Unterwanderungsversuch des BVerfG - Urteils.
.
Eben stöbere ich noch mal in diesem Schriftstück:
.
Eben stöbere ich noch mal in diesem Schriftstück:
" ... Forderungspapier zur gesetzlichen Neuregelung der Sanktionen in der Grundsicherung für Arbeitsuchende ..."
Das ist von diesen hier (alle #CDU):
" ... Die Landesarbeitsministerinnen und -minister der Länder Baden-Württemberg, Bayern, Mecklenburg-Vorpommern und Nordrhein-Westfalen haben sich für eine Neuregelung von Sanktionen in der Grundsicherung für Arbeitsuchende auf folgende Grundlinien verständigt. ..."
Da heißt es:
" ... Ausgangspunkt ist das Urteil des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) vom 5. November 2019. Danach ist die gegenwärtige gesetzliche Regelung teilweise mit dem Grundgesetz nicht vereinbar.
Die Ministerinnen und Minister fordern folgende Eckpunkte einer gesetzlichen Neuregelung der Sanktionen: ..."
" ... Ausgangspunkt ist das Urteil des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) vom 5. November 2019. Danach ist die gegenwärtige gesetzliche Regelung teilweise mit dem Grundgesetz nicht vereinbar.
Die Ministerinnen und Minister fordern folgende Eckpunkte einer gesetzlichen Neuregelung der Sanktionen: ..."
- Referiert wird dann zunächst das Urteil (Beschränkung der Sanktionen auf 30% hinsichtlich des Regelsatzes / ExistenzMINIMUMS) durch das Bundesverfassungsgericht. -
Und nun kommt als Forderung u.a. dies:
"4. Allerdings sind zusätzliche, schärfere Regelungen für diejenigen Personen zu fordern, die sich Mitwirkungspflichten beharrlich verweigern. Es widerspricht dem Gedanken der Subsidiarität und überdehnt die Solidarbereitschaft der
Steuerzahler, wenn einzelne Personen eine reale und zumutbare Arbeitsmöglichkeit auch nach Anwendung der neuen Sanktionsregelungen beharrlich ablehnen."
Steuerzahler, wenn einzelne Personen eine reale und zumutbare Arbeitsmöglichkeit auch nach Anwendung der neuen Sanktionsregelungen beharrlich ablehnen."
" ... Beharrliche Verweigerung bedeutet, dass die
leistungsberechtigte Person entweder durch wiederholte Verstöße, durch entsprechende Äußerungen gegenüber dem Jobcenter oder gegenüber Dritten oder auf andere Weise zu erkennen gibt, dass sie bewusst und nachhaltig nicht bereit ist, ihren Mitwirkungsverpflichtungen zu entsprechen. ..."
.
* * * WIE BITTE?! * * *
.
Greifen wir das Detail der "Äußerungen" heraus.
Aufgrund solcher Äußerungen soll wieder mehr als 30% einbehalten werden? Bis hin zu 100%.
Es ist unfassbar.
Pass auf, mit wem Du in der Kneipe spricht! Ist es zufällig ein unerkannter Mitarbeiter des jobcenters und Du räsonierst spät in der Samstagnacht, Du wollest bei dem "ganzen Mitwirkungsscheiß" nicht mehr mitmachen: ZACK!! Sanktion. Und ÜBER 30%! Unglaublich, unglaublich unglaublich!
.
+ Kommen wir zu sonstigen Äußerungen, z.b. gegenüber dem jobcenter.
+ Als EX-Fallmanager hatte ich einmal folgenden Fall. Ein schon etwas älterer Bauhelfer. Über 1,90 Meter groß, stämmig, deutsch, männlich.
Er machte den Eindruck eines Verweigerers.
Nach etlichen vertraulichen Gesprächen kam im Laufe der Zeit heraus, dass er eine (noch) mittelstarke Soziale Phobie hatte, die ihn übrigens auch privat einschränkte und bedrückte. Bei einem Psychologen, Psychiater, Neurologen hatte er noch nie Rat gesucht.
Unkenntnis über diese Möglichkeiten und "männlicher" Stolz, (anders gesagt: Scham!) hatten ihn am Eingestehen und an der Suche nach Hilfe gehindert. Lieber hatte er es akzeptiert, bei meinen Kollegen als Verweigerer angesehen zu werden ...
Dieser Fall ging recht gut aus. Gemeinsam brachten wir es soweit, dass er psychiatrische Hilfe suchte und bekam, was ihm den zumindest halbstündigen Besuch der Heirat seiner Tochter ermöglichte, was zuvor nur ein Traum war.
Und dass er, auf eigenen Wunsch, im zweiten Anlauf einen 1,- Euro-Job über etliche Monate durchhielt. Das ihm dort entgegengebrachte Vertrauen beeindruckte ihn sehr und baute ihn weiter auf.
Sicher ist das nur ein Beispiel. Aber kein untypisches!
.
Mal sehr salopp gesagt: Was jemand daherschwätzt kann sehr VIELE Gründe haben! Schlechte Gründe, gute Gründe, scham- und schuldbehaftete Gründe, intensiv eingebildete Gründe, irrtümlich angenommene Gründe, kulturelle Gründe, und und und.
Und hier soll nun ein Angestellter mit Verwaltungsprüfung II und einem kurzen Schnellkurs "Fallmanagement", wieder Ankläger, Richter und Vollstrecker werden, über Sanktionen bis zu 100% (wie immer man diese auch künftig benamst)?
.
* * * ICH GLAUBE ES HAKT!! * * *
.
"Liebe" Landesarbeitsministerinnen und -minister!
leistungsberechtigte Person entweder durch wiederholte Verstöße, durch entsprechende Äußerungen gegenüber dem Jobcenter oder gegenüber Dritten oder auf andere Weise zu erkennen gibt, dass sie bewusst und nachhaltig nicht bereit ist, ihren Mitwirkungsverpflichtungen zu entsprechen. ..."
.
* * * WIE BITTE?! * * *
.
Greifen wir das Detail der "Äußerungen" heraus.
Aufgrund solcher Äußerungen soll wieder mehr als 30% einbehalten werden? Bis hin zu 100%.
Es ist unfassbar.
Pass auf, mit wem Du in der Kneipe spricht! Ist es zufällig ein unerkannter Mitarbeiter des jobcenters und Du räsonierst spät in der Samstagnacht, Du wollest bei dem "ganzen Mitwirkungsscheiß" nicht mehr mitmachen: ZACK!! Sanktion. Und ÜBER 30%! Unglaublich, unglaublich unglaublich!
.
+ Kommen wir zu sonstigen Äußerungen, z.b. gegenüber dem jobcenter.
+ Als EX-Fallmanager hatte ich einmal folgenden Fall. Ein schon etwas älterer Bauhelfer. Über 1,90 Meter groß, stämmig, deutsch, männlich.
Er machte den Eindruck eines Verweigerers.
Nach etlichen vertraulichen Gesprächen kam im Laufe der Zeit heraus, dass er eine (noch) mittelstarke Soziale Phobie hatte, die ihn übrigens auch privat einschränkte und bedrückte. Bei einem Psychologen, Psychiater, Neurologen hatte er noch nie Rat gesucht.
Unkenntnis über diese Möglichkeiten und "männlicher" Stolz, (anders gesagt: Scham!) hatten ihn am Eingestehen und an der Suche nach Hilfe gehindert. Lieber hatte er es akzeptiert, bei meinen Kollegen als Verweigerer angesehen zu werden ...
Dieser Fall ging recht gut aus. Gemeinsam brachten wir es soweit, dass er psychiatrische Hilfe suchte und bekam, was ihm den zumindest halbstündigen Besuch der Heirat seiner Tochter ermöglichte, was zuvor nur ein Traum war.
Und dass er, auf eigenen Wunsch, im zweiten Anlauf einen 1,- Euro-Job über etliche Monate durchhielt. Das ihm dort entgegengebrachte Vertrauen beeindruckte ihn sehr und baute ihn weiter auf.
Sicher ist das nur ein Beispiel. Aber kein untypisches!
.
Mal sehr salopp gesagt: Was jemand daherschwätzt kann sehr VIELE Gründe haben! Schlechte Gründe, gute Gründe, scham- und schuldbehaftete Gründe, intensiv eingebildete Gründe, irrtümlich angenommene Gründe, kulturelle Gründe, und und und.
Und hier soll nun ein Angestellter mit Verwaltungsprüfung II und einem kurzen Schnellkurs "Fallmanagement", wieder Ankläger, Richter und Vollstrecker werden, über Sanktionen bis zu 100% (wie immer man diese auch künftig benamst)?
.
* * * ICH GLAUBE ES HAKT!! * * *
.
"Liebe" Landesarbeitsministerinnen und -minister!
Was seid ihr bloß für Menschen!
Seid ihr eigentlich nur grausam, eiskalt, unchristlich und inhuman?
Oder mischt sich das auch noch mit Unkenntnis, Inkompetenz, einem Schweben astronomisch hoch vom realen Leben entfernt?
Für eure Forderungen verachte ich euch zutiefst!
Seid ihr eigentlich nur grausam, eiskalt, unchristlich und inhuman?
Oder mischt sich das auch noch mit Unkenntnis, Inkompetenz, einem Schweben astronomisch hoch vom realen Leben entfernt?
Für eure Forderungen verachte ich euch zutiefst!
Gruß
Burkhard Tomm-Bub, M. A.
- EX-Fallmanager im jobcenter -
- Aktivist gegen Hartz IV -
- Diplom-Sozialarbeiter (FH) -
- Erziehungswissenschaftler -
Burkhard Tomm-Bub, M. A.
- EX-Fallmanager im jobcenter -
- Aktivist gegen Hartz IV -
- Diplom-Sozialarbeiter (FH) -
- Erziehungswissenschaftler -
Keine Kommentare:
Kommentar veröffentlichen
Keine Kommentarfunktion wg. Gesetzesänderung, sorry!
AUCH DER VERSUCH DAZU IST DAHER LEIDER UNTERSAGT!
Hinweis: Nur ein Mitglied dieses Blogs kann Kommentare posten.