Veranstaltung Karlsruhe 16.07.2018, ab 12 Uhr
Sehr geehrte Damen und Herren,
liebe Kolleg*innen,
liebe Mitmenschen,
das Bundesverfasungsgericht soll aufgefordert werden, baldmöglichst eine humane und gerechte Entscheidung zu treffen, hinsichtlich der "Hartz IV - Vorlage" des Sozialgerichts Gotha.
Dies geschieht am Montag, den 16.07.2018, in der Zeit von ca. 12:00 bis 17:00 Uhr vor dem Bundesverfasungsgericht, Schlossbezirk 3, 76131 Karlsruhe.
Offizieller Titel der Veranstaltung ist:
„Den Antrag des Sozialgerichtes Gotha zur Überprüfung der Verfassungwidrigkeit von Hartz IV - Sanktionen im SGB II schnellstmöglich entscheiden. / Der § 31 im SGB II muss weg!“
Die Kundgebung wurde initiiert von Perry Feth, einem selbst betroffenen Menschen.
Unterstützt wird er u.a. von Burkhard Tomm-Bub, M. A., EX-jobcenter-Fallmanger und Hartz IV - Aktivist. Auch Sandra Schlensog (bekannt hinsichtlich Ihrer Petition "Herr Spahn, leben Sie für einen Monat vom HartzIV-Grundregelsatz!" mit weit über 200 000 Unterschriften) hat ihre Teilnahme zugesagt.
Eure Unterstützung ist dabei willkommen!
Gleich ob durch eine Teilnahme an der gesamten Veranstaltung, einen kurzer Besuch an unserem Info-Stand, die Übersendung einer Gruß- / Solidaritätsadresse vorab, eine Ankündigung oder ein Bericht hierüber, ein Weitersagen im Bekanntenkreis oder über Mail, social media, etc. All` das könnte IMHO hilfreich sein.
Hier noch einige zusätzliche Informationen:
Die Veranstaltung ist vom BMI unter dem Aktenzeichen ÖS II 2 - 20107/4#159 bereits genehmigt.
Das Gericht, der Schlossbezirk 3, 76131 Karlsruhe ist ca. 2,5 km vom Hauptbahnhof entfernt und z. b. mit den Linien 2 (VBK) und 4 (VBK) erreichbar.
Auf Googlemap findet man ihn hier:
https://tinyurl.com/y8tw9war
Auf facebook ist die Veranstaltung an dieser Stelle zu finden:
https://www.facebook.com/events/188896475097758/?active_tab=discussion
...
" ... Hohes Gericht bitte entscheiden sie JETZT!
Im Jahr 2017 ist die Zahl der Sanktionen von den Jobcentern nochmals gesteigert worden. Aus den bei der Bundesagentur für Arbeit unter Statistik veröffentlichten Daten wird ersichtlich, dass die Sanktionspraxis noch weiter ausgebaut wird.
Jede Sanktionen bedeutet auch eine nicht vertretbare Gefahr für unsere Kinder!
Sanktionen bedeuten eine Gefahr für Gesundheit, Leben, Wohnraum, Freiheit, Grund - und Menschenrechte. Einschränkungen des Existenzminimums und auch die Drohung mit den Sanktionen - öffnet den Weg für prekäre und prekärste Beschäftigungsverhältnisse und Existenzvernichtung der 60 % - und 100 % - Sanktionierten.
Die Sanktionspraxis fördert den Niedriglohnsektor und macht alle ArbeitnehmerInnen und Arbeitssuchende erpressbar!
Es ist von existenzieller Bedeutung, dass das BVerfG jetzt - zumindest aber zeitnah die Sanktionsregeln prüft und klarstellt, was die Jobcenter nicht dürfen. ..."
Bei Fragen: gerne fragen! Der youtube-Clip:
https://www.youtube.com/watch?v=fuyjny1ko0U&t=0s
Dank für Ihre / Eure Aufmerksamkeit und
mit freundlichen Grüßen
Burkhard Tomm-Bub, M. A.
(Unterstützer)
UPDATE
Eine Reaktion von Professor C. Butterwegge:
.
Lieber Burkhard Tomm-Bub,
kommen kann ich nicht, aber vielleicht hilft der beigefügte Text zur Unterstützung, aus dem Ihr gerne zitieren dürft.
Hinweisen möchte ich Sie bei dieser Gelegenheit auf das kürzlich von Gudrun Hentges, Bettina Lösch und mir herausgegebene Buch mit dem Titel "Auf dem Weg in eine andere Republik? - Neoliberalismus, Standortnationalismus und Rechtspopulismus", das bei Beltz Juventa erschienen ist: https://www.beltz.de/fachmedien/erziehungs_und_sozialwissenschaften/buecher/produkt_produktdetails/36243-auf_dem_weg_in_eine_andere_republik.html
Neu aufgelegt habe ich 2018 drei Bücher:
Armut, 3., aktualisierte und leicht erweiterte Aufl. Köln 2018: PapyRossa http://shop.papyrossa.de/Butterwegge-Christoph-Armut
Hartz IV und die Folgen. Auf dem Weg in eine andere Republik?, 3., aktualisierte Aufl. Weinheim/Basel 2018: Beltz Juventa https://www.beltz.de/fachmedien/erziehungs_und_sozialwissenschaften/buecher/produkt_produktdetails/32771-hartz_iv_und_die_folgen.html
ANHANG:
" Christoph Butterwegge
Anmerkungen zu den Hartz-IV-Sanktionen
Durch den Zwang, jeden Job – wie Arbeitsplätze seither bloß noch genannt werden – annehmen zu müssen, sofern dieser nicht sittenwidrig ist, also unabhängig von der eigenen (eventuell viel höheren) beruflichen Qualifikation, und zwar auch dann, wenn der angebotene Lohn weder dem Tarifvertrag noch der ortsüblichen Höhe entspricht, sowie der Drohung mit harten Sanktionen, falls sich ein Transferleistungsbezieher weigert, machen die Jobcenter ihre „Kunden“ gefügig. Gleichzeitig werden Belegschaften, Betriebsräte und Gewerkschaften und dem Damoklesschwert von Hartz IV genötigt, schlechtere Arbeitsbedingungen und niedrigere Löhne zu akzeptieren. Auf diesem Weg einen breiten Niedriglohnsektor zu schaffen und den „Standort D“ auf den Weltmärkten dadurch noch konkurrenzfähiger zu machen, war der Hauptzweck von Hartz IV. Diesen erfüllte das Gesetzespaket in den vergangenen Jahren zwar, schaut man auf die deutschen Eportüberschüsse, Millionen von dem rigiden Arbeitsmarktregime betroffene Menschen, ihre Familien und die SPD leiden aber noch immer darunter.
Zu den Hauptleidtragenden der Hartz-IV-Gesetzgebung gehören Jugendliche, Heranwachsende und junge Erwachsene unter 25 Jahren. Sie werden von den Jobcentern häufiger und (außer bei Meldeversäumnissen) auch schärfer sanktioniert als ältere Leistungsberechtigte. Bei der zweiten Pflichtverletzung, die darin bestehen kann, dass man einen Job nicht annimmt, ein Bewerbungstraining ablehnt oder eine Weiterbildung abbricht, müssen sie mit einer Totalsanktion rechnen: Das Jobcenter stoppt nicht bloß die Regelleistung, zahlt also kein Geld mehr für den Lebensunterhalt, sondern übernimmt auch nicht mehr die Miet- und Heizkosten.
Hierdurch verlieren junge Menschen teilweise ihre Wohnung und wird im Extremfall (vorübergehende) Obdachlosigkeit produziert. Diese besondere Strenge ist weder in vergleichbaren Ländern noch auf anderen Rechtsgebieten üblich: Ein jugendlicher oder auch mancher heranwachsende Straftäter wird zum Beispiel milder bestraft, als wäre er bereits erwachsen.
Obwohl der Sozialstaat nach dem Grundgesetz (Art. 1 Abs. 1 und Art. 20 Abs. 1 GG) laut einem Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 9. Februar 2010 die Pflicht hat, ein „menschenwürdiges Existenzminimum“ für alle Transferleistungsbezieher zu gewährleisten, tritt er dieses Verfassungsgebot ausgerechnet bei jungen Menschen mit Füßen. Wenn die Grundsicherung für Arbeitsuchende mit ihrem Regelbedarf sowie der Übernahme „angemessener“ Wohnkosten das soziokulturelle Existenzminimum gerade noch sichert, wie das Bundesverfassungericht am 23. Juli 2014 in einem weiteren Hartz-IV-Urteil festgestellt hat, bedeutet jede Kürzung wegen einer Sanktionierung zumindest relative Armut für Leistungsberechtigte. Im Falle einer Totalsanktion, die normalerweise zur völligen Mittellosigkeit und bei Unter-25-Jährigen manchmal zur Wohnungslosigkeit des Leistungsbedürftigen führt, liegt sogar absolute, extreme bzw. existenzielle Armut vor.
Durch massiven Druck führt man junge Menschen nicht etwa „auf den rechten Weg“, sondern veranlasst sie höchstens, sich auf illegale Weise durchs Leben zu schlagen. Die unsägliche Rohrstock-Pädagogik vergangener Zeiten hat in der Arbeitsmarkt- und Sozialpolitik des 21. Jahrhunderts nicht zu suchen, denn mit alttestamentarischer Strenge bewirkt man keine Verhaltensänderung im positiven Sinne, sondern oft genug das Gegenteil. Sanktionen sind nicht bloß inhuman und verfassungswidrig, sondern auch kontraproduktiv. Sie müssen so schnell wie möglich beseitigt, zumindest durch ein Sanktionsmoratorium vorerst ausgesetzt werden.
Nicht zuletzt die wachsende Zahl der von Jobcentern verhängten Sanktionen sollte den neuen Arbeits- und Sozialminister Hubertus Heil (SPD) endlich handeln lassen. Heil hat zwar angekündigt, die Sanktionspraxis „überprüfen“ zu wollen, lässt jedoch eine klare Position zu diesem Thema vermissen. Auch das Bundesverfassungsgericht tut sich offenbar schwer, die politisch Verantwortlichen zur Beendigung der Sanktionspraxis zu zwingen. Sonst würde es seine Entscheidung über den zweiten Vorlagebeschluss des Sozialgerichts Gotha nicht immer weiter hinausschieben. Man weiß natürlich in Karlsruhe ebenso wie in Berlin: Mit den Sanktionen steht und fällt das Hartz-IV-System.
P.S:
Meine Untersuchung verschiedener Sichtweisen auf die Sanktionen findet man übrigens hier:
https://kopfmahlen.blogspot.com/2018/04/die-wissenschaft-hat-festgestellt-dass.html
Oder auch in diesem Buch:
https://kopfmahlen.blogspot.com/2018/06/infoseite-buch-hartz-iv-die-ethische.html
Burkhard Tomm-Bub, M. A.
-EX-jc-Fallmanager-
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UPDATES
INFO-QUELLEN ZUR VERANSTALTUNG
#ALGII #jobcenter
Termin: Montag, 16.07.2018
Ca. 12 - 17 Uhr.
Schloßbezirk 3, 76131 Karlsruhe,
Bundesverfassungsgericht. #BVerfG
Informationen und Aufforderung:
Weg mit den #Sanktionen im #HartzIV
Näheres Quelle 1/10:
Näheres Quelle 2/10:
(Bei Inge Hannemann)
Näheres Quelle 3/10:
Näheres Quelle 4/10:
Näheres Quelle 5/10:
(Veranstaltung facebook)
Näheres Quelle 6/10:
(Veranstaltung Google plus)
Näheres Quelle 7/10:
(Bei Eventfrog)
Näheres Quelle 8/10:
(Artikel FHP):
Näheres Quelle 9/10:
(Bei "meinestadt. de")
Näheres Quelle 10/10:
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Keine Kommentarfunktion wg. Gesetzesänderung, sorry!
AUCH DER VERSUCH DAZU IST DAHER LEIDER UNTERSAGT!
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