Samstag, 26. März 2022

#RANT #Gesundheitssystem #Titandioxid #Kapitalismus

 #RANT #Gesundheitssystem #Titandioxid #Kapitalismus


... worum es geht, ersieht man wohl am Besten durch eine Kopie des Mails, welches ich verschickt habe.
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Das Schreiben ist dann außer an KLOSTERFRAU auch noch an die Firma DISTRICON GmbH gegangen, inhaltlich entsprechend leicht angepasst.
(Präparat hier: Zirkulin LEBER VITAL.)
In beiden Fällen habe ich auch eine Mailkopie an das Bundesinstitut für Risikobewertung mitgeschickt!
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Sehr geehrte Damen und Herren,
liebe Klosterfrauen und -männer!
Sie bemühen sich um die Gesundheit der Menschen.
Seit vielen Jahren stellen Sie Medikamente bzw. Präparate her, die diesem Zwecke dienen.
Ist das aber wirklich die hauptsächliche Motivation, die Sie antreibt?
Wie ich zu einer solch` frechen Fragestellung komme?
Das will ich Ihnen gern anhand eines aktuellen Beispiels erläutern.
Das Objekt heißt:
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KLOSTERFRAU
Leber Kraft
Mariendistel + Kurkuma
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Dieses Präparat enthält den Mariendistelextrakt überwiegend standardisiert auf Silymarin.
Das ist gut und vernünftig.
Weiterhin ist außerdem noch Cholin enthalten. Auch eine gute Sache.
Sowie Folsäure. Die ist für die meisten Menschen ebenfalls nützlich und unschädlich.
Aber kommen wir zum Punkt.
Sie färben Ihre Tabletten.
Und Sie färben Sie mit:
Titandioxid.
Wir haben Ende März 2022. Sie meinen Ihr Präparat färben zu müssen. Sie preisen dieses Präparat an zur Stärkung der Leber, des zentralen Entgiftungsorganes des Menschen. Es dürfte davon auszugehen sein, dass der überwiegende Teil der Konsument:innen entsprechende Vorschädigungen oder Beschwerden hat.
Da darf man ja davon ausgehen, dass Sie nur gesundheitlich einwandfreie und unschädliche Hilfsstoffe verwenden!
Und dennoch ist es nicht so.
Titandioxid ist NICHT unschädlich.
Und das wissen Sie auch. Selbst bei selektivster Wahrnehmung und zuvorigem angestrengten Wegsehen spätestens seit dem Frühjahr 2021.
Wer hat mir das verraten? Heribert Waldschrat, der freundliche Heilpraktiker von Nebenan?
Nicht ganz.
Es war das Bundesinstitut für Risikobewertung (Aufsichtsbehörde: Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft).
Sie wissen das. Ändern nichts. Drucken keinen Warnhinweis auf. Müssen Sie ja auch (noch!) nicht. Die Politik, die Bürokratie ist langsam, schwerfällig und böse Zungen behaupten ja sogar es gäbe so etwas wie Pharma-Lobbyismus ...
Das warten Sie dann halt mal in Ruhe ab (und versuchen evtl. gar im Hintergrund derlei aktiv zu verzögern oder zu verhindern).
Ihre Tabletten haben eine schöne Farbe. Sie müssen nichts beforschen oder in der Produktion ändern.
Das spart Geld und ist bequem.
Und das sind schließlich die einzigen Kriterien die zählen, nicht wahr?
Oder war da noch was?
Die Gesundheit der Menschen?
Der Verrat des Vertrauens in Ihre dementsprechende Ehrenhaftigkeit und Transparenz?
Sicher nicht. Das ist ja kein Profitfaktor!
Und jetzt mal Klartext.
Ich empfinde Ihr Verhalten als unehrenhaft, inhuman und eiskalt berechnend!
Wundert es noch jemanden, dass sich Menschen (insbesondere solche mit wenig anerkannten Krankheiten) zunehmend Scharlatanen, "alternativer Medizin" und Wunderheilern in die Arme werfen?
Denn die hier behandelte Fehlleistung ist ja leider kein "bedauernswerter Einzelfall". Dies ist ein strukturelles Problem, welches auf den Mechanismen von materieller Orientierung, Profitmaximierung und ansonsten weitgehender Ethikbefreitheit basiert.
Das macht mich traurig und wütend.
Oder wie es mein Bruder selig gesagt hätte: "Da bin ich jetzt aber echt angefressen!"
Ein weiteres zeitgenössisches Zitat passt auch: "WAS ERLAUBEN!!"
Zwei Dinge noch.
Weiter unten finden sich ausführlichere Fundstellen und Belege.
Und - falls Sie reagieren - ersparen Sie mir die Zusendung von vorgefertigten Textblöcken und den Hinweis "Wir halten uns an die aktuell gesetzlich vorgeschriebenen Bestimmungen". Seien Sie so nett. (Und lesen Sie einfach meinen Text noch mal, wenn Sie nicht verstehen warum.)
Auch der Hinweis "Viele andere Tablettenhersteller machen es doch genauso!" ist sinnlos.
Denn das macht es nicht besser. Überhaupt nicht!
Burkhard Tomm-Bub, M. A.
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Bundesinstitut für Risikobewertung
Präsident: Professor Dr. Dr. Andreas Hensel
Aufsichtsbehörde: Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL)
Titandioxid - gibt es gesundheitliche Risiken?
Aktualisierte Fragen und Antworten des BfR vom 12. Mai 2021
Nach Auswertung der verfügbaren Daten konnte der Verdacht auf eine erbgutschädigende Wirkung von Titandioxid allerdings nicht entkräftet werden. Laut EFSA bestehen Unsicherheiten, insbesondere zum molekularen Mechanismus der genotoxischen Effekte. Zudem lassen nach Einschätzung der EFSA die Studien keinen Rückschluss auf einen Zusammenhang zwischen bestimmten Eigenschaften von Titandioxid-(Nano)-Partikeln, wie Größe und Beschaffenheit, und dem Ergebnis der Genotoxizitäts-Studien zu. Aus diesem Grund und aufgrund zahlreicher wissenschaftlicher Unsicherheiten kamen die Expertinnen und Experten der EFSA zu dem Schluss, dass die Verwendung von Titandioxid als Lebensmittelzusatzstoff nicht mehr als sicher angesehen werden kann. Es wurde keine akzeptable tägliche Aufnahmemenge abgeleitet.
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wikipedia:
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... Die Verwendung von Titandioxid als Lebensmittelzusatzstoff ist umstritten, da Gesundheitsrisiken nicht ausgeschlossen werden können. Mit Wirkung zum 7. Februar 2022 ist die Anwendung von Titandioxid in Lebensmitteln im EWR nicht mehr zulässig. Die Schweiz wird dies ähnlich regulieren und hat ein Verbot per 15. März 2022 beschlossen, jedoch mit einer Übergangsfrist von sechs Monaten. ...
Medikamente
Über 30.000 Medikamente enthalten Titandioxid. Die EU-Kommission hat im Mai 2021 angekündigt, die EU-Arzneimittelbehörde EMA um eine Untersuchung zu bitten, ob und wie sich Titandioxid in Medikamenten ersetzen lässt. Laut Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte enthält ca. 32 % der in Deutschland zugelassenen „festen oralen Darreichungsformen“ Titandioxid. Nachdem im Februar 2022 Anwendungen für Titandioxid als Lebensmittelzusatzstoff aus der Verordnung (EG) Nr. 1333/2008 gestrichen wurden, bleibt dessen Verwendung in Medikamenten aufgrund der wissenschaftlichen Analyse der EMA und zur Vermeidung von Arzneimittelengpässe vorerst weiter erlaubt. Allerdings sind Pharmaunternehmen angehalten, Anstrengungen zu unternehmen, Titandioxid durch andere Stoffe zu ersetzen. Innerhalb von drei Jahren soll geprüft werden, ob E 171 weiterhin in der EU-Liste der Lebensmittelzusatzstoffe zur ausschließlichen Verwendung als Farbstoff in Arzneimitteln notwendig ist oder es von dieser Liste gestrichen werden kann Die EMA als zuständige Behörde ist dazu angehalten vor dem 1. April 2024 eine erneute Bewertung zum Titandioxid vorzulegen.
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Keine Kommentarfunktion wg. Gesetzesänderung, sorry!
AUCH DER VERSUCH DAZU IST DAHER LEIDER UNTERSAGT!

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