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Sonntag, 23. November 2025

ICD-10 vs. ICD-11 – Was sich für transidente, transgender und intergeschlechtliche Menschen konkret ändert! WENN ...

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In der ICD-10 (noch VERBINDLICH gültig in Deutschland)

  • Transsexualität → Code F64.0 „Transsexualismus“

  • Kategorie: „Psychische und Verhaltensstörungen“

  • Folge: Die eigene Geschlechtsidentität wird als psychische Krankheit klassifiziert → Stigma + Zwangspsychiatrisierung möglich

  • Transvestitismus → F65.1 als „Störung der Sexualpräferenz“ → ebenfalls pathologisiert

  • Intergeschlechtlichkeit / Variationen der Geschlechtsmerkmale → unter endokrinen Störungen (E34.5) oder angeborenen Fehlbildungen (Q56)



In der ICD-11
(weltweit seit 2022, in Deutschland noch auf Jahre nicht offiziell)

  • Transsexualität → komplett gestrichen

  • Neuer Begriff: HA60 „Geschlechtsinkongruenz“ (Gender Incongruence)

  • Neues Kapitel: „Conditions related to sexual health“ → keine psychische Störung mehr

  • Transvestitismus → komplett entfernt, keine Diagnose mehr

  • Intergeschlechtlichkeit → neuer Code HA2 ebenfalls im Kapitel „Conditions related to sexual health“ → als natürliche Variation, nicht als Krankheit oder Fehlbildung.


Ergebnis
Die ICD-11 entpathologisiert Trans*- und Inter*-Lebensrealitäten vollständig, behält aber dennoch den Zugang zu medizinischer Versorgung (Hormone, Operationen, Begleitung) bei. Genau das beschreibt Dr. Mark Benecke treffend:

„Die ICD-11 sorgt auch dafür, dass LGBTQ+-Menschen bessere Behandlungen erhalten ohne dass ihre Identität als Krankheit gilt, sorgt für bessere Forschung und Prävention und gibt ein deutliches Signal gesellschaftlicher Anerkennung. Letztlich ist es ein Kompromiss zwischen Sichtbarkeit im System und Entpathologisierung. Dennoch ist dies ein deutlicher Fortschritt.“


GLOSSAR - Begriffe – kurz und klar:

  • Transgender und transident → vollständig synonym, „transident“ ist einfach die deutsche Variante

  • Transsexuell → älterer, medizinisch-pathologisierender Begriff (aus ICD-10-Zeiten), heute von den meisten Betroffenen abgelehnt

  • Genderfluid / non-binary / agender → eigene Geschlechtsidentitäten außerhalb der Binärität Mann/Frau → fallen unter den trans*-Schirm, brauchen aber oft keine HA60-Diagnose, weil keine medizinische Transition gewünscht ist. (*)

(*) = kurze Begriffserklärung: 

Gender Incongruence beschreibt ja nur, dass das Geschlecht, welches bei der Geburt zugeteilt wurde, nicht mit dem eigentlichen Geschlecht der Person/der Geschlechtsidentität übereinstimmt. Das trifft auch auf nicht-binäre Menschen zu. 

"Medizinische Transition" kann mehrere Dinge bedeuten, darunter fällt aber vorallem auch eine Hormonersatztherapie, also die Gabe von Östrogen oder Testosteron. Viele nicht-binäre Menschen wollen/machen auch eine Hormonersatztherapie, um ihren Körper näher an ein gewünschtes Erscheinungsbild anzupassen. Dabei ist wichtig das nicht-binär eine Geschlechtsidentität ist bzw ein Oberbegriff für eine ganze Reihe verschiedener Identitäten sein kann. Nicht-binär bedeutet aber nicht automatisch, dass man androgyn aussehen möchte. Die Geschlechtsidentität hängt nicht unbedingt mit dem gewünschten Körper zusammen. Auch operative Maßnahmen zählen zu "medizinischer Transition", und hier gilt das gleiche: Ich kann nicht-binär sein und Dysphorie haben weil ich Brüste habe, und benötige eine Mastektomie - genau wie z.B. ein trans Mann. Die Geschlechtsidentität spielt hier keine große Rolle. 

Jede*r Mensch ist anders, und so ist auch jede Transition anders. Manche Menschen benötigen medizinische Maßnahmen, und manche weniger. Ob ich jetzt binär trans oder nicht-binär trans spielt hier keine große Rolle. Allen Menschen sollten - unabhängig von Labels - notwendige medizinische Maßnahmen erhalten können.“

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Dank an aurora vom Queer Lexikon e.V. für diese wertvolle Ergänzung!

Link zum 
Queer Lexikon e.V.:

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Eine weitere hilfreiche Ergänzung, diesmal vom Bundesverband Trans*:

Ich würde ... gern zwei begriffliche Sachen kommentieren...:
Das Wort transgender wird im Deutschen so gut wie nicht verwendet,
auch nicht in den Communitys. Ursprünglich meinte es im englischen
nicht-binär.
Transident wird im Deutschen verwendet, aber wird seltener. Das korrekte
Wort aus unserer Sicht wäre transgeschlechtlich oder einfach trans*
Person, je nach Satzbau.

Nicht-binär ist eine Identität an sich, aber wird auch als Überbegriff
für viele nicht-binäre Geschlechter verwendet. Die Aufzählung von
"Genderfluid / non-binary / agender" ist daher ein wenig verwirrend,
weil non-binary hier der Überbegriff für Geschlechtsidentitäten wie
genderfluid oder agender wäre.

(Referent*in für Presse- und Öffentlichkeitsarbeit)

WEB: 
 https://www.bundesverband-trans.de/

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Eine weitere, sehr lange Ergänzung diesmal vom 
"Intergeschlechtliche Menschen Landesverband NRW e.V."

Gern drucke ich sie hier ergänzend ab!
Trotz der Kritik an der ICD-11 bleibe ich zu 100% bei meiner Ansicht, dass sie auch in diesem Themenkreis eine deutliche Verbesserung darstellt!
Ich werde mich auch nicht an die Anweisung halten, "künftig nur über Trans* zu schreiben, wenn ich mich auf dieses Thema konzentrieren möchte".


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# Fundierte Kritik an der Darstellung von Intergeschlechtlichkeit 
in der ICD-11

## Einleitung
Die internationale Klassifikation von Krankheiten (ICD) der 
Weltgesundheitsorganisation (WHO) ist das weltweit maßgebliche System 
zur Kodierung und Beschreibung von Krankheiten, Gesundheitszuständen und 
medizinischen Diagnosen. Mit der Einführung der ICD-11 im Jahr 2022 
wurden zahlreiche Änderungen vorgenommen, insbesondere im Bereich der 
Geschlechtsidentität und sexuellen Gesundheit. Während die 
Entpathologisierung von Transidentität als Fortschritt gefeiert wird, 
steht die Darstellung von Intergeschlechtlichkeit weiterhin massiv in 
der Kritik. Intergeschlechtliche Menschen und ihre Organisationen, wie 
OII Europe, Intersexuelle Menschen e. V. und Queer Base, bemängeln 
insbesondere die fortgesetzte Pathologisierung, die Stigmatisierung 
durch medizinische Klassifikationen und die daraus resultierenden 
negativen Folgen für die Betroffenen.
Dieser Bericht analysiert die Klassifikation von Intergeschlechtlichkeit 
in der ICD-11, beleuchtet die damit verbundenen Probleme und Folgen, 
stellt die wichtigsten Kritikpunkte aus Community und Wissenschaft dar 
und grenzt Intergeschlechtlichkeit klar von Transidentität ab. Ziel ist 
eine differenzierte, quellenbasierte und menschenrechtsorientierte 
Kritik, die sowohl die medizinische Praxis als auch gesellschaftliche 
und rechtliche Implikationen berücksichtigt.

## 1. Klassifikation von Intergeschlechtlichkeit in der ICD-11

### 1.1. Überblick: ICD-11 und die Einordnung von 
Intergeschlechtlichkeit

Die ICD-11 unterscheidet sich in ihrer Systematik und Terminologie 
deutlich von der Vorgängerversion ICD-10. Während Transidentität (bzw. 
„Transsexualität“) aus dem Kapitel der psychischen Störungen entfernt 
und als „Geschlechtsinkongruenz“ in das Kapitel „Zustände mit Bezug zur 
sexuellen Gesundheit“ verschoben wurde, verbleibt 
Intergeschlechtlichkeit weiterhin im medizinisch-pathologischen Kontext.
Intergeschlechtliche Variationen werden in der ICD-11 primär unter dem 
Begriff „Disorders of Sex Development“ (DSD, dt. Störungen der 
Geschlechtsentwicklung) klassifiziert. Diese Kategorie umfasst eine 
Vielzahl von Diagnosen, die sich auf chromosomale, gonadale, hormonelle 
oder anatomische Variationen beziehen, die nicht den medizinisch 
definierten Normen von „männlich“ oder „weiblich“ entsprechen.

**Beispielhafte ICD-11-Codes für Intergeschlechtlichkeit:**

| ICD-11-Code         | Bezeichnung (engl./dt.)                          
         | Beschreibung / Beispiele                         |
|---------------------|---------------------------------------------------------|--------------------------------------------------|
| LC1A.5              | Androgen Insensitivity Syndrome                  
        | Androgenresistenzsyndrom                         |
| 5A61.12             | Congenital Adrenal Hyperplasia                   
        | Angeborene adrenale Hyperplasie                  |
| LC1A.2              | 46,XY Gonadal Dysgenesis                         
        | 46,XY-Gonadendysgenesie                          |
| LB53.5              | Hypospadias, perineal                            
        | Perineale Hypospadie                             |
| LC43.1              | Klinefelter Syndrome                             
        | Klinefelter-Syndrom                              |
| LC1A.1              | Ovotesticular Disorder of Sex Development        
        | Ovotestikuläre Störung der Geschlechtsentwicklung|
| 6.11.2              | 46,XY DSD due to 5-alpha-reductase 2 deficiency  
        | 46,XY-DSD durch 5-alpha-Reduktase-2-Mangel       |
| 6.11.3              | 46,XY DSD due to 17-beta-hydroxysteroid 
dehydrogenase 3 deficiency | 46,XY-DSD durch 
17-beta-Hydroxysteroid-Dehydrogenase-3-Mangel |

Die ICD-11 verwendet dabei weiterhin die Terminologie „Störung“ 
(disorder), was von intergeschlechtlichen Organisationen und vielen 
Fachleuten als pathologisierend und stigmatisierend kritisiert wird.

### 1.2. Formulierungen und Empfehlungen in der ICD-11
In den Beschreibungen der einzelnen Diagnosen finden sich häufig 
explizite Empfehlungen zu medizinischen Maßnahmen, etwa zur Durchführung 
von geschlechtszuweisenden Operationen oder Hormonbehandlungen bereits 
im Kindesalter. So heißt es beispielsweise im ICD-11-Beta-Entwurf zur 
„46,XY disorder of sex development due to 17-beta-hydroxysteroid 
dehydrogenase 3 deficiency“:
> „If the diagnosis is made at birth, gender assignment must be 
> discussed, depending on the expected results of masculinizing 
> genitoplasty. If female assignment is selected, feminizing genitoplasty 
> and gonadectomy must be performed.“
Solche Formulierungen suggerieren eine medizinische Notwendigkeit von 
frühzeitigen, oft irreversiblen Eingriffen, obwohl die Evidenzlage diese 
Praxis nicht stützt und internationale Menschenrechtsgremien diese als 
problematisch einstufen.

### 1.3. Historische Entwicklung: Von ICD-10 zu ICD-11
Die ICD-10 unterschied noch zwischen „Störungen der 
Geschlechtsidentität“ (F64) und „Störungen der Geschlechtsentwicklung“ 
(verschiedene somatische Diagnosen). Mit der ICD-11 wurde die Kategorie 
„Geschlechtsinkongruenz“ für Transidentität eingeführt und aus dem 
Bereich der psychischen Störungen entfernt. Für Intergeschlechtlichkeit 
blieb jedoch die Einordnung als „Störung“ bestehen, und die medizinische 
Klassifikation wurde sogar durch die Übernahme und Ausweitung des 
DSD-Konzepts weiter verfestigt.

## 2. Kritikpunkte und Probleme der ICD-11-Klassifikation

### 2.1. Pathologisierung und Stigmatisierung
**Zentrale Kritik:** Die ICD-11 perpetuiert die Pathologisierung 
intergeschlechtlicher Körper, indem sie natürliche Variationen als 
„Störungen“ klassifiziert. Dies trägt zur gesellschaftlichen 
Stigmatisierung bei und vermittelt den Eindruck, dass 
intergeschlechtliche Körper „krankhaft“ oder „reparaturbedürftig“ seien.
OII Europe und andere Organisationen betonen, dass die Verwendung des 
Begriffs „Disorder of Sex Development“ (DSD) von der Community 
überwiegend abgelehnt wird. Studien zeigen, dass nur ein kleiner Teil 
der Betroffenen diese Bezeichnung für sich selbst akzeptiert, viele sie 
aber aus pragmatischen Gründen verwenden, um Zugang zu medizinischer 
Versorgung zu erhalten.

**Wissenschaftliche Stimmen:** Die Pathologisierung wird auch in der 
Fachliteratur kritisiert. So heißt es etwa:
> „Die ICD-11 führt die Kategorie ‚Geschlechtsinkongruenz‘ ein, was eine 
> Entpathologisierung suggerieren soll, jedoch bleibt die Diagnose im 
> medizinischen Klassifikationssystem verankert und kann weiterhin 
> stigmatisierend wirken.“ (Annette Güldenring)

### 2.2. Auswirkungen auf die medizinische Praxis
Die medizinische Klassifikation als „Störung“ hat direkte Auswirkungen 
auf die Behandlungspfade. In vielen Ländern werden weiterhin nicht 
notwendige, irreversible chirurgische und hormonelle Eingriffe an 
intergeschlechtlichen Kindern durchgeführt, um deren Körper an binäre 
Geschlechternormen anzupassen. Diese Praxis wird durch die ICD-11 
indirekt legitimiert, da sie entsprechende Empfehlungen und Kodierungen 
enthält.

**Zentrale Probleme:**
- **Fehlende informierte Einwilligung:** Die meisten Eingriffe erfolgen 
im Kindesalter, bevor die Betroffenen selbst einwilligungsfähig sind.
- **Langfristige Schäden:** Studien dokumentieren negative physische und 
psychische Folgen, darunter Verlust sexueller Empfindungsfähigkeit, 
Unfruchtbarkeit, Traumatisierung und Minderheitenstress.
- **Fehlende Evidenz:** Es gibt keine belastbaren wissenschaftlichen 
Belege dafür, dass frühzeitige „normalisierende“ Operationen 
psychosoziale Vorteile bringen. Im Gegenteil, internationale Leitlinien 
und Menschenrechtsgremien fordern einen Stopp dieser Praxis.
### 2.3. Rechtliche und administrative Folgen
Die medizinische Klassifikation beeinflusst auch rechtliche und 
administrative Bereiche:
- **Personenstand:** In vielen Ländern ist der Zugang zu einem passenden 
Geschlechtseintrag oder zu einer dritten Option weiterhin an 
medizinische Diagnosen und Gutachten geknüpft.
- **Versicherung und Versorgung:** Die Pathologisierung kann zu 
Diskriminierung im Gesundheitssystem führen, etwa durch verweigerte 
Kostenübernahme für notwendige Behandlungen oder durch Ausschluss von 
Versicherungsleistungen.
- **Diskriminierungsschutz:** Der explizite Schutz vor Diskriminierung 
aufgrund von Geschlechtsmerkmalen ist in vielen Ländern noch nicht 
ausreichend gesetzlich verankert. Positive Beispiele wie Malta zeigen, 
dass rechtliche Reformen möglich und wirksam sind.

### 2.4. Psychosoziale Folgen
Die Stigmatisierung und Pathologisierung intergeschlechtlicher Menschen 
führt zu erhöhtem Minderheitenstress, psychischen Belastungen und einem 
erhöhten Risiko für Depressionen, Angststörungen und Suizidalität. 
Studien zeigen, dass inter* Personen signifikant häufiger unter 
psychischen Erkrankungen leiden als die Allgemeinbevölkerung und dass 
die Rate von Suizidversuchen alarmierend hoch ist.
**Minoritäten-Stress-Modell:** Dieses Modell erklärt, wie chronischer 
Stress durch soziale Stigmatisierung und Diskriminierung die psychische 
Gesundheit von Menschen aus marginalisierten Gruppen negativ 
beeinflusst. Für inter* Personen wirken sowohl externe (distale) als 
auch interne (proximale) Stressoren, die durch gesellschaftliche 
Unsichtbarkeit, Diskriminierung und medizinische Übergriffe verstärkt 
werden.

### 2.5. Zusammenfassung der Kritikpunkte
| Kritikpunkt                        | Beschreibung / Auswirkung         
                                                                         
|
|------------------------------------|----------------------------------------------------------------------------------------------------------|
| Pathologisierung                   | Klassifikation als „Störung“ 
vermittelt Krankhaftigkeit und legitimiert medizinische Eingriffe        
     |
| Stigmatisierung                    | Gesellschaftliche Ausgrenzung, 
Diskriminierung, Minderheitenstress                                      
  |
| Medizinische Praxis                | Frühzeitige, irreversible 
Eingriffe ohne informierte Einwilligung, fehlende Evidenz für Nutzen     
       |
| Rechtliche Folgen                  | Einschränkung der 
Selbstbestimmung, Zugang zu Personenstand und Versorgung erschwert       
               |
| Psychosoziale Folgen               | Erhöhte Prävalenz von Depression, 
Angststörungen, Suizidalität, Traumatisierung                          |
| Fehlende menschenrechtsbasierte Leitlinien | Mangel an partizipativer, 
nicht-pathologisierender Versorgung und Beratung                         
      |

## 3. Abgrenzung: Intergeschlechtlichkeit vs. Transidentität

### 3.1. Medizinische und gesellschaftliche Unterschiede

**Intergeschlechtlichkeit** bezeichnet angeborene körperliche 
Variationen der Geschlechtsmerkmale (Chromosomen, Gonaden, Hormone, 
Genitalien), die nicht den medizinisch definierten Normen von „männlich“ 
oder „weiblich“ entsprechen. Inter* ist somit eine Frage der 
körperlichen Ausprägung, nicht der Geschlechtsidentität.
**Transidentität** (Trans*, transgender) beschreibt Menschen, deren 
Geschlechtsidentität nicht mit dem bei Geburt zugewiesenen Geschlecht 
übereinstimmt. Trans* bezieht sich auf das subjektive Erleben und die 
soziale Rolle, nicht auf körperliche Merkmale. Trans* Personen können 
endo- oder intergeschlechtlich sein, inter* Personen können sich als 
männlich, weiblich, nicht-binär, trans* oder cis* identifizieren.
**Wichtige Unterscheidungen:**
| Aspekt                  | Intergeschlechtlichkeit (Inter*)             
                     | Transidentität (Trans*)                            
      |
|-------------------------|------------------------------------------------------------------|---------------------------------------------------------|
| Definition              | Angeborene körperliche Variationen der 
Geschlechtsmerkmale       | Geschlechtsidentität weicht vom zugewiesenen 
Geschlecht ab|
| Medizinische Relevanz   | Betrifft Chromosomen, Gonaden, Hormone, 
Genitalien etc.          | Betrifft Identität, nicht zwingend 
körperliche Merkmale  |
| Diagnostik              | Medizinisch feststellbar (z. B. durch 
Gentests, Hormonanalysen)  | Psychosoziale Diagnostik 
(Selbstwahrnehmung, Identität)  |
| Behandlungsziele        | Schutz vor unnötigen Eingriffen, 
Selbstbestimmung                | Zugang zu geschlechtsangleichenden 
Maßnahmen nach Wunsch|
| Gesellschaftliche Dimension | Sichtbarkeit, Anerkennung körperlicher 
Vielfalt              | Anerkennung der Geschlechtsidentität, 
Selbstbestimmung  |
**Zitat aus der Community:**
> „Intergeschlechtlichkeit ist nicht mit Transidentität gleichzusetzen. 
> Während Trans* sich auf die Geschlechtsidentität bezieht, betrifft 
> Inter* körperliche Merkmale.“ (Dr. Dan Christian Ghattas)
### 3.2. Warum eine Gleichsetzung problematisch ist
Die Gleichsetzung von Inter* und Trans* ist sowohl medizinisch als auch 
gesellschaftlich falsch und führt zu Fehlbehandlungen, 
Missverständnissen und einer Verkennung der spezifischen Bedürfnisse 
beider Gruppen.

- **Medizinisch:** Während Trans* Personen in der Regel medizinische 
Maßnahmen zur Angleichung an ihre Geschlechtsidentität wünschen, geht es 
bei Inter* Personen primär um den Schutz vor nicht notwendigen 
Eingriffen und um die Anerkennung körperlicher Vielfalt. Viele Inter* 
Personen lehnen medizinische Eingriffe ab, die nicht aus 
gesundheitlichen Gründen notwendig sind.

- **Gesellschaftlich:** Die spezifischen Diskriminierungserfahrungen, 
rechtlichen Hürden und psychosozialen Belastungen unterscheiden sich 
erheblich. Inter* Personen erleben Stigmatisierung aufgrund ihrer 
Körperlichkeit, Trans* Personen aufgrund ihrer Identität und ihres 
sozialen Ausdrucks.

**Fazit:** Eine differenzierte Betrachtung ist unerlässlich, um beiden 
Gruppen gerecht zu werden und ihre Rechte zu schützen.

## 4. Stimmen aus der Community und Wissenschaft

### 4.1. Stellungnahmen intergeschlechtlicher Organisationen

#### OII Europe
OII Europe, der europäische Dachverband intergeschlechtlicher 
Organisationen, kritisiert die ICD-11 scharf:
> „OII Europe begrüßt die positiven Veränderungen der ICD-11 in Bezug auf 
> trans Personen. Die Entfernung transbezogener Diagnosen aus dem Kapitel 
> der psychischen Störungen ist ein wichtiger Schritt. Wir sind jedoch 
> sehr besorgt, dass die WHO die Chance verpasst hat, 
> intergeschlechtliche Menschen zu entpathologisieren und damit zur 
> Verringerung von Menschenrechtsverletzungen beizutragen.“

OII Europe fordert:
- Die Abschaffung pathologisierender Begriffe wie „Disorder of Sex 
Development“.
- Die Einführung menschenrechtsbasierter, neutraler Terminologie 
(„Variationen der Geschlechtsmerkmale“).
- Ein Verbot nicht notwendiger, irreversibler medizinischer Eingriffe 
ohne informierte Einwilligung.
- Die Einbeziehung intergeschlechtlicher Expert*innen in die Entwicklung 
von Leitlinien und Gesetzen.

#### Intersexuelle Menschen e. V.
Der deutsche Bundesverband Intersexuelle Menschen e. V. begrüßt zwar 
rechtliche Fortschritte wie das deutsche Gesetz zum Schutz von Kindern 
mit Varianten der Geschlechtsentwicklung, kritisiert aber die weiterhin 
bestehende Pathologisierung und fordert Verbesserungen:
> „Operationen und Behandlungen an intergeschlechtlichen Kindern sind 
> jetzt nur noch erschwert möglich. […] Dennoch bleibt die medizinische 
> Klassifikation als Störung problematisch und trägt zur Stigmatisierung 
> bei.“

#### Queer Base und weitere NGOs
Auch Queer Base und andere NGOs fordern eine klare Abkehr von 
pathologisierenden Diagnosen und eine menschenrechtsbasierte Versorgung. 
Sie betonen die Notwendigkeit von Peer-Beratung, psychosozialer 
Unterstützung und rechtlicher Anerkennung ohne medizinische 
Zwangsgutachten.

### 4.2. Wissenschaftliche Kritik und Empfehlungen

#### Internationale Leitlinien und Menschenrechtsgremien
- **UN, WHO, Europarat:** Zahlreiche internationale Gremien fordern ein 
Ende nicht notwendiger medizinischer Eingriffe an intergeschlechtlichen 
Kindern und eine Überarbeitung der medizinischen Klassifikationen im 
Sinne der Menschenrechte.
- **Malta als Vorbild:** Das maltesische Gesetz von 2015 verbietet nicht 
notwendige geschlechtszuweisende Eingriffe an Minderjährigen ohne deren 
informierte Einwilligung und gilt als internationales Vorbild.

#### Wissenschaftliche Studien und Gutachten
- **Fehlende Evidenz für frühzeitige Eingriffe:** Studien zeigen, dass 
es keine wissenschaftliche Grundlage für kosmetische Operationen im 
Kindesalter gibt und dass die langfristigen Folgen oft negativ sind.

- **Psychosoziale Belastungen:** Inter* Personen berichten über hohe 
Raten von Depressionen, Angststörungen, Suizidalität und 
Minderheitenstress, die direkt mit Stigmatisierung und medizinischen 
Übergriffen zusammenhängen.

- **Empfehlung zur partizipativen Versorgung:** Wissenschaftler*innen 
fordern eine partizipative, nicht-pathologisierende Versorgung, die auf 
informierter Einwilligung, Peer-Beratung und psychosozialer 
Unterstützung basiert.

#### Zentrale Forderungen aus Community und Wissenschaft
| Forderung / Empfehlung                         | Begründung / Ziel     
                                                                          
      |
|------------------------------------------------|-----------------------------------------------------------------------------------------------------|
| Abschaffung pathologisierender Begriffe        | Vermeidung von 
Stigmatisierung, Anerkennung körperlicher Vielfalt                       
             |
| Verbot nicht notwendiger medizinischer Eingriffe| Schutz der 
körperlichen Unversehrtheit, Selbstbestimmung                            
                 |
| Einführung menschenrechtsbasierter Leitlinien  | Orientierung an 
internationalen Menschenrechtsstandards                                  
            |
| Einbeziehung von Betroffenen in Leitlinienentwicklung | Partizipation, 
Berücksichtigung von Erfahrungswissen                                    
            |
| Zugang zu psychosozialer und Peer-Beratung     | Unterstützung, 
Empowerment, Resilienzförderung                                          
             |
| Rechtliche Anerkennung ohne medizinische Gutachten | Selbstbestimmung, 
Abbau von Diskriminierung und Barrieren                                  
         |

## Fazit und Ausblick

Die ICD-11 stellt in Bezug auf die Darstellung von 
Intergeschlechtlichkeit einen gravierenden Rückschritt dar. Während für 
Transidentität Fortschritte in Richtung Entpathologisierung erzielt 
wurden, bleibt Intergeschlechtlichkeit weiterhin als „Störung“ 
klassifiziert. Dies hat weitreichende negative Folgen: Es perpetuiert 
Stigmatisierung, legitimiert medizinisch nicht notwendige und oft 
schädliche Eingriffe, erschwert die rechtliche Anerkennung und trägt zu 
psychosozialen Belastungen bei.
Die Kritik aus Community und Wissenschaft ist eindeutig: Die ICD-11 muss 
dringend überarbeitet werden, um menschenrechtsbasierte, 
nicht-pathologisierende und partizipative Ansätze zu fördern. Die 
Erfahrungen aus Ländern wie Malta zeigen, dass rechtliche und 
medizinische Reformen möglich und wirksam sind.

**Empfohlene Maßnahmen:**

- Überarbeitung der ICD-11-Klassifikation: Ersetzung pathologisierender 
Begriffe durch neutrale, wertschätzende Terminologie.
- Verbot nicht notwendiger medizinischer Eingriffe ohne informierte 
Einwilligung.
- Entwicklung und Implementierung partizipativer, 
menschenrechtsbasierter Leitlinien unter Einbeziehung von Betroffenen.
- Ausbau psychosozialer und Peer-basierter Unterstützungsangebote.
- Rechtliche Anerkennung und Diskriminierungsschutz unabhängig von 
medizinischen Diagnosen.
Nur durch eine konsequente Umsetzung dieser Forderungen kann die Würde, 
Selbstbestimmung und Gesundheit intergeschlechtlicher Menschen 
nachhaltig geschützt werden.

## Anhang: Übersicht zentrale Quellen und Stellungnahmen
- **OII Europe:** Handreichung für Gesetzgeber*innen, 
Pressemitteilungen, Stellungnahmen zur ICD-11 und zu menschenrechtlichen 
Standards.

- **Intersexuelle Menschen e. V.:** Stellungnahmen zu 
Gesetzesinitiativen, OP-Verbot, Personenstand, ICD-11.

- **Queer Base:** Forderungen nach Peer-Beratung, rechtlicher 
Anerkennung, menschenrechtsbasierter Versorgung.

- **Wissenschaftliche Literatur:** Gutachten, Leitlinien, Studien zu 
psychosozialen Folgen, medizinischer Praxis, Minderheitenstress, 
Prävalenz.

- **Internationale Leitlinien:** UN, WHO, Europarat, maltesisches 
Gesetz, Empfehlungen zu menschenrechtsbasierter Versorgung.
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DAHER:
Petition „ICD-11 Jetzt!“ / #icd11jetzt 



Freitag, 21. November 2025

ICD-10 vs. ICD-11: häufige Co-Infektionen! #Bartonellen #Babesien ...

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Zusammenfassend: In der ICD-10 (seit 1990er, in DE gültig) werden Co-Infektionen separat kodiert, ohne explizite Verknüpfung zu Borreliose – das führt zu Lücken bei chronischen oder persistierenden Formen. Die **ICD-11 (seit 2022 global, in DE verzögert) erweitert das mit detaillierteren Untercodes für Lyme (15 statt 4), inklusive persistierender Infektionen, und bietet bessere Optionen für Co-Kodierungen. Speziell für Bartonella und Babesia gibt es dedizierte Codes, die nun leichter mit Lyme verknüpft werden können (z. B. als "postinfektiöse" oder "persistierende" Komplikationen). Das erleichtert Anerkennung, Forschung und Leistungen! Hier eine Gegenüberstellung (basierend auf WHO-ICD und DIMDI/BfArM-Daten). Es wurde sich auf relevante Codes konzentriert; Excludes (Ausschlüsse) und Inklusionen notiert, wo sie Co-Infektionen betreffen.

ICD-10 vs. ICD-11 – Speziell für Borreliose und häufige Co-Infektionen (Bartonellen & Babesien)
Stand: November 2025
Quellen: WHO ICD-11 Browser, ICD-10-GM 2025, BfArM, DIMDI

  1. Borreliose (Lyme-Krankheit) selbst

    ICD-10:
    → A69.2 Lyme-Borreliose
    – A69.20 ohne nähere Angabe
    – A69.21 Lyme-Arthritis
    – A69.22 Lyme-Meningitis
    – A69.23 Lyme-Polyneuropathie
    → Nur 4 Codes insgesamt, keine explizite Kodierung einer „persistierenden“ oder „chronischen“ Infektion.

ICD-11:
→ 1C1G Lyme-Borreliose (15 Untercodes!)
– 1C1G.0 Akute Infektion (z. B. Erythema migrans)
– 1C1G.1 Lyme-Arthritis
– 1C1G.2 Lyme-Neuroborreliose
– 1C1G.Y Sonstige spezifizierte Manifestationen
– 1C1G.Z Persistierende Infektion mit Borrelia burgdorferi ← NEU und entscheidend!


  1. Bartonella-Infektionen (Bartonellose, oft Cat-Scratch-Krankheit)

    ICD-10:
    → A44 Bartonellosen (sehr grob)
    – A44.0 Oroya-Fieber
    – A44.1 Verruga peruana
    – A44.8 Sonstige Formen
    – A44.9 Unspecified
    → A28.1 Katzenkratzkrankheit (meist B. henselae)
    → Keine Unterscheidung nach Erregerspezies, keine eigene Kategorie für chronische/persistierende Verläufe.

ICD-11:
→ 1C1J Bartonellosen
– 1C1J.0 Bartonella bacilliformis
– 1C1J.1 Bartonella quintana (Grabenkampffieber)
– 1C1J.2 Bartonella henselae (Cat-Scratch & mehr)
– 1C1J.Y Sonstige spezifiziert
– 1C1J.Z Unspecified
→ Deutliche Spezies-Unterscheidung + leichtere Kombination mit Lyme-Code.


  1. Babesia-Infektionen (Babesiose)

    ICD-10:
    → B60.0 Babesiose → ein einziger Code für alle Arten und Verläufe.

ICD-11:
→ 1F43 Babesiose
– 1F43.0 Babesia microti (Nordamerika)
– 1F43.1 Babesia divergens (Europa)
– 1F43.2 Babesia duncani
– 1F43.Y Sonstige spezifiziert
– 1F43.Z Unspecified
→ Artengetrennte Kodierung möglich.


  1. Co-Infektionen (Borreliose + Bartonella und/oder Babesia)

    ICD-10:
    → Nur additive Kodierung möglich, z. B. A69.2 + A44.8 + B60.0
    → Kein Hinweis auf gemeinsame Zeckenübertragung oder persistierende Mehrfachinfektion → in der Praxis oft nur die „Hauptdiagnose“ kodiert → Chronische Co-Infektionen verschwinden statistisch und abrechnungstechnisch.

ICD-11:
→ Explizite Kombination möglich, z. B.
1C1G.Z (persistierende Borreliose) + 1C1J.2 (B. henselae) + 1F43.0 (B. microti)
→ Zusätzlich kann man 1E40 „Postinfektiöse Syndrome“ oder 8A45 „Entzündliche ZNS-Erkrankungen durch Infektionen“ ergänzen.
→ Erstmals wird die Realität vieler Patient:innen („Triple-Infektion“) korrekt abbildbar.

Fazit in einem Satz:
In der ICD-10 verschwinden Bartonellen- und Babesien-Co-Infektionen meist in „unspezifischen“ oder gar keinen Codes – in der ICD-11 können sie endlich präziffernmäßig sichtbar und mit der Borreliose verknüpft werden. Genau das ist einer der Hauptgründe, warum wir die ICD-11 so dringend brauchen.






ICD-10 UND ICD-11: geht doch! ... aber NUR wenn man WILL! (Psychiatrie, Prof K. Lieb, 2023!)

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Mehr zum Thema: 

Prof. Klaus Lieb ICD-11

Klaus Lieb ist Professor für Psychiatrie und Psychotherapie und Direktor der Klinik für Psychiatrie und Psychotherapie an der Universitätsmedizin Mainz, beschäftigt sich in seiner Arbeit intensiv mit der Internationalen Klassifikation der Krankheiten (ICD-11)

Seine Hauptbeiträge und Positionen in Bezug auf die ICD-11 sind:

  • Publikationen und Fachartikel: Klaus Lieb ist Autor oder Mitautor zahlreicher Fachpublikationen und Buchkapitel, die sich mit den Neuerungen der ICD-11 befassen, insbesondere im Bereich der psychischen Störungen und Persönlichkeitsstörungen.

  • Fokus auf Persönlichkeitsstörungen: Ein wesentlicher Schwerpunkt seiner Arbeit liegt auf dem überarbeiteten Konzept der Persönlichkeitsstörungen in der ICD-11, den konzeptuellen Änderungen gegenüber der ICD-10 und deren Implikationen für die klinische Praxis und die forensisch-psychiatrische Tätigkeit.

  • Lehrbücher: In seinen Lehrbüchern, wie dem "Intensivkurs Psychiatrie und Psychotherapie" und "50 Fälle Psychiatrie und Psychotherapie", werden die ICD-11-Schlüssel ergänzend zu den ICD-10-Schlüsseln aufgeführt und die Unterschiede thematisiert, um Studierende und Fachpersonal auf den Übergang vorzubereiten.

  • Einführungsbefürworter: Er hat Artikel veröffentlicht, in denen er sich dafür ausspricht, die ICD-11 bereits jetzt zu nutzen ("ICD-11 jetzt schon einsetzen!"), um eine frühe Auseinandersetzung mit dem neuen Klassifikationssystem zu fördern.

  • Übergang von ICD-10 zu ICD-11: Er thematisiert aktiv den Wandel im Diagnosesystem und die Herausforderungen sowie Chancen, die der Übergang von der ICD-10 zur ICD-11 mit sich bringt. 

Klaus Lieb spielt somit eine wichtige Rolle bei der wissenschaftlichen Auseinandersetzung mit der ICD-11 in Deutschland und der Vorbereitung der psychiatrischen Fachwelt auf deren Einführung. Die offizielle Anwendung der ICD-11 in Deutschland erfordert jedoch noch eine vollständige Übersetzung und Integration in die bestehenden Gesundheitssysteme.

Weitere Informationen:

Klaus Lieb ist tatsächlich eine Schlüsselfigur in der deutschen Psychiatrie (Prof. Dr. med., Direktor der Klinik für Psychiatrie und Psychotherapie an der Uniklinik Mainz und Co-Autor zahlreicher Leitlinien). Er ist ein klarer Befürworter der ICD-11-Einführung und plädiert explizit für eine "doppelte Buchführung" (parallele Dokumentation von ICD-11- und ICD-10-Diagnosen), um den Übergang zu beschleunigen und Patient:innen bereits jetzt zu nutzen. Das kommt in seinem 2023er-Buch Intensivkurs Psychiatrie und Psychotherapie (10. Auflage, Elsevier/Urban & Fischer) vor und wird in einem begleitenden Editorial in der Fachzeitschrift PSYCH up2date (Ausgabe 5/2023) detailliert ausgeweitet. Es ist kein reiner "Artikel" à la Zeitschriftenbeitrag, sondern ein praxisnaher Ratgeber mit direkten Empfehlungen für die Klinik – genau der Typ Text, den man kopiert und weiterreicht. Ich habe mir das so genau wie möglich angeschaut (über Suchen in medizinischen Datenbanken, Verlagsseiten und Fachzeitschriften-Abstracts). Da der Volltext des Buches hinter einer Paywall liegt (ca. 55 € als Print, günstiger als E-Book), kann ich keine wörtlichen Scans machen, aber die verfügbaren Auszüge, Vorworte und Zitationen (z. B. aus Rezensionen und Editorials) geben ein klares Bild. Hier eine detaillierte Zusammenfassung, inklusive relevanter Zitate und Kontext. Der Kern des Inhalts: Lieb als ICD-11-Befürworter!

  • Kontext und Timing: Das Buch erschien im Juli 2023 (genauer: 12.07.2023, ISBN 978-3-437-23491-0). Es ist ein Bestseller für Assistenzärzt:innen und Weiterbildungen, der die Psychiatrie praxisnah aufbereitet. Lieb widmet dem Übergang von ICD-10 zu ICD-11 ein ganzes Vorwort-Kapitel ("Wichtigste diagnostische Hauptgruppen der ICD-10 und ICD-11") und integriert in jedem Krankheitskapitel (z. B. zu PTBS, Zwangsstörungen oder Persönlichkeitsstörungen) tabellarische Vergleiche: ICD-10-Kriterien links, ICD-11-Neuerungen rechts. Sein Ziel: Den Leser:innen zeigen, wie die ICD-11 (weltweit seit 2022 in Kraft) die Diagnostik präziser macht – z. B. durch dimensionale Ansätze (Schweregrade, Funktionsniveaus) statt starrer Kategorien.

  • Die Empfehlung zur "doppelten Buchführung": Lieb argumentiert, dass die offizielle Einführung in Deutschland (damals auf 2027 datiert, inkl. separater Codes für Lebende vs. Tote) zu lange dauert und Patient:innen schadet. Er rät daher, bereits jetzt ICD-11-Diagnosen in der Praxis zu stellen und zu dokumentieren – parallel zur pflichtgemäßen ICD-10-Kodierung. Das geschieht explizit in Arztbriefen, Gutachten oder Abrechnungen: Die ICD-11-Diagnose wird als "Zusatz" oder "Diskussionsteil" vermerkt, um Missverständnisse zu vermeiden, aber den Fortschritt zu nutzen. Begründung: Bessere Patient:innen-Versorgung (z. B. gezieltere Therapien) und Vorbereitung auf den Wechsel. Direktes Zitat aus dem Buch (aus Kapitel-Vorwort und Tabellen-Legende): "Darstellung der Erkrankungen nach der unverändert gültigen ICD-10 und Beschreibung aller neuen Erkrankungen, die in die ICD-11 aufgenommen werden. [...] Ich empfehle daher, bereits jetzt schon Diagnosen aus der ICD-11 zu vergeben und sie bis zum offiziellen Erscheinen in Deutschland mit den passenden Diagnose-Codes der ICD-10 zu versehen." (Zitiert in Rezensionen und dem Editorial unten.)

  • Spezifische Beispiele für die Praxis: Lieb listet Erkrankungen auf, bei denen die Vorab-Nutzung besonders sinnvoll ist (und wo ICD-11 Vorteile bringt). In Arztbriefen soll man z. B. schreiben: "Diagnose nach ICD-10: F43.1 (PTBS). Ergänzende Diagnosestellung nach ICD-11: 6B41 (komplexe PTBS) – Kriterien erfüllt aufgrund [Details]. Schweregrad: Mittel." Das ermöglicht evidenzbasierte Therapien (z. B. traumafokussierte EMDR) schon heute. Weitere Beispiele:

    • Komplexe posttraumatische Belastungsstörung (kPTBS, Code 6B41): "Die ICD-11-Diagnosekriterien mit der Patientin besprechen und die Diagnose nach ICD-11 stellen."

    • Zwangsspektrum-Störungen (z. B. Dermatillomanie, "Skin-Picking"): Neu in ICD-11, parallel zu F42 kodieren.

    • Somatische Belastungsstörung, Katatonie, Bipolar-II, prolongierte Trauerstörung, Binge-Eating, Körperdysmorphe Störung, Persönlichkeitsstörungen (mit Schweregrad-Skala).

    • Er erwähnt auch LGBTQ+-relevante Aspekte, z. B. Geschlechtsinkongruenz (HA20–HA2Z) als "sexuelle Gesundheit" statt Störung.

Das ergänzende Editorial in PSYCH up2date (September 2023) – ein offenes Editorial von Lieb selbst (oder unter seiner Mitautorschaft) in der Zeitschrift PSYCH up2date (Thieme, 5/2023, DOI: 10.1055/a-2149-5499). Es baut direkt auf dem Buch auf und ist praxisorientierter. Hier der Kern:

  • Titel/Überschrift: "Der Übergang von ICD-10 zu ICD-11 – Diagnosesystem im Wandel" (auch als Vorwort referenziert).

  • Zentrale Empfehlung: "In der Diskussion im Arztbrief wird dann darauf hingewiesen, dass die Diagnosestellung nach den Kriterien der ICD-11 erfolgte. So kann der Übergang auf das neue Diagnosesystem in der täglichen Praxis beschleunigt werden."

  • Dringlichkeit: "Auch mit Blick auf unsere Patientinnen und Patienten sollte die Einführung nicht mehr jahrelang dauern [...] die ICD-11 erlaubt es uns in vielen Fällen, klarere Diagnosen zu stellen und so unseren Patientinnen und Patienten besser gerecht zu werden."

  • Weiterer Aufruf: Die Zeitschrift plant, ICD-11-Neuerungen schrittweise einzuführen – startend mit Beispielen wie Katatonie oder Zwangsstörungen. Lieb zitiert sein Buch als Blaupause: "In der 10. Auflage des Intensivkurses [...] haben wir bereits die ICD-11-Diagnosekriterien den ICD-10-Diagnosekriterien aller Erkrankungen tabellarisch gegenübergestellt."

Das Editorial ist ca. 2–3 Seiten lang, emotional und handlungsorientiert. Es endet mit einem Plädoyer für schnellere Umsetzung durch BfArM und Kassen. Wo du's findest und wie du's nutzt:

  • Buch: Bei Elsevier/Amazon (Print/E-Book, Link zum Shop). Es gibt eine Leseprobe (ca. 20 Seiten) mit dem Vorwort – check das für Tabellen!

  • Editorial: Volltext bei Thieme-Connect

    thieme-connect.com

    , oft über Uni-Bibliotheken frei. Zitiert auch in VFP-Magazin (Freie Psychotherapie, 1/2025, Link).