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https://kopfmahlen.blogspot.com/2025/06/startseite-icd-11-petition-bundestag.html
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VORLAGEN für ausdruckbare Unterschriften-Listen
Stand 30.03.2026:
e-Petitionen können durch Unterschriften ergänzt werden, solange der Text identisch ist und die Listen rechtzeitig beim Petitionsausschuss eintreffen.
Details dazu siehe weiter unten.
Die folgenden Dokumente sind rechtssicher und können benutzt werden.
Zu beachten ist:
Die Listen können ab sofort genutzt werden!
Ein Datumsfeld für JEDE Unterschrift ist verbindlich.
Ab dem 30.03.2026. Aber der ist ja nun rum.
Theoretisch für 42 Tage - aber die Listen müssen spätestens am letzten Fristtag beim PET eintreffen.
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Unten stehen weitere, wichtige Informationen.
Wer Listen an mich, den Petenten, schicken will - kann auch das tun.
Sie sollten dann aber SPÄTESTENS 3 Tage vor Fristende bei mir sein, zur Weiterleitung!
Adresse:
Burkhard Tomm-Bub, M. A.
Jakob-Binder-Straße 22
67063 Ludwigshafen
Mail:
ogma1@t-online.de (bevorzugt)
oder an:
buktom.bloch@gmail.com
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Das folgende sind Bilder.
Bei Bedarf sende ich aber auch gern als pdf oder ausgedruckt zu! Fertige Umschläge liegen bereit - nur nicht zögern! :-)
eMail:
ogma1@t-online.de
Dazu gehörende Erklärung:
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BESSERE Alternative und klare Empfehlung:
Klar empfohlen wird die Nutzung der folgenden pdf-Version:
https://drive.google.com/file/d/19iKAMbBeOpYs4btvOx8JMT2igcSa3ktZ/view?usp=sharing
= U-Liste, Erklärung, Infos Petent, etc. als pdf.
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ERLÄUTERUNGEN:
(Originalzitate von den Bundestags-Seiten)
Bei einer ePetition an den Deutschen Bundestag können zusätzlich zu den Online-Mitzeichnungen auch handschriftlich gesammelte Unterschriftenlisten eingereicht werden. Hier die wichtigsten Punkte zum Ablauf:
1. Adresse für die Einsendung
Die Unterschriftenlisten müssen an folgende Adresse geschickt werden:
Petitionsausschuss des Deutschen Bundestages
Platz der Republik 1
11011 Berlin
Alternativ können die Listen auch per E-Mail (als Scan) oder Fax eingereicht werden:
E-Mail: post.pet@bundestag.de
Fax: 030 227-360531.
(Ich persönlich fühle mich mit dieser Einreichungsmöglichkeit nicht wirklich wohl. Wollte sie aber erwähnen.)
2. Fristen
Die Frist für die Einreichung der Unterschriftenlisten entspricht der Online-Mitzeichnungsfrist der Petition (das ist 6 Wochen nach Freischaltung der Petition).
Alle Unterschriften müssen spätestens am letzten Tag der Mitzeichnungsfrist beim Petitionsausschuss eingegangen sein, damit sie gezählt werden.
Es wird empfohlen, die Listen einige Tage vor Fristende abzusenden, um Verzögerungen bei der Post zu vermeiden.
3. Praktisches Vorgehen
Du kannst Unterschriften auf Papier sammeln, sobald die Petition eingereicht und geprüft ist.
Es empfiehlt sich, bei größeren Mengen die Listen gestaffelt einzusenden (z. B. ab 300 Unterschriften), um sicherzustellen, dass sie rechtzeitig ankommen.
Die Listen müssen lesbar und möglichst vollständig ausgefüllt sein (Vor-/Name, Anschrift, Unterschrift, Datum).
KEINE Nationalitäts-, Wohnorts- und Alters-Beschränkung!
Ein Versand per Einschreiben ist nicht erforderlich und wird nicht empfohlen.
4. Hinweise
Online-Mitzeichnungen und Unterschriftenlisten werden zusammengezählt.
Nach Ablauf der Frist werden keine weiteren Unterschriften mehr berücksichtigt.
Zusammengefasst:
Unterschriftenlisten können parallel zur Online-Petition gesammelt und per Post, Fax oder E-Mail an den Petitionsausschuss des Bundestages geschickt werden. Wichtig ist, dass sie rechtzeitig und vollständig eingehen, damit sie gezählt werden.

