangaben
  • keine systematische Versorgungsplanung
Für die Betroffenen bedeutet das ganz konkret: Ihr Leiden taucht in keiner Statistik auf. Es erscheint weder in Gesundheitsberichten noch in Planungsgrundlagen, weder in Bedarfsanalysen noch in politischen Prioritäten.
Die oft zitierten Angaben, wonach „5 – 30 %“ der Borreliose-Erkrankten längerfristige Beschwerden entwickeln, stammen aus heterogenen Studien mit unterschiedlichen Definitionen, Beobachtungszeiträumen und Auswahlkriterien. Sie sind wissenschaftlich interessant, aber nicht geeignet, um eine nationale Krankheitslast zu beziffern – und schon gar nicht, um individuelle Versorgungsansprüche abzusichern.
Mit anderen Worten:
Man kann nicht seriös sagen, wie viele Menschen pro Jahr in Deutschland an anhaltenden Beschwerden nach Borreliose leiden – und genau diese Unklarheit trifft die Betroffenen mit voller Wucht.
Unsichtbarkeit ist kein Zufall
Diese Unsichtbarkeit ist kein individuelles Versagen von Ärzt:innen oder Behörden. Sie ist systemisch bedingt. Die ICD-10 zwingt komplexe Verläufe in eine Entweder-Oder-Logik: Infektion vorhanden oder nicht, Organ betroffen oder nicht. Dazwischen gibt es wenig Raum.
Für viele Erkrankte bedeutet das eine jahrelange Odyssee: wechselnde Diagnosen, widersprüchliche Einschätzungen, Gutachten ohne klare Zuordnung. Wer keine eindeutige Kodierung hat, steht oft auch sozialrechtlich schlechter da – etwa bei Fragen der Erwerbsfähigkeit, der Pflegebedürftigkeit oder der Anerkennung von Behinderung.
Oder zugespitzt formuliert:
Was im Klassifikationssystem nicht existiert, existiert im Alltag der Betroffenen trotzdem – nur ohne institutionelle Anerkennung.
Fazit
Die Debatte um „chronische Borreliose“ ist weniger eine Frage von Begriffen als eine Frage von Strukturen und Verantwortung. Solange anhaltende Krankheitszustände nach Borreliose nicht adäquat klassifiziert werden können, bleiben sie epidemiologisch unscharf – und die Betroffenen bleiben mit ihren Einschränkungen oft allein.
Nicht weil ihr Leid nicht real wäre.
Sondern weil das System es nicht ausreichend abbildet.
(mm) 

 . 


Mittwoch, 24. Dezember 2025

Mailaktion: Rätsel um BT-Petition ID 186702 / Hilfeersuchen Datum: 25.12.2025

::::::::::::::::::::::::::::::::

Zurück zur STARTSEITE:

 https://kopfmahlen.blogspot.com/2025/06/startseite-icd-11-petition-bundestag.html

 ::::::::::::::::::::::::::::::::

*************************************************

Mein #Geburtstagswunsch am 25.12.2025: 
Schreibt heute, oder bald, auch ein Mail an die angegebenen Adressen. 
Es darf gern KÜRZER sein. 
Fragt doch einmal, als Demokrat:innen, "was da los ist". 
Mir sagt man nicht wirklich etwas ... 

*************************************************



BETREFF:
Hilfeersuchen: Verzögerung bei Bundestags-Petition ID 186702 „ICD-11 JETZT!“ – Tag 100

Datum: 25.12.2025

Verteiler: 2348 Menschen aus der Politik / 282 aus FAU-Syndikaten


Verehrte Honoratior:innen,
sehr geehrte Damen und Herren,
liebe Mitmenschen,

heute ersuche ich, ein einfacher Mann aus dem Volke, um Ihre Hilfe und ihren Rat.

Meine BT-Petition ID
186702 „ICD-11 JETZT!“ (Bessere & schnellere Hilfe für Kranke) habe ich am 16.09.2025 zur Veröffentlichung eingereicht.
Sie war lange und gründlich vorbereitet und wurde auch akzeptiert.
Aktenzeichen
2-21-15-2125-005646.
Ihr Status wird aber (nach meinen Recherchen in ungewöhnlicher Formulierung) noch immer definiert als „nicht verfügbar“.

Bis vor wenigen Jahren galt als Bearbeitungsdauer „i.d.R. drei Wochen“.
Ich fand dann heraus, das 2025 andere Fristen gelten: 6 – 8 Wochen.

Acht Wochen, das sind MAXIMAL 56 Tage.
Heute ist Tag 100!
Der Petitions-Ausschuss (PET) gibt telefonisch und per E-Mail keine Auskunft, aus „Datenschutzgründen“ - auch wenn ich auf diese formell verzichte.
Gelegentlich erreichen mich Postbriefe des PET. Laufdauer 10 – 14 Tage.
Vor etlicher Zeit erreichte mich ein solcher. Da war vage von einer angeforderten Stellungnahme des Bundes-Gesundheits-Ministeriums (BMG) die Rede, die zu Verzögerungen führe.
Ich bin Angehöriger eines schwer chronisch kranken Menschen, dessen Krankheiten es laut der verbindlichen ICD-10 „nicht gibt“ - laut ICD-11 aber sehr wohl.
So wie diesem ergeht es sehr vielen Menschen.
Ich möchte, dass diese Sache voranschreitet.
Fühle mich anhand der langen Zeit hilflos, weiß nicht was ich tun soll.
Könnten nicht Sie einmal ein Telefongespräch führen oder ein Mail schreiben, um heraus zu finden, ob es nicht endlich einmal weitergeht?
Ich und sehr viele Kranke wären Ihnen wirklich sehr dankbar!

Ggf. mit bestem Dank im Voraus und
mit freundlichen Grüßen

Burkhard Tomm-Bub, M. A.
67063 Ludwigshafen
Jakob-Binder-Straße 22
Email: 
ogma1@t-online.de


P.S.:
Die Mailadressen des PET:

vorzimmer.pet2@bundestag.de

epetitionen@dbt-internet.de

post.pet@bundestag.de

mail@bundestag.de

Und des BGM:

poststelle@bmg.bund.de

pressestelle@bmg.bund.de

Burkhard Tomm-Bub. M. A.
ogma1@t-online.de












2 ANHÄGE ZUR PETITION

.......................................

Zurück zur STARTSEITE:

 https://kopfmahlen.blogspot.com/2025/06/startseite-icd-11-petition-bundestag.html 

....................................... 


Geplant ist diese vorab an den PET-Ausschuss zu senden, falls es danach aussieht, dass wir gewinnen können. 
Diese können dann als zusätzliche Tischvorlage dienen. Und zur Sicherheit würde ich auch 30 gedruckte Exemplare als Handouts mitnehmen.

ZWEI wichtige Punkte werden auf je einer DIN A 4 Seite eingebracht.
"Schreiben Sie über ALLES! Aber NIE über eine Seite!", lernte ich schon seinerzeit in der Verwaltung ...
:-) 


1)

Rechtliche und versorgungsrelevante Folgen der weiterhin geltenden ICD-10

In der ICD-10 (noch VERBINDLICH gültig in Deutschland):

  • Transsexualität → Code F64.0 „Transsexualismus“

  • Kategorie: „Psychische und Verhaltensstörungen“

  • Folge: Die eigene Geschlechtsidentität wird als psychische Krankheit klassifiziert → Stigma + Zwangspsychiatrisierung möglich

  • Transvestitismus → F65.1 als „Störung der Sexualpräferenz“ → ebenfalls pathologisiert

  • Intergeschlechtlichkeit / Variationen der Geschlechtsmerkmale → unter endokrinen Störungen (E34.5) oder angeborenen Fehlbildungen (Q56)



In der ICD-11:
(weltweit seit 2022, in Deutschland noch auf Jahre nicht offiziell)

  • Transsexualität → komplett gestrichen

  • Neuer Begriff: HA60 „Geschlechtsinkongruenz“ (Gender Incongruence)

  • Neues Kapitel: „Conditions related to sexual health“ → keine psychische Störung mehr

  • Transvestitismus → komplett entfernt, keine Diagnose mehr

  • Intergeschlechtlichkeit → neuer Code HA2 ebenfalls im Kapitel „Conditions related to sexual health“ → als natürliche Variation, nicht als Krankheit oder Fehlbildung.



Ergebnis
Die ICD-11 entpathologisiert Trans*- und Inter*-Lebensrealitäten vollständig, behält aber dennoch den Zugang zu medizinischer Versorgung (Hormone, Operationen, Begleitung) bei. Genau das beschreibt auch Dr. Mark Benecke treffend:
Die ICD-11 sorgt auch dafür, dass LGBTQ+-Menschen bessere Behandlungen erhalten ohne dass ihre Identität als Krankheit gilt, sorgt für bessere Forschung und Prävention und gibt ein deutliches Signal gesellschaftlicher Anerkennung. Letztlich ist es ein Kompromiss zwischen Sichtbarkeit im System und Entpathologisierung. Dennoch ist dies ein deutlicher Fortschritt.“

Vor diesem Hintergrund entsteht ein Spannungsverhältnis zwischen aktueller Klassifikation und geltendem Gleichbehandlungsverständnis.

Aktuelle rechtliche Situation

  • Artikel 3 GG: Benennt Geschlecht, Abstammung, Rasse etc., aber nicht explizit sexuelle Orientierung oder Identität.

  • Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz (AGG): Verbietet Diskriminierung aufgrund der sexuellen Identität am Arbeitsplatz und bei Rechtsgeschäften des täglichen Lebens.

Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts: Hat die Diskriminierung aufgrund der sexuellen Orientierung durch den allgemeinen Gleichheitssatz für verfassungswidrig erklärt. 

:::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::

2)

ICD-11 kann schrittweise und parallel eingeführt werden – ein bereits erprobtes Modell

In politischen und administrativen Debatten wird die Einführung der ICD-11 häufig als strikt alternatives Szenario verstanden: entweder ICD-10 oder ICD-11. Daraus ergibt sich oft die Annahme, eine vollständige Umstellung sei erst nach jahrelanger Vorbereitung möglich. Diese Sichtweise greift jedoch zu kurz.

Bereits heute existieren in Deutschland fachlich erprobte Übergangsmodelle, die zeigen, dass eine parallele und schrittweise Nutzung von ICD-11-Elementen möglich und sinnvoll ist. Ein prominentes Beispiel hierfür ist die Arbeit von Prof. Dr. Klaus Lieb, Direktor der Klinik für Psychiatrie und Psychotherapie an der Universitätsmedizin Mainz.

Prof. Lieb befasst sich seit Jahren intensiv mit der ICD-11, insbesondere im Bereich der psychischen Störungen und Persönlichkeitsstörungen. In seinen Lehrbüchern und Fachpublikationen – u. a. im „Intensivkurs Psychiatrie und Psychotherapie“ (10. Auflage, 2023) – werden ICD-10- und ICD-11-Diagnosen systematisch parallel dargestellt. Ziel ist es, medizinisches Fachpersonal bereits vor der offiziellen Einführung mit den neuen Klassifikationen vertraut zu machen.

Besonders relevant ist seine explizite Empfehlung einer sogenannten „doppelten Buchführung“:
Diagnosen werden weiterhin formal nach ICD-10 kodiert, gleichzeitig jedoch ergänzend nach ICD-11 dokumentiert, etwa in Arztbriefen, Gutachten oder im Diskussionsteil medizinischer Berichte. Auf diese Weise können die inhaltlichen Vorteile der ICD-11 – etwa präzisere Diagnosen, dimensionale Schweregrade oder neu definierte Krankheitsbilder – bereits heute genutzt werden, ohne bestehende rechtliche oder abrechnungstechnische Vorgaben zu verletzen.

Dieses Vorgehen wird in der psychiatrischen Praxis bereits angewandt, beispielsweise bei der komplexen posttraumatischen Belastungsstörung, Zwangsspektrum-Störungen, Persönlichkeitsstörungen oder der prolongierten Trauerstörung. Die Folge ist eine passgenauere Diagnostik und Therapie, bei gleichzeitiger Vorbereitung des Systems auf den späteren vollständigen Übergang.

Das Beispiel zeigt:
Die Einführung der ICD-11 ist
kein starres Entweder-Oder, sondern kann als gestufter, lernender Prozess gestaltet werden. Übergangslösungen sind fachlich möglich, wissenschaftlich fundiert und bereits erprobt. Sie verbessern die Versorgung von Patientinnen und Patienten, ohne die Funktionsfähigkeit des Gesundheitssystems zu gefährden.

Die Petition „ICD-11 JETZT!“ knüpft an diese Erfahrungen an. Sie versteht sich nicht als Forderung nach einer vereinfachten oder überhasteten Komplettumstellung, sondern als Plädoyer für eine strukturierte, priorisierte und verantwortungsvolle Umsetzung, die vorhandene Spielräume nutzt – im Interesse aller Betroffenen.

:::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::





Montag, 1. Dezember 2025

#ICD-11 & #ICD-10 Modell Prof. Lieb - auch bei Lyme /Borreliose / ME/CFS?

::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::

Zurück zur STARTSEITE:

 https://kopfmahlen.blogspot.com/2025/06/startseite-icd-11-petition-bundestag.html 

:::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::: 

#ICD-11 & #ICD-10 Modell Prof. Lieb - auch bei Lyme /Borreliose / ME/CFS?


Prof. K. Lieb ist Direktor der Klinik für Psychiatrie und Psychotherapie Mainz.

Schon sehr früh (2023) hat er gefordert, dass im Bereich der Psychiatrie die ICD-10 und ICD-11 parallel genutzt werden. Weiß man näheres darüber ob und wie das weiter ging?

:::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::

Prof. Klaus Lieb (Direktor der Klinik für Psychiatrie und Psychotherapie der Universitätsmedizin Mainz) hat sich, wie viele führende Vertreter der akademischen Psychiatrie in Deutschland (und auch die Fachgesellschaft DGPPN), tatsächlich stark dafür eingesetzt, dass die ICD-11 (11. Revision der Internationalen Klassifikation der Krankheiten) in der Psychiatrie zeitnah Einzug hält, auch wenn die bürokratische Mühlen langsam mahlen.

Zum aktuellen Stand (Dezember 2025) und der Umsetzung seiner Forderung nach einer "parallelen Nutzung" lässt sich Folgendes sagen:

1. Der Status Quo: "Denken in ICD-11, Abrechnen in ICD-10"

Die Forderung von Prof. Lieb und der Fachgesellschaften hat sich in der klinischen Praxis an Universitätskliniken weitgehend durchgesetzt, allerdings in einer spezifischen Form:

  • Rechtlich/Abrechnung (BfArM): Offiziell gilt in Deutschland für die Abrechnung mit Krankenkassen nach wie vor die ICD-10-GM (German Modification). Das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) arbeitet an der deutschen Fassung der ICD-11, aber eine flächendeckende, verpflichtende Einführung zur Abrechnung wird erst in einigen Jahren (Prognosen gehen oft Richtung 2027 oder später) erwartet.

  • Klinisch/Therapeutisch (Die "parallele" Realität): In der Behandlung, Diagnostik und Forschung wird an fortschrittlichen Kliniken (wie in Mainz) bereits parallel gearbeitet.

    • Ärzte werden dazu angehalten, diagnostisch nach ICD-11 zu denken, da diese medizinisch viel genauer und aktueller ist.

    • Für das System muss diese Diagnose dann jedoch in einen ICD-10-Code "übersetzt" werden (Mapping).

2. Warum war Lieb diese Forderung so wichtig?

In der Psychiatrie sind die Unterschiede zwischen ICD-10 und ICD-11 gravierend, weshalb eine reine Nutzung der ICD-10 als "Kunstfehler" in der Behandlung angesehen werden könnte. Die parallele Nutzung ist daher notwendig für:

  • Persönlichkeitsstörungen: Die ICD-11 schafft die starren Schubladen (z.B. "Borderline", "Narzisstisch") weitgehend ab und ersetzt sie durch ein dimensionales Modell (Schweregrad der Störung + Persönlichkeitsdomänen). Das ist für die Therapieplanung essenziell.

  • Komplexe PTBS: Die ICD-11 führt die "Komplexe Posttraumatische Belastungsstörung" als eigene Diagnose ein, die in der ICD-10 fehlt. Wer hier nicht "parallel" die ICD-11 nutzt, diagnostiziert und behandelt Patienten oft falsch.

  • Spielsucht / Gaming Disorder: Auch hier bietet die ICD-11 neue, notwendige Kategorien.

3. Was ist aus der Initiative geworden?

Die Forderung nach paralleler Nutzung ist in der Fachwelt (DGPPN) auf fruchtbaren Boden gefallen und wird in der Aus- und Weiterbildung umgesetzt:

  • Lehre: An der Uniklinik Mainz und anderen Universitäten lernen Studierende und Assistenzärzte bereits primär die Konzepte der ICD-11.

  • Publikationen: In Fachzeitschriften (Der Nervenarzt, dessen Herausgeberboard Prof. Lieb angehört) ist die ICD-11 mittlerweile der Standard für wissenschaftliche Diskussionen.

  • Software: Viele Klinik-Informationssysteme beginnen, beide Codesysteme parallel abbildbar zu machen, um die spätere Transition zu erleichtern (sogenanntes "Dual Coding").

Fazit

Die "offizielle" parallele Nutzung (dass man sich aussuchen kann, was man auf den Abrechnungsschein schreibt) wurde vom Gesetzgeber nicht eingeführt – hier gilt stur die ICD-10.

Aber die inhaltliche parallele Nutzung, die Prof. Lieb gefordert hat, ist in der modernen Psychiatrie Realität geworden: Man diagnostiziert modern (ICD-11), um gut zu behandeln, und kodiert veraltet (ICD-10), um bezahlt zu werden.



Ein Mangel in anderen medizinischen Bereichen (Beispiel Lyme / Chronische Borreliose und ME/CFS) ist, dass den Patient:innen nach ICD-10 von den Kassen wichtige Tests und Medikamente NICHT erstattet werden.

Wie ist das in dem Modell von Lieb? Konnten / können die Patien:innen hier finanziell entlastet werden?

Weitere Frage: wäre es möglich, sein Modell modifiziert auf die genannten Krankheitsbereiche) zu übertragen?

::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::

Das ist eine extrem wichtige und scharfsinnige Frage, die den Kern des Problems im deutschen Gesundheitssystem trifft: Die Diskrepanz zwischen medizinischer Notwendigkeit (Diagnose) und kassenärztlicher Erstattung (Bürokratie).

Um es vorwegzunehmen: Die Antwort ist ernüchternd, zeigt aber genau auf, wo die Grenzen des "Lieb-Modells" (parallele Nutzung) liegen.


1. Hat das Modell in der Psychiatrie die Patienten finanziell entlastet?

Leider nein, oder nur sehr indirekt.

Prof. Liebs Vorstoß zur parallelen Nutzung zielt primär auf die Qualität der Behandlung, nicht auf die Abrechnung.

  • Das Problem: Die Krankenkassen (GKV) zahlen nicht für eine Diagnose, sondern für eine Leistung, die im sogenannten Leistungskatalog (EBM) steht. Und dieser Katalog ist streng an die ICD-10 gekoppelt.

  • Die Realität: Wenn ein Arzt in Mainz eine "Komplexe Posttraumatische Belastungsstörung" (ICD-11: 6B41) diagnostiziert, kann er diese zwar behandeln (was für den Patienten medizinisch ein Segen ist!), aber er muss auf dem Abrechnungsschein eine "Hilfskonstruktion" aus der ICD-10 basteln (z.B. F43.1 + F62.0), damit die Kasse die Therapiestunden bezahlt.

  • Kein neues Geld: Es werden dadurch keine Medikamente erstattet, die nicht auch vorher schon für die ICD-10-Diagnose zugelassen waren. Medikamente sind streng an Indikationen gebunden. Wenn ein Medikament für "ICD-10 Fxx" nicht zugelassen ist, hilft auch die präzisere ICD-11-Diagnose nicht, um die Erstattung zu erzwingen (Regressgefahr für den Arzt).

Der einzige finanzielle Vorteil: Patienten bekommen schneller die richtige Therapie, was ihnen persönlich lange Leidenswege und unnötige Ausgaben für wirkungslose Selbstversuche erspart.


2. Wäre das Modell auf ME/CFS und Chronische Borreliose übertragbar?

Ja, das Modell des "Denkens in ICD-11" ist übertragbar und wäre medizinisch extrem wichtig, aber es würde das finanzielle Erstattungsproblem (Tests/Medikamente) derzeit nicht lösen.

Hier ist der Grund, warum es bei diesen speziellen Erkrankungen noch komplizierter ist als in der Psychiatrie:

Fall A: ME/CFS (Myalgische Enzephalomyelitis / Chronisches Fatigue-Syndrom)

  • ICD-10-Falle: In Deutschland wird ME/CFS oft fälschlicherweise als "Müdigkeitssyndrom" (G93.3) oder schlimmer, als psychische Störung (F48.0 Neurasthenie / F45 Somatisierung) kodiert.

  • ICD-11-Hoffnung: Die ICD-11 (Code 8E49) stellt klar: Es ist eine neurologische/multisystemische Erkrankung und schließt psychische Ursachen explizit aus.

  • Die Konsequenz der "parallelen Nutzung":

    • Medizinisch: Ein Arzt, der ICD-11 nutzt, würde aufhören, schädliche Aktivierungstherapien (GET) zu verschreiben, die bei psychischen Erkrankungen helfen, aber bei ME/CFS schaden (PEM). Das wäre ein riesiger Fortschritt.

    • Finanziell: Es gibt im Katalog der gesetzlichen Kassen kaum zugelassene spezifische Medikamente oder Blutwäschen (Immunadsorption) für ME/CFS – egal ob es ICD-10 oder 11 heißt. Die Kasse sagt: "Diese Therapie steht nicht im Leistungskatalog des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA)." Eine neue Diagnose öffnet leider nicht automatisch die Tür zum Tresor der Kassen.

Fall B: Chronische Borreliose / Post-Treatment Lyme Disease

  • Der Konflikt: Hier ist das Problem nicht nur der Code, sondern die Leitlinie. Die Schulmedizin (vertreten durch IDSA/neurologische Leitlinien) erkennt die "Chronische Borreliose" (die dauerhafte Antibiotika erfordert) oft gar nicht als solche an, sondern spricht vom "Post-Lyme-Syndrom", für das keine weitere Antibiotikagabe empfohlen wird.

  • Das Hindernis: Selbst wenn man ICD-11 nutzt (hier gibt es Codes für Spätfolgen), erstatten die Kassen teure Langzeit-Antibiosen oder spezielle Tests (LTT etc.) nicht, weil der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) diese Methoden als "nicht ausreichend evidenzbasiert" eingestuft hat.

  • Fazit: Eine "parallele Nutzung" würde hier wenig helfen, solange die offiziellen Behandlungsrichtlinien die von den Patienten gewünschten Therapien als unwirksam einstufen.


Zusammenfassung & Ausblick

Das Modell von Prof. Lieb ist ein intellektuelles und klinisches Werkzeug, kein juristisches.

  1. Diagnostische Gerechtigkeit: Ja, es würde ME/CFS- und Borreliose-Patienten helfen, ernst genommen zu werden (keine Abschiebung in die Psycho-Ecke). Das ist der erste Schritt zur Besserung.

  2. Finanzielle Blockade: Um Tests und Medikamente erstattet zu bekommen, muss nicht nur der ICD-Code geändert werden, sondern die Richtlinien des G-BA.

    • Solange der G-BA sagt: "Test X ist nicht notwendig" oder "Medikament Y hat keinen Nutzenbeleg", ist es der Kasse egal, wie modern der Arzt die Krankheit im Computer benennt (ICD-11). Sie zahlt nicht.

Lösungsweg: Patientenverbände (wie bei ME/CFS bereits sehr aktiv) nutzen die ICD-11 als politischen Hebel, um Druck auf den G-BA auszuüben, damit die Leitlinien und Leistungskataloge angepasst werden. Erst dann fließt das Geld.